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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.09.2024, 22:23
FDSHD FDSHD ist offline
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Standard Zwei Kennzeichen am Sportboot

Hallo,

ich habe einen schrieb von der Wasserschutzpolizei mit Anhörungsbogen erhalten, dass an meinem Boot neben dem korrekten Kennzeichen ein zusätzliches Zeichen angebracht ist. Tatsächlich ist da noch einen fünfstellige Nummer mit nachfolgendem Buchstaben drauf. Da das Boot beim Vorbesitzer in Kroatien und auf dem Bodensee gefahren wurde, dachte ich, dass das irgendeine Kennzeichnung für dort ist und habe sie nicht entfernt.

Natürlich ist es für mich kein Problem, dieses Kennzeichen zu entfernen und ich habe das für morgen gleich eingeplant.

Die Frage ist jetzt, mit welchem Ärger damit zu rechnen ist. Ist alles, was mit schwarzer Schrift auf dem Boot steht illegal, auch wenn es nicht dem typischen Format entspricht?
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  #2  
Alt 03.09.2024, 23:01
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Standard

Schreib einfach das ist der Bootsname.
12345A
Also der Nachname. Mit Vornamen heisst das Boot Tuggy.
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #3  
Alt 03.09.2024, 23:23
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jogie jogie ist gerade online
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe einen schrieb von der Wasserschutzpolizei mit Anhörungsbogen erhalten, dass an meinem Boot neben dem korrekten Kennzeichen ein zusätzliches Zeichen angebracht ist. Tatsächlich ist da noch einen fünfstellige Nummer mit nachfolgendem Buchstaben drauf. Da das Boot beim Vorbesitzer in Kroatien und auf dem Bodensee gefahren wurde, dachte ich, dass das irgendeine Kennzeichnung für dort ist und habe sie nicht entfernt.

Natürlich ist es für mich kein Problem, dieses Kennzeichen zu entfernen und ich habe das für morgen gleich eingeplant.

Die Frage ist jetzt, mit welchem Ärger damit zu rechnen ist. Ist alles, was mit schwarzer Schrift auf dem Boot steht illegal, auch wenn es nicht dem typischen Format entspricht?
Dein Kennzeichen womit du das Boot auf dich angemeldet hast gehört da drauf und sonnst kein Kennzeichen.
Ein falsches Kennzeichen ist Kenzeichenmissbrauch.
Beim Auto hat auch niemand zusätzlich das Kenzeichen vom Vorbesitzer drauf.

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Schreib einfach das ist der Bootsname.
12345A
Also der Nachname. Mit Vornamen heisst das Boot Tuggy.
In dem fall, die noch Verarschen............das hebt die Stimmung gewaltig und warscheinlich auch die Strafe.

Zitat:
Die Frage ist jetzt, mit welchem Ärger damit zu rechnen ist.
Das wird die WSP dir warscheinlich irgendwann genaustens mitteilen.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #4  
Alt 04.09.2024, 04:53
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Eine 5stellige Nummer und ein Buchstabe klingt erstmal nach einem amtlich anerkannten Kennzeichen eines der Verbände, oder des Flaggenzertifikats.
Also: man muss sein Boot nicht beim WSA anmelden (wo es ein amtliches Kennzeichen bekommt, mit dem Kürzel des WSA, Bsp BRB-R-123), sondern kann es auch beim DSV anmelden (12345 S) oder beim ADAC (12345 A) oder beim DMYV (12345 M).
Außerdem zu gibt es noch das Flaggenzertifikat (12345 F).
Diese amtlich anerkannten Kennzeichen sind den amtlichen gleichgestellt. Wenn man seinen Neuerwerb jetzt woanders als der Voreigner anmeldet, muss das alte Kennzeichen ab. Wenn man nach Umzug sein Auto am neuen Wohnort anmeldet, muss das alte Kennzeichen auch ab.
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  #5  
Alt 04.09.2024, 05:11
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Zur Eingangsfrage: ich würde mich da nicht zu verrückt machen, schreibe im Anhörungsbogen, wie und warum Du die alte Nummer nicht entfernt hattest, im ungünstigsten Fall schickt Dir die WaPo eine überschaubare Bussgeldrechnung, wahrscheinlich kommt da garnichts, wenn Du denen versicherst, die alte Nummer entfernt zu haben.
Es wäre schön, deren Entscheidung hier abschließend zu erwähnen.
__________________

Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 04.09.2024, 05:47
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billi billi ist gerade online
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bei manchen fragen zweifle ich entweder daran das die Leute einen Führerschein haben oder an der Ausbildung heute.. (wobei ich nicht glaube das es an der Ausbildung liegt...

das Aussehen und die Zusammensetzung der Amtlichen und amtlich anerkannten Kennzeichen lernt man in der Fahrschule auch die min. Schrittgröße (min. 10cm Dunkle Farbe auf hellem Grund und helle auf dunklem Grund) und das nur ein Kennzeichen am Boot angebracht werden darf...... das ist sogar Prüfungsrelevant...
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 04.09.2024, 06:41
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Was könnte FDSHD in diesem Fall drohen?
BVKatBin-See also der Bußgeldkatalog für auf dem Wasser
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...cationFile&v=8
oder
https://www.verwaltungsvorschriften-...F-004-A001.pdf
unter der 25.100000 und folgende finden sich entsprechende Regelungen. Den geschilderten Fall konnte ich nicht exakt erkennen. Aber z.B. 25.105000 "Nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise Anbringen eines Kennzeichens" führt im Falle eines Verwarngeldes zu 35 € und falls es eine Geldbuße würde zu 75 €.
oder 25.112000 "Nicht oder nicht rechtzeitig das Kennzeichen entfernen oder unkenntlich machen" 35 € bzw. 75 € bis 150 €
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Liebe Grüße
Mattze

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  #8  
Alt 04.09.2024, 07:53
AndyHS/NRW AndyHS/NRW ist offline
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Hi. Welche Strafe keine Ahnung.
Wie kann ich mit einer Nummer am Boot rumfahren wo ich nicht weiß, was Diese bedeutet.
Wenn Bodensee, dann hätte man ein Dokument oder sonstiges darüber.
Wenn ich so was beim Kauf drauf gehabt hätte, dann würde ich das hinterfragen.
Rumpfnummer usw kontrolliert man auch beim Kauf usw.
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Gruß Andy.

PS:
Einfach die Freizeit genießen und den Stress auf dem Boot schwimmen lassen gehen.
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  #9  
Alt 04.09.2024, 08:04
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Zitat:
Zitat von AndyHS/NRW Beitrag anzeigen
Hi. Welche Strafe keine Ahnung.
Wie kann ich mit einer Nummer am Boot rumfahren wo ich nicht weiß, was Diese bedeutet.
Wenn Bodensee, dann hätte man ein Dokument oder sonstiges darüber.
Wenn ich so was beim Kauf drauf gehabt hätte, dann würde ich das hinterfragen.
Rumpfnummer usw kontrolliert man auch beim Kauf usw.
er wird ein Kennzeichen vom WSA Bodensee haben eventuell Konstanz oder Friesrichshafen.... warum der Vorbesitzer noch einen IBS oder ein Flaggenzertifikat beantragt hat erschließt sich mir schon nicht...
die frage ist ja was für ein Kennzeichen weiterhin geführt wird...das vom Bodensee ... oder das des IBS/Flaggenzertifikat...

wobei es natürlich auch sein kann das ein Schweizer(
/Österreicher Kennzeichen dran ist (Vom Bodensee).. aber dann ist es noch unverständlicher warum man ein ausländisches Kennzeichen an einem in Deutschland betriebenen Boot lässt..
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 04.09.2024, 09:04
AndyHS/NRW AndyHS/NRW ist offline
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Kann alles gut sein.
Sowas klärt man beim Kauf.
Bei 2 Kennzeichen sollte so eine Frage doch direkt in den Kopf kommen.
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Gruß Andy.

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  #11  
Alt 04.09.2024, 09:39
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Die Frage war nach den Rechtsfolgen und nicht nach dem warum und ob

35 € Verwarnungsgeld und abmachen.

Gut ist. Ist nun mal nach der VO über die Kennzeichnung von Klein Fahrzeugen nicht erlaubt. Ist nicht nur dir passiert.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Man muss nicht jedem ein Forum geben

Kapitaenwalli
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  #12  
Alt 04.09.2024, 09:51
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Wenn man nach Umzug sein Auto am neuen Wohnort anmeldet, muss das alte Kennzeichen auch ab.
Da hier ne Menge TO gequatscht wird, hab ich auch noch was :
Das ist falsch, Herr Pusteblume!

Klaus, der Leute kennt, die mit einem zusätzlichen Kennzeichen aus Florida oder einem
zusätzlichen Kennzeichen aus Kroatien am Boot in D binnen rumfahren
__________________
Gruß aus Potsdam
Klaus


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  #13  
Alt 04.09.2024, 09:57
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe einen schrieb von der Wasserschutzpolizei mit Anhörungsbogen erhalten, dass an meinem Boot neben dem korrekten Kennzeichen ein zusätzliches Zeichen angebracht ist. Tatsächlich ist da noch einen fünfstellige Nummer mit nachfolgendem Buchstaben drauf. Da das Boot beim Vorbesitzer in Kroatien und auf dem Bodensee gefahren wurde, dachte ich, dass das irgendeine Kennzeichnung für dort ist und habe sie nicht entfernt.

Natürlich ist es für mich kein Problem, dieses Kennzeichen zu entfernen und ich habe das für morgen gleich eingeplant.

Die Frage ist jetzt, mit welchem Ärger damit zu rechnen ist. Ist alles, was mit schwarzer Schrift auf dem Boot steht illegal, auch wenn es nicht dem typischen Format entspricht?
Ich hatte mit den dt.Wasserschutzbehörden noch nie zu tun, aber ich würde einfach bei der Wahrheit bleiben und das was du hier dargestellt hast auch so vertreten.

Ehrlich währt am längsten...
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LG, Roland

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  #14  
Alt 04.09.2024, 09:59
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Wenn man nach Umzug sein Auto am neuen Wohnort anmeldet, muss das alte Kennzeichen auch ab.
schon lange nicht mehr... so kann meine bekannte in Ludwigshafen leben mit einem Kennzeichen aus Kaiserslautern... das Auto ist in Ludwigshafen angemeldet...

man kann das Kennzeichen am Auto behalten auch in einem anderen Landkreis..
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 04.09.2024, 12:07
FDSHD FDSHD ist offline
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Danke für die Antworten. Ich hab die Situation erklärt und den Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt zurückgeschickt. Habe auch zugesichert, dass die Kennzeichen sofort entfernt werden.

Es gibt uralte Dokumente über die Bodenseezulassung, aber die sind noch für den V8 und nicht für den V6. Hatte die Nummern draufgelassen, weil ich dachte, dass die für eine Erneuerung der Zulassung evtl. hilfreich sein könnten.

Klar kann man das alles beim Kauf klären, aber dieses Kennzeichenformat war mir nicht geläufig, Beruf, Motorinstandsetzung usw. haben viel Zeit gebraucht und so ist die Recherche untergegangen. Es gibt so viel, was ich noch tun sollte/könnte usw. Aber der Tag hat nur 24h. Hätte ich das klar als Kennzeichen erkannt, wäre es auch sofort entfernt worden.

Um den Bezug mit dem Auto herzustellen: Man ersteigert einen gebrauchten PKW von einem Bauhof, lässt ihn zu und bringt das neue Nummernschild korrekt an. Dabei wird aber das 20cm höher auf die Heckklappe aufgeklebte Logo des Bauhofs nicht entfernt... So ähnlich würde ich da sehen. Es gibt am Boot keine genaue Montageposition für das Kennzeichen wie z.B. Mulde, Schraubbefestigungen o.Ä.
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  #16  
Alt 04.09.2024, 13:02
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Also bitte..........
Ein Firmenlogo ist kein Kennzeichen und kein vergleich.
Wenn jeder das alte Kennzeichen am Boot lassen würde könnte die WSP sich irgendwann unter 20 Kenzeichen am Boot das aktuelle suchen.
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Gruß Jogie,
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  #17  
Alt 04.09.2024, 13:07
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Es gibt am Boot keine genaue Montageposition für das Kennzeichen wie z.B. Mulde, Schraubbefestigungen o.Ä.
Es ist freilich gesetzlich geregelt, wo das Kennzeichen angebracht werden muss und wie das auszusehen hat.

Gruß

Totti
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  #18  
Alt 04.09.2024, 13:18
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Es ist freilich gesetzlich geregelt, wo das Kennzeichen angebracht werden muss und wie das auszusehen hat.

Gruß

Totti
ich sag ja entweder beim Führerschein nicht aufgepasst oder hat keinen..

Nochmal für den TO aus dem Was man bei Führerschein lernt... (in Dick...)

es gibt amtliche Kennzeichen (WSA z.B. HD-XX 123 vom WSA Heidelberg) und amtlich anerkannte Kennzeichen (z.B. 12345-A vom ADAC)

das WSA kann man sich aussuchen .. so kannst du in Heidelberg auch ein Boot fahren das in Berlin zugelassen wurde...völlig egal.. (dann hast du halt als Kennzeichen B - ...)

das Kennzeichen muss in heller Farbe auf dunklem Grund bzw. in dunkler Farbe auf Hellem Grund in min. 10Cm Größe und arabischen Schriftzeichen sein...

das Kennzeichen darf angebracht werden

Beidseitig am Bug oder Beidseitig am Heck oder am Spiegelheck angebracht werden...
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  #19  
Alt 04.09.2024, 13:28
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten. Ich hab die Situation erklärt und den Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt zurückgeschickt. Habe auch zugesichert, dass die Kennzeichen sofort entfernt werden.

.
ein Kennzeichen muss aber dran das sollte dir bewusst sein.. das Boot muss ja angemeldet sein.... sonst wird es wieder teuer..
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  #20  
Alt 04.09.2024, 13:35
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Also ich würde das neue Kennzeichen auf einen Träger(Folie?) draufmachen, der groß genug ist, das alte Kennzeichen zu überdecken und geeignet ist, diesen auf das Boot aufzukleben.
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MfG Skip
Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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  #21  
Alt 04.09.2024, 13:39
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Zitat:
Zitat von skip Beitrag anzeigen
Also ich würde das neue Kennzeichen auf einen Träger(Folie?) draufmachen, der groß genug ist, das alte Kennzeichen zu überdecken und geeignet ist, diesen auf das Boot aufzukleben.
wieso neues Kennzeichen ? eines der beiden die dran sind muss ja aktuell sein... sonst würde er im Anhörungsbogen noch beantworten müssen warum er ohne gültige Zulassung unterwegs war... also muss eigentlich nur das ungültige runter....
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 04.09.2024, 13:44
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Genau so sehe ich das auch.
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  #23  
Alt 04.09.2024, 14:04
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Die *genaue* Position ist meines bescheidenen Wissens nach nicht geregelt, nur eine ungefähre Position. Werksseitig ist am Boot auch keine erkennbare Position vordefiniert. Beim Auto das lässt sich blind ertasten, wo das Nummernschild zu montieren ist. Da ist es ausgeschlossen, zwei Schilder zu montieren.

Und nein, das Format der amtlich anerkannten Kennzeichen hatten wir NICHT. Nur, dass es sie gibt, und wer sie vergibt. Und auch der Prüfungsfragen ist das Format nicht enthalten.

Das neue, korrekte Kennzeichen wurde vor dem Slippen links/rechts vorne am Bug angebracht, schwarze Schrift, 10cm hoch, ausreichende Schriftstärke. Und das wurde nicht bemängelt und bleibt auch dran.

Das alte Kennzeichen sitzt mittig links/rechts. Ob das noch als Bug gilt, weiß ich nicht.

"Das wird die WSP dir warscheinlich irgendwann genaustens mitteilen."
Das ist eine Antwort. Schreibt einer "Mein Motor...", kommt als Antwort "Bring es in die Werft, die werden..."
Grund der Frage ist, dass man vorab ungefähr wissen will, was einen erwartet.
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  #24  
Alt 04.09.2024, 14:16
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
Die *genaue* Position ist meines bescheidenen Wissens nach nicht geregelt, nur eine ungefähre Position. Werksseitig ist am Boot auch keine erkennbare Position vordefiniert. Beim Auto das lässt sich blind ertasten, wo das Nummernschild zu montieren ist. Da ist es ausgeschlossen, zwei Schilder zu montieren.

Und nein, das Format der amtlich anerkannten Kennzeichen hatten wir NICHT. Nur, dass es sie gibt, und wer sie vergibt. Und auch der Prüfungsfragen ist das Format nicht enthalten.

Das neue, korrekte Kennzeichen wurde vor dem Slippen links/rechts vorne am Bug angebracht, schwarze Schrift, 10cm hoch, ausreichende Schriftstärke. Und das wurde nicht bemängelt und bleibt auch dran.

Das alte Kennzeichen sitzt mittig links/rechts. Ob das noch als Bug gilt, weiß ich nicht.

"Das wird die WSP dir warscheinlich irgendwann genaustens mitteilen."
Das ist eine Antwort. Schreibt einer "Mein Motor...", kommt als Antwort "Bring es in die Werft, die werden..."
Grund der Frage ist, dass man vorab ungefähr wissen will, was einen erwartet.
Im schlimmsten Fall: Kennzeichen missbrauch.
Google beantwortet dir die konsequenzen dazu.
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Gruß Jogie,
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  #25  
Alt 04.09.2024, 14:16
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Zitat:
Zitat von FDSHD Beitrag anzeigen
... Beim Auto das lässt sich blind ertasten, wo das Nummernschild zu montieren ist. Da ist es ausgeschlossen, zwei Schilder zu montieren. ...
[Klugscheißermodus an]

Nicht wirklich. Ich könnte doch vorn ein anderes verwenden als hinten.

[Klugscheißermodus wieder aus]
SCNR
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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