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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.02.2022, 14:37
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Es wird immer verwirrender.
Da ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I habe, dachte ich, mein Trailer ist zugelassen. Er hat auch das Landratsamtssiegel drauf und muss in 2 Jahren zur HU, obwohl er eine grüne Nummer "zugeteilt" bekommen hat.
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  #52  
Alt 22.02.2022, 15:08
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Nööh...


Zitat:
Zitat von Bootspeti Beitrag anzeigen
Für meinen Trailer mit grünen Nummernschild war ich bei der Zulassungsstelle,hab eine ganz normale Zulassung bekommen,damit ist er doch zugelassen
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  #53  
Alt 22.02.2022, 15:12
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Volker, könntest Du das bitte mal erklären ?

M.b.M.n. sind Trailer mit grüner Nummer (alle Hänger - wie z.B. in der Landwirtschaft) steuerfrei zugelassen, da man mit einem Ding, was nicht zugelassen ist, auf deutschen Straßen nicht herumfahren darf.
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  #54  
Alt 22.02.2022, 15:20
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Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
  • einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
  • Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
  • Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
  • Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer https://www.bussgeldkatalog.org/hoechstgeschwindigkeit/ von 25 km/h angekoppelt werden können
  • Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können


https://www.bussgeldkatalog.org/zula...zulassungsfrei

Das Prozedere sieht erst mal nach aussen hin genauso aus


Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Volker, könntest Du das bitte mal erklären ?

M.b.M.n. sind Trailer mit grüner Nummer (alle Hänger - wie z.B. in der Landwirtschaft) steuerfrei zugelassen, da man mit einem Ding, was nicht zugelassen ist, auf deutschen Straßen nicht herumfahren darf.
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  #55  
Alt 22.02.2022, 15:34
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Danke Dir

Aber, ich gebe es auf, das verstehen zu wollen
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  #56  
Alt 22.02.2022, 15:38
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Verstanden habe ich das auch nie, kommt wohl noch aus der Zeit, als Sportanhänger einfach mit Folgekennzeichen gezogen werden durften.
Dann wurde mal die HU Pflicht und das eigene Kennzeichen eingeführt, aber zugelassen im Sinne der FzZv werden die immer noch nicht. Die bekommen nur ein Kennzeichen zugeteilt. Und in Ermangelung anderer Papiere manchmal sogar eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Wahrscheinlich nur, weil die alten Pappkarten nicht in den Drucker passen
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  #57  
Alt 22.02.2022, 19:24
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Oliver
Denke das Micha solche und ähnliche Beiträge wie Deiner ihm arg " auf den S . . ." gehen.
Sollte ich damit richtig liegen, möchte ich mich ohne Einschränkung anschließen.
Na und? Sein (teilweise eure) Beiträge sind - wie man hier wieder sieht, auch kaum zielführend.
Und da ist man doch froh in einem öffentlichem Forum schreiben zu dürfen, was man meint- oder siehst du das Anders? Eher nicht.....
Wenn jemand was stöhrt- muss er es ja nicht lesen, und würde noch gut tun sich auch Kommentare dazu zu sparen, die sowieso fredfremd sind -was du genau jetzt ja selber ankreidest....

Die Sachlage war eigentlich schon lange klar - aber dann die Hälfte nicht zu lesen, dafür aber zu maulen was Andere doch für blödes Zeug schreiben.....wäre sinvoller die Tastatur dann mal zu schonen, wenn man es eh schon sooo schlimm findet
Ich meine für meinen Teil in diesem fred 100% mehr postives gebracht zu haben als ihr Zwei.
Du bzw ihr Beide habt in diesem fred absolut nichts positives gebracht, auser meckern......mal wieder. Ist das besser?
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  #58  
Alt 22.02.2022, 20:12
Schleusenklaus Schleusenklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Volker, könntest Du das bitte mal erklären ?
Also das Interesse scheint ja doch bei einigen da zu sein, ich versuche es mal mit einfachen Worten:

So ein Anhänger kann ja unterschiedliche Zwecke erfüllen, in unserem Falle eben oft einen Sportzweck. Das wird in den Dokumenten als solches ausgewiesen, nur ein Anhänger zu Sportzwecken Bootstransporter fällt darunter. Der gleiche Anhänger ausgewiesen als Anhänger f. Bootstransport ist Zulassungspflichtig!

Anhänger zu Sportzwecken gehören nun also zu den Fahrzeugen für die der Gesetzgeber keine amtliche Zulassung fordert. Das ist so weil man davon aus geht das dieser allein zu Sportzwecken benutze Anhänger äusserst selten auf der Straße ist und daher hohe Kosten unverhältnismäßig wären. Darum sind diese Zulassungsfreien Anhänger Steuerfrei, und eben auch von der Pflichtversicherung ausgenommen. Zulassungsfrei sind auch andere Fahrzeuge, Mopeds z.b. Hier gelten unterschiedliche Weiterführende Forderungen, das führt zu weit.

Unsere Anhänger müssen nun noch einem genehmigten Typ entsprechen, sie brauchen also eine Allgemeine- oder Einzel-Betriebserlaubnis (ABE/EBE). Das sind die bunten Zettel (meist grün) im Format eines Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung.

Damit man den Anhänger auf der Straße leicht identifizieren kann braucht er trotzdem ein Kennzeichen. In unserem Fall des Sportzweckes fällt das Kennzeichen nun grün aus, das liegt aber einzig und allein an der Steuerfreiheit! Auch andere Fahrzeuge bekommen grüne Kennzeichen, stets dann wenn sie keine Steuern zahlen weil Sie zu bestimmten Zwecken benutzt werden. (LoF Zugmaschinen, LKW-Auflieger, Arbeitsmaschinen…)

Für jedes zugeteilte Kennzeichen muss ein Nachweis in Form der Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden um die technischen Daten zum Kennzeichen auszuweisen. So ist es gefordert. Das macht nicht viel Sinn, aber es steht so im Verordnungstext. Daher haben wir i.d.R. 2 Dokumente, beide wichtig und z.T. etwas verwirrend mit Zulassungsbescheinigung beschrieben obwohl keine Zulassung erfolgt ist. Das verstehen oft nichtmal die Behörden. Macht nur einen rechtlichen Unterschied.

Weiterführend muss durch das zugeteilte Kennzeichen das Fahrzeug auch regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.


Fazit:
Zulassungspflicht?
>> Ja, dann HU, Zulassungsbescheinigung und normal zulassen mit schwarzen Kennzeichen
>> Nein, dann mit Betriebserlaubnis nur ein Kennzeichen beantragen. Bei Steuerfreiheit grün (z.B. Sportzweck), bei Steuerpflicht schwarz (!)

Kennzeichenpflicht, dann regelmäßig auch HU-Pflicht.


Zusatz für Leselustige:

§3, 4, 8, 10 FZV für den Anfang.

Wenn der Anhänger nun nicht für Sportgeräte sondern für ein Freizeitfahrzeug benutzt wird reicht eine ABE und ein Kennzeichen nicht aus. Das wäre Steuerhinterziehung und womöglich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Mit grünem Kennzeichen sollte man also möglichst nicht zur Mülldeponie fahren, und in der Polizeikontrolle ist man stets Sportler! Der Anhänger darf für nicht anderes benutzt werden, Leerfahrten von/zu Veranstaltungen sind erlaubt, ansonsten nur der Transport des Sportgerätes.

Die meisten Leute die wollen das nicht wahr haben, Hauptsache grün und Geld sparen. Kann jeder machen wie er will, aber nicht heulen wenns schief ging.

Des Weiteren bemerkt niemand das ein Kennzeichen noch auf einen Namen angemeldet ist wenn man nach dem Verkauf vergisst umzumelden. Niemand zahlt Steuer und Versicherung, niemand kümmert sich. Ist mir selber passiert, bei meinem Trailer waren nach über 22 Jahren plötzlich keine Kennzeichen mehr da. Der Name im Zulassungscomputer war mittlerweile 87 Jahre alt und wusste von nichts. Ich konnte den Trailer nicht ummelden weil keiner die Kennzeichen hatte. (mehrere Besitzer dazwischen, keiner musste auf die Straße) Unlösbare Grauzone, ist bis heute nicht zugelassen bzw. angemeldet.
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Viele Grüße
Mathias

Geändert von Schleusenklaus (22.02.2022 um 20:34 Uhr)
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  #59  
Alt 22.02.2022, 20:41
sporty sporty ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Keine Drogen hat er ja geschrieben, und das er sich schwer beim lesen tut. Das Alter wohl wie er selber zugesteht.
Hi Oliver
Ging ihm und mir wohl um den oben zitierten Teil Deines Beitrages.
Der Ton macht da die Musik.
Geht scheinbar an Dir vorbei, wie Dein letzter Beitrag zeigt.
Schade.

Geändert von sporty (22.02.2022 um 21:04 Uhr)
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  #60  
Alt 22.02.2022, 22:43
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Zitat:
Zitat von Schleusenklaus Beitrag anzeigen
Also das Interesse scheint ja doch bei einigen da zu sein, ich versuche es mal mit einfachen Worten:

So ein Anhänger kann ja unterschiedliche Zwecke erfüllen, in unserem Falle eben oft einen Sportzweck. Das wird in den Dokumenten als solches ausgewiesen, nur ein Anhänger zu Sportzwecken Bootstransporter fällt darunter. Der gleiche Anhänger ausgewiesen als Anhänger f. Bootstransport ist Zulassungspflichtig!

Anhänger zu Sportzwecken gehören nun also zu den Fahrzeugen für die der Gesetzgeber keine amtliche Zulassung fordert. Das ist so weil man davon aus geht das dieser allein zu Sportzwecken benutze Anhänger äusserst selten auf der Straße ist und daher hohe Kosten unverhältnismäßig wären. Darum sind diese Zulassungsfreien Anhänger Steuerfrei, und eben auch von der Pflichtversicherung ausgenommen. Zulassungsfrei sind auch andere Fahrzeuge, Mopeds z.b. Hier gelten unterschiedliche Weiterführende Forderungen, das führt zu weit.

Unsere Anhänger müssen nun noch einem genehmigten Typ entsprechen, sie brauchen also eine Allgemeine- oder Einzel-Betriebserlaubnis (ABE/EBE). Das sind die bunten Zettel (meist grün) im Format eines Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung.

Damit man den Anhänger auf der Straße leicht identifizieren kann braucht er trotzdem ein Kennzeichen. In unserem Fall des Sportzweckes fällt das Kennzeichen nun grün aus, das liegt aber einzig und allein an der Steuerfreiheit! Auch andere Fahrzeuge bekommen grüne Kennzeichen, stets dann wenn sie keine Steuern zahlen weil Sie zu bestimmten Zwecken benutzt werden. (LoF Zugmaschinen, LKW-Auflieger, Arbeitsmaschinen…)

Für jedes zugeteilte Kennzeichen muss ein Nachweis in Form der Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden um die technischen Daten zum Kennzeichen auszuweisen. So ist es gefordert. Das macht nicht viel Sinn, aber es steht so im Verordnungstext. Daher haben wir i.d.R. 2 Dokumente, beide wichtig und z.T. etwas verwirrend mit Zulassungsbescheinigung beschrieben obwohl keine Zulassung erfolgt ist. Das verstehen oft nichtmal die Behörden. Macht nur einen rechtlichen Unterschied.

Weiterführend muss durch das zugeteilte Kennzeichen das Fahrzeug auch regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.


Fazit:
Zulassungspflicht?
>> Ja, dann HU, Zulassungsbescheinigung und normal zulassen mit schwarzen Kennzeichen
>> Nein, dann mit Betriebserlaubnis nur ein Kennzeichen beantragen. Bei Steuerfreiheit grün (z.B. Sportzweck), bei Steuerpflicht schwarz (!)

Kennzeichenpflicht, dann regelmäßig auch HU-Pflicht.


Zusatz für Leselustige:

§3, 4, 8, 10 FZV für den Anfang.

Wenn der Anhänger nun nicht für Sportgeräte sondern für ein Freizeitfahrzeug benutzt wird reicht eine ABE und ein Kennzeichen nicht aus. Das wäre Steuerhinterziehung und womöglich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Mit grünem Kennzeichen sollte man also möglichst nicht zur Mülldeponie fahren, und in der Polizeikontrolle ist man stets Sportler! Der Anhänger darf für nicht anderes benutzt werden, Leerfahrten von/zu Veranstaltungen sind erlaubt, ansonsten nur der Transport des Sportgerätes.

Die meisten Leute die wollen das nicht wahr haben, Hauptsache grün und Geld sparen. Kann jeder machen wie er will, aber nicht heulen wenns schief ging.

Des Weiteren bemerkt niemand das ein Kennzeichen noch auf einen Namen angemeldet ist wenn man nach dem Verkauf vergisst umzumelden. Niemand zahlt Steuer und Versicherung, niemand kümmert sich. Ist mir selber passiert, bei meinem Trailer waren nach über 22 Jahren plötzlich keine Kennzeichen mehr da. Der Name im Zulassungscomputer war mittlerweile 87 Jahre alt und wusste von nichts. Ich konnte den Trailer nicht ummelden weil keiner die Kennzeichen hatte. (mehrere Besitzer dazwischen, keiner musste auf die Straße) Unlösbare Grauzone, ist bis heute nicht zugelassen bzw. angemeldet.

Danke für die ausführliche Erklärung


Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Oliver
Ging ihm und mir wohl um den oben zitierten Teil Deines Beitrages.
Der Ton macht da die Musik.
Geht scheinbar an Dir vorbei, wie Dein letzter Beitrag zeigt.
Schade.

Gehts Dir noch um die Sache, oder nur um Dein Ego
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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Alt 22.02.2022, 23:02
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Der Ton macht da die Musik..
Siehe post #60

Ich hatte nur frei (und etwas ironisch) zitiert , was er selber über sich geschrieben hat.
Und DU Jürgen, machst deswegen schlechte Musik...mal drüber nachdenken.
Komisch, das manche Leut immer meinen zu wissen, was und wie Andere so schreiben dürfen....hab eher den Eindruck, das deine unnötigen Kommentare so Manchen irritieren - und diesen fred wieder entgleisen lassen. An mir solls nicht gelegen haben. Ist ja stellenweise schlimm hier mit den selbsternannten Ordnungshütern.....
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Geändert von Metalfriese (22.02.2022 um 23:07 Uhr)
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Alt 27.02.2022, 17:12
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Moin moin,

ich wollte euch noch über den Ausgang der Geschichte informieren:

1. Die Teilkasko des Anhängers übernimmt den Schaden ab einer Windstärke 8 (HUK ab 7)
In meinem Fall hatte die Versicherung die Windstärke bereits recherchiert und mit 10 als ausreichend bewertet.

2. Schadenhöhe
Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden auf 1.400,- Euro geschätzt hat. Der Zeitwert des Anhängers lag seiner Meinung nach bei 900,- und der Restwert bei 150,- Euro, so dass mir die Versicherung 750,- Euro überwiesen hat.

3. Regulierung
Nachdem mein Kumpel schon einiges repariert hat, bleibt nur der Kotflügel und die Plane und das sollte mit dem Budget locker zu machen sein. Ich muss jetzt nur noch herausfinden, wo ich genau diesen Kotflügel herbekomme - aber das sollte machbar sein.

Alles in allem gut ausgegangen würde ich sagen.

Viele Grüße
Tobias
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  #63  
Alt 27.02.2022, 17:59
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Zitat:
Zitat von Plauderzauber Beitrag anzeigen
Moin moin,

ich wollte euch noch über den Ausgang der Geschichte informieren:

1. Die Teilkasko des Anhängers übernimmt den Schaden ab einer Windstärke 8 (HUK ab 7)
In meinem Fall hatte die Versicherung die Windstärke bereits recherchiert und mit 10 als ausreichend bewertet.

2. Schadenhöhe
Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der den Schaden auf 1.400,- Euro geschätzt hat. Der Zeitwert des Anhängers lag seiner Meinung nach bei 900,- und der Restwert bei 150,- Euro, so dass mir die Versicherung 750,- Euro überwiesen hat.

3. Regulierung
Nachdem mein Kumpel schon einiges repariert hat, bleibt nur der Kotflügel und die Plane und das sollte mit dem Budget locker zu machen sein. Ich muss jetzt nur noch herausfinden, wo ich genau diesen Kotflügel herbekomme - aber das sollte machbar sein.

Alles in allem gut ausgegangen würde ich sagen.

Viele Grüße
Tobias

Teile für Anhänger gibts hier

http://www.kroeger.de
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #64  
Alt 28.02.2022, 12:23
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Oder bei https://www.anhaenger-ersatzteile24.de.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Zitat:
Zitat von Plauderzauber Beitrag anzeigen
Nachdem mein Kumpel schon einiges repariert hat, bleibt nur der Kotflügel und die Plane und das sollte mit dem Budget locker zu machen sein. Ich muss jetzt nur noch herausfinden, wo ich genau diesen Kotflügel herbekomme - aber das sollte machbar sein.
Tausch doch direkt beide, dann sieht es ordentlich aus.

Gruß

Totti
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  #66  
Alt 01.03.2022, 08:03
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Moin moin,

nachdem ich den Originalkotflügel nicht finde, liegt der defekte gerade mit drei Lagen Glasfaser in der Heimwerkstatt Ist dann halt stabiler als vor dem Umfall ...

Viele Grüße
Tobias
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