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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 03.03.2024, 10:58
honkman honkman ist offline
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Standard Bootsschein Italien

Servus zusammen,

ich hab schon einiges gelesen zu dem Thema, ich bin mir aber leider noch nicht 100% sicher. Daher meine Frage: Wir (die beste Ehefrau von allen und ich) haben den Bootsschein Wasserstraßen und Binnengewässer (AT). Auf dem Sile, Piave, etc. darf man damit wohl fahren. Aber wie sieht es mit der Lagune von Venedig aus? Soweit ich es verstanden bzw. erlesen habe, ist unser Schein dafür ausreichend. Kann das wer bestätigen?

Lieben Dank
CG
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  #2  
Alt 03.03.2024, 11:44
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Seit dem Jahr 2009 gibt es die Möglichkeit, das österreichische Küstenpatent FB 1 zu erwerben. Mit diesem international gültigen Patent dürfen Motorboote bis zu einer Länge von 10 Metern auf allen Küstengewässern in einem Bereich von drei Seemeilen gesteuert werden.
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  #3  
Alt 04.03.2024, 08:30
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petzeler petzeler ist offline
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Servus CG,
In den Kanälen von Venedig werdet ihr mit oder ohne Schein gar nicht gern gesehen sein - die sind für Touris off limits. Laguna di Marano (Monfalcone - knapp vor Venedig) geht möglicherweise mit dem Wasserstraßen und Binnendeckel. Meiner Erfahrung nach wird bei Kontrollen vordringlich auf die Haftpflichtversicherung geschaut (Deckung > 7,5 Mio €) und bis 40 PS ist in Italien eh alles führerscheinfrei.
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Liebe Grüße
Peter

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  #4  
Alt 04.03.2024, 10:51
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christoph christoph ist offline
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
und bis 40 PS ist in Italien eh alles führerscheinfrei.
Aber nur unter italienischer Flagge. Ansonsten gelten die Regeln des Zulassungsstaates.
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Gruß Christoph

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  #5  
Alt 04.03.2024, 11:41
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Also: Für die Lagune von Venedig genügt ein Binnenschein nicht.
Aber sehr wohl können Kanäle befahren werden, nur nicht die kleinen Kanäle der historischen Zentren von Venedig, Murano und Burano. Auch nicht den jeweiligen Canal Grande. Dennoch bleibt reichlich Strecke übrig und wenn man auf dem Canale Giudecca bis vor den Markusplatz fährt, aber nicht in den Canal Grande einläuft, dann ist das spektakulär genug.
Die immer wieder diskutierten 40 PS gelten nur für italienische Boote. Neben den 40 PS gibt es da noch eine Beschränkung des Hubraums und paradox, wenn ich mir ein solches Boot miete, dann darf ich auch damit fahren. Mein eigenes Boot entsprechend motorisiert, nur mit entsprechendem Führerschein und in der Lagune von Venedig entweder mit eigenem amtlichen Kennzeichen oder mit geliehenem LV-Kennzeichen, welches ich vor Ort gegen Gebühr erhalte.
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  #6  
Alt 11.03.2024, 08:58
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Divetwins Divetwins ist offline
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Gibts irgenwo einen Plan wo alle Kanäle die man befahren darf eingezeichnet sind?
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Harry
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  #7  
Alt 11.03.2024, 09:32
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Ja, den gibt es:

Belletti Karte Nr. 9 aus dem Sortiment von den Bootswanderkarten.

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  #8  
Alt 11.03.2024, 14:38
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Das zusammenhängende, schiffbare Lagunen- Fluß- und Kanalsystem erstreckt sich auf 850 km. Das ist mehr als in den Niederlanden.
Aber: Die Kanäle wurden zu klein angelegt, nach dem Aufkommen der Eisenbahn und des LKW waren sie nicht mehr wichtig für die Wirtschaft und jetzt störten Sie. Daher wurden Brücken nicht weitsichtig genug, viel zu flach über die Kanäle gebaut, auch Kanäle zugeschüttet, wie z.B. in Caorle, wo die Straßen, die heute auf Rio enden, darauf hin deuten, dass hier früher Wasser war. Die heutige Fußgängerzone dort war nahezu zum Kanalsystem gehörend und ein Dampfboot stellte die Verbindung nach Portogruaro her.
Einige der beweglichen Brücken blieben erhalten und werden heute noch bedient, wie z.B. in Caorle.
Der bekannteste Wasserweg ist der Litoranea Veneta, das ist der Kanal, der dicht hinter der Küste entlang praktisch vom Po-Delta aus über Venedig bis fast nach Monfalcone führt. Der Name stammt vom Litoral, der Zollgebühr, die entrichtet werden mußte, wenn Boote oder Schiffe Ware über die Adria brachten und nun eine der Einfahrten vom Meer her nutzten um die Ladung in einem der Orte zu löschen. Daher gab es an jeder Einfahrt eine Zollstation. Diese sind heute noch existent - als Bauwerke, sind privat verkauft oder werden sogar als Hotel genutzt.
Auch die Schleusen, die geschaffen wurden, eine davon bei Fusina ist die Älteste Europas, sind teilweise in Betrieb, wie z.B. am Tagiamento. Sie sollen hauptsächlich vor Überschwemmungen schützen.
Schiffbar sind alle Kanäle, nutzbar ist jedoch nur ein Teil. Dennoch bietet das Revier die Möglichkeit die Orte per Boot zu erreichen, wenn auch die Adria wegen Sturm nicht zur Verfügung steht. Das ist die Besonderheit, neben der Lagunenlandschaft und der Tiere, die man erleben kann.
Portogruaro kann man mit dem Boot erreichen, aber da sollte man schon den Weg kennen, er ist umständlich, wenn man unter Brücken nicht durch kommt. Latisana ist per Boot erreichbar, aber der Fluß ist nicht ausreichend gekennzeichnet. Marano Lagunare ist ein reizvolles Ziel, natürlich auch Venedig und der Weg innen nach Chioggia. Und wenn der Wasserstand des Flusses Po stimmt, dann sind auch die 300 km bis Cremona machbar, ganz gewiß ist Mantua über den Canale Bianco erreichbar und Ferrara über den Fluß Po oder den Idrovia Ferrarese, ein Kanal- und Flußweg. Auch die Riviera della Brenta, mit den vielen Villen, ist ein machbarer Weg bis nach Padua und den Fluß Sie bis Treviso. Für mich waren es Jahre voller Entdeckungen mit dem Boot und meine Bücher geben das heute wieder.
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  #9  
Alt 18.03.2024, 07:43
honkman honkman ist offline
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Wir machen jetzt BF1 dazu. Dann können wir Sile, Piave, etc. und auch die Lagune befahren. Versicherung haben wir natürlich.

Danke für das zahlreiche Feedback!
C
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  #10  
Alt 19.03.2024, 09:29
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Gummiente Gummiente ist offline
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Als Österreicher könnt ihr auch ohne Probleme das Kroatische Küstenpatent machen.
Das ist wesendlich einfacher und billiger als der FB1
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #11  
Alt 19.03.2024, 12:35
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Als Österreicher könnt ihr auch ohne Probleme das Kroatische Küstenpatent machen.
Das ist wesentlich einfacher und billiger als der FB1
Aber Obacht im Ausland. Denn dort kann(sollte?) es anerkannt werden, muss es aber nicht. Die Akzeptanz kann von lokalen Charterfirmen oder Hafenbehörden abhängen.
Wenn man es tatsächlich nur im kroatischen Dunstkreis nutzt, sollte es passen.

Als Deutscher, gilt es zum Beispiel nicht in Deutschland.
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Gruß Christoph

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  #12  
Alt 19.03.2024, 15:44
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Als Deutscher wohnst du auch in einem Land, das Küstenzugang hat, weshalb du den SBF See benötigst, den du nur als Deutscher machen darfst.

Wir Ösis haben aber kein Meer vor der Nase, daher gilt für uns üblicherweise das kroatische Patent auf Basis bilateraler Abkommen zumindest im Mittelmeerraum.

Im Zweifel von der entsprechenden Behörde vorher bestätigen lassen

Achtung : Die Funkberechtigung gilt wirklich nur für Kroatien, Charterboot in Italien mit Funkgerät ist mit kroatischen Patent nicht erlaubt.
Dass die Ausbildung für das Kroatenpatent (das ich neben fb1+2 auch habe )ein schlechter Witz ist und für mich ernsthaft erst beim österreichischen FB2 und aufwärts sinnvoll beginnt ist ein anderes Blatt Papier.
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LG aus Wien

Christoph
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  #13  
Alt 19.03.2024, 16:58
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Es ist so, wir sind durch unsere Sprache mit mehr Nationen und Landsmannschaften verbunden, als wir denken. Österreich, Schweiz, Südtirol und Deutsch, das ist die überwiegende Lesergruppe, die sich hier informiert. Und es lohnt sich ja auch!

Es stimmt, österreichische Skipper, die in Venedig kontrolliert wurden und den kroatischen Führerschein vorwiesen, waren akzeptiert.
Und jetzt aber der Unterschied: Bei uns Deutschen wird der Sportbootführerschein See vorausgesetzt. Da geht nichts mit dem kroatischen Patent.
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  #14  
Alt 22.03.2024, 06:26
Gela Gela ist offline
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Schön zu hören, dass wir Österreicher auch Mal einen Vorteil gegenüber dem großen Nachbarn haben.
Selber verfüge ich über nahezu alle entsprechenden Scheine, man weiß ja nie. Obwohl, ich kann mir kaum vorstellen, dass ich im Gebiet des Pazifik jemals meinen FB 4 vorweisen muss.
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  #15  
Alt 22.03.2024, 08:25
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Sharpsolver Sharpsolver ist offline
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Zitat:
Zitat von Gela Beitrag anzeigen
Schön zu hören, dass wir Österreicher auch Mal einen Vorteil gegenüber dem großen Nachbarn haben.
Selber verfüge ich über nahezu alle entsprechenden Scheine, man weiß ja nie. Obwohl, ich kann mir kaum vorstellen, dass ich im Gebiet des Pazifik jemals meinen FB 4 vorweisen muss.

Außerhalb der Hoheitsgewässer diverser Staaten brauchst du eh nichts - nur einen Hubschrauber, der dein Boot dorthin transportiert
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LG aus Wien

Christoph
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  #16  
Alt 27.03.2024, 10:56
franz2136 franz2136 ist offline
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Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Aber Obacht im Ausland. Denn dort kann(sollte?) es anerkannt werden, muss es aber nicht. Die Akzeptanz kann von lokalen Charterfirmen oder Hafenbehörden abhängen.
Wenn man es tatsächlich nur im kroatischen Dunstkreis nutzt, sollte es passen.

Als Deutscher, gilt es zum Beispiel nicht in Deutschland.
Aber genau da hat sich etwas durch den EU Beitritt Kroatiens geändert. Ich Zitiere aus meinen Mitschriften vom Vortrag Neues aus Kroatien auf der Bootsmesse in Tulln: Durch den Beitritt Kroatiens wurde zwischen dem Kroatischen Seefahrtsministerium und der EU vereinbart, das das Kroatische Küstenpatent (B) von allen EU Staaten angerkannt wird unabhängig davon ob der Inhaber kroatischer Bürger oder ein anderer EU Bürger ist!!! Das bezieht sich aber nur für die staatliche Ebene, was im Veraicherungsfall wichtig ist und garantiert nicht, dass etwa eine italienische Charterfirma das Patent anerkennen muss.
Lg Franz

Geändert von franz2136 (27.03.2024 um 11:03 Uhr)
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  #17  
Alt 27.03.2024, 12:20
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Als Deutscher wohnst du auch in einem Land, das Küstenzugang hat, weshalb du den SBF See benötigst, den du nur als Deutscher machen darfst...
Seit wann ist das so?
Ich ging bisher davon aus, dass die Staatsangehörigkeit damit nichts zu tun hat, sondern der Wohnort?
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  #18  
Alt 27.03.2024, 13:06
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von franz2136 Beitrag anzeigen
Aber genau da hat sich etwas durch den EU Beitritt Kroatiens geändert. … Durch den Beitritt Kroatiens wurde zwischen dem Kroatischen Seefahrtsministerium und der EU vereinbart, das das Kroatische Küstenpatent (B) von allen EU Staaten angerkannt wird unabhängig davon ob der Inhaber kroatischer Bürger oder ein anderer EU Bürger ist!!! …
Das war meines Wissens immer so: wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz in Kroatien hat, gilt der kroatische Fuehrerschein für ihn auch in Deutschland.

Wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, gilt mein SBF See auch in Australien, wenn ich meinen Wohnsitz nach Australien verlege, gilt er dort nur noch kurze Zeit. Diese “Gastregelung” gilt doch auch in der EU? Das französische Permis de Mer verliert in Deutschland doch auch seine Gültigkeit , wenn der französische Inhaber seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt.

Sind diese Regeln wirklich geändert worden?
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  #19  
Alt 27.03.2024, 13:32
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Seit wann ist das so?
Ich ging bisher davon aus, dass die Staatsangehörigkeit damit nichts zu tun hat, sondern der Wohnort?
Laut meiner Info war es immer die Staatsangehörigkeit.

Wissenschaftlicher Beweis : Ein Freund von mir hat schon länger Hauptwohnsitz in Deutschland und ist weiter aber österreichischer Staatsangehöriger und darf den SBF See in D nicht machen, sondern ist dafür extra wieder nach Wien gekommen, um unser Patent zu machen.

Ob das für Deutsche anders ist? Keine Ahnung ehrlichgesagt, glaub ich aber nicht.
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Christoph
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  #20  
Alt 27.03.2024, 14:05
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Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Laut meiner Info war es immer die Staatsangehörigkeit.

Wissenschaftlicher Beweis : Ein Freund von mir hat schon länger Hauptwohnsitz in Deutschland und ist weiter aber österreichischer Staatsangehöriger und darf den SBF See in D nicht machen, sondern ist dafür extra wieder nach Wien gekommen, um unser Patent zu machen.

Ob das für Deutsche anders ist? Keine Ahnung ehrlichgesagt, glaub ich aber nicht.
Dann ist DeepB hier aus dem Forum nicht der Freund, der hat als Österreicher beide SBFs.

Zumindest in Deutschland und Australien gilt der Wohnsitz, und wie wohl in der EU ingesamt ist der lokale Bootsfuehrerschein nicht fakultativ, sondern obligatorisch, wenn die Gastregelung abgelaufen ist.

(Beim Sprechfunkzeugnis spielen übrigens weder Wohnsitz noch Nationalität für die Gültigkeit eine Rolle.)
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  #21  
Alt 27.03.2024, 15:02
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Dann ist DeepB hier aus dem Forum nicht der Freund, der hat als Österreicher beide SBFs.
Offensichtlich... vielleicht gibts da dann doch einen Ermessensspielraum?
Bei ihm gings nicht.. war erst vor ein paar Monaten, vielleicht wars früher anders?

Funk ist klar, der gilt immer - und wie gesagt, der sogenannte Funkschein beim Boatskipper B in Kroatien gilt ohnehin nur dort (und das ist auch gut so)

Funk ist ohnehin ein eigenes Kapitel, ich habe auch noch ein AFZ aus der Fliegerei (nicht unbeträchtlicher Lern und Prüfungsaufwand) und habe damals blauäugig angenommen, das würde auch fürs Bootfahren gelten... weit gefehlt
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Christoph
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  #22  
Alt 27.03.2024, 15:04
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
... gilt der kroatische Fuehrerschein für ihn auch in Deutschland.--,
Auch für ein Boot mit deutscher Flagge in Deutschland? Oder kroatische Flagge in Deutschland?
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Christoph
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  #23  
Alt 27.03.2024, 15:23
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
... Bei ihm gings nicht.. war erst vor ein paar Monaten, vielleicht wars früher anders? ...
Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Auch für ein Boot mit deutscher Flagge in Deutschland? Oder kroatische Flagge in Deutschland?
Wie gesagt, galt m.W. "früher" immer der Wohnsitz. Ein Österreicher mit Wohnsitz in Deutschland und deutschem Sportbootführerschein durfte in A, und in D, und in anderen Ländern Boote mit beliebigen Registrierungen (Bootszulassung USA oder Australien oder D oder A oder I fahren, solange nicht andere Regelungen dagegen sprachen (z.B. gewerbliche Nutzung, oder mit bezahltem Personal ...); ich ging davon aus, dass es immer noch so ist.

Wenn es tatsaechlich eine Änderung gegeben hat, war die wohl vor so kurzer Zeit, dass die entsprechenden Webseiten zum Thema, die ich gefunden habe, noch nicht aktualisiert werden konnten.
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  #24  
Alt 27.03.2024, 18:43
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Oder der Sachbearbeiter hatte was gegen Österreicher
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Christoph
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  #25  
Alt 28.03.2024, 05:54
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Tatsächlich hab ich jetzt nach einiger Recherche nichts zur Staatsangehörigkeit gefunden, du hast anscheinend Recht und ich unrecht - muss man ja mal zugeben können

Werde mich mal demnächst mit meinem Freund unterhalten, was bei ihm tatsächlich das Problem war.
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Christoph
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