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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.04.2024, 22:50
murmel murmel ist offline
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Hallo,
ich habe ein 270cm Ruderboot zu einem Motorboot mit 2PS Yamaha Motor umgebaut. Das Boot braucht ja keine Zulassung, oder? Muss ich im Inneren ein Schild mit meinen Daten anbringen, also gut leserlich oder kann ich das Schild so anbringen, dass es bei einem eventuellen Diebstahl, der Dieb nicht sieht und er es nicht abmachen kann. Somit habe ich bei einem Diebstahl, die Möglichkeit, den Eigentum meines Bootes nachweisen zu können. Oder einfach ein Schild offensichtlich, und das andere Schild versteckt, anbringen? Danke und Grüße
Murmel
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  #2  
Alt 14.04.2024, 06:04
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volker1165 volker1165 ist offline
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Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
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https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...2-02-node.html


Die Vorschrift sagt halt nur, innen oder aussen anbringen (ich gehe mal davon aus, dass wir über D Binnen reden).
Damit meint die aber sicher nicht versteckt unter der Sitzbank. Also zwei Schilder machen, wenn du eins verstecken willst.
Sollte dein Fahrgebiet ein anderes sein, zum Beispiel irgendein See, können andere Vorschriften gelten
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #3  
Alt 16.04.2024, 09:36
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Also ich habe eine Registrierung für mein 250 Schlauchboot beantragt, da ich es im Meer
zwar als Dinghi nutze, hier aber die Regel gilt, das man sich damit nur in Sichtweite zum
(Haupt)Boot bewegen darf.
Sobald man um eine Ecke rum fährt und das Boot somit außer Sicht wäre ist man ohne
Zulassung unterwegs.

Da ich den Fall nicht ausschließen kann, habe ich es also sowohl mit Kennzeichen angemeldet,
als auch versichert.

Kostet ja nicht die Welt.
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Gruß 'Zippo

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  #4  
Alt 16.04.2024, 10:09
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Moin moin,
Binnen brauchst Du in dem Fall tatsächlich kein Kennzeichen, siehe §1 Abs. 2 Nr. f) KlFzKV-BinSch. Aufgrund von §2.02 BinSchStrO mußt Du aber zum Einen den Namen des Bootes außen in mind. 10cm hohen Buchstaben, hell auf dunkel oder dunkel auf hell UND zusätzlich irgendwo außen oder innen (beides geht natürlich auch) den Namen und die Anschrift des Eigentümers anbringen. Zwei Schilder, eins davon versteckt sind also mit Sicherheit möglich - ich würde aber auf jeden Fall darauf achten daß mindestens ein solches Schild schnell und eindeutig auch für Außenstehende (z.B. zur Kontrolle befugte Personen) erkennbar ist, da das offensichtlich die Intention des Verordnungsgebers war.

lg, justme

Geändert von justme (16.04.2024 um 10:38 Uhr)
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  #5  
Alt 16.04.2024, 10:28
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Zippo Beitrag anzeigen
Also ich habe eine Registrierung für mein 250 Schlauchboot beantragt, da ich es im Meer
zwar als Dinghi nutze, hier aber die Regel gilt, das man sich damit nur in Sichtweite zum
(Haupt)Boot bewegen darf.
Wäre mir neu, daß man ein 2,5 m Schlauchboot Buten registieren muss?!
Heimathafen und Bootsnamen am Spiegel sind üblich.
Ein amtliches Kennzeichen von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern und amtlich
anerkannte Kennzeichen von den Verbänden (DSV, DMYV und ADAC) sind nur Binnen erforderlich.

Im Fall des TO genügt der Bootsname außen und eine Eignerplakette (Name, Anschrift, Telefonnummer) innen.

@murmel: Ich würde keine zweite Plakette "versteckt" anbringen, sondern für ein unverwechselbares und
nicht entfernbares Merkmal am Boot sorgen, mit dem du dein Eigentum im Fall der Fälle identifizieren kannst.
Man kann auch bei der WSP sein Boot/Außenborder kravieren lassen.

Klaus, der bei 13,5 m Boot auch eine Eignerplakette hat
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Geändert von Fronmobil (16.04.2024 um 11:11 Uhr) Grund: Korrektur
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  #6  
Alt 16.04.2024, 10:38
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
..
Es genügen Heimathafen und Bootsnamen am Spiegel.
...
Mich würde ja mal interessieren, wie oft diese Falschaussage im BF schon zu finden ist .
Und nochmal: Auf Seeschiffahrtstraßen ist - von Ausnahmen abgesehen - keine Kennzeichnung notwendig; kein Name, kein Heimathafen, keine Registrierung. Das ist zwar nicht unbedingt zweckmäßig, aber "genügen" tut auch das nackichte Boot.
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  #7  
Alt 16.04.2024, 11:10
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@Visara
Ich habs auf "ist üblich" geändert. Das es hier auch mal richtig steht.

Klaus, der nie ohne Heimathafen und Bootsname durch die Welt fahren würde
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  #8  
Alt 17.04.2024, 11:40
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Ein Kleinfahrzeug binnen mit weniger als 3PS Antriebsleistung braucht weder ein Namensschild noch eine Registrierung, siehe
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...euge-node.html

Das lernt man auch beim Binnenschein.

Grüße Don
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  #9  
Alt 17.04.2024, 11:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Ein Kleinfahrzeug binnen mit weniger als 3PS Antriebsleistung braucht weder ein Namensschild noch eine Registrierung, siehe
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...euge-node.html

Das lernt man auch beim Binnenschein.

Grüße Don
wenn Du das so beim Binnenschein gelernt hast hast Du was Falsches gelernt.
Richtig ist, wie bereits mehrfach vorher geschrieben daß auf Bundeswasserstraßen binnen Kleinfahrzeuge mit Antriebsleistung unter 2,21kW kein amtliches Kennzeichen benötigen, dann aber aufgrund von §2.02 BinSchStrO mit Bootsname und Eigentümerdaten gekennzeichnet werden müssen:

Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
1. Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

a) mit seinem Namen oder seiner Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden.

b) mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
lg, justme
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  #10  
Alt 17.04.2024, 11:50
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Richtig Don, kein Kleinfahrzeugkennzeichen, aber ...
"Im Fall des TO genügt der Bootsname außen und eine Eignerplakette (Name, Anschrift, Telefonnummer) innen."

Klaus,
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  #11  
Alt 20.04.2024, 10:31
oliver67 oliver67 ist offline
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@murmel:
kommt darauf an, wo Du fährst. Auf dem Bodensee benötigt jedes Boot mit Motor eine Zulassung. Selbst wenn Du nur den Akkuschrauber mit Schraube hinten aus dem Schlauchboot hängst. Da hat die Wapo schon Knöllchen verteilt...
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Gruss vom Bodensee
Lutz
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  #12  
Alt 01.05.2024, 20:19
murmel murmel ist offline
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Kann mich erst jetzt melden. Danke für die Rückmeldungen!
Werde dem Boot einen Namen verpassen, ein Schild gut lesbar, mit meinen Daten im Inneren anbringen und zusätzlich ein markantes Detail noch irgendwo hinterlassen.

Ich habe noch eine Frage bezüglich der Beleuchtung. Eigentlich ist es ja eher ein Beiboot als ein richtiges Motorboot. Laut Berliner Wapo würde ich es als Sonstiges einordnen und dann sollte ja ein 360 Grad, weißes Licht reichen, oder? Wenn ja, muss das BSH zugelssen sein oder kann ich was Basteln?
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