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  #26  
Alt 04.09.2024, 14:18
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
[Klugscheißermodus an]

Nicht wirklich. Ich könnte doch vorn ein anderes verwenden als hinten.

[Klugscheißermodus wieder aus]
SCNR
Ja, mach ich auch immer so.
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  #27  
Alt 04.09.2024, 14:48
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Die *genaue* Position ist meines bescheidenen Wissens nach nicht geregelt, nur eine ungefähre Position. Werksseitig ist am Boot auch keine erkennbare Position vordefiniert. Beim Auto das lässt sich blind ertasten, wo das Nummernschild zu montieren ist. Da ist es ausgeschlossen, zwei Schilder zu montieren.

Und nein, das Format der amtlich anerkannten Kennzeichen hatten wir NICHT. Nur, dass es sie gibt, und wer sie vergibt. Und auch der Prüfungsfragen ist das Format nicht enthalten.

Das neue, korrekte Kennzeichen wurde vor dem Slippen links/rechts vorne am Bug angebracht, schwarze Schrift, 10cm hoch, ausreichende Schriftstärke. Und das wurde nicht bemängelt und bleibt auch dran.

Das alte Kennzeichen sitzt mittig links/rechts. Ob das noch als Bug gilt, weiß ich nicht.

"Das wird die WSP dir warscheinlich irgendwann genaustens mitteilen."
Das ist eine Antwort. Schreibt einer "Mein Motor...", kommt als Antwort "Bring es in die Werft, die werden..."
Grund der Frage ist, dass man vorab ungefähr wissen will, was einen erwartet.
Das Format kommt deutlich vor ist sogar eine Frage in den Prüfungsfrage #25

Hier die Seite aus dem Lehrbuch
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  #28  
Alt 04.09.2024, 19:15
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Hi
Vor vielen Jahren hatten wir an unserem Boot die Kennzeichnung vom WSA Minden am Heckspiegel.
Zusätzlich die NL "Y-Nummer" an den Seiten angebracht.
Hat bei einer Kontrolle niemanden interessiert.
Grüße aus OWL
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  #29  
Alt 04.09.2024, 19:27
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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So blöd ist die Idee mit der Nummer als Namen nicht.
Ich hatte Mal ein größeres Zodiak. Da war vom Vorbesitzer irgendeine Nummer mit 5 Zahlen und F drauf am Bug, 10 cm hoch Dunkel auf hellem Grund , also ein Kennzeichen. Blöderweise mit Farbe auf Hypalon geschrieben....
Bin zum WSA für die Zulassung und mit Bild vom Boot gefragt was man machen kann. " Wenn es Sie nicht stört heißt das Boot jetzt 12335F " am Heck seitlich kam dann die Zulassung des WSA drauf und gut wars. Hat Kontrollen der Wapo am Rhein bei Düsseldorf keine Probleme gegeben.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #30  
Alt 04.09.2024, 19:39
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Besondere Vorsicht sollt man walten lassen wenn am ende von Kennzeichen ein V ist und die Zahl am Motor max. 15 ist.
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  #31  
Alt 04.09.2024, 21:07
FDSHD FDSHD ist offline
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Hast gewonnen, habe die Fragen tatsächlich vergessen. Peinlich....

Den Trick mit dem Bootsnamen wollte ich vermeiden. Falls das extrem teuer werden sollte, werde ich in Zukunft anders agieren. Bei ernsten Themen heißt es ja immer, keine Angaben machen und Anwalt aktivieren. Schien mir hier übertrieben.

Die alten Kennzeichen wurden vorhin entfernt.

Ich geb Info, was herauskommt.
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  #32  
Alt 05.09.2024, 06:16
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Im schlimmsten Fall: Kennzeichen missbrauch.
Google beantwortet dir die konsequenzen dazu.
Im Grunde aber nur für Kraftfahrzeuge nicht aber für Boote!


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Format kommt deutlich vor ist sogar eine Frage in den Prüfungsfrage #25

Hier die Seite aus dem Lehrbuch
Nur werden diese Fragen sein Mai 2012 nicht mehr geprüft und im neuen Fragenkatalog findet sich nichts Entsprechendes.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #33  
Alt 05.09.2024, 06:28
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen

Nur werden diese Fragen sein Mai 2012 nicht mehr geprüft und im neuen Fragenkatalog findet sich nichts Entsprechendes.
ich glaube du solltest nochmal in den Fragenkatalog schauen bevor du hir solche Kommentare abgibst..

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...nnen-node.html

Zitat:

232. Welche Kennzeichnungsarten für Sportboote gibt es?

Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen.



233. Welche Stelle ist für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Sportboote zuständig?

Jedes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.


234. Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen?

Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.



235. Welche Stellen sind für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens für Sportboote zuständig?

Der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Segler-Verband, der Allgemeine Deutsche Automobilclub.




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  #34  
Alt 05.09.2024, 06:44
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In Italien, am Lago Maggiore, muss man ein Kennzeichen lösen.

Normalerweise gibt es dann 2 am Boot.

Ich mache es jeweils über das schweizer Kennzeichen.

WO man mit dem italienischen überall fahren darf, weiss ich immer noch nicht...
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  #35  
Alt 05.09.2024, 06:50
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich glaube du solltest nochmal in den Fragenkatalog schauen bevor du hir solche Kommentare abgibst..

https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-Binnen/Spezifische-Fragen-Binnen/Spezifische-Fragen-Binnen-node.html

Zitat:

...
Aber nichts zu mind. 10 cm hoher Schrift am Bug, Heck, ... etc. Du schriebst ja "Das Format kommt deutlich ..."
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  #36  
Alt 05.09.2024, 07:12
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Aber nichts zu mind. 10 cm hoher Schrift am Bug, Heck, ... etc. Du schriebst ja "Das Format kommt deutlich ..."
nur weil dies in der Frage nicht mehr vorkommt (was mich wundert) heißt es nicht das dies nicht mehr gilt....

man muss sich ja über sein Fahrgebiet informieren. (auch das lernt man beim Führerschein....)

z.B.

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...2-02-page.html

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...2/02-node.html
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  #37  
Alt 05.09.2024, 07:38
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Ich möchte mit dem folgenden Sätzen niemanden persönlich angreifen oder etwas vorwerfen!

Das hier sind leider die Folgen von Online Lernkursen und dem Verzicht einer richtigen Bootsfahrschule.

Wer eine richtige Bootsfahrschule besucht bekommt eben deutlich mehr Infos als das, was in den Prüfungen abgefragt wird.
Ich hatte selbst nur einen Wochenendkurs für den SBF binnen, aber selbst da gab es exkurse über Bootsrumpfformen, Anhänger mit grünen Kennzeichen, Havarieverhalten (mit „Wurfanker zum Ufer hangeln), Vor- und Nachteile WSA und IBS, Revierbesonderheiten usw. usf.


Dazu kommen Phänomene wie “Bulimi-Lernen“ und neuzeiltich „Generation Z Menthalität“
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #38  
Alt 05.09.2024, 07:40
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich möchte mit dem folgenden Sätzen niemanden persönlich angreifen oder etwas vorwerfen!

Das hier sind leider die Folgen von Online Lernkursen und dem Verzicht einer richtigen Bootsfahrschule.

Wer eine richtige Bootsfahrschule besucht bekommt eben deutlich mehr Infos als das, was in den Prüfungen abgefragt wird.
Ich hatte selbst nur einen Wochenendkurs für den SBF binnen, aber selbst da gab es exkurse über Bootsrumpfformen, Anhänger mit grünen Kennzeichen, Havarieverhalten (mit „Wurfanker zum Ufer hangeln), Vor- und Nachteile WSA und IBS, Revierbesonderheiten usw. usf.


Dazu kommen Phänomene wie “Bulimi-Lernen“ und neuzeiltich „Generation Z Menthalität“
dem kann man nur zustimmen...

lernen mit der App nur zur Prüfungsvorbereitung.. stumpfes lernen der Fragen...
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  #39  
Alt 05.09.2024, 08:54
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Manchmal habe ich das Gefühl, einige Leute antworten nur um den Fragesteller bloßzustellen und als Idioten hinzustellen. Wahrscheinlich alle fehlerlos.
Und zur Bootsschule: wenn einer vor 30Jahren mal jede Frage richtig beantwortet hat, heißt es nicht, dass er heute immer noch alles weiß. Oben genannte ausgenommen.
Zur Sache: ohne das Boot mit den beiden Kennzeichen gesehen zu haben, glaube ich trotzdem nicht, dass da irgendwer versucht einen Kennzeichenmissbrauch zu unterstellen. Falls das in so einem Fall überhaupt möglich ist, denn das richtige Kennzeichen ist ja an vorgesehener Stelle dran. Nebenbei scheint es bei Autos, Wohnmobilen etc. kein großes Problem zu sein, an anderer Stelle noch ein amerikanisches Kennzeichen montiert zu haben.
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  #40  
Alt 05.09.2024, 08:59
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Wie sind die überhaupt dazu gekommen, dir einen Anhörungsbogen zu schicken? Haben die dich angehalten? Dann kann man ja auch was vor Ort klären. Oder nur irgendwo gesehen? Dann würde bei mir im Anhörungsbogen maximal stehen, dass der Verstoß nicht zugegeben wird, falls ich den überhaupt zurücksende. Ist nämlich keine Pflicht und auf einen Bußgeldbescheid kann man immer noch reagieren. Ausnahme: ruhender (Straßen)Verkehr, hier müsste man prüfen, ob das zu erwartende Verwarn oder Bußgeld nicht vielleicht niedriger ist als die Halterhaftung. Im fließenden Verkehr ist das egal, da gibts keine Halterhaftung.
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  #41  
Alt 05.09.2024, 09:12
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Manchmal habe ich das Gefühl, einige Leute antworten nur um den Fragesteller bloßzustellen und als Idioten hinzustellen.

Bei manchen habe ich das Gefühl das deine Vermutung sogar stimmt.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #42  
Alt 05.09.2024, 09:43
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Manchmal habe ich das Gefühl, einige Leute antworten nur um den Fragesteller bloßzustellen und als Idioten hinzustellen. Wahrscheinlich alle fehlerlos.
Und zur Bootsschule: wenn einer vor 30Jahren mal jede Frage richtig beantwortet hat, heißt es nicht, dass er heute immer noch alles weiß. Oben genannte ausgenommen.
Offtopic, aber um es einfach klar zu stellen:
Ich beziehe mich auf die sinngemäße Aussage: „Wird in der Prüfung nicht gefragt, kann man deswegen nicht wissen“. Ich weiß nicht mal ob das vom eigentlichen Fragesteller kam, das ist aber auch vollkommen egal.
Ich (ich persönlich) habe mir für den SBF (2016) und für das UBI (2017) ein Lehrbuch und die Prüfungsfragebögen gekauft (ja, ein Buch…Papier….weiße seiten, schwarze Schrift), hab mir das durchgelesen, alle Fragen beantwortet und in beiden Fällen das Gefühl gehabt zwar „alles zu wissen“ aber auch „nix verstanden“ zu haben.
Und genau diese Lücke hat der SBF-Kurs und der UBI-Kurs zum größten Teil geschlossen.
Und auch der Praxisbezug ist tlw enorm wichtig (beim UBI z Bsp in der Berliner Innenstadt - wenn ihr das so macht, dann seid ihr unter drei Brücken durch bevor ihr fertig seid und belegt den Kanal für alle hundert anderen um euch rum., da heißt das „SpoBo Supernasenbar an der Steindammbrücke zu Berg“)

Und natürlich vergisst man im Laufe der Zeit einiges (falls du mich persönlich damit aus deiner Aussage rausnehmen wolltest…musst du nicht), darum ging es in meiner Aussage aber auch gar nicht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (05.09.2024 um 10:08 Uhr)
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  #43  
Alt 05.09.2024, 10:16
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Ehrlich gesagt hatte ich dich jetzt gar nicht auf dem Schirm, eher ein paar Kollegen auf der ersten Seite. Hab mich auch nicht auf App und Online Kurs o.ä. bezogen, mit sowas hab ich gar keine Erfahrung.
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  #44  
Alt 05.09.2024, 13:44
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Lilibo Lilibo ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
In Italien, am Lago Maggiore, muss man ein Kennzeichen lösen.

Normalerweise gibt es dann 2 am Boot.

Ich mache es jeweils über das schweizer Kennzeichen.

WO man mit dem italienischen überall fahren darf, weiss ich immer noch nicht...
Die Gemeinde wo unsere Marina ist, vergibt auch numerierte Aufkleber die man führen muss. Ist die Touristenabgabe. Habe ich brav neben mein "DOBT2" geklebt. Machen hier alle so.
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  #45  
Alt 05.09.2024, 13:58
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Manchmal habe ich das Gefühl, einige Leute antworten nur um den Fragesteller bloßzustellen und als Idioten hinzustellen.
Da hast Du leider vollkommen recht. Deswegen macht es auch immer weniger Freude sich an einer Diskussion zu beteiligen. Manchmal denkt man, man befindet sich Forum der Vewaltungsfachangestellten
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LG
Frank
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  #46  
Alt 05.09.2024, 14:05
Fitch Fitch ist offline
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55 bis 200 Euro für fahren ohne gültiges Kennzeichen.
Mehr steht im bussgeldkatalog nich drin
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  #47  
Alt 05.09.2024, 15:58
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Da hier ne Menge TO gequatscht wird, hab ich auch noch was :
Das ist falsch, Herr Pusteblume!

Klaus, der Leute kennt, die mit einem zusätzlichen Kennzeichen aus Florida oder einem
zusätzlichen Kennzeichen aus Kroatien am Boot in D binnen rumfahren
Leute zu kennen ist jetzt nicht genau das, was ich unter belastbarer Quelle verstehe.
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #48  
Alt 05.09.2024, 16:32
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Die Hitze in Deutschland hat schon so ihre Folgen.....

Um was geht es hier eigentlich. Da hat wohl ein Polizeibeamter an einem Boot zwei Buchstaben/Zahlenkombinationen entdeckt, die auf zwei amtliche Kennzeichen hindeuten. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit und somit verboten. Das kann aber auch auf eine Straftat hinweisen, auch wenn das recht Unwahrscheinlich ist.

So ist also wenigstens einem der Halter erstmal ein Anhörungsbogen zugeschickt worden, um den Sachverhalt zu klären.

Das ist alles ganz normal, da hat jemand seine Arbeit gemacht.

Stellt sich heraus, das alles so wie beschrieben ist, handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Diese kann, nicht muss, mit 35 € geahndet werden.

Das wird sich zeigen. Vielleicht hat der Vorhalter aber die Weitergabe nicht ordnungsgemäß angezeigt. Alles Spekulationen.

Unser Kollege hier ist eventuell 35 € ärmer und eine Erfahrung reicher.

Wenn es aus örtlichen Zwängen notwendig ist, etwas ähnliches wie ein Kennzeichen ans Boot zu kleben und sowas angezeigt wird, lässt sich das klären. Aber das hat mit diesem Sachverhalt nun gar nichts zu tun.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Man muss nicht jedem ein Forum geben

Kapitaenwalli
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  #49  
Alt 07.09.2024, 19:42
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich sag ja entweder beim Führerschein nicht aufgepasst oder hat keinen..

Nochmal für den TO aus dem Was man bei Führerschein lernt... (in Dick...)

es gibt amtliche Kennzeichen (WSA z.B. HD-XX 123 vom WSA Heidelberg) und amtlich anerkannte Kennzeichen (z.B. 12345-A vom ADAC)

das WSA kann man sich aussuchen .. so kannst du in Heidelberg auch ein Boot fahren das in Berlin zugelassen wurde...völlig egal.. (dann hast du halt als Kennzeichen B - ...)
wenn Du hier schon klugsch...en mußt, dann mach es aber wenigstens richtig:
nicht nur die Kleinfahrzeugkennzeichen der WSA sind amtliche Kennzeichen, sondern auch
-die Nummer eines Flaggenzertifikats (123456-F)
-die Registernummer im Binnenschiffsregister (123456-B)
-ein zugeteiltes Unterscheidungssignal (DAxx-DRxx) bei EIntragung im Seeschiffsregister
-eine zugeteilte IMO-Nummer
-ein Vermietungskennzeichen (WSA-Kennbuchstabe plus Nummer des Bootszeugnisses + der Buchstabe "V")

Oder auch in einfach: alles, was nicht ein IBS vom DSV, dem DMYV oder dem ADAC ist und als Kennzeichen verwendet werden darf sind amtliche Kennzeichen, lediglich diese drei sind amtlich anerkannte Kennzeichen.

lg, justme
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  #50  
Alt 07.09.2024, 20:15
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



wenn Du hier schon klugsch...en mußt, dann mach es aber wenigstens richtig:
nicht nur die Kleinfahrzeugkennzeichen der WSA sind amtliche Kennzeichen, sondern auch
-die Nummer eines Flaggenzertifikats (123456-F)
-die Registernummer im Binnenschiffsregister (123456-B)
-ein zugeteiltes Unterscheidungssignal (DAxx-DRxx) bei EIntragung im Seeschiffsregister
-eine zugeteilte IMO-Nummer
-ein Vermietungskennzeichen (WSA-Kennbuchstabe plus Nummer des Bootszeugnisses + der Buchstabe "V")

Oder auch in einfach: alles, was nicht ein IBS vom DSV, dem DMYV oder dem ADAC ist und als Kennzeichen verwendet werden darf sind amtliche Kennzeichen, lediglich diese drei sind amtlich anerkannte Kennzeichen.

lg, justme
Du weißt das es kein Binnenschiffsregister mehr gibt
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