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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 08.02.2023, 21:12
Uwe1 Uwe1 ist offline
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Standard Truma Gasfernschalter

Hallo zusammen,
ich finde den Gasfernschalter sehr gut.
Frage: Warum ist der auf Boote nicht erlaubt?
Frage 2: Habt ihr den doch installiert.


Vielen Dank und Gruß Uwe
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  #2  
Alt 08.02.2023, 21:27
Lady An Lady An ist gerade online
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Der war auf Booten erlaubt. Als Truma ihn wieder neu zertifizieren musste wegen dem Ablauf der alten Zertifizierung haben sie das nicht mehr gemacht, weil die Umsätze die Kosten dafür nicht mehr hergegeben haben. Boote die noch einen aus der "guten alten Zeit" verbaut und in ihrem Büchlein eingetragen haben, dürfen ihn weiter nutzen. Bestandsschutz. Neu verbauen ist aber nicht mehr erlaubt. Neu kaufen kannst Du ihn eigentlich auch nicht mehr.
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  #3  
Alt 08.02.2023, 21:33
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Stimmt - gab ein zusätzliches Gefühl von bequemer Sicherheit. Habe ihn bei der letzten Gasprüfung auf Anraten des Prüfer doch ausbauen lassen.
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Zu viele erhabene Sprüche hier -
muss nicht noch einen raushauen

Helmut
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  #4  
Alt 08.02.2023, 21:47
Lady An Lady An ist gerade online
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Sind eigentlich Unfälle durch den Fernschalter bekannt?
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  #5  
Alt 08.02.2023, 22:32
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Libertad Libertad ist offline
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Mein Gasprüfer hat sich über die Anwesenheit des Truma-Fernschalters gefreut.
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Gruß
Ewald
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  #6  
Alt 09.02.2023, 05:42
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Neu kaufen kannst Du ihn eigentlich auch nicht mehr.

Den bekommt man doch immer noch bei den üblichen Verdächtigen (SVB, Compass, ...).

Ich habe einen verbaut und lasse ihn auch drin. Für mich ein Sicherheitsgewinn.
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  #7  
Alt 09.02.2023, 06:43
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Aber nicht mit Bootszulassung:

Dieser Gasfernschalter ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in "Wohnanhängern" (Caravans), "Bauwagen" der Fahrzeugklasse O, "Wohnmobilen" (Motorcaravans) der Fahrzeugklasse M1 und "Mobilheimen" zugelassen, wenn die Installation der Gasanlage nach EN 1949 durchgeführt ist.
Unzulässig ist der Einbau in Kraftomnibusse der Fahrzeugklasse M2 und M3, Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N, Boote und andere Wasserfahrzeuge sowie Jagd- / Forsthütten.
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  #8  
Alt 09.02.2023, 07:16
zooom zooom ist offline
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Wer ihn eingebaut hat, hat Bestandsschutz, auch im Reparaturfall. Neu darf er nicht mehr verbaut werden.
Klingt zwar lustig, ist aber so.
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  #9  
Alt 09.02.2023, 10:18
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Im Bedarfsfall werde ich nur ein Ersatzteil einbauen - das Kabel wird wohl noch verwendungsfähig sein (Bestandsschutz).

Auf den erhöhten Schutz durch den Fernschalter möchte ich nicht verzichten.
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Gruß
Ewald
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  #10  
Alt 09.02.2023, 10:22
zooom zooom ist offline
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Aber das Kabel ist EX sicher eingesiegelt, zumindest IM Gaskasten darfste da nix anstückeln.
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  #11  
Alt 09.02.2023, 12:25
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Das ist klar, ich baue ja auch keinen Hupenschalter in den Gaskasten - wie mal auf einem Gebrauchtboot gesehen
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Gruß
Ewald
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  #12  
Alt 09.02.2023, 12:37
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wer ihn eingebaut hat, hat Bestandsschutz, auch im Reparaturfall. Neu darf er nicht mehr verbaut werden.
Klingt zwar lustig, ist aber so.
Naja, wenn ich ein anderes Bott ohne kaufen würde, dann würde ich einen einbauen. Zum (neuen) Prüfer gehen, sagen der war schon immer eingebaut und prüfen lassen.

Es ist einfach EU-Wahnsinn...
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Hendrik
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  #13  
Alt 09.02.2023, 13:11
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Die Gasgerätverordnung, auf der die ganze Chose beruht, ist halt für Hersteller bindend.
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  #14  
Alt 09.02.2023, 14:29
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Naja, wenn ich ein anderes Bott ohne kaufen würde, dann würde ich einen einbauen. Zum (neuen) Prüfer gehen, sagen der war schon immer eingebaut und prüfen lassen.

Es ist einfach EU-Wahnsinn...
Das geht aber nicht wenn er nicht in dem Gasprüfbuch des neuen Bootes schon eingetragen ist. Und ohne die Eintragung wird der Prüfer Dir das auch nicht in ein neues Gasprüfbuch eintragen.
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  #15  
Alt 09.02.2023, 14:31
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das geht aber nicht wenn er nicht in dem Gasprüfbuch des neuen Bootes schon eingetragen ist. Und ohne die Eintragung wird der Prüfer Dir das auch nicht in ein neues Gasprüfbuch eintragen.
Ich muss ihn ja nicht eintragen , ich habe ihn einfach nicht gesehen…..
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Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #16  
Alt 09.02.2023, 15:47
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das geht aber nicht wenn er nicht in dem Gasprüfbuch des neuen Bootes schon eingetragen ist. Und ohne die Eintragung wird der Prüfer Dir das auch nicht in ein neues Gasprüfbuch eintragen.
Glaube schon ;)
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  #17  
Alt 09.02.2023, 15:55
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Vielleicht bin ich ja ein Schisser, aber wenn ich von Hand ein Gasventil zugedreht hab, hab ich es nach kurzer Zeit noch mal geprüft, weil ich mir unsicher war.

Auf ein Fernventil würde ich mich im Leben nicht verlassen...ists jetzt auf oder zu ?
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  #18  
Alt 09.02.2023, 16:01
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Na dann mal viel Spass mit der Versicherung und/oder dem Staatsanwalt wenn da mal ein Gasunfall, ggfls. mit Personenschaden, entsteht. Schon erstaunlich was sich manche hier aus reiner Bequemlichkeit einfallen lassen.
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  #19  
Alt 09.02.2023, 16:02
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Wenn wir an Bord sind ist das Gasventil geöffnet wenn wir tagsüber von Bord gehen bleibt das geöffnet und wenn ich das Boot für länger alleine lasse mach ich den Fernschalter aus wenn ich dran denke drehe ich auch die Flasche zu.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #20  
Alt 09.02.2023, 16:32
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Ich betrachte den Gasfernschalter als zusätzliche Sicherheit. Vor dem kochen auf, danach wieder zu. Wird das Boot längere Zeit verlassen, ist auch die Flasche wieder zu. Wer allerdings einen Gaskühlschrank hat, wird das anders machen müssen.
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Gruß
Ewald
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  #21  
Alt 09.02.2023, 16:53
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Hat ja wirklich lang gedauert dieses Mal, bis endlich der drohende Versicherungsverlust an die Wand gemalt wurde...
Wer sicher gehen will, macht die Flasche vor dem Kochen auf und nach dem Kochen wieder zu. Wer einen Gaskühlschrank an Bord hat, hat schlicht zu viel Geld. Uneffektiver geht es nur thermoelektrisch.
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  #22  
Alt 09.02.2023, 17:02
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Commander
 
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Es gibt ihn auch noch z.B. hier: https://www.reimo.com/camping-shop/g...rnschalter-gse, auch als Variante zum direkten Einbau in das Gasrohr.
Als zusätzliche Sicherheit sollte immer das Flaschenventil zugedreht werden, wenn man das Boot verläßt. Der Gasfernschalter kann aber auch verwendet werden, um in Verbindung mit einem Gaswarner über dessen Schaltausgang die Gaszufuhr im Alarmfall zu unterbrechen.

LG Peter
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  #23  
Alt 09.02.2023, 17:18
Lady An Lady An ist gerade online
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Hat ja wirklich lang gedauert dieses Mal, bis endlich der drohende Versicherungsverlust an die Wand gemalt wurde...
Wer sicher gehen will, macht die Flasche vor dem Kochen auf und nach dem Kochen wieder zu. Wer einen Gaskühlschrank an Bord hat, hat schlicht zu viel Geld. Uneffektiver geht es nur thermoelektrisch.
Da wird nichts an "die Wand gemalt". Wer sich heute einen Fernschalter auf dem Boot einbaut, handelt mehr als grob fahrlässig für die Versicherung im Schadensfall. Die Dinger sind halt nicht mehr von Truma zertifiziert. Da beisst die Maus keinen faden ab. Eine bessere Steilvorlage für die Versicherungen die Leistung im Schadensfall zu abzulehnen gibt es nicht. Und glaube mir wenn die Versicherungen heut zu Tage einen Anlass sehen Leistungsverweigerung zu machen, dann tun sie es.
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  #24  
Alt 09.02.2023, 17:19
zooom zooom ist offline
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Natürlich gibt es ihn noch, bei Reimo als WoMo Ausrüster auch zulässig für diesen Zweck. Bei SVB und Co. ist das schon, höflich ausgedrückt, halbseiden, denn schließlich hat das Teil halt nun mal keine Zulassung für Boote mehr, und das bereits seit 4/2019. Steht das bei denen irgendwo im online shop?
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  #25  
Alt 09.02.2023, 18:33
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Wir machen Warmwasser mit Gas da wäre es sehr unpraktisch jedesmal die Flasche aufzudrehen und die Therme zu zünden.
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