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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ja moin,
Folgendes Szenario: 15ps Boot 3 personen person A hat keinen führerschein > er führt das Boot und ist auch dessen besitzer Person B hat den SBF Binnen ist aber nur "mitfahrer" ohne jedwede verantwort Person C hat keinen Führerschein und kümmert sich ums festmachen etc. Alle 3 sind besoffen. Ist Person B haftbar obwohl er keinerlei verantwortung hat einfach weil er den Führerschein und damit eine mindestverantwortung hat oder ist nur A als Inhaber/captain verantwortlich? Anders gefragt, wenn ich irgendwo als einziger sbf inhaber mitfahre habe ich dann automatisch immer eine mitschuld?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#2
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Hi,
besoffen oder nicht, sollte B nachgewiesen werden können das er wusste das A keinen Führerschein besitzt, da würde m.E. die Garantenstellung von B ihn für das Fehlverhalten von A und auch C verantwortlich machen. Eine Garantenstellung gibt es ganz oft im Leben und ist auch gut und richtig so. LG Rolf
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#5
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Hallo, ich sehe das so: Wenn der Inhaber keinen Führerschein hat und auch keinen benötigt ( 15PS) ist er auch verantwortlich. Unabhängig ob andere Personen an Bord im Besitz einen Scheines sind.
Gruß Normen |
#6
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Matthias
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#7
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Ok also ganz klar scheint das nicht zu sein.
Ich sehe das eigentlich ähnlich: wenn ich irgendwo eingeladen werde als Gast wieso sollte ich dann irgendeine art von verantwort über das Fahrzeug und seine Passagiere übernehmen nur weil ich als Einziger einen Berechtigungsnachweis habe. Allerdings ist es beim Auto ja so das wenn der Fahrer keinen FS hat, der beifahrer aber schon, der beifahrer auch haftet...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#9
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![]() Zitat:
Matthias
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#10
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Stimmt da hast du recht. Aber auf dem Wasser ist ja vorgeschrieben das man genau das vorher klärt...ist vermutlich schwierig dann unwissenheit nach zu weisen auch wenn man sonst nichts mit dem boot zutun hat(also nicht der inhaber ist)
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#11
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Hallo zusammen,
rechtlich wird der Führerscheininhaber doch nicht automatisch zum Schiffsführer, denn der Eigner müsste ihm dazu ja überhaupt erst einmal die Erlaubnis geben. Den Eigner trifft übrigens auch die Pflicht, auf einen geeigneten Schiffsführer zu achten (§ 1.02 Nr. 9). Der Führerscheininhaber kann sich der Situation doch auch gar nicht entziehen. Er kann selbst die das Kommando übernehmen, weil er ebenfalls betrunkenen ist. Er kann auch schlecht über Bord springen, wenn er merkt, dass der Schiffsführer betrunken ist. Man kann diese Szenario auch noch weiter denken: Wie wäre es denn, wenn A einen Führerschein hat, B nicht betrunken ist. Kann er dann das Kommando einfach an sich reißen? Gruß Andreas
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#12
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Spannend ist sicherlich, in welchem Moment "B" juristisch korrekt das Kommando übernimmt. Schließlich ist "B" nicht der Eigentümer des Bootes und hat somit zuerst mal keine Verfügungsgewalt über dieses. Interessant auch die Frage, wann "B" das Problem des "A" erkennt. Ist "B" schon zu besoffen, um selbiges bei "A" zu erkennen, was dann?
Besser, nur mit einem nüchternen Bootsführer mitfahren, egal ob mit oder ohne Schein ![]()
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Gruß Ewald |
#13
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Ich verstehe eh nicht, was diese ganze Sauferei soll, aber das nur nebenbei...
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#14
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zum Glück hatten wir eine solche Diskussion noch nie.....
https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post4413942
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#15
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![]() Zitat:
![]() aber im Grunde steht ja auch das was du und andere schon geschrieben haben. Ist einer mit sbf an board ist er gearscht egal ob er nur gast ist oder tatsächlich der fahrer.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#16
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Aber wir reden hier immer noch über ein nicht-führerscheinpflichtiges Boot. Auf dem Rhein also bis 5 PS, ansonsten eben bis 15 PS.
Matthias |
#17
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![]() Zitat:
also vorrausgesetzt ich betrete bereits betrunken das boot....
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#18
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![]() Du eierst hier doch rum oben schreibst du, dass alle 3 Besoffen sind....also auch du |
#19
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Darf ich besoffen auf ein Boot gehen: ja
Darf ich besoffen das Boot führen: nein Darf ich im Notfall besoffen eingreifen, um Schlimmeres zu verhindern? Gute Frage...
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Gruß Ewald
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#20
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Ich glaube nicht, dass man da "dran" ist.
Ich könnte ja z.B. mit Frauchen was trinken gewesen sein und jeman mit (führerscheinfreiem) Boot bietet an, uns heim zu fahren. Wenn er offensichtlich besoffen ist, steigen wir nicht ein. Wenn es nicht auffällig ist, kann ichs nicht wissen. Wenn ich nicht Schiffsführer bin, muss ich auch nicht schauen, was der macht. Hängt natürlich davon ab, ob er sone Scheisse macht, dass ich es hätte merken müssen.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#21
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Ich bin in dem Szenario der mit dem SBF mir geht es darum ob ich der gearschte bin wenn ich eingeladen werde.
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#22
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#23
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War noch nie in einer Kontrolle :O wird da nicht von allen beteiligten die Personalien erfasst wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nicht führen dürfte?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#24
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![]() Zitat:
der Sportbootführerschein ist nicht zentral (wie er autoführerschein) registriert...
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#25
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![]() Zitat:
Das wird im Notstandsgesetz geregelt https://de.wikipedia.org/wiki/Notsta...e_(Deutschland) für mich ganz klar, wenn ich mich in der Lage fühle zu helfen, ist das erlaubt...egal ob besoffen oder nicht. |
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