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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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...ist es wirklich beruhigend, dass du nix zu melden hast. Unnütze und übertriebene Reglementierungen haben wir genug, da brauchen wir keine Weiteren.
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#102
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Ganz schnell eine Infrastruktur bei allgemeinem Fachkräftemangel? Wohl kaum. Wenn es jetzt schon kaum Probleme mit den nicht normierten Booten gibt, braucht man auch keine Daten zu erheben, um einen Sicherheitsgewinn zu beziffern. Es fehlt einfach an Unsicherheit um einen nennenswerten Gewinn erzielen zu können. Der nächste Denkfehler: es braucht mitnichten mehr Regelwerk, nur ein bisschen mehr Gelassenheit bei denen, die ständig nach Verboten rufen und ein bisschen mehr Verantwortungsbewusstsein bei den Störern. Nichts wird sich durch noch mehr Reglungswut bessern. |
#103
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Du appellierst an die Vernunft, Moral und Anstand im Menschen. Davon scheint es aber immer weniger zu geben. Leider.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#104
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Ach komm, es geht doch eigentlich recht problemlos auf dem Wasser zu. Und wenn ich mich ärgere, weil jemand mich mit großer Welle durchschaukelt, dann ändert weder ein anderer Führerschein noch ein TÜV was daran. Man muss auch nicht immer ein großes Fass aufmachen, manchmal reicht ne kleine Ansage.
Unfälle mit Personenschaden sind, zum Glück, sehr selten. Wer ein eigenes Boot hat und öfter fährt, ob nun mit oder ohne Führerschein, der kennt auch ein paar Regeln und weiß was stört und was nicht. Mietbootfahrer sind bisweilen etwas hilflos, denen muss man notfalls ein bisschen "helfen". |
#105
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Du schreibst das ganz entspannt ... Mir ist letztes Jahr ein Boot in beide (!) Seiten gefahren, während ich festlag. Ursache war eine marode Verbindung zwischen Steuerstand und Motor. So etwas wäre durch eine HU definitiv aufgefallen. Der Schaden betrug ca. 40.000 €. Da der Verursacher als manövrierunfähig galt, lehnte seine Versicherung die Regulierung ab. Anders als im Straßenverkehr gilt auf dem Wasser keine Gefährdungs-, sondern Verschuldungshaftung. Ich bin also auf einem Schaden zu meinen Lasten sitzen geblieben, der auf mangelhaft gewartete Technik der Gegenseite zurückzuführen war. Was würdest Du an meiner Stelle über die Notwendigkeit einer HU denken, um solche Pannen zu verhindern?
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Beste Grüße, Alex ![]()
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#106
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Kann dich verstehen-für deinen konkreten Fall. Aber das ist schon extremes Pech. Ich hab mal in einer Schleuse erlebt, wie ein Boot, schlampig festgehalten, herumgeschleudert wurde und ein anders knapp verfehlt hat. Wär vermutlich ähnlich gelaufen. Die Problematik mit der Verschuldungshaftung ist ja nicht nur beim Boot so ein Thema, besser wäre eine Lösung, wie im Straßenverkehr, allerdings dann auch teurer.
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#107
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#108
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Ein ziviler Rechtsstreit? Der ist aussichtslos bei der Rechtslage. Oder was meinst du? Gruß Totti
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#109
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Keine Chance. Die Versicherung zahlt ja genau deswegen nicht, weil du als Person nicht haftbar bist.
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#110
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Gerade für Schwimmer, Kanuten etc. Und der gewünschte TÜV wäre evtl. für Charterboote interessant, für Eignerboote nie und nimmer. Der Eigner hat ein Eigenintersse daß sein Boot funktioniert.
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#111
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Ja, meinte ich. Wa kann das denn sein, Kind, Behindert...?
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#112
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Er verdient sein Geld damit, muss Termine einhalten für den nächsten Kunden und hat vor Allem keine Lust, dem Boot hinterher zu fahren um es irgendwo zu reparieren, weil irgendwas nicht funktioniert. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass in erster Linie eine Gesetzesänderung nötig ist hin zur Gefährdungshaftung und einer Versicherungspflicht. Grüße Totti
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#113
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Mit dem großen Boot sind aber manche schon beim Manövrieren (Schleuse) überfordert und auch ein kleiner Schaden kann an einem entsprechenden Boot recht teuer sein. Aber die Vercharterer sind ja bei der Regulierung recht kulant, wie man hört. Mir ging es bei der Führerscheinpflicht eher darum, wie schwierig das Boot zu handhaben ist und nicht, ob der Fahrer verantwortungsbewusst fährt, denn das ändert kein Führerschein. |
#114
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![]() ![]() Hast/hattest Du keine Kasko die da gegriffen hat? Wobei mich vielmehr interessieren würde--> Der Verursacher hatte eine Versicherung die wegen manövrierunfähig nicht zahlen wollte- Gab es da einen Haftpflichtprozess oder Deckungsprozess? Wurde da nicht eine marode Lenkung als fahrlässig anerkannt? Du bist doch nicht ernsthaft auf 40K sitzen geblieben? (hoffe ich)
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Gruß Jan |
#115
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Daher ist eine eigene Kasko das wichtigste was man im Bootssport braucht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#116
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Soso, und wenn ich den technischen Defekt fahrlässig selbst verursacht habe?
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Gruß Jan |
#117
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Das muss man erst Mal nachweisen.. das wird schwer...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#118
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Das war meine Frage an den Ostfriesen
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Gruß Jan |
#119
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Gäbe es keine Versicherung, von der man Regulierung erwartet, käme niemand auf die Idee sowas wie Gefährdungshaftung zu fordern. Soweit ich weiß, gibt es die auch nur im Straßenverkehr. |
#120
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![]() Zitat:
Nein, die Rechtslage ist eindeutig. Da kannst Du noch so besoffen sein, wenn jemand feststellt, die Hardware war manövrierunfähig, bist Du fein raus.
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Beste Grüße, Alex ![]()
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#121
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D.h. Mein Propellerabwurf letztens in der Schleuse, wenn ich einem richtig reingefahren wäre, wäre für mich folgenlos geblieben?
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#122
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Meine Kasko übernimmt den Schaden. Das täte sie mit Sicherheit nicht, wenn ein Regress auch nur ansatzweise erkennbar wäre. Es waren zwei Gutachter an Bord. Wie soll man Fahrlässigkeit nachweisen? Ein Augenblickversagen der Hardware. Es hatten sich Fixierschrauben gelöst.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#123
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Ja, das denke ich.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
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Das mit der Fahrlässigkeit hatte ich im Kopf weil Du explizit "marode" geschrieben hattest.
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Gruß Jan |
#125
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Moin moin,
nein, das ist das Grundprinzip der Haftung: wenn jemand haftbar sein soll muß er wenigstens fahrlässig einen Schaden herbeigeführt haben. Ein technischer Defekt, der sich nicht angekündigt hat ist gerade genau das wo man prinzipiell erstmal nicht für haftet weil man es nicht selbst verursacht hat (absolut grobes Weglassen jeglicher, auch für den Laien offensichtlicher Wartung mal ausgeschlossen - sowas nachzuweisen ist aber nicht unbedingt trivial). Und genau dafür gibt es eine Haftpflichtversicherung: wenn man in der Haftpflicht steht (weil man eben einen Schaden herbeigeführt hat) ist dieses versichert. Ist man nicht haftbar zahlt auch die Versicherung nicht, eine Zusatzleistung einer Haftpflichtversicherung ist im Übrigen in der Regel auch die Abwehr unbegründetet Schadenersatzansprüche. Im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen (und einigen wenigen anderen Rechtsgebieten) ist das anders geregelt - da gibt es gemäßt StVG die verschuldensunabhängige Haftung aka Haftung aus Betriebsgefahr, bei der man einfach davon ausgeht daß alleine die Tatsache, die Herrschaft über ein Kraftfahrzeug auszuüben bereits soviel Gefahrenerhöhung in sich birgt, daß durch den Betrieb des KFZ verursachte Schäden vom Halter zu tragen sind und aufgrund der Tatsache, daß die Schadenssummen durchaus sehr nennenswert werden können (z.B. im Falle von Personenschäden) dieser eine Pflicht-Haftpflichtversicherung nachweisen muß. Betrieb ist hier im Übrigen sehr weit gefasst... auch ein abgestelltes Fahrzeug auf der Straße ist prinzipiell noch 'in Betrieb'. lg, justme
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