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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhänger umgekippt - welche Versicherung?
Moin moin,
ein Bekannter hat meinen (Lasten-)Anhänger ausgeliehen und beim Sturm auf die Straße gelegt. Bei den derzeitigen Windstärken übernimmt den Schaden wohl die Teilkasko - aber welche? Die vom Auto oder die vom Hänger? Die Versicherungen sind derzeit überlastet und nicht erreichbar und ich bin viel zu ungeduldig, auf die offizielle Antwort zu warten. Weiß da jemand Bescheid? Viele Grüße Tobias |
#2
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Nur die vom Anhänger. Die ( Teil - ) Kasko des Zugfahrzeuges übernimmt nichts.
Der Sachverhalt ist nicht zu verwechseln mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges bei zulassungsfreien Anhängern ( Bootstrailer )!
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Gruß Holger |
#3
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Und es muss eine Windstärke vom min 8 vorgelegen haben (HUK 7)
Wobei da manche Versicherungen gerne streiten, ob der Schaden nicht schon entstanden ist bevor Böen mit Windstärke 8 kamen....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#4
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Übe dich in Geduld. Morgen ist Montag und alle Versicherungsbüros sind wieder geöffnet. Dann bekommst du eine aussagekräftige Antwort. Kommt immer auf den Vertrag drauf an. Vielleicht bezahlt ja auch dein Kumpel den Schaden weil er grob fahrlässig gehandelt hat und bei dem Sturm mit einem Anhänger losgefahren ist.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#5
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Erst einmal vielen Dank euch allen!
Teilkasko vom Anhänger wäre in dem Fall super, weil ohne Selbstbeteiligung Hoffentlich erfahre ich morgen mehr. (Bin gerade etwas gehandicaped weil positiv in Isolation und konnte noch nicht einmal den Schaden ansehen ...) Viele Grüße Tobias |
#6
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Mal ne Frage: Seit wann gibt es Teilkasko für Anänger, dachte es gibt nur Haftpflicht?
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Gruß Erwin und Gaby |
#7
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Also mein Anhänger hatte von Anfang an eine Teilkasko, weil ich Angst hatte, dass er mal geklaut werden könnte. Bei dem geringen Betrag habe ich sie dann nie gekündigt.
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#8
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Im Grunde genommen würde ich mich an den Kumpel halten der den Schaden verursacht hat. Mit wem oder durch wen er den Schaden bezahlt wäre mir egal.
Und Vorsicht bei verliehenen Fahrzeugen......da ist nicht immer automatisch ein anderer Nutzer mitversichert. Und auch an den eventuellen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes denken. Gruß Dieter
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geht net gibbet net |
#9
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Soweit ich das kenne zahlt die Versicherung zumindest Haftpflichtschäden des Zugfahrzeugs solange der am Haken hängt oder sich gerade davon gelöst hat, wie es bei Teilkaskoschäden bin ich mir nicht sicher.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#10
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Haftpflicht vom Zugfahrzeug bezahlt nur bei grüner Nummer für Schäden, die der Anhänger macht. Ansonsten hat der Hänger ja selbst eine Haftpflichtvs.
Kasko des Zugfahrzeuges zahlt nicht für den Anhänger.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#11
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Nö zahlt In der Haftpflicht wenn nicht der Anhänger ursächlich für den Unfall war
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#12
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Logisch, denn dann hat ja das Zugfahrzeug den Unfall verursacht. Aber hier geht es wohl um einen Schaden am Hänger
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Gruß Ewald |
#13
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Je nachdem wie gut der Bekannte bekannt ist, würde ich erst einmal sagen,
Du hast ihm einen heilen Anhänger geliehen und willst den so wieder zurück Also sein Problem . Ansonsten Morgen mal telefonieren
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#14
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Ganz banal und oben schon gesagt, Haftpflichtschäden im laufenden Betrieb in der Regel über das Zugfahzeug,
Kaskoschäden nur über eigene Kaskoversicherung des Hängers, keine Kasko, keine Kohle. Autokasko zahlt nicht den Hänger
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#15
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Zitat:
Und ob der Anhänger angehängt war oder nicht, ist seit der Haftpflichtversicherungspflicht 2002 auch (für Haftpflichtschäden, nach denen hier nicht gefragt wird) irrelevant. Davor waren sie im Betrieb beim Zugfahrzeug mitversichert, was immer wieder zu Problemen im ruhenden Verkehr führte -weil da eben keine Deckung bestand. Aber in dem Fall hier schein ja eine Hängerkasko zu bestehen, also Montag beim Versicherungsfritzen anrufen und regeln. Vorher evtl schon mal eruieren, ob in der entsprechenden Gegend entsprechende Windgeschwindigkeiten vorlagen- die Frage wird kommen
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#16
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Die Haftpflicht vom Anhänger greift nur in ganz seltenen Fällen, deswegen ist sie auch meist sehr günstig.Im überwiegenden geht der Schaden auf das Zugfahrzeug. Aber hier geht es ja um die Kaskoversicherung und die greift immer auf die Einheit, die man zu seinem freiwilligen Schutz eben versichert hat, unabhängig wer das Fahrzeug gefahren hat , solange er das mit dem Einverständnis des Versicherten tut und es keine Vermietung gegen Geld ist.
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen!
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#17
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erstmal muss der Fahrer den Unfall melden und mit seiner Versicherung verhandeln. Da wird evtl. auch ernsthaft geprüft, ob beim Fahrbetrieb alles o.k. war incl. evtl. Sturmwarnungen.
Beim verliehenen Hänger kann es dann so sein, dass auch der Halter hinzu gezogen wird. Dann ist natürlich von Vorteil, je nach Schaden, wenn man eine ausreichende Haftpflicht und (Teil-)Kasko hat.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#18
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Moin,
- deine Autoversicherung zahlt da nix, war ja nicht "involviert" - eine Haftpflicht des Hängers zahlt nix, ist ja für Schäden, die der Hänger bei anderen verursacht - eine Teilkasko vom Hänger zahlt nix, war ja kein Wildschaden, Diebstahl o.ä. - eine Vollkasko für Hänger, falls vorhanden, stuft dich danach deutlich hoch Die Frage wer da zahlt ist doch ganz einfach zu beantworten: der, der den Schaden gemacht hat - völlig egal ob schuldhaft oder nicht .... ja, juristisch gibt es da für den privaten, nicht kommerziellen Verleiher / Eigentümer ein sog. Verleihrisiko - heißt: verliehen, defekt zurück bekommen, Pech gehabt. Muß man dann über eine Private Klage regeln Du hast einen intakten Hänger in die Obhut eines anderen gegeben, und erwartest diesen im gleichen Zustand zurück zu bekommen. Wenn ich unseren Hänger ausleihe, dann weiß derjenige, dass ein evtl. Schaden von einer Fachwerkstatt behoben wird und er diese Rechnung dann bezahlt. Also selbst wenn da "nur" ein Rücklicht Schrott ist. Auch ein: da ist wer rein gefahren auf dem Parkplatz, der Sturm war´s o.ä. ist nur "das Problem" des Leihenden - nicht mein Problem. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, soll er woanders leihen ....
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf Geändert von Die Nadel (20.02.2022 um 20:06 Uhr)
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#19
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Teilkasko zahlt in diesem Fall nicht.
Nur eine Vollkasko würden den Schaden bezahlen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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Mal abgesehen nach der Frage hinsichtlich Versicherung......
Einen Anhänger verleihe ich ja nicht an irgendwen privat, in der Regel eher an einen guten Betkannten/Freund/Familienmitglied. Da find ich hier manche Beiträge ganz schön hart. Trinke zwar kein Bier, denke aber gemeinsam müsste man doch zu einer vernünftigen Lösung kommen... und das Beispiel mit dem geschrotteten Rücklicht und der Reperatur in einer Fachwerkstatt wenn Eigner oder Ausleiher es selbt machen könnten klingt irgendwie hart - und sollte es wirklich ein größerer Schaden sein, dann bin ich mir sicher, dass - wer bei mir ausleiht auch dafür sorgt, dass der Schaden vernünftig behoben wird, warum hier so überdeutlich darauf hin gewiesen wird..... - keine Ahnung. Was ist denn überhaupt kaputt? Gruß, Rainer |
#21
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Zitat:
Weil du genau dann bei den guten Betkannten/Freund/Familienmitglied evtl. sehr überrascht sein kannst, wenn um Kohle und Verantwortung geht. - war ich nicht - war doch vorher schon - stell dich nicht so an, ist doch nix TÜV relevantes - ..... die von dir erklärte "vernünftige Lösung" kenn jeder dann schon im Vorfeld und kann sich entscheiden - ich bin ja nicht böse drum, wenn der Hänger nicht ausgeliehen wir, im Gegenteil. dann gibt´s auch keine Probleme weil er kaputt ist. deshalb die klaren Regeln Niemand wird gezwungen, diese zu akzeptieren - Anhänger kann man sich doch überall ganz offiziell leihen
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#22
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Zitat:
Aber natürlich hast Du recht - jeder kann sich aussuchen an wen er unter welchen Bedingungen verleiht. Gruß, Rainer |
#23
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Zitat:
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#24
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Na dann freu dich doch einfach, wenn du solche Erfahrungen (noch) nicht gemacht hast.
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#25
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Zitat:
Genau dafür- Sturmschäden - ist die Teilkasko da....die Vollkasto würde zB ein selbst beschädigtes Rücklicht ersetzen. Immer vorausgesetzt, der Schaden entstand wie geschildert, durch Stum Stärke 8 und nicht andere Umstände die verschwiegen werden.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
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