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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 17.02.2023, 13:16
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Auch wenn du meinst, ständig alles zu wissen - wenn die Benutzung des Radweges nicht durch VZ angeordnet ist oder der Radweg unbenutzbar ist, darf man auf der Fahrbahn fahren - ob es dir nun gefällt oder nicht. Die Grundausrichtung der StVO gibt es auch vor, dass Fahrräder auf der Fahrbahn fahren, die Anordnung der
Radwegbenutzungspflicht hat die Ausnahme zu bleiben - ob es dir nun gefällt oder nicht.
Der §5 (6) der StVO gilt aber auch für Radfahrer, kann zumindest keine Ausnahmeregelung finden.
... Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Das gefällt Radfahrer in der Regel nicht, weshalb sie es auch konsequent ignorieren

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 17.02.2023, 13:28
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carandi27 carandi27 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der §5 (6) der StVO gilt aber auch für Radfahrer, kann zumindest keine Ausnahmeregelung finden.
... Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Das gefällt Radfahrer in der Regel nicht, weshalb sie es auch konsequent ignorieren

Gruß Lutz

Geschwindigkeit reduzieren und notfalls warten wird aber bei einem Radfahrer wohl kaum einen Effekt haben. Da steht ja nichts von „auf dem Bürgersteig verschwinden“ - wenn also der Abstand zum Überholen nicht ausreicht, dürfte uns das nicht wirklich weiterbringen.

Gruß
Andreas
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  #28  
Alt 17.02.2023, 13:33
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Geschwindigkeit reduzieren und notfalls warten wird aber bei einem Radfahrer wohl kaum einen Effekt haben. Da steht ja nichts von „auf dem Bürgersteig verschwinden“ - wenn also der Abstand zum Überholen nicht ausreicht, dürfte uns das nicht wirklich weiterbringen.

Gruß
Andreas
Gibt in der Stadt doch alle paar Meter eine Einfahrt in die der Radler ausscheren und halten kann

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 17.02.2023, 13:42
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ja und nein... das Zeichen bedeutet ÜBErHOLVERBOT von Radfahrern und Rollern

und du zählst Roller nicht zu den motorisierten Zweirädern, oder was willst damit sagen?
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Gruß Richard

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  #30  
Alt 17.02.2023, 13:43
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Ich war die letzten Tage beruflich mal wieder in Berlin.
Es ist unfassbar wie chaotisch es dort zugeht.....
Und für diese Erkenntnis musstest du extra hinfahren?
Duck und weg.
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Gruß Richard

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  #31  
Alt 17.02.2023, 13:46
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Auch wenn du meinst, ständig alles zu wissen - wenn die Benutzung des Radweges nicht durch VZ angeordnet ist oder der Radweg unbenutzbar ist, darf man auf der Fahrbahn fahren - ob es dir nun gefällt oder nicht.
Soweit richtig. Aber: Straße in schlechtem Zustand, Radweg hervorragend und Benutzung durch VZ angeordnet. Ich überhole ordnungsgemäß einen "Radrennfahrer", muß aber kurz danach verkehrsbedingt bremsen und habe bereits den Blinker gesetzt, um rechts abzubiegen. Da versucht der obige mich rechts zu überholen, kommt ins straucheln und fährt mir auf. Ich bin mir sicher, der darf das nicht. Der Typ wird frech, ich hätte unnötig gebremst und dürfe obendrein dort auch nicht abbiegen, da Anliegerstraße. Als ich dann die Polizei rufen will, türmt er. Darf er das?

Da kommt doch langsam der Zweifel hoch, was einen erwachsenen Menschen treibt, sich hier freiwillig in Gefahr zu bringen. Vernünftiges Miteinander wird so sicherlich nicht gefördert!
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Gruß
Ewald
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  #32  
Alt 17.02.2023, 13:46
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Das Problem mit Einbahnstraße und entgegenkommenden Radfahrer hatte ich gerade vor etwa 3 Wochen. Schmale Straße, rechts belegte Parkbuchten, links nen Fußgängerweg. Meinte doch glatt eine ältere Radfahrerin ich solle doch bis zur nächsten freie Parkbucht zurückfahren, waren bestimmt 50-70 Meter. Sie hätte die gleichen Rechte wie die Autofahrer. Naja, kam wie es kommen mußte ich habe sie sie gefragt ob ich jetzt die Luft aus meinem Auto lassen soll oder sie kurz über den Bürgersteig fahren könnte. Was ich nicht gesehen habe war das sich die Jungs vom Ordnungsamt alles mit angesehen hatten. Die Frau bekam eine Unterweisung und ich durfte ohne irgendwelche Ansage weiterfahren.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #33  
Alt 17.02.2023, 13:46
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Zitat:
Zitat von Thomas59 Beitrag anzeigen
ERSTMALS

Bei uns wird ständig an die motorisierten Zweiräder gedacht.

Bei der Ersterstellung der StVO hat man Motorräder nicht berücksichtigt, weil man dachte die gibt es bald ohnehin nicht mehr.
Und so kam z.B. die unsinnige Regel zustande, dass beim Überholverbot ein Auto ein Motorrad überholen darf, andersrum aber nicht.
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Gruß Richard

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  #34  
Alt 17.02.2023, 13:49
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Und danke für diesen wunderbaren Thread
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Gruß Richard

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  #35  
Alt 17.02.2023, 15:16
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
und du zählst Roller nicht zu den motorisierten Zweirädern, oder was willst damit sagen?

o.k. ich will nicht mausmelken, es war Umgangssprache. Ich nehme Roller zurück, auch wenn es richtig ist), und korrigiere:

Zeichen 277.1 - Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
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dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #36  
Alt 17.02.2023, 15:40
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Hallo
Gilt dieses Schild auch umgekehrt. Dürfen Radler Autos überholen, wenn die hinter einem Radler ohne E–PS herzuckeln. Solange Fahräder kein Nummernschild haben, und Fahrer belangt werden, wird sich nichts ändern.
Gruß Joggel
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  #37  
Alt 17.02.2023, 16:10
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Bei der Ersterstellung der StVO hat man Motorräder nicht berücksichtigt, weil man dachte die gibt es bald ohnehin nicht mehr.
Und so kam z.B. die unsinnige Regel zustande, dass beim Überholverbot ein Auto ein Motorrad überholen darf, andersrum aber nicht.
Wieso "andersrum"?
Ein Motorrad darf doch, wie ein PKW, einspurige Fahrzeuge überholen.
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  #38  
Alt 17.02.2023, 16:12
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
ich habe sie sie gefragt ob ich jetzt die Luft aus meinem Auto lassen soll oder sie kurz über den Bürgersteig fahren könnte
Und wenn sie deiner Aufforderung, gegen die StVO zu verstoßen - ein für dich als Autofahrer völlig normales Verhalten - gefolgt wäre, hättest du hier geplärrt, dass sie einfach über den Gehweg gefahren ist.

Zitat:
Zitat von Joggel Beitrag anzeigen
Gilt dieses Schild auch umgekehrt.
Ich empfehle den Besuch einer Fahrschule mit anschließender Prüfung zur Erlangung des Führerscheins.
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  #39  
Alt 17.02.2023, 16:19
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War da nicht mal was, daß gerichtlich geklärt wurde, daß das Überholverbot für 2-spurige Fahrzeuge für Motorräder nicht gilt, weil es umgekehrt ja nicht gilt?
Aber das muß mindestens 40 Jahre her sein.
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  #40  
Alt 17.02.2023, 17:03
Joggel Joggel ist offline
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Hallo
Ich bezog mich auf dieses Schild.
Gruß Joggel
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  #41  
Alt 17.02.2023, 17:32
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wieso "andersrum"?
Ein Motorrad darf doch, wie ein PKW, einspurige Fahrzeuge überholen.
PKW darf Motorrad überholen. Motorrad darf PKW NICHT überholen.

Obwohl der Platzbedarf in der Breite gleich ist und Motorräder oftmals besser beschleunigen als Autos.

PS: Und jetzt bitte keine Links zu Ultra-Über-Power Sportwagen einstellen. Die gibt es. Sehr selten und noch seltener als Verkehrshindernis.
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Gruß Richard

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  #42  
Alt 17.02.2023, 17:38
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Zitat:
Zitat von Joggel Beitrag anzeigen
Gilt dieses Schild auch umgekehrt. Dürfen Radler Autos überholen, wenn die hinter einem Radler ohne E–PS herzuckeln. l
Ein Fahrrad darf mehrspurige Fahrzeuge überholen, weil nur einspurige nicht überholt werden dürfen. Danach darf es auch den langsamen Radler überholen, denn nur mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholen.
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Gruß Richard

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  #43  
Alt 17.02.2023, 17:46
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
o.k. ich will nicht mausmelken, es war Umgangssprache. Ich nehme Roller zurück, auch wenn es richtig ist), und korrigiere:

Zeichen 277.1 - Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
Die Fettschrift macht es nicht besser. Es bleibt dabei, dass erstmals für motorisierte Einspurfahrzeuge ein eigenes Piktogramm zum Einsatz kommt.
Das gab es bisher nur bei den spezifischen Durchfahrtsverboten (PKW, Krafträder, etc.). Krafträder mit Beiwagen galten übrigens schon immer als mehrspurig im Sinne des Überholverbots.

PS: Oder hab ich eins übersehen?
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Gruß Richard

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  #44  
Alt 17.02.2023, 22:25
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
PKW darf Motorrad überholen. Motorrad darf PKW NICHT überholen. ....
Autos dürfen einspurige Fahrzeuge überholen.
Motorräder dürfen einspurige Fahrzeuge überholen.

Autos dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.
Motorräder dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Man kann das natürlich für unsinnig halten.
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  #45  
Alt 17.02.2023, 22:41
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ja und nein... das Zeichen bedeutet ÜBErHOLVERBOT von Radfahrern und Rollern .... da werden dagegen dann 30er Zonen zu Schnellbahnen -
Und- gefickt eingeschädelt- so spart man sich die Einführung diverser, unbeliebter Tempo 30 Zonen... Wenn´s nicht grad ein E Biker oder Rennradler ist, sorgt das hintenrum für "Verkehrsberuhigung"
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Ohne Worte
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  #46  
Alt 17.02.2023, 23:38
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn ich schon einen Radfahrer nicht überholen darf, wie dicht darf ich denn dann wenigstens auffahren hinter ihm?
Bis er vor Angst anhält.
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NUR DER HSV / doch aufsteigbar

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  #47  
Alt 17.02.2023, 23:43
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Ein Berliner Kumpel (selbst Radfahrer) hat beobachtet, das einige Radfahrer in Berlin Stahlkappenschuhe tragen. Falls die dann mal wieder von einem Auto übersehen werden, gibts einen kleinen "Gruß" ins Blech vom geschnittenen Radfahrer.....

Gruß

H.P.
Hab gerade Kloppe im Berlin Thread bekommen,
da ich Anarchie in Berlin vermutet habe,
aber du bestätigst es ja.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / doch aufsteigbar

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  #48  
Alt 18.02.2023, 00:02
Thomas59 Thomas59 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen

Autos dürfen einspurige Fahrzeuge überholen.
Motorräder dürfen mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Man kann das natürlich für unsinnig halten.
Dazu noch:
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen max. Bis100kmjh fahren
Einspurige Fahrzeuge dürfen max bis 50kmh fahren.

Preisfrage:
Wie schnell fährt die mehrspurige zivilstreife auf diesen strecken????
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  #49  
Alt 18.02.2023, 08:29
Benutzerbild von dieter
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Die Fettschrift macht es nicht besser. Es bleibt dabei, dass erstmals für motorisierte Einspurfahrzeuge ein eigenes Piktogramm zum Einsatz kommt.
Das gab es bisher nur bei den spezifischen Durchfahrtsverboten (PKW, Krafträder, etc.). Krafträder mit Beiwagen galten übrigens schon immer als mehrspurig im Sinne des Überholverbots.

PS: Oder hab ich eins übersehen?

Ja, wahrscheinllich oder verwechselt.
Die Fettschrift ist die offizielle Bezeichnung und so zu sehen, da aus der offizielen STVO herauskopiert, und bedeutet daher nichts besonderes. Wenn es dich so stört, kann ich es ja korrigieren.

Ich weiss gar nicht was du eigentlich von mir willst
Zu deinen Piktogramm Hinweisen habe ich kein Wort geschrieben... mein Einganshinweis lautete: Eine Rarität, die man bald öfters sehen wird.
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servus
dieter

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  #50  
Alt 18.02.2023, 08:34
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Abgesehen davon, dass das
Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Ein Berliner Kumpel (selbst Radfahrer) hat beobachtet, das einige Radfahrer in Berlin Stahlkappenschuhe tragen. Falls die dann mal wieder von einem Auto übersehen werden, gibts einen kleinen "Gruß" ins Blech vom geschnittenen Radfahrer.
ein jahrzehntealtes modernes Märchen ist, dass auch schon Motorradfahrern unterstellt wurde - was wäre daran
Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Anarchie in Berlin
Ihr könntet es ja mal mit - igitt - denken versuchen: Ich bin 1,86 m lang, meine Beinlänge beträgt mit gestrecktem Fuß 98 cm, habe ich gerade gemessen. Selbst wenn es mir gelänge, mein Bein während der Fahrt im rechten Winkel wegszustrecken, wäre ein korrekt überholendes Auto immer außer Reichweite. Realistisch betrachtet ist meine Reichweite deutlich geringer, schon ein mit 50 cm Abstand überholendes Auto kann ich höchstens mit der Hand, nicht aber mit dem Fuß erreichen, wenn ich nicht riskieren will, durch meine eigene Aktion zu stürzen.
In Berlin sind allerdings Überholvorgänge, bei denen der Außenspiegel meine Jacke streift - Abstand also unter 0 cm - keine Seltenheit. Da gibt es schon mal unwillkürliche Schreckreaktionen...
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