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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.03.2024, 19:58
hpkoopmann hpkoopmann ist gerade online
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Standard Frage zum Sabbatical....

Moin,

vielleicht weiß ja jemand über sowas Bescheid .

Ich habe meinen Job gekündigt, habe aber 6 Monate Kündigungsfrist.
Am 30.08. ist Schluss für mich im aktuellen Job, der neue Job startet am 1.10.

Die 4 Wochen "Sabbatical" waren Absicht, ich wollte einfach mal 4 Wochen gar nichts machen, zwischen den Jobs. Je nachdem, ob ich im aktuellen Job freigestellt werde (wovon ich irgendwann im Sommer ausgehe), verlängert sich die Zeit sogar noch n bißchen. Aber es geht mir hier jetzt um den 1 Monat, in dem ich offiziell ohne Job bin.

Im September bekomme ich kein Geld, das ist mir klar - und das ist auch überhaupt kein Problem. Arbeitslosengeld würde ich eh nicht bekommen, weil ich ja selbst gekündigt habe.

Meine Fragen:

- Sollte ich mich trotzdem für die 4 Wochen Arbeitslos melden? Wegen Rente/ Krankenversicherung?
- Wie ist man sonst krankenversichert?
- Auf was muss ich noch achten?

Danke schonmal.

Gruß

H.P.
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  #2  
Alt 10.03.2024, 20:15
Benutzerbild von floka.floka
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Schau mal ob Dir das weiter hilft?

https://www.finanztip.de/gkv/nachgeh...tungsanspruch/
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Grüße Richard
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  #3  
Alt 10.03.2024, 20:24
Benutzerbild von wernerw
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Es geht darum das die Krankenversicherung weiterläuft. Spätestens wenn dich dein Arbeitgeber abgemeldet hat kommt Post von der KV und fragt dich wie das jetzt weiter geht. Bist du arbeitslos gemeldet läuft das einfach weiter, auch wenn du keine Arbeitslosengeld erhalten wirst. Für die 4 Wochen musst du dich arbeitslos melden.
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Gruß
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  #4  
Alt 10.03.2024, 20:25
hpkoopmann hpkoopmann ist gerade online
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Hallo Richard,

danke für die Info. Das ist exakt das was ich wissen wollte, Perfekt!
Wenn man nach Sabbatical googelt geht es meistens um Leute, die das innerhalb eines Jobs machen, also sich da mal eine Auszeit nehmen.
Es geht seltener um Leute, die das zwischen 2 Jobs machen. Aber da ist das Zauberwort wohl "nachgehender-leistungsanspruch". Cool das es das gibt.

Aber so ist ja alles gut, und in den 4 Wochen passiert nichts was die Krankenversicherung angeht.

Danke nochmal

Gruß

H.P.
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  #5  
Alt 10.03.2024, 20:29
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Aber so ist ja alles gut, und in den 4 Wochen passiert nichts was die Krankenversicherung angeht.

Danke nochmal

Gruß

H.P.
Das war mir nicht bekannt....4 Wochen. Ich hatte schon Post von der KV bevor der Vertrag endete
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Gruß
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  #6  
Alt 10.03.2024, 20:31
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Hallo H.P.

in deinem Fall geht es auch nicht um ein Sabbatical:

Definition lt. Wikipedia:

"Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Der aus den USA stammende Begriff sabbatical, nach dem Schabbat- bzw. Schmitajahr in der Tora, wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt."

Ansonsten würde ich Startpilots gelöschten Beitrag zustimmen.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
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  #7  
Alt 10.03.2024, 20:50
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Zitat:
Zitat von Succes_Falcon Beitrag anzeigen
Hallo H.P.

in deinem Fall geht es auch nicht um ein Sabbatical:

Definition lt. Wikipedia:

"Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Der aus den USA stammende Begriff sabbatical, nach dem Schabbat- bzw. Schmitajahr in der Tora, wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt."

Ansonsten würde ich Startpilots gelöschten Beitrag zustimmen.
Meinen ursprünglichen Beitrag habe ich gelöscht, da er scheinbar nicht beigetragen hat.
Es ist aber in der Tat kein Sabbatical, sondern ein (geplanter) Abschnitt der Arbeitslosigkeit, auch wenn dieser Begriff i.A. negativ konnotiert ist.
Wenn man das nicht für sich akzeptiert und benennt, wird man mit der Internetsuche nach Sabbatical auch keine für sich befriedigende Lösungen finden.
Die spätere Begrifflichkeit in der angepassten CV bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
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Gruss, Dirk
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  #8  
Alt 10.03.2024, 21:16
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OK, danke.
Dann geht es eben um eine "geplante Arbeitslosigkeit" und kein Sabbatical.

Wie das nun offiziell heißt, ist mir relativ egal - der Tipp von Richard hat mir sehr geholfen.

Was meinen Lebenslauf angeht:
Der war bei meinen Jobwechseln in diesem Jahrhundert jeweils egal, und er wird es auch bleiben.
Die ersten 13 Jahre dieses Jahrhunderts habe ich sehr glücklich "auf Handschlag" gearbeitet - völlig ohne Vertrag oder auch nur irgendwas schriftlichem.
Viele wissen gar nicht, das das geht. Es gelten dann einfach die gesetzlichen Standards - nur Ausbildungsverträge benötigen die Schriftform.

Weitere Bewerbungen waren unnötig, ich wurde danach per Headhunter gefunden - jetzt ging es über bestehende berufliche Beziehungen weiter.

Da ich finanziell/privat relativ unabhängig bin, kann ich aber auch risikobereiter sein als andere.
Ich habe z.B. gekündigt, ohne den neuen Vertrag zu haben.
Mittlerweile habe ich aber etwas schriftliches in der Hand, ich kenne meinen neuen Arbeitgeber aber auch schon seit Jahren.

Gruß

H.P., der etwas anders ist und das auch weiß

Geändert von hpkoopmann (10.03.2024 um 21:40 Uhr)
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  #9  
Alt 10.03.2024, 21:29
Alex_1706 Alex_1706 ist offline
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Also es gibt ja immer viele Seiten der Betrachtung. Solltest Du Arbeitssuchend gemeldet sein und über eine GKV versichert sein, zahlt diese nicht, wenn Du "unangemeldet" deinen Wohnort verlässt. Aber 28 Kalendertage sind genehmigt, wenn angemeldet.
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VG, Alex
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  #10  
Alt 10.03.2024, 21:54
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Ich hab das auch gemacht bevor ich meinen aktuellen Job angetreten habe. Ich hatte Urlaub gebucht und wollte den machen und danach erst anfangen. Krankenkasse angerufen und erklärt was läuft, zwei Wochen selbst gezahlt, und fertig. Die Bürokratie beim Arbeitsamt habe ich mir geschenkt und die Krankenkasse hat auch nur einen Mindestbetrag verlangt (TK)
Das war alles problemlos
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #11  
Alt 11.03.2024, 04:32
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Zitat:
Die ersten 13 Jahre dieses Jahrhunderts habe ich sehr glücklich "auf Handschlag" gearbeitet - völlig ohne Vertrag oder auch nur irgendwas schriftlichem.
Viele wissen gar nicht, das das geht. Es gelten dann einfach die gesetzlichen Standards - nur Ausbildungsverträge benötigen die Schriftform.
natürlich hattest du einen bestehenden Arbeitsvertrag, nur eben nicht in Schriftform wie du richtiger Weise sagst. Verträgen bedürfen auch in anderen Rechtsformen nicht immer einer Schriftform, so auch nicht im Arbeitsrecht.
Wie du weiter richtiger Weise sagst, gelten dann die jeweiligen zu Grunde liegende Gesetzesrahmen.
In deinem speziellen Fall hast du ja schon entsprechende Ratschläge bekommen, so daß du die entsprechenden Leistungsträger mit in deine Pläne einbeziehen kannst, ohne Leistungsansprüche zu verlieren.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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