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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.05.2023, 10:42
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Grundstück grenzt an Mühlkanal - Risiko...?

Jungs,

mal eine Immo-Frage:
An die Grundstücke von mir (hellgrün) und unseren Nachbarn (dunkelblau) grenzt ein Mühlkanal. Dieser besteht aus einer "Betonrinne", ca 2m breit, 2m tief. Auf der anderen Seite befindet sich eine Wiese (dunkelgrün) im Eigentum der Stadt. Bei uns ist der Sonderfall, dass der Kanal überdeckt ist und sich ein Zaun mit Hecke (rot gepunktet) auf der ANDEREN Seite des Kanals befindet. Wir nutzen also de facto diese Fläche als Garten mit.

Nun ist der Kanal in nicht besonders gutem Zustand (an einer Stelle werden die Wände mit Baustützen auseinandergehalten). Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf, aber mittelfristig wird die Stadt dort was machen müssen.

Die "geschenkten" Quadratmeter sind dann vermutlich futsch, da mache ich mir wenig Hoffnung. ABER: Gibt es hier für uns das Risiko, dass wir dort wegen den Sanierungskosten mit herangezogen werden? Wovon hängt das ab?

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  #2  
Alt 03.05.2023, 11:12
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uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Hast du den Kanal überdeckt oder war das schon so? Wenn das schon war, wird man dich sicher nicht belangen können, in anderen Fall eventuell schon.
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Viele Grüße
Uwe
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  #3  
Alt 03.05.2023, 11:12
horstj horstj ist offline
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ob das Land Euch gehört oder nicht.
ob der Kanal zur Erschließung gehört oder nicht.

Das bei sowas Rückbaukosten anfallen könnten halte ich für unwahrscheinlich.
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  #4  
Alt 03.05.2023, 11:13
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Erstmal ist doch der Eigentümer des Mühlkanals ist für die Instandhaltung verantwortlich.

Ob da auch ähnliche Abgaben wie bei den Straßenausbaubeiträgen erhoben werden können müsste dann m.E. in der "Gemeindesatzung" stehen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #5  
Alt 03.05.2023, 11:15
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Also, wenn das auch als "Bach" (kanalisierter, gezähmter Bach, Rinnsal oder was auch immer) genannt werden könnte,

weiss ich aus BaWü ganz sicher, dass 5 mtr links und rechts des "Gewässers" zwar du der Eigentümer sein kannst, aber du jederzeit Zutritt gewähren musst.
Und deswegen wird es vielleicht sogar den "Übergang" geben.

Das kann dich "nerven", aber auch ein Segen sein. Weil die Gemeinde oder wer auch immer muss den Mist in Ordnung (also was die für in Ordnung befinden) halten.
Und wenn die den ausbaggern müßen um den geregelten Fluss zu gewährleisten, oder Wasserpflanzen entfernen etc. geht dich nix an.

Ein Blick in´s Grundbuch würde hier im Ländle Klarheit verschaffen. Das wäre eingetragen wer welche "Last" zu tragen hat.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (03.05.2023 um 11:25 Uhr)
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  #6  
Alt 03.05.2023, 11:16
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Hast du den Kanal überdeckt oder war das schon so? Wenn das schon war, wird man dich sicher nicht belangen können, in anderen Fall eventuell schon.
Nein, das war schon lange vorher so.
Früher war da mal ein Hof und der Landwirt ist da mit seinen Maschinen über den Kanal gefahren.

Gruß,
Mario
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  #7  
Alt 03.05.2023, 11:18
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Würde auch sagen ins Grundbuch schauen.
Kann sein dass da Wegerecht mit Auflagen verbunden ist.

Willy
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  #8  
Alt 03.05.2023, 11:43
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Im Grundbuch eingetragene Lasten könnten Auskunft über Wegerechte etc. geben.
Das war aber nicht die Frage.

Ob man hier - ähnlich wie bei Straßenbaumaßnahmen - als Anlieger zur Kasse gebeten werden könnte, müsste sich wie schon geschrieben in der Gemeindesatzung wiederfinden.
Ich glaube eher nein.

Denn der Kanal ist keine Verkehrsinfrastruktur und wird (vermutlich) auch nicht so genutzt. Die Grundstückseigentümer profitieren hiervon also nicht, was bei einer Straße naturgemäß anders ist.

In einigen Bundesländern gibt's das sowieso schon gar nicht mehr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C...esl%C3%A4ndern
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  #9  
Alt 03.05.2023, 14:36
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Giligan Giligan ist offline
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Wenn die Geld wollen kriegen sie es.
In Dortmund bei uns vor dem Haus fuhren seit ewigen Zeiten Straßenbahnen, die Schienen lagen in einem Streifen Kopfsteinpflaster.
Dann war die U Bahn fertig und die Schienen sollten raus. Man hat eine Wohnumfeldverbesserung durchgezogen mit Parkbuchten und kleinen grünen Oasen, (Hundeklos) und wir durften alle in die Taschen fliegen.
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  #10  
Alt 03.05.2023, 14:57
uli07 uli07 ist offline
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Bei uns werden im Moment viele Bäche renaturiert. Da brauchen die Anwohner nichts bezahlen. Weiß jetzt allerdings nicht ob das mit deinem Bach vergleichbar ist
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #11  
Alt 03.05.2023, 16:00
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Lippi Lippi ist offline
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Bei uns geht ja die Spree am GS vorbei mit flachem Ufer. Gegenüber ist eine Steinmauer, die gehört angeblich den Anwohnern und da war bei Sanierung Geld im Gespräch. Noch wird daran aber nix gemacht.
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  #12  
Alt 08.05.2023, 11:02
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Das ist stochern im Nebel....

Bei uns wäre dafür der Deich- und Sielverband zuständig.
Und je nach Kassenlage obliegt die Instandhaltung angrenzender
Kanäle und Wettern plötzlich den jeweiligen Anliegern...

Ohne die Satzungen zu dem "Mühlkanal" zu kennen,
würde ich nicht grundsätzlich davon ausgehen, an den Kosten
nicht beteiligt werden zu können.

Würde im Sanierungsfall wahrscheinlich verrohrt werden
und könnte dann aber von Euch weiter genutzt werden...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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