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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Im § 3 der KlFzKV-BinSch steht: Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: Kleinfahrzeuge, die 3. Ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie a. das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen, führen oder b. ihren Namen und Heimathafen oder -ort außen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben sowie den Namen und Anschrift des Eigentümers an einer innen gut sichtbaren Stelle fest angebracht führen, soweit ein Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist; dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#52
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Das wird so sein, aber dann können wir nicht von einem Automatismus Reden. Ob innerhalb der oder außerhalb der Eu. Auch nicht inhaltlich. Man weiß noch nicht einmal, ohne sich vorher mit den jeweiligen Gesetzen/Verordnungen des Landes zu beschäftigen, ob es auch genau so wie bei uns (z.B. §3a) gehandelt wird oder nicht.
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#53
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Hamwa auch noch was zu meiner Frage aus Beitrag #16?
Matthias |
#54
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mmh, nur eine nicht gestützte Meinung: Im Antragsformular steht was von Schiffsattest, das - so verstehe ich es - regelmäßig erneuert werden muss. Und du benötigt ein amtliches Kennzeichen, dem dann weitere Zahlen vorangestellt werden (u.a. Länderkennung). Aber wie aufwändig jetzt so ein Attest ist? keine Ahnung.
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#55
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Ist ja auch nur mal so ein rein theoretisches Interesse. Müsste eigentlich immer dann gehen, wenn das Boot im Schiffsregister eingetragen ist. Und das kann es ja, wenn es die nötige Mindestgröße hat. Wenn ich mich richtig erinnere, sind das fünf Tonnen, und das würde ja auf meins schon zutreffen.
Ich habe ein M-Kennzeichen, und dabei werde ich sicher auch bleiben. Matthias |
#56
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![]() Oder du erkundigt dich im Ziel-/Transitland was erforderlich ist. Oder vertraust auf die Aussagen derjenigen, die da schon set Jahren fahren.... Ich vermute, dein Problem sind max drei Länder die du überhaupt in den nächsten Jahren befährst. ![]()
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (16.12.2022 um 19:22 Uhr) |
#57
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Hi
Das ist nicht nur evtl., sondern ganz sicher so. ![]() Kenne solche Leute leider aus meiner beruflichen Praxis unter dem Modell " Besserwisser" . Geändert von sporty (16.12.2022 um 19:46 Uhr)
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#58
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Ich fahre glaube ich nicht mit meinem IBS nach Nordkorea und bin übrigens aber für die Wiedereinführung des Bootsbriefes - aber das ist ein anderes Thema…
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#59
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Abgesehen davon: Ich habe heute von einem Mitarbeiter/Beamten des WSA persönlich übermittelt bekommen, dasd, wenn ich vorhab ins Ausland mit dem Boot zu fahren, dad amtliche Kennzeichen nicht die erste Wahl ist. Und hier gibt es bestenfalls Erfahrungswerte, aber keine wirklich belastbare Quelle. Das mag dem einen reichen, dem anderen eben nicht. So what? |
#60
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#61
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#62
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Ich habˋ aber immer noch nicht verstanden, warum der IBS Dein Problem nicht löst. Darf man damit nicht ins Ausland? Das würde doch das „I“ für „international“ ins Absurdum führen…
![]() Hier steht es doch: https://www.dmyv.de/int-bootschein Oder willst Du in Länder außerhalb Europas fahren? Dann würde ich speziell in den Ländern mal nachfragen.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#63
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Junge junge
Das ist wieder ne Diskussion hier. Hat der Themenstarter außer billi's Beiträgen überhaupt irgendwas haltbares bekommen? Interessiert den das noch? Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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#64
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Eben der beschriebene . . . ![]() Wie weit nach unten willst Du eigentlich? Liegt es an der Ausbildung ![]()
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Mir haben die "alten Hasen" im Hafen aber das WSA-Kennzeichen empfohlen, das sei besser, preiswerter eben "amtlich" und nicht "amtlich "anerkannt". Daraufhin habe ich eben das WSA angerufen um mein Boot umzumelden, bekam aber stattdessen die o.a. Aussage. Das hat mich doch verwundert und daher die Recherche. Der Hinweis zur gegenseitigen Anerkennung der Kennzeichen in der Eu wäre die Lösung, aber eine belastbare Fundstelle Mangelware, da steht bisher nur eine Aussage. Die Analogie zum Autokennzeichen ist für Wassersportler auch nicht hilfreich, da es hier eine internationale Regelung im Straßenverkehr gibt. Der Verweis auf die Kennzeichenregelung im Ausland im Merkblatt des Ministeriums stammt von 2006. Wenn es dabei geblieben ist, müsste mann in der Tat für jedes Land, was man aufsuchen möchte (bis auf die paar im Merkblatt ausgenommenen) die nationale Regelung kennen. Müsste..man kann aber auch einfach fahren und sehen was kommt. Aber ich möchte es jetzt gerne wissen. Einfach so. So die Situation jetzt, ich warte mal die amtliche schriftliche Antwort ab. |
#66
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Das sichetste wird der Eintrag ins Seeschiffsregister sein ist einmalig kostet aber was.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#67
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habe gerade mal die entsprechende Seite aufgesucht. Bis 15m hat man sogar noch die Wahl ob See- oder Binnenschiffregister, je nach bevorzugt benutztem Revier.
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#68
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See ist günstiger wenn auch nicht billig.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#69
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Und hat nicht so viele Hürden...
Alternativ gibt es auch noch das Flaggenzertifikat...das hatte mein erstes Boot
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#70
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Und das ist auch gut so, mehr braucht es nicht. Ich habe zur Sicherheit immer noch eine Kopie des Kaufvertrags, der Funkzuteilung und des Versicherungsscheines in den Papieren - und alles ist gut.
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#71
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Junge, Junge, wenn man das so liest fahren bestimmt die Hälfte der Bootsfahrer mit einem verkehrten Kennzeichen in der Weltgeschichte rum. Ich bin begeistert was gewisse Leute so alles ausgraben und durcheinander bringen können. Hut ab.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#72
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Ist das vielleicht die klügste Einlassung in diesem langen Faden? Wenn man sich in ein anderes Land begibt, egal mit welchem Fahrzeug, ist es doch klug, sich stets mit den nationalen Regelungen vertraut zu machen. Nicht nur die Befahrensregelungen für Binnengewässer, sondern auch Straßenverkehrsordnungen sind ja nicht überall gleich, gilt auch für Pass- und Visa-Regelungen. Meist wird man ja nicht gleichzeitig in zehn verschiedene Länder auf drei verschiedenen Kontinenten reisen ...
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) ![]()
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#73
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…ich verstehe immer noch nicht so ganz worum es hier eigentlich geht. Warum muss ich wissen wie die Bestimmungen in Nordkorea, Pakistan, Chile oder in Swasiland sind, wenn ich da gar nicht hin will? Ich kenne auch nicht die weltweiten Einkommensteuerregelungen.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#74
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Danke für den Tipp, da muss ich mir dann wohl was anderes überlegen...
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----- Am besten lebt es sich nach der goldenen 6a Regel ![]()
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#75
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Heute auf der Autobahn hab' ich ein Fahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen gesehen - also, sowas geht ja gar nicht!
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