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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo
Schade, dass sich der MyKelpie nicht mehr meldet, sind doch einige interessante Meldungen eingetroffen... Unser Schiff ist ebenfalls von Holland und ebenfalls sind wir bis heute und seit 4 Jahren in Frankreich stationiert und eingetragen. Das heisst wir fahren mit französischer Flagge. Offenbar sei es jetzt nicht mehr möglich, eine franz. Flagge zu beantragen, habe ich gehört. Allerdings würde ich behaupten man bekommt nach wie vor eine französische Immatrikulierung, wenn man eine franz. Adresse hat. Und die hatten wir damals. Wir hatten die Adresse des Hafens angegeben... Anmerkung: Als Schweizer mit einer französischen Flagge hatten wir nie einen Nachteil, im Gegenteil. Wir haben nun vor 14 Tagen die Schweizerische beantragt, weil wir (das Schiff) dauerhaft nach Holland verschieben. Dies gab für uns den Anlass zu wechseln. Zusammengefasst muss ich sagen, dass der Antrag und Erhalt in Windeseile über die Bühne ging. Allerdings geht es ohne 2 Sachen nicht: eine schweizerische Versicherung und eine Bestätigung einer Fachfirma/Werft, dass das Schiff in ordentlichem Zustand ist. Ansonsten wird man gut durch das Online-Formular geführt. Vorab alle Dokumente digitalisieren hilft bei der Schnelligkeit. Am Ende des Prozesses musste ich noch die Abmeldung bei der franz. Behörde vornehmen. Erstaunlich, auch die Franzosen waren très vite. Da wir französische und englische MMSI/ATIS-Nummern hatten, wollten wir auch die "verschweizern". Auch hier ging alles flott und parallel zum Flaggenwechsel. Gerade jetzt sind die Funkgeräte in England um die neuen Nummern einzupflegen. Mühsam aber hier von Beginn weg einer autorisierten Werkstatt den Auftrag zu erteilen hilft. Mit der schweiz. Flaggenbestätigung braucht es übrigens nur die Aufschrift Basel/Bale/Basilea als Immatrik.-nr. Cool. Stimmt, die Kosten sind gegenüber anderen Ländern eindeutig höher. ZB. waren die Versicherungskosten mit einer holländischen Versicherung knapp die Hälfte günstiger. Allerdings, da stehe ich zu meiner Meinung, dass wenn ein Schweizer Eigner diese paar hundert Franken Mehrkosten gegenüber anderen Ländern nicht aufbringen kann, sich das falsche Hobby ausgesucht hat. Wir fahren anf. April den Rhein runter, Zwischenhalt bei einer Servicestelle und dann nach Holland weiter. Falls Rat erwünscht, bitte melden. Mit schiffigem Gruss. Linna
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#27
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Hui, ihr seid schnell! Ich musste den Krimi zu Ende sehen…
Ich seh schon, ihr seid euch genauso uneinig 🤣 Entweder CH-Flagge weil wir Schweizer sind oder polnische weil da registriert. Ich habe gelesen, dass es auch einen Unterschied macht ob man Binnen oder See fährt. Irgendwie nervig, wenn man alles richtig machen möchte aber nirgends verlässliche Informationen findet. Die nächsten Jahre werden wir voraussichtlich nur in Frankreich unterwegs sein. Müssen ja noch bisschen arbeiten. @Fronmobil Mein Polnisch lässt zu wünschen übrig 😉 ich werd mal versuchen da Information zu finden… @Linna Was ist denn der Vorteil der Schweizer Flaggenbestätigung?
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#28
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Hallo,
Zitat:
Grüße Markus
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#29
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Es herrscht an Bord CH - Recht...
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#30
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Also, wenn ich Schweizer mit einem polnisch registriertem Boot in niederländischem Fahrgebiet sein wollte, würde ich nicht als unbeteiligte Schlichterprtei ein deutsches Forum fragen, sondern nach Antworten in Polen oder Niederlande suchen. Wir können ihm hier alles beliebig und bis hin zu substanzfrei empfehlen.
Gesandte der jeweiligen Behörden werden bestenfalls mit Schulterzucken auf „in Deutschland hat man mir aber doch gesagt“ reagieren. Ahoi Gerhard |
#31
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@#29 du verwechselst Binnen mit Buten. Die Flaggenbestätigung ist nicht mehr als dass das Boot den CH Bestimmungen entspricht. Es ist Binnen nicht anders als mit der Autozulassung. Wenn dein Boot eine Kantonszulassung hat, kannst du in Europa auch damit fahren und dir die Flaggenbestätigung sparen.
Binnen wird für nicht seegehende Boote eine Flaggenbestätigung ausgestellt. Für seegehende Boote ist es ein Flaggenschein. Damit soll auf See an Bord Schweizer Recht gelten? Ich setze hier Fragezeichen, da das wohl nicht von allen Staaten akzeptiert wird z.B. USA. Geändert von onavegador (21.02.2024 um 00:30 Uhr) Grund: Ergänzung |
#32
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Alternative: die Europaflagge. Ist zwar keine "Nationale" und soll auch wohl nicht zulässig sein, sieht man aber trotzdem nicht selten.
Ich würde mir nicht allzu viele Gedanken über die Flagge machen. Habe auch schon Schweizer gesehen, die in Frankreich mit Charterboot unterwegs waren und fröhlich ihren quadratischen Nationalstolz am Heck wehen hatten. Warum auch nicht? Würde ich als Schweizer auch machen.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#33
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Vielleicht lehne ich mich etwas weit aus dem Fenster wenn ich sage, da muss gar keine Flagge dran in Europa (EU)Binnen. Eine amtliche oder amtlich anerkannte Registrierung und fertig.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#34
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Binnen weiss ich nicht, aber auf See kommt doch die Flagge ans Heck, wo das Boot registriert ist. Wer eigentlich der Eigentümer ist oder welche Nationalität der Schiffsführer hat, spielt doch da keine Rolle.
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#35
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Zitat:
Ich fasse mal zusammen, was wir schon rausbekommen haben: Welche Nationale am Heck? 1. Boot wird angemeldet in Deutschland: die Flagge des Eigners 2. Boot wird angemeldet in Niederlande: die Flagge des Registierungslandes 3. Boot wird angemeldet in Frankreich: die Flagge des Registierungslandes 4. Boot wird angemeldet in Polen: ? 5. Boot wird angemeldet in der Schweiz: die Flagge des Registierungslandes 6. Binnen in ganz Europa: immer auch ohne Nationale möglich, sofern kein Grenzfluss; nicht erlaubt: Europaflagge, Spaßflagge ... Wer kann ergänzen? Klaus, der die Frage des TO noch nicht beantworten kann
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (21.02.2024 um 07:55 Uhr)
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#36
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Zitat:
sobald er in Holland über die Grenze Fährt wieder die Polnische. dann müsste er sich also für jedes Land das er bereisen will vorab informieren welche der beiden Flaggen er für das jeweilig Land hissen muss... und ob in dme Land eine National Vorgeschrieben ist... (was ja in Deutschland nicht ist....)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#37
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Nein Volker.
Ich habe meine Übersicht zur Klarheit nochmals ergänzt. Es gelten ja immer die Gesetze des Landes in dem das Boot registiert wird. Klaus, der es logisch findet
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#38
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Ohne SchweizerFlaggenschein darf die Schweizer Flagge zur See nicht geführt werden. Zuwiderhandlungen sind nach Artikel 143 des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (SSG; SR 747.30) strafbar.
Das habe ich gerade gefunden. Und nein, es braucht keine Echte Schweizer Versicherung. Wir haben die Pantaenius. Die Versicherung muss in der Schweiz zugelassen werden und die ist es. Und dazu natürlich einiges billiger. Wir hatten für unsere 15 Meter Stahlyacht ein Angebot von der Zürich für über Fr. 5'000.-- Jetzt bezahlen wir knapp Euro 1'500.-- Wir haben ein Kollege der hat sein Boot in San Marino !!!!!! zugelassen. Und im Endeffekt bezahlt er nun über die Jahre gesehen mehr, als in der Schweiz. Und auch die Erneuerung der Flagge, heisst eine Bestätigung eines Werft ist absolut kein Problem. Den Brief vorschreiben, von der Werft, wo man das Boot sowieso immer mal wieder hat, unterschreiben lassen, und gut ist es.
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#39
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Zitat:
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Zitat:
es gibt eine Alkoholfahne, Seemännisch heißt das Flagge. Gruß Manfred
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Hallo,
wie schon geschrieben gilt auch für ein in Österreich zugelassenes Boot: am Heck die österr. Fahne. Grüße Markus
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@Markus: Danke.
Ich fasse mal zusammen, was wir schon rausbekommen haben: Welche Nationale am Heck? 1. Boot wird angemeldet in Deutschland: die Flagge des Eigners 2. Boot wird angemeldet in Niederlande: die Flagge des Registierungslandes 3. Boot wird angemeldet in Frankreich: die Flagge des Registierungslandes 4. Boot wird angemeldet in Polen: ? 5. Boot wird angemeldet in der Schweiz: die Flagge des Registierungslandes 6. Boot wird angemeldet in Österreich: die Flagge des Registierungslandes 7. Binnen in ganz Europa: immer auch ohne Nationale möglich, sofern kein Grenzfluss; nicht erlaubt: Europaflagge, Spaßflagge ... Wer kann ergänzen? Klaus, der weiter sammelt
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Das magst Du logisch finden, es ist trotzdem falsch.
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Zulassung???
Moin. .Außer auf Sondergewässern die das erfordern(Bodensee, einige Talsperren) werden in D keine Sportboote zugelassen sondern registriert.
Das Flaggenrecht in der Seeschifffahrt sagt, dass die Flagge des Landes zu führen ist in dem das Schiff in ein Seeschiffsregister eingetragen ist unabhängig da von wo die Eigner oder Reeder ihren Wohnsitz haben. Da gibt es Unmengen von Schiffen die ihren Heimathafen Panama oder Monrovia oder Valletta noch nie angelaufen haben, dabei geht es ja da um die Umgehung von Schiffsbesetzungsordnungen und anderer Regulararien die die Heimatstaaten der Reeder oder Eigner vorsehen bzw vorschreiben. Binnen weiß ich nicht??? Aber meiner Meinung nach sollen Schweizer die in der Schweiz ihr Schweizer Geld verdienen auch ruhig Schweizer Registrierungen, Flaggen und die da mit verbundenen Gebühren fahren/zahlen. Muss einen doch stolz machen in einem so wohlhabenden und sauberem Land zu leben und das allen anderen Schiffern auch zu zeigen. Allen Vorurteilen und Ressentiments, auch versteckten, gegenüber anderen Flaggen, hier der Polnischen, bitte ich eine deutliche Absage zu erteilen (siehe #22). Gruß Hein Geändert von hein mk (21.02.2024 um 12:08 Uhr)
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Für die Schweizerische Flaggenbestätigung braucht es eine Haftpflichtversicherung bei einer vom Bundesrat ermächtigten Versicherung in der Schweiz und in Schweizerfranken abzuschliessen. Die Kasko-Versicherung kann überall abgeschlossen werden. Fragen bitte beim Seeschifffahrtamt Basel klären.
Auf einem schweiz. Schiff gilt ua das OR und das ZGB. Ob das ein Vorteil ist, weiss ich nicht. Aber auf jeden Fall könnte ich mich in meiner Sprache verteidigen.
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#47
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Ja, wobei schon die Frage ist, ob ein polnischer Rechtsanwalt bei polnischer Flagge evtl nicht teurer sein müsste wie einer aus CH...
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#48
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Das ist ein Argument! Ich versuch mal herauszufinden, welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen.
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Bezüglich polnische Registratur und Flagge: einmal mehr keine klare Aussage gefunden. Aber die Formulierungen lassen vermuten, dass bei polnischer Anmeldung auch polnische Flagge hängen soll. |
#49
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Also: das Boot in der schweiz zulassen ist etwas anderes wie der Flaggenschein CH. Zulassen in CH auf einem CH See bedeutet TÜV alle 3 Jahre. Flaggenschein und außerhalb dann wohl über Bestätigung...
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