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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
... Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Das gefällt Radfahrer in der Regel nicht, weshalb sie es auch konsequent ignorieren ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#27
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![]() Zitat:
Geschwindigkeit reduzieren und notfalls warten wird aber bei einem Radfahrer wohl kaum einen Effekt haben. Da steht ja nichts von „auf dem Bürgersteig verschwinden“ - wenn also der Abstand zum Überholen nicht ausreicht, dürfte uns das nicht wirklich weiterbringen. Gruß Andreas
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#28
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#29
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![]() Zitat:
und du zählst Roller nicht zu den motorisierten Zweirädern, oder was willst damit sagen?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#30
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Duck und weg.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#31
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![]() Zitat:
Da kommt doch langsam der Zweifel hoch, was einen erwachsenen Menschen treibt, sich hier freiwillig in Gefahr zu bringen. ![]()
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Gruß Ewald
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#32
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Das Problem mit Einbahnstraße und entgegenkommenden Radfahrer hatte ich gerade vor etwa 3 Wochen. Schmale Straße, rechts belegte Parkbuchten, links nen Fußgängerweg. Meinte doch glatt eine ältere Radfahrerin ich solle doch bis zur nächsten freie Parkbucht zurückfahren, waren bestimmt 50-70 Meter. Sie hätte die gleichen Rechte wie die Autofahrer. Naja, kam wie es kommen mußte ich habe sie sie gefragt ob ich jetzt die Luft aus meinem Auto lassen soll oder sie kurz über den Bürgersteig fahren könnte. Was ich nicht gesehen habe war das sich die Jungs vom Ordnungsamt alles mit angesehen hatten. Die Frau bekam eine Unterweisung und ich durfte ohne irgendwelche Ansage weiterfahren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#33
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![]() Bei der Ersterstellung der StVO hat man Motorräder nicht berücksichtigt, weil man dachte die gibt es bald ohnehin nicht mehr. Und so kam z.B. die unsinnige Regel zustande, dass beim Überholverbot ein Auto ein Motorrad überholen darf, andersrum aber nicht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#34
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Und danke für diesen wunderbaren Thread
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#35
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![]() Zitat:
o.k. ich will nicht mausmelken, es war Umgangssprache. Ich nehme Roller zurück, auch wenn es richtig ist), und korrigiere: Zeichen 277.1 - Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#36
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Hallo
Gilt dieses Schild auch umgekehrt. Dürfen Radler Autos überholen, wenn die hinter einem Radler ohne E–PS herzuckeln. Solange Fahräder kein Nummernschild haben, und Fahrer belangt werden, wird sich nichts ändern. Gruß Joggel
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#37
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![]() Ein Motorrad darf doch, wie ein PKW, einspurige Fahrzeuge überholen. ![]() |
#38
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![]() Zitat:
Ich empfehle den Besuch einer Fahrschule mit anschließender Prüfung zur Erlangung des Führerscheins. |
#39
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War da nicht mal was, daß gerichtlich geklärt wurde, daß das Überholverbot für 2-spurige Fahrzeuge für Motorräder nicht gilt, weil es umgekehrt ja nicht gilt?
Aber das muß mindestens 40 Jahre her sein. |
#40
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Hallo
Ich bezog mich auf dieses Schild. Gruß Joggel |
#41
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![]() Zitat:
Obwohl der Platzbedarf in der Breite gleich ist und Motorräder oftmals besser beschleunigen als Autos. PS: Und jetzt bitte keine Links zu Ultra-Über-Power Sportwagen einstellen. Die gibt es. Sehr selten und noch seltener als Verkehrshindernis.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#42
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#43
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![]() Zitat:
Das gab es bisher nur bei den spezifischen Durchfahrtsverboten (PKW, Krafträder, etc.). Krafträder mit Beiwagen galten übrigens schon immer als mehrspurig im Sinne des Überholverbots. PS: Oder hab ich eins übersehen?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#44
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Autos dürfen einspurige Fahrzeuge überholen.
Motorräder dürfen einspurige Fahrzeuge überholen. Autos dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. Motorräder dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. Man kann das natürlich für unsinnig halten. ![]() |
#45
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Und- gefickt eingeschädelt- so spart man sich die Einführung diverser, unbeliebter Tempo 30 Zonen... Wenn´s nicht grad ein E Biker oder Rennradler ist, sorgt das hintenrum für "Verkehrsberuhigung"
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Ohne Worte |
#46
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![]() Zitat:
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#47
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![]() Zitat:
da ich Anarchie in Berlin vermutet habe, aber du bestätigst es ja. ![]()
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#48
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![]() Zitat:
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen max. Bis100kmjh fahren Einspurige Fahrzeuge dürfen max bis 50kmh fahren. Preisfrage: Wie schnell fährt die mehrspurige zivilstreife auf diesen strecken???? |
#49
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![]() Zitat:
Ja, wahrscheinllich oder verwechselt. ![]() ![]() Die Fettschrift ist die offizielle Bezeichnung und so zu sehen, da aus der offizielen STVO herauskopiert, und bedeutet daher nichts besonderes. Wenn es dich so stört, kann ich es ja korrigieren. Ich weiss gar nicht was du eigentlich von mir willst ![]() Zu deinen Piktogramm Hinweisen habe ich kein Wort geschrieben... mein Einganshinweis lautete: Eine Rarität, die man bald öfters sehen wird.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#50
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Abgesehen davon, dass das
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Ihr könntet es ja mal mit - igitt - denken versuchen: Ich bin 1,86 m lang, meine Beinlänge beträgt mit gestrecktem Fuß 98 cm, habe ich gerade gemessen. Selbst wenn es mir gelänge, mein Bein während der Fahrt im rechten Winkel wegszustrecken, wäre ein korrekt überholendes Auto immer außer Reichweite. Realistisch betrachtet ist meine Reichweite deutlich geringer, schon ein mit 50 cm Abstand überholendes Auto kann ich höchstens mit der Hand, nicht aber mit dem Fuß erreichen, wenn ich nicht riskieren will, durch meine eigene Aktion zu stürzen. In Berlin sind allerdings Überholvorgänge, bei denen der Außenspiegel meine Jacke streift - Abstand also unter 0 cm - keine Seltenheit. Da gibt es schon mal unwillkürliche Schreckreaktionen... |
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