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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.02.2022, 15:38
Benutzerbild von Plauderzauber
Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Standard Anhänger umgekippt - welche Versicherung?

Moin moin,

ein Bekannter hat meinen (Lasten-)Anhänger ausgeliehen und beim Sturm auf die Straße gelegt. Bei den derzeitigen Windstärken übernimmt den Schaden wohl die Teilkasko - aber welche? Die vom Auto oder die vom Hänger?
Die Versicherungen sind derzeit überlastet und nicht erreichbar und ich bin viel zu ungeduldig, auf die offizielle Antwort zu warten.
Weiß da jemand Bescheid?

Viele Grüße
Tobias
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  #2  
Alt 20.02.2022, 15:51
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Standard

Nur die vom Anhänger. Die ( Teil - ) Kasko des Zugfahrzeuges übernimmt nichts.
Der Sachverhalt ist nicht zu verwechseln mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges bei zulassungsfreien Anhängern ( Bootstrailer )!
__________________
Gruß Holger
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  #3  
Alt 20.02.2022, 16:10
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Und es muss eine Windstärke vom min 8 vorgelegen haben (HUK 7)
Wobei da manche Versicherungen gerne streiten, ob der Schaden nicht schon entstanden ist bevor Böen mit Windstärke 8 kamen....
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #4  
Alt 20.02.2022, 16:15
uli07 uli07 ist offline
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Übe dich in Geduld. Morgen ist Montag und alle Versicherungsbüros sind wieder geöffnet. Dann bekommst du eine aussagekräftige Antwort. Kommt immer auf den Vertrag drauf an. Vielleicht bezahlt ja auch dein Kumpel den Schaden weil er grob fahrlässig gehandelt hat und bei dem Sturm mit einem Anhänger losgefahren ist.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 20.02.2022, 16:21
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Erst einmal vielen Dank euch allen!
Teilkasko vom Anhänger wäre in dem Fall super, weil ohne Selbstbeteiligung

Hoffentlich erfahre ich morgen mehr.
(Bin gerade etwas gehandicaped weil positiv in Isolation und konnte noch nicht einmal den Schaden ansehen ...)

Viele Grüße
Tobias
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  #6  
Alt 20.02.2022, 16:57
Hondafahrer Hondafahrer ist offline
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Mal ne Frage: Seit wann gibt es Teilkasko für Anänger, dachte es gibt nur Haftpflicht?
__________________
Gruß Erwin und Gaby
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  #7  
Alt 20.02.2022, 17:00
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Also mein Anhänger hatte von Anfang an eine Teilkasko, weil ich Angst hatte, dass er mal geklaut werden könnte. Bei dem geringen Betrag habe ich sie dann nie gekündigt.
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  #8  
Alt 20.02.2022, 17:23
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didibo didibo ist offline
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230 Danke in 92 Beiträgen
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Im Grunde genommen würde ich mich an den Kumpel halten der den Schaden verursacht hat. Mit wem oder durch wen er den Schaden bezahlt wäre mir egal.
Und Vorsicht bei verliehenen Fahrzeugen......da ist nicht immer automatisch ein anderer Nutzer mitversichert. Und auch an den eventuellen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes denken.
Gruß Dieter
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geht net gibbet net
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  #9  
Alt 20.02.2022, 18:05
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Soweit ich das kenne zahlt die Versicherung zumindest Haftpflichtschäden des Zugfahrzeugs solange der am Haken hängt oder sich gerade davon gelöst hat, wie es bei Teilkaskoschäden bin ich mir nicht sicher.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #10  
Alt 20.02.2022, 18:11
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Lippi Lippi ist offline
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Haftpflicht vom Zugfahrzeug bezahlt nur bei grüner Nummer für Schäden, die der Anhänger macht. Ansonsten hat der Hänger ja selbst eine Haftpflichtvs.
Kasko des Zugfahrzeuges zahlt nicht für den Anhänger.
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MfG* * * *Mario
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  #11  
Alt 20.02.2022, 18:45
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Nö zahlt In der Haftpflicht wenn nicht der Anhänger ursächlich für den Unfall war
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #12  
Alt 20.02.2022, 18:52
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Libertad Libertad ist offline
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Logisch, denn dann hat ja das Zugfahrzeug den Unfall verursacht. Aber hier geht es wohl um einen Schaden am Hänger
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Gruß
Ewald
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  #13  
Alt 20.02.2022, 18:53
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45meilen 45meilen ist gerade online
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Je nachdem wie gut der Bekannte bekannt ist, würde ich erst einmal sagen,

Du hast ihm einen heilen Anhänger geliehen und willst den so wieder zurück
Also sein Problem .

Ansonsten Morgen mal telefonieren
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #14  
Alt 20.02.2022, 18:56
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volker1165 volker1165 ist offline
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Ganz banal und oben schon gesagt, Haftpflichtschäden im laufenden Betrieb in der Regel über das Zugfahzeug,
Kaskoschäden nur über eigene Kaskoversicherung des Hängers, keine Kasko, keine Kohle. Autokasko zahlt nicht den Hänger
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #15  
Alt 20.02.2022, 18:56
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von Hondafahrer Beitrag anzeigen
Mal ne Frage: Seit wann gibt es Teilkasko für Anänger, dachte es gibt nur Haftpflicht?
Schon länger, gibt sogar Vollkasko wenn man das möchte.
Und ob der Anhänger angehängt war oder nicht, ist seit der Haftpflichtversicherungspflicht 2002 auch (für Haftpflichtschäden, nach denen hier nicht gefragt wird) irrelevant.
Davor waren sie im Betrieb beim Zugfahrzeug mitversichert, was immer wieder zu Problemen im ruhenden Verkehr führte -weil da eben keine Deckung bestand.
Aber in dem Fall hier schein ja eine Hängerkasko zu bestehen, also Montag beim Versicherungsfritzen anrufen und regeln. Vorher evtl schon mal eruieren, ob in der entsprechenden Gegend entsprechende Windgeschwindigkeiten vorlagen- die Frage wird kommen
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Viele Grüße
Oliver
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  #16  
Alt 20.02.2022, 19:00
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Die Haftpflicht vom Anhänger greift nur in ganz seltenen Fällen, deswegen ist sie auch meist sehr günstig.Im überwiegenden geht der Schaden auf das Zugfahrzeug. Aber hier geht es ja um die Kaskoversicherung und die greift immer auf die Einheit, die man zu seinem freiwilligen Schutz eben versichert hat, unabhängig wer das Fahrzeug gefahren hat , solange er das mit dem Einverständnis des Versicherten tut und es keine Vermietung gegen Geld ist.
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Gruß Ralf

Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf
und nicht mit kalten Füßen!
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  #17  
Alt 20.02.2022, 19:21
horstj horstj ist offline
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erstmal muss der Fahrer den Unfall melden und mit seiner Versicherung verhandeln. Da wird evtl. auch ernsthaft geprüft, ob beim Fahrbetrieb alles o.k. war incl. evtl. Sturmwarnungen.
Beim verliehenen Hänger kann es dann so sein, dass auch der Halter hinzu gezogen wird. Dann ist natürlich von Vorteil, je nach Schaden, wenn man eine ausreichende Haftpflicht und (Teil-)Kasko hat.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #18  
Alt 20.02.2022, 19:43
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Moin,
- deine Autoversicherung zahlt da nix, war ja nicht "involviert"
- eine Haftpflicht des Hängers zahlt nix, ist ja für Schäden, die der Hänger bei anderen verursacht
- eine Teilkasko vom Hänger zahlt nix, war ja kein Wildschaden, Diebstahl o.ä.
- eine Vollkasko für Hänger, falls vorhanden, stuft dich danach deutlich hoch

Die Frage wer da zahlt ist doch ganz einfach zu beantworten:
der, der den Schaden gemacht hat - völlig egal ob schuldhaft oder nicht ....

ja, juristisch gibt es da für den privaten, nicht kommerziellen Verleiher / Eigentümer ein sog. Verleihrisiko - heißt: verliehen, defekt zurück bekommen, Pech gehabt. Muß man dann über eine Private Klage regeln

Du hast einen intakten Hänger in die Obhut eines anderen gegeben, und erwartest diesen im gleichen Zustand zurück zu bekommen.

Wenn ich unseren Hänger ausleihe, dann weiß derjenige, dass ein evtl. Schaden von einer Fachwerkstatt behoben wird und er diese Rechnung dann bezahlt. Also selbst wenn da "nur" ein Rücklicht Schrott ist.
Auch ein: da ist wer rein gefahren auf dem Parkplatz, der Sturm war´s o.ä. ist nur "das Problem" des Leihenden - nicht mein Problem.
Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, soll er woanders leihen ....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf

Geändert von Die Nadel (20.02.2022 um 20:06 Uhr)
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  #19  
Alt 20.02.2022, 19:49
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Flybridge Flybridge ist offline
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Teilkasko zahlt in diesem Fall nicht.

Nur eine Vollkasko würden den Schaden bezahlen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #20  
Alt 20.02.2022, 20:09
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Mal abgesehen nach der Frage hinsichtlich Versicherung......

Einen Anhänger verleihe ich ja nicht an irgendwen privat, in der Regel eher an einen guten Betkannten/Freund/Familienmitglied.

Da find ich hier manche Beiträge ganz schön hart. Trinke zwar kein Bier, denke aber gemeinsam müsste man doch zu einer vernünftigen Lösung kommen... und das Beispiel mit dem geschrotteten Rücklicht und der Reperatur in einer Fachwerkstatt wenn Eigner oder Ausleiher es selbt machen könnten klingt irgendwie hart - und sollte es wirklich ein größerer Schaden sein, dann bin ich mir sicher, dass - wer bei mir ausleiht auch dafür sorgt, dass der Schaden vernünftig behoben wird, warum hier so überdeutlich darauf hin gewiesen wird..... - keine Ahnung.

Was ist denn überhaupt kaputt?

Gruß, Rainer
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  #21  
Alt 20.02.2022, 20:22
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Mal abgesehen nach der Frage hinsichtlich Versicherung......

Einen Anhänger verleihe ich ja nicht an irgendwen privat, in der Regel eher an einen guten Betkannten/Freund/Familienmitglied.

Da find ich hier manche Beiträge ganz schön hart. Trinke zwar kein Bier, denke aber gemeinsam müsste man doch zu einer vernünftigen Lösung kommen... und das Beispiel mit dem geschrotteten Rücklicht und der Reperatur in einer Fachwerkstatt wenn Eigner oder Ausleiher es selbt machen könnten klingt irgendwie hart - und sollte es wirklich ein größerer Schaden sein, dann bin ich mir sicher, dass - wer bei mir ausleiht auch dafür sorgt, dass der Schaden vernünftig behoben wird, warum hier so überdeutlich darauf hin gewiesen wird..... - keine Ahnung.

Gruß, Rainer

Weil du genau dann bei den guten Betkannten/Freund/Familienmitglied evtl. sehr überrascht sein kannst, wenn um Kohle und Verantwortung geht.
- war ich nicht
- war doch vorher schon
- stell dich nicht so an, ist doch nix TÜV relevantes
- .....

die von dir erklärte "vernünftige Lösung" kenn jeder dann schon im Vorfeld und kann sich entscheiden - ich bin ja nicht böse drum, wenn der Hänger nicht ausgeliehen wir, im Gegenteil. dann gibt´s auch keine Probleme weil er kaputt ist.
deshalb die klaren Regeln
Niemand wird gezwungen, diese zu akzeptieren - Anhänger kann man sich doch überall ganz offiziell leihen
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf

Geändert von Die Nadel (20.02.2022 um 20:30 Uhr)
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  #22  
Alt 20.02.2022, 20:48
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
.....
- war ich nicht
- war doch vorher schon
- stell dich nicht so an, ist doch nix TÜV relevantes....
da habe wir wohl unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Aber natürlich hast Du recht - jeder kann sich aussuchen an wen er unter welchen Bedingungen verleiht.

Gruß, Rainer
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  #23  
Alt 20.02.2022, 20:56
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Weil du genau dann bei den guten Betkannten/Freund/Familienmitglied evtl. sehr überrascht sein kannst, wenn um Kohle und Verantwortung geht.
- war ich nicht
- war doch vorher schon
- stell dich nicht so an, ist doch nix TÜV relevantes
- .....

die von dir erklärte "vernünftige Lösung" kenn jeder dann schon im Vorfeld und kann sich entscheiden - ich bin ja nicht böse drum, wenn der Hänger nicht ausgeliehen wir, im Gegenteil. dann gibt´s auch keine Probleme weil er kaputt ist.
deshalb die klaren Regeln
Niemand wird gezwungen, diese zu akzeptieren - Anhänger kann man sich doch überall ganz offiziell leihen
du hast ja einen symphatischen Freundeskreis
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  #24  
Alt 20.02.2022, 21:14
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Lucky130 Beitrag anzeigen
du hast ja einen symphatischen Freundeskreis
Na dann freu dich doch einfach, wenn du solche Erfahrungen (noch) nicht gemacht hast.
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Gruß Ralf
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  #25  
Alt 20.02.2022, 21:54
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Teilkasko zahlt in diesem Fall nicht.

Nur eine Vollkasko würden den Schaden bezahlen.
Was veranlasst dich zu dieser Annahme?
Genau dafür- Sturmschäden - ist die Teilkasko da....die Vollkasto würde zB ein selbst beschädigtes Rücklicht ersetzen.
Immer vorausgesetzt, der Schaden entstand wie geschildert, durch Stum Stärke 8 und nicht andere Umstände die verschwiegen werden.
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