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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ist es gesetzlich erlaubt eine Gasflasche im Küchenbereich (in einem der Unterschränke einzubauen) UND dabei die Belüftung durch Belüftungsöffnungen nach Aussen zu gewährleisten? Gibt es irgendwo einen rechtliche Norm, die das Thema beschreibt? Vielen Dank. Oliver |
#2
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Also nach dem nun mein Anflug der Gänsehaut etwas abgeklungen ist ( ich habe wirklich keine Ahnung von dem Thema), hoffe ich doch, das es hier ebenso eine Pflicht zur Abnahme und regelmäßigen Prüfung durch den TÜV gibt wie bei einem Wohnwagen, oder ich nie in die Verlegenheit komme, neben so einem Boot zu liegen.
Nicht böse gemeint, aber Unfälle mit Gas in Flaschen gehen halt nie gut aus.
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S.A.N.D.R.O.: Synthetic Artificial Neohuman Designed for Rational Observation
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#3
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Hi, natürlich sollen alle Prüfungen ordnungsgemäß gemacht werden!
Mir geht es darum, ob es überhaupt gesetzlich erlaubt ist. Wenn ja, würde ich mich über die Textpassage freuen. |
#4
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#5
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genau das habe ich gesucht. VIELEN DANK! Oliver |
#6
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hier mal bischen was zum lesen wo und wie du deine Pullen lagern kannst Gasflaschen müssen in gasdichten Flaschenkästen verdrehsicher und aufrecht stehend untergebracht sein. Der Kasten muss entweder von oben zugänglich mit dicht schließendem Deckel z.B.in einer Backskiste. Alternativ möglich ist ein Kasten mit Türe an Deck oder z.B. hinter dem Steuerstand. Als Entlüftung muß eine unverschließbare Öffnung von 2cm² am möglichst tiefsten Punkt fallend außerbord führen. Nicht z.B. in den Cockpitlenzer, da dieser in der Regel nicht unverschließbar ist! Im Flaschenkasten, der auch Platz für eine Ersatzflasche haben kann, darf keine Zündquelle, z.B. elektrische Verbindung installiert sein. Das Durchleiten von durchgehenden Kabeln ist zulässig. Die Ersatzflasche darf auch an anderer belüfteter Stelle z.B. Ankerkasten mitgeführt werden, nicht jedoch in der Backskiste, wie man das oft bei Charteryachten sieht. mfg der Bootspeti ![]()
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#7
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Für die Gas Prüfung auf Booten ist ein Sachkundiger nach G-608 erforderlich. Diese kann man hier finden:
https://gaspruefung-boote-yachten.de/ Ein solcher sollte auch vor geplanten Installationen hinzugezogen werden, um später keine Enttäuschungen zu erleben. Meine ganz spontane Einschätzung: Das dürfte eher nicht abnahmefähig sein. Aber BITTE mit einem G-608-Sachkundigen abklären!!!
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) ![]()
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#8
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) ![]() |
#9
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Hallo, schon mal vielen Dank für die Antworten. Anscheinend ist die DIN EN ISO 10239 eine europäisch gültige Verordnung. Ich werde natürlich einen Gasinstallateur (G-608) einbeziehen. Ich wollte nur vorab vermeiden einen Platz zu schaffen, der später gar nicht zugelassen ist.
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#10
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Am besten du beziehst von Anfang an den G608 Sachkundigen mit ein - nebst der Lagerung von Gasflaschen (nun auch nur noch zwei Stück erlaubt) gibt es nämlich noch ein paar andere Dinge zu beachten, was die Installation, Geräte und verwendete Druckminderer anbelangt.
Ein Hexenwerk ist das jedenfalls nicht und die übermäßige Angst vor Gas ist meiner Meinung nach auch etwas unbegründet, wenn man ein paar völlig logische Dinge beherzigt. Das Thema hatten wir hier auch schon recht häufig, u.a. auch zur Häufigkeit von Gasunfällen / bzw. Explosionen durch Gasanlagen auf Booten. Grüße Daniel |
#11
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Es gibt eine kurze Zusammenfassung von mir, was die Vorschriften der G608 anbelangt, ich hab sie angehängt.
In Ergänzung: Es ist die Lagerung der Gasflasche auch im Innenraum zulässig, die Türe muß dicht schließen, die Entlüftung muß mit min. 2cm² fallend erfolgen und muß unverschließbar sein. Meist wird eine 10cm hohe Schwelle am Türausschnitt vorgesehen, damit evtl. ausströmendes Gas nach außen und nicht in den Innenraum gelangt. Der Gasflaschenasten muß rundum gasdicht abgedichtet werden (z.B. Sika). Lackiertes oder beschichtetes Holz gilt gemeinhin als gasdicht, es entstehen ja keine Staudrücke. In wie weit dauernd bewohnte Schiffe (Hausboote) als Sportboote gelten, kann ich nicht sagen, vielleicht weiß das Jemand? Dann kämen nämlich vielleicht die Richtlinien für Mobilheime zum Tragen. By the way: Die G608 ist für Privatleute kein Gesetz, für gewerbliche Ausstatter allerdings Arbeitsgrundlage. D.h. Du kommst nicht in den Knast, wenn Du die G608 nicht beachtest, es erspart Dir im Zweifel aber viel und schnell reden im Versicherungsfalle. In einigen regionalen Zulassungsgebieten kann die G608 jedoch Bestandteil der Zulassungsvorschriften sein, z.B. Bodensee, dann ist sie ein Muß, ohne die die turnusmäßige Zulassungsprüfung verweigert wird. Auch kann z.B. der Liegeplatzbetreiber die G608 fordern (genau wie eine vorschriftsmäßige 230V Installation). Geändert von zooom (08.10.2021 um 15:46 Uhr) |
#12
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Woher sollen wir wissen, WO (auf oder in dem Boot) Du Deine Küche hast?
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#13
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Wo liegt der Kahn ?
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Der Grund ist banal, man nimmt im Wohnwagen nicht aktiv am Strassenverkehr teil. Gruß Totti
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#15
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Bei Reisemobilen kann während der Fahrt der Aufbau nach Bedarf mit der Gasheizung beheizt werden, von daher handelt es sich um eine Fahrzeugheizung. Deswegen unterliegen Reisemobile einer 2-jährigen Gasprüfpflicht. Desweiteren einem Austausch von Reglern und Schläuchen in bestimmten Abständen. Das gleiche gilt im übrigen für Wohnwagen, wenn hier z.B. Kühlschränke während der Fahrt betrieben werden. Dann müssen auch entsprechende Regler mit Crash-Sensor-Absperrventilen verbaut werden.
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Gruß Heinz, ![]()
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#16
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Was sind Crash-Sensor-Absperrventile für einen Wohnwagen? Hatte ich nie, würde ich auch nie nachrüsten und überhaupt hat kein TÜV-Prüfer in meinen Wohnwagen zu schauen. Und eine Gasprüfung hat auch kein TÜVer für meinen Wohnwagen zu verlangen. Es gibt aber durchaus Campingplätze, die eine gültige Gasplakette verlangen. Auch hierauf wurde ich seit 1988 noch nie geprüft. Mir scheint, du verwechselst evtl. was oder es gab aktuell eine Gesetzesänderung (was ich nicht glaube und auch nirgends was zu finde). Gruß Totti
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#17
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BTW: Es gibt ja nicht mal mehr die Prüfung bei Wohnmobilen:
https://www.promobil.de/tipps/gaspru...-nicht-noetig/
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#18
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Und noch ein Nachtrag:
Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnwagen ist nicht vorgeschrieben, da die Gasanlage nicht unmittelbar für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist. Also so, wie ich es geschrieben hatte. Gruß Totti
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#19
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Totti, wenn Du bei Deinem Wohnwagen während der Fahrt Gasverbraucher laufen lässt (Heizung, Kühlschrank z.B.), benötigst Du einen Gasregler, der wie bei Reisemobilen bei einem Aufprall (Unfall) die Gaszufuhr schließt.
Diese Crashregler nennen sich z.B. Truma- Controll Lies Dich da mal rein. Wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst, und Deine Gasflasche war aufgedreht, und Du hattest Standartregler montiert, das könnte böse Folgen haben
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Gruß Heinz, ![]()
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#20
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Das trifft nur zu, wenn Du Keine Verbraucher während der Reise nutzt
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Gruß Heinz, ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Gruß Totti
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#22
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Gruß Heinz, ![]()
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#23
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Es gibt keine generelle Prüfpflicht auf Booten, und wurde hier schon hundertmal durchgekaut. ![]()
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]()
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#24
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Ich bin ja nun schon seit vielen Jahren in diversen Foren unterwegs.
Wenn es je eines wissenschaftlichen Beweises für den Pavlow'schen Reflex bedarf, stelle man eine x-beliebige Frage, die sich in irgendeiner Art auf Gas oder 230V Elektrik an Bord eines Schiffes oder WoWa / WoMos bezieht.: Egal, was die Ausgangsfrage war, spätestens der 10. Beitrag wird davon handeln, daß das ja Alles nicht erforderlich oder vorgeschrieben und im Übrigen völlig überschätzt sei. Es stimmt, weder G607 noch G608 haben Gesetzeskraft, allerdings bekommst Du beim TÜV Süd keine neue HU ohne G607, egal ob WoMo oder WoWa, so steht es auch im verlinkten promobil Artikel. Die Begründung der Aussetzung im Bereich TÜV Nord und Dekra ist ungefähr so sinnvoll, wie die EU Verordnung zur Bananenkrümmung. Dennoch kann die G608 zwingend verlangt werden, wenn man z.B. sein Schiff (mit Gasanlage) am Bodensee oder Oberrhein zulassen möchte, sie ist regelmäßiger Bestandteil der dortigen TÜV Prüfungen, am Rhein werden Wassersportfahrzeuge sogar dahingehend von der WaschPo kontrolliert. Das Hausrecht und Sicherheitsinteresse eines Liegeplatz- oder Campingplatzbetreibers erlaubt diesem durchaus, Dich des Platzes zu verweisen, wenn Deine Installationen nicht den entsprechenden Vorschriften genügen. Ich hab auch ungern Jemanden als Nachbarn am Liegeplatz, der solchen Vorschriften den ausgestreckten Mittelfinger zeigt. Nicht zuletzt erspart eine vorhandene regelmäßige Überprüfung viele Diskussionen im Schadensfall und hilft Dir und ggf. Deiner Familie zu besserer Nachtruhe. Ich halte es für völlig nebensächlich, ob vorgeschrieben oder nicht. Die Gewißheit, in einem so heiklen Sicherheitsbereich Alles korrekt gemacht zu haben, sollte als Motivation ausreichen, sich der entsprechenden Vorschriften zu versichern, die wurden nicht von Vollpfosten ausgedacht, um uns zu ärgern. Die Frage des TE wurde wohl ziemlich erschöpfend beantwortet. Geändert von zooom (08.10.2021 um 18:15 Uhr) |
#25
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@Zooom: hier geht es nicht um ein WoMo oder WoWa.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]()
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