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  #926  
Alt 29.12.2023, 16:56
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Wollte Anfang Juli in Köpenick Urlaub machen....
Sollte ich mir Gedanken machen müssen ?

Notfalls müsste ich einen kräftigeren Motor beschaffen....

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MfG* * * *Mario
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  #927  
Alt 29.12.2023, 23:06
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Dann kannste ja Anfang Juli (exakt am 13.) kurz Richtung Wannsee fahren - aber nicht rein, sondern ca. 870m weiter + dann rechts. Da kannst du bei mir festmachen : gibt ne Cola
Grüße, Reinhard
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  #928  
Alt 30.12.2023, 05:29
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Zitat:
Zitat von G-Tron Beitrag anzeigen
Bis ich vom Wannsee auf dem Müggelsee bin, ist mein Tank leer und ich schön leicht. Zieh Dich warm an
...mir ist jetzt schon langweilig im Mund 🍻🤗
Gruß Jan 🤘
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  #929  
Alt 30.12.2023, 05:43
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Dann kannste ja Anfang Juli (exakt am 13.) kurz Richtung Wannsee fahren - aber nicht rein, sondern ca. 870m weiter + dann rechts. Da kannst du bei mir festmachen : gibt ne Cola
Grüße, Reinhard


Na da war doch etwas am 13.07.2024 nähe Wannsee
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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  #930  
Alt 23.02.2024, 11:40
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Anzeige an die Berliner Wasserschutzpolizei ist raus:

Anzeige wegen Gefährdung und Sachschaden auf dem Wasser

"Guten Tag, ich bin der verantwortliche Organisator des STERN VON BERLIN, welcher am
Samstag 15.07.23 an der Pfaueninsel/Havel geordent und friedlich stattfand.
Leider hat ein kleiner Gleiter (weiß, mit schwarzer Persenning) mit dem Kleinfahrzeugkennzeichen "71434 M"
bei Auflösung des Ankerkreises (ca. 18.00 Uhr) den Ankerkreis in Gleitfahrt durchfahren und anschließend
den Ankerkreis nochmals mit ebenfalls überhöhter Geschwindigkeit (mehr als 12 km/h) umrundet.
Dabei kam es zur Gefährdung von Schwimmern und zu Sachschäden durch Wellenschlag an mehreren Booten
die im Ankerkreis lagen.
Das Boot war mit vier Herren besetzt. Fotos füge ich der Anlage bei.
Hiermit erstatte ich gegen den verantwortlichen Schiffsführer Anzeige.

Mit besten Grüßen
(gez. Klaus F. / Telefonnummer)"

Klaus, der über die weitere Entwicklung berichten wird

Ich komme zurück auf den Vorfall beim STERN VON BERLIN im letzten Jahr.

Gestern habe ich Post von der Berliner Staatsanwaltschaft erhalten:

"... Das Verfahren wurde eingestellt, weil es nicht gelungen ist einen Täter zu ermitteln. ...
Es konnten die verschiedenen wechselnden Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Bootes ermittelt werden. Der Eigentümer zur Tatzeit wurde zur verantwortlichen Vernehmung zur Polizei Berlin geladen.
Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO Gebrauch. Daraus dürfen keinne negativen Schlüsse zulasten des Zeugen gezogen werden. Anhand der vorliegenden Beweismittel in Form von Lichtbilder und Zeugenaussagen kann die Tat keiner konkreten Person zugeordnet werden. ..."

Wie zu befürchten, konnte der verantwortliche Schiffsführer nicht bestimmt werden. § 55 StPO heißt: "Strafprozeßordnung (StPO) § 55 Auskunftsverweigerungsrecht (1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."

So ist es in unserem Rechtsstaat. Aber zumindest hat der "Zeuge" mal
ein unangenehmes Gespräch mit der WSP führen müssen.

Klaus, der den Fall somit zu den Akten legt
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Alt 23.02.2024, 11:51
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Joa kann man mal machen...die 200 zeugen und etlichen filme und bilder sind natürlich nich aussagekräftig...aber so kennt man die Staatsanwaltschaft. Sobald Private einen schaden haben wirds schnell eingestellt...
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #932  
Alt 23.02.2024, 11:52
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich komme zurück auf den Vorfall beim STERN VON BERLIN im letzten Jahr.

Gestern habe ich Post von der Berliner Staatsanwaltschaft erhalten:

"... Das Verfahren wurde eingestellt, weil es nicht gelungen ist einen Täter zu ermitteln. ...
Es konnten die verschiedenen wechselnden Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Bootes ermittelt werden. Der Eigentümer zur Tatzeit wurde zur verantwortlichen Vernehmung zur Polizei Berlin geladen.
Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO Gebrauch. Daraus dürfen keinne negativen Schlüsse zulasten des Zeugen gezogen werden. Anhand der vorliegenden Beweismittel in Form von Lichtbilder und Zeugenaussagen kann die Tat keiner konkreten Person zugeordnet werden. ..."

Wie zu befürchten, konnte der verantwortliche Schiffsführer nicht bestimmt werden. § 55 StPO heißt: "Strafprozeßordnung (StPO) § 55 Auskunftsverweigerungsrecht (1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."

So ist es in unserem Rechtsstaat. Aber zumindest hat der "Zeuge" mal
ein unangenehmes Gespräch mit der WSP führen müssen.

Klaus, der den Fall somit zu den Akten legt
Eigentlich Schade... aber jetzt weis man wenigstens wie man mit einer Beschuldigung umgeht wenn man mal Post bekommen sollte...

ich gebe einfach an das ich nicht weis wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und mache ansonsten von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch...

ich hoffe ihr habt trotzdem die Daten und die Leute kommen nicht mehr zum Stern...
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Gruß Volker
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Alt 23.02.2024, 13:05
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Im Straßenverkehr kann ja in solchem Fall Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.
Aufm Wasser wohl anscheinend nicht.
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Alt 23.02.2024, 13:07
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Im Straßenverkehr kann ja in solchem Fall Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.
Aufm Wasser wohl anscheinend nicht.
leider nicht....
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Alt 23.02.2024, 15:32
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich komme zurück auf den Vorfall beim STERN VON BERLIN im letzten Jahr.

Gestern habe ich Post von der Berliner Staatsanwaltschaft erhalten:

"... Das Verfahren wurde eingestellt, weil es nicht gelungen ist einen Täter zu ermitteln. ...
Es konnten die verschiedenen wechselnden Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Bootes ermittelt werden. Der Eigentümer zur Tatzeit wurde zur verantwortlichen Vernehmung zur Polizei Berlin geladen.
Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO Gebrauch. Daraus dürfen keinne negativen Schlüsse zulasten des Zeugen gezogen werden. Anhand der vorliegenden Beweismittel in Form von Lichtbilder und Zeugenaussagen kann die Tat keiner konkreten Person zugeordnet werden. ..."

Wie zu befürchten, konnte der verantwortliche Schiffsführer nicht bestimmt werden. § 55 StPO heißt: "Strafprozeßordnung (StPO) § 55 Auskunftsverweigerungsrecht (1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."

So ist es in unserem Rechtsstaat. Aber zumindest hat der "Zeuge" mal
ein unangenehmes Gespräch mit der WSP führen müssen.

Klaus, der den Fall somit zu den Akten legt
Genau wie bei Dennis und mir. 🤮
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  #936  
Alt 23.02.2024, 16:57
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Die Botschaft ist der Warnschuss. Den hat er offensichtlich gehört und hoffentlich verstanden.

Man sollte sich nicht über den Rechtsstaat beklagen. Jeder kann sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen, auch wenn das Ergebnis anderen als ungerecht erscheint. Rechtsstaat hat oft mit subjektiv empfundener Gerechtigkeit wenig zu tun.

Auf keinen Fall sollte man den Fall zum Anlass nehmen, nichts zu machen.
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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Alt 23.02.2024, 17:19
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Nun gut, bei linksextremistisch vermuteten Straftaten geht die Staatsanwaltschaft ja gerne den Weg der Zeugenbefragung, um bei den insgesamt Beteiligten zumindest dahingehend Druck auszuüben, dass sie falsche Angaben machen, wofür sie evtl. belangt werden könnten. Sprich: Ein nicht Aussageverweigerungsberechtigter, dem jedoch seine Anwesenheit mittels Lichtbildaufnahmen nachgewiesen werden kann, einfach mal fragen: "Wer stand da am Steuer?", als das Bild gemacht wurde. Eine dann erkennbar falsche Zeugenaussage, könnte juristisch sanktioniert werden. Aber möchte man solch staatliches Vorgehen? Darf jeder für sich selbst entscheiden.
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  #938  
Alt 24.02.2024, 07:48
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Irgendwie scheint das auf dem Wasser anders zu sein, die WaPo freute sich, endlich mal mit Bild und Video Beweis, sogar der Fahrer war erkennbar! Aussage des Bootseigner, nö war ich nicht, Verfahren eingestellt ��mein Eindruck, du kannst Beweise haben, Sachschaden von knapp 2000 EU, auf dem Wasser bleibst du drauf sitzen wenn das andere Boot nicht bei dir im Rumpf steckt
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  #939  
Alt 24.02.2024, 09:43
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Zitat:
Zitat von DetteK Beitrag anzeigen
Irgendwie scheint das auf dem Wasser anders zu sein, die WaPo freute sich, endlich mal mit Bild und Video Beweis, sogar der Fahrer war erkennbar! Aussage des Bootseigner, nö war ich nicht, Verfahren eingestellt ��mein Eindruck, du kannst Beweise haben, Sachschaden von knapp 2000 EU, auf dem Wasser bleibst du drauf sitzen wenn das andere Boot nicht bei dir im Rumpf steckt
Ist an land nicht anders.

Uns hat ein rentner die autotür demoliert, hab bilder von polizei hats nachmessen und selbst lack war am auto...eingestellt...

Switch spiel gekauft 35€ an freunde paypal war nen betrüger, angezeigt kommt zurück: typ hat zuviel dreck am stecken das lohnt nicht daher eingestellt...

* Text gelöscht, wegen Verunglimpfung der Polizei. Klaus, Moderator

Die judikative ist nur zur gängelung wenn man selbst was falsch macht. helfen tun die nie. Seitdem rufe ich auch keine Polizei mehr das gibt nur mehr ärger und aufwand.
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Grüße

Gordon

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Geändert von Fronmobil (24.02.2024 um 10:45 Uhr)
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Alt 24.02.2024, 09:44
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
einfach mal fragen: "Wer stand da am Steuer?", als das Bild gemacht wurde. Eine dann erkennbar falsche Zeugenaussage, könnte juristisch sanktioniert werden.
Und was ist wenn er wahrheitsgemäß sagt: Ich kann mir Namen ganz schlecht merken und weiß es nicht mehr?

Oder falls die Person am Steuer auf dem Foto nicht erkennbar ist: Ich kann die Person auf dem Foto nicht erkennen.
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Alt 24.02.2024, 09:50
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Und was ist wenn er wahrheitsgemäß sagt: Ich kann mir Namen ganz schlecht merken und weiß es nicht mehr?

Oder falls die Person am Steuer auf dem Foto nicht erkennbar ist: Ich kann die Person auf dem Foto nicht erkennen.
Er braucht nur sagen daß er es nicht war und auch hier vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht wenn es sich um einen Angehörigen handelt...
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Alt 24.02.2024, 09:59
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Ein nicht Aussageverweigerungsberechtigter
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Er braucht nur sagen daß er es nicht war und auch hier vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht wenn es sich um einen Angehörigen handelt...
Irgendwie passt da was nicht zusammen.
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Alt 24.02.2024, 10:32
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Ich verstehe nicht, warum das nicht Konsequenzen hat, wenn der Schiffsfüher erkennbar ist.
Im Straßenverkehr wird doch auch ein positiver Bildabgleich strafrechtlich akzeptiert.
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Alt 24.02.2024, 10:38
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Nun Leute ...

Das dieser Vorfall stattgefunden hat, ist eindeutig belegt und zweifelt auch niemand an.
Das dafür einer der an Bord befindlichen Herren verantwortlich ist, ist ebenfalls klar.
Das das vorgelegte Bildmaterial nicht für eine eindeutige Identifizierung ausreicht, ist leider so.
Das der Bootseigner von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann,
entspricht der Rechtslage in Deutschland, weil wir glücklicherweise ein Rechtsstaat sind.

Das damit ein haftbarer Verursacher (vorerst) nicht rechtssicher festgestellt werden kann, ist bedauerlich.
Das dieser nicht mit einer Strafe (Ordnungswidrigkeit) belegt werden kann, ebenso.
Das die WSP bei der Vernehmung Klartext gesprochen hat, ist mir vom ermittelnden Polizeibeamten bekannt.
Das diese Herren nicht mehr beim STERN VON BERLIN teilnehmen dürfen, ist auch klar.

Klaus, der das Ergebnis akzeptieren kann und muss
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  #945  
Alt 24.02.2024, 10:43
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Ach, die waren zum Sterntreffen?
Ich dachte, es wären "Fremde" gewesen.....

Den Ausgang verstehe ich trotzdem nicht, da doch eindeutig ein verantwortlicher Schiffsführer festgelegt sein muss ....
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Alt 24.02.2024, 10:47
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Lippi, bitte #930 nochmal nachlesen. Danke.

Wenn der Bootseigner von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht,
wie soll man dann die Namen der Mitfahrer ermitteln?
Das führen eines Logbuchs ist bei Sportbooten nicht vorgeschrieben, damit auch
nicht das schriftliche Festhalten des verantwortlichen Schiffführers.
Wenn er selbst gefahren ist, und die Aussage verweigert, muss man dies durch
gerichtsfeste Fotos belegen können. Wieviel Widerspruchsmöglichkeiten der Anwälte es da
gibt, kennt sicher der ein oder andere, der schon mal auf der Straße geblitzt wurde.

Trotzallem: Es ist wichtig, und die WSP wünscht das auch so, das solche Vorfälle immer
wieder zur Anzeige gebracht werden, auch wenn die Beamten dadurch viel Arbeit haben
und selten was bei raus kommt.

Klaus,
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Geändert von Fronmobil (24.02.2024 um 10:55 Uhr)
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Alt 24.02.2024, 10:50
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ach, die waren zum Sterntreffen?
Ich dachte, es wären "Fremde" gewesen.....

Den Ausgang verstehe ich trotzdem nicht, da doch eindeutig ein verantwortlicher Schiffsführer festgelegt sein muss ....
Binnen ist ja nicht schriftlich festzuhalten wer der verantwortliche Schiffsführer ist und wenn das Boot nicht von der wsp angehalten wird .... Wer war es dann im Nachhinein?
Die wsp geht an den Besitzer und der sagt er war nicht dort ... Auf dem Bild ist er nicht zu erkennen... Gibt einfach an das viele mögliche Nutzer ( aus der Familie) fahren können... Gegen die muss er nicht Aussagen ... Ende der Ermittlung
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Alt 24.02.2024, 11:00
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Ich finds nur halt Mist, dass sich Leute so ... sagen wir einfach, herauswinden können, wenn es tatsächlichen Schaden gegeben hat.

Wäre die Ermittlung denn anders ausgegangen, wenn es einen Toten gegeben hätte ?

Ich finds halt Mist ... nur meine Meinung halt..

Einmal ne 30 übersehen geht auf der Straße bis vor Gericht - auch wenn nichts passiert ist.
Aufm Wasser kommts zu Rowdytum und der Verursacher kann sich herauswinden.
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Alt 24.02.2024, 11:04
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Und was ist wenn er wahrheitsgemäß sagt: Ich kann mir Namen ganz schlecht merken und weiß es nicht mehr?

Oder falls die Person am Steuer auf dem Foto nicht erkennbar ist: Ich kann die Person auf dem Foto nicht erkennen.
Dann hat er als Zeuge Aussagen gemacht, die man ihm u.U. als falsch nachweisen kann, was dann eine strafbewehrte Falschaussage nach § 153 StGB sein kann.

Bei Ermittlungsinteresse geht es ja nicht darum, den zu finden, der unter Amnesie leidet oder zum Tatzeitpunkt hackevoll in den Seilen hing, sondern den zu finden, der nützliche Zeugenaussagen liefern könnte.

Für einen absichtlich falschaussagenden Zeugen ist es halt eine Gratwanderung, eine Abwägung, was kann man mir nachweisen, welches Interesse hat die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, hier weitere Ermittlungen gegen mich zu führen.

Wie ein Mensch dann als Zeuge damit umgeht, wenn man ihm zu erkennen gibt, dass man seiner (Falsch)Aussage nicht glaubt und das man u.U. "Beweise" gegen ihn hätte, ist halt völlig individuell unterschiedlich.

Meist werden jedoch solche weiteren Ermittlungen nicht geführt, weil das öffentliche Interesse zu gering ist, da werden Verfahren lieber eingestellt.
In "politischen" Verfahren wiederum nehmen die Falschaussager evtl. Strafen billigend in Kauf - Hauptsache die Ermittlungsbehörden erhalten keine weiteren Infos.

Geändert von Pepper (24.02.2024 um 11:23 Uhr)
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Alt 24.02.2024, 14:45
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Dann hat er als Zeuge Aussagen gemacht, die man ihm u.U. als falsch nachweisen kann
Wie weist man denn wahre Aussagen als falsch nach? Klar, mit gefälschten Beweisen (gibt es nur im Film). Aber bei Aussagen wie "ich kann mich nicht erinnern" oder "ich kann die Person nicht erkennen" (bei einem entsprechend schlechten Bild)?
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Gruß Richard
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