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#201
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Es gibt keinen deutschen Teil des Bodensee... es gibt nur ein deutsches Ufer ein österreichisches Ufer und ein Schweizer Ufer... die gesamte seefläche gehört jedem Staat
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#202
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#203
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Das war nicht die Frage. Du dürftest es aber, das ist der Irrsinn dabei.
Auf dem Rhein darfst Du 200 fahren und mir will jemand das Argument bringen, 40 auf der Müritz statt 25 wären gefährlich wegen Paddlern. Die Messkellen sind hier recht unterschiedlich.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#204
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Ok, spricht wahrscheinlich auf auf dem Rhein nichts dagegen, ein speedlimit einzuführen. Je größer und stärker motorisiert ein Boot ist, desto größer sind Belästigung und Gefährdung, die davon ausgehen. Man kann das kompensieren, wenn man sich entsprechend verhält, oder in dem es staatlicherseits geregelt wird. Noch könnt Ihr wählen. Je mehr es auffälliges Verhalten gibt, desto lauter werden die Rufe nach Reglementierung. Wenn jemand der Meinung ist, dass auf sehr dicht befahrenen Wasserflächen, auf denen sich Wasssersportler mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen, 40 km/h angemessen und sicher sei, kann ich den Wunsch nach Reglementierung sogar verstehen. Ich segle wenn es gut läuft, 10 bis 12 km/h, und wenn sehr gut, kurzzeitig auch 13. Meine Chance auf ein MdlA ist entsprechend gering. Bei Flaute, und bei Paddlern sieht es noch anders aus. Ich entnehme Deiner Äußerung, dass Mobofahrer solange andere tolerieren, wie sie von denen nicht beeinträchtigt werden. Ich fürchte, diese Haltung lässt sich derzeit nicht mehr lange aufrecht halten. Entweder IHR lernt ein gedeihliches Miteinander, oder Ihr werdet sukzessive ausgesperrt. Der politische mainstream ist derzeit weniger motorsportfreunlich.
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#205
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Auf dem rhein war eine geschwindigkeitsbegrenzung im Gespräch... zum Glück verhinderte die internationalen Regeln dies... hier darf Deutschland nicht alleine entscheiden
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#206
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Es gibt verschiedene Theorien zur "richtigen" Grenzziehung, man hat sich nur nicht auf eine einigen können und arbeitet auf der Basis von Gewohnheitsrecht was nationale Zuständigkeiten angeht. Dabei bemüht man sich erfolgreich um den Erlass einheitlicher Vorschriften, um zu verhindern, dass beim Überfahren nicht genau definierter Grenzen plötzlich Rechtsänderungen eintreten.
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Ralf aus Erfurt |
#207
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zitat: Drei Staaten haben Anteil an Bodensee und Bodenseeregion: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Während es im Untersee eine anerkannte Grenzziehung zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, wurde von den Anrainerstaaten des Obersees nie einvernehmlich eine Grenze festgelegt. ... Anrainerstaaten sind die Schweiz (Kantone Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen), Österreich (Bundesland Vorarlberg) sowie Deutschland (Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern). Seit 1972 kooperieren die an den See angrenzenden Länder und Kantone in den Gremien der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK). Diese hat das Ziel, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten, zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Im westlichen Abschnitt des Obersees zwischen Konstanz und dem heutigen Kreuzlingen gibt es seit dem 16. Jahrhundert eine komplizierte Grenzziehung. Der Konstanzer Trichter im Obersee, der Seerhein sowie der Untersee sind durch Grenzverträge zwischen Baden und der Schweiz (20. und 31. Oktober 1854[72] sowie 28. April 1878[73]) und zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz (24. Juni 1879[74]) klar aufgeteilt. Der Überlinger See zählt vollständig zum deutschen Hoheitsgebiet. Der Rest des Obersees bleibt neben der Emsmündung vorläufig die einzige Gegend in Europa, in der zwischen den Nachbarstaaten nie Grenzen festgelegt wurden. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die alle auf Gewohnheitsrecht zurückgeführt werden. Die auf Karten oft zu sehende Grenzziehung in Seemitte beruht auf der so genannten Realteilungstheorie, nach der 32 % der Seefläche auf die Schweiz und 9,7 % auf Österreich entfallen. Die andere gängige Auffassung ist die Haldentheorie, nach der das Gebiet des Obersees außerhalb des Uferstreifens als Kondominium gemeinschaftliches Hoheitsgebiet aller Anrainer ist.[75]
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#208
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Und wir driften ab
![]() die Frage war nicht ob es eine Grenzlinie auf dem Bodensee gibt, sondern wodurch sich Müritz und Bodensee voneinander bezüglich der Höchstgeschwindigkeiten Unterscheiden?! Wie ich in bereits vorher schon geschrieben habe: Vermutlich weil der Bodensee kein nur in Deutschland liegender See wie die Müritz ist und sich (möglicherweise) die Anrainerstaaten auf einheitliche Regelungen bzw. Bestimmungen geeinigt haben? Es ging nicht um eine Grenzlinie im See ![]()
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Zu viele erhabene Sprüche hier - muss nicht noch einen raushauen ![]()
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#209
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Genau so habe ich das sowohl für den Bodensee als auch für den Rhein verstanden.
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#210
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Lieber Volker, genau auf diese Quelle beziehe ich mich auch, entnehme ihr nur das Ergebnis, dass, obwohl eine Grenzziehung in Teilen des Sees nicht definiert ist, durchaus staatsrechtlich eine solche vorausgesetzt wird. Gäbe es eine "Gesamthandverwaltung" des Bodensees, bräuchte man keine gleichlautenden Vorschriften der Anrainer, sondern hätte eine gemeinsame Verwaltungsbehörde.
So, Helmut hat Recht, hier geht es um Geschwindigkeiten und nicht um Staatsrecht, also Schluss damit. Verstehe ich dich richtig, Helmut, deine These ist, andere Staaten sähen Geschwindigkeitsbegrenzungen lockerer als Deutschland, so dass überall dort, wo man sich international abstimmt, deutlich höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden? Das würde aber der Haltung auf den Autobahnen, bei denen gerade Deutschland im internationalen Vergleich besonders liberal ist, genau entgegen stehen.
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Ralf aus Erfurt |
#211
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Ich muß einfach Anmerken das Dein Bericht schon sehr Fronten aufmacht und Du in den MotorbootSportlern potentielle Gegner und zu reglementierende Leute siehst. ![]() Aber nur mit der Keule der gesetzlichen Regelung kann man allen Leuten vorschreiben was sie zu tun und zu lassen haben (Gewollte Überregulierung einiger politischer Doktrien und Strömungen) die Idioten erreichst Du Damit nicht. ![]() Es trifft mal wieder die sich normal und regelkonform verhaltende Masse an Motorboot Sportlern. ![]() ![]()
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet ![]() ![]() ![]()
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#212
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Zitat:
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Aber einem Stahlverdränger auf dem Tegeler See wegen +3 km/h 30 € aufzubrummen ist auch nicht die feine Art (der muss ja bauartbedingt nicht mal einen Geschwindigkeitsmesser an Bord haben).
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#213
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Selbst die Berufer sind genervt, wenn große, schwere Gleiter meinen den Fluß für sich gepachtet zu haben. Habe am Funk schon häufiger gehört, das die Berufer die WSP gerufen haben. Wahrscheinlich haben die dann die Sportis rausgefischt. |
#214
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@seasprite: ich mache keine Fronten auf, ich beschreibe sie. Segler, Paddler, Ruderer kommen hier im Binnenland miteinander ganz gut klar. Wir alle haben Probleme mit Motorbootfahrern. Vielleicht ist es nicht die Mehrheit der Mobos, aber die Probleme sind nun mal da. Und entweder, sie werden durch die Mobofraktion selbst erkannt und gelöst, oder es wird staatlicherseits passieren. Ich persönlich bin gegen eine Überregulierung. Aber wenn die Zahl der Boote zunimmt, und ebenso deren Motorisierung, und das Verantwortungsgefühl des Einzelnen abnimmt, ist ein regulierender Eingriff unvermeidlich.
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#215
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Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn man Binnen nur noch einen Führerschein ausgibt, der dann Segel und Motor beinhaltet, und ab 3 PS und 5 qm verpflichtend gilt.
Wer den Segelteil nicht hat, darf dann nur fahren, wo nicht bzw kaum gesegelt wird. |
#216
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Dass Du Probleme mit Motorbootfahrern hast wundert mich. Liegt vielleicht am Revier.
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#217
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Sogar meine Kinder (10 und 12) haben mich schon gefragt, warum die Gleiter nur 25 fahren dürfen, wenn sie doch bei 30 oder 40 eine viel kleinere Welle machen. Ich hab es dann damit erklärt, dass es einheitliche Regeln geben muss, weil man die anders nicht kontrollieren kann, dass aber die 25 eine rein willkürliche Entscheidung ist. Mich stört bei vielen schnell fahrenden Gleitern gar nicht die Geschwindigkeit, weil die extrem wendig sind, mich stört oft der Lärm. Ja, V8 Sound ist geil, allerdings ungedämpft und über der Wasserlinie und dann bei Vollgas, das muss echt nicht sein.
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Viele Grüße Uwe
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#218
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Ich persönlich denke, dass die Probleme hier größer geredet werden als sie eigentlich sind. Idioten (machen es wissentlich) und Leute, die einfach etwas Pech beim Denken haben und scheinbar überhaupt nicht merken was sie da gerade fabrizieren gibt es in allen Fraktionen. Das man sich einfach schlecht an hunderte problemlos passierende Paddler, Kanuten, Mobos oder Segler erinnert, sondern stets an den einen ganz besonderen Idioten liegt in der Natur des Menschen. Führt man sich das mal bewusst vor Augen stellt man schnell fest, dass die große Menge der Wassersportler noch ganz gut miteinander klar kommt. Die aktuell, bis auf angesprochene Ausnahmen, zumeist gültige Geschwindigkeitsbegrenzung führe ich tatsächlich auf einen leider notwendigen Sicherheitsaspekt zurück. Ähnlich wie es von der Pusteblume ![]() Die genannten 40 Sachen wären für viele gleitende Mobos eine enorme Erleichterung und Steigerung des Wasserspaßes. Der Umsichtige Fahrer würde in einem Gewusel von Paddlern, Seglern und Luftmatratzen ohnehin nicht "zünden". Leider gibt es aber eben auch die nicht sonderlich Umsichtigen, die sich dann auf die legale 40 berufen würden. LEIDER für alle die auch mal gleiten wollen.
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--------------------------- Gruß vom müden Joe ![]() Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen!
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#219
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Ja, meine Vermutung ist das die Anrainerstaaten sich auf eine generelle Höchstgeschwindigkeit geeinigt haben. Wie und weshalb die Bodensee-Verordnung zur zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h gekommen ist, kann ich nicht beurteilen, allerdings scheinen die Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz und Österreich anders als in Deutschland geregelt zu sein. Hierzu einen kleinen Auszug aus der Länderinformation des Deutschen Yachtverband: VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE - Östereich Geschwindigkeitsbeschränkungen Die Höchstgeschwindigkeit liegt auf allen österreichischen Gewässern bei 50 km/h und gilt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. In der Nacht ist die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. In Uferzonen darf die maximale Geschwindigkeit 10 km/h nicht überschreiten. Als Uferzonen gelten dabei 200 m parallel zum Ufer. Die Uferzonen dürfen nur im rechten Winkel angefahren werden. Normalerweise gilt in allen Häfen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Außerdem werden Bootsfahrer dazu angehalten, in Schleusen langsam zu fahren. Speziell für den Bodensee gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Quelle: https://www.dmyv.de/toerninfo/revier...ch/?no_cache=1
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Zu viele erhabene Sprüche hier - muss nicht noch einen raushauen ![]()
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#220
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Wenn auf der Müritz jemand in 500 m Entfernung mit 50 vorbeigleitet, ist das Stressfrei (wenn er nicht grad nen lauten Motor hat). Wenn er das in der Durchfahrt zwischen Breitling und Plauer See tut, oder neben der Skistrecke auf dem Beetzsee (wo wir uns freihalten, wenn da Läufer zugange sind), ist das sehr lästig bis gefährlich.
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#221
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Die Regeln machen schon Sinn ![]() Grüße Daniel
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#222
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![]() Aber jeder macht halt andere Erfahrungen.. wenn es in Deiner Gegend kein Problem darstellt, dann ist das doch gut und ein potentielles Ärgernis weniger. Ich habe lediglich von den hiesigen Beobachtungen gesprochen und mag Verallgemeinerungen im speziellen sowieso nicht. Wie es in Deinem Heimatrevier so zugeht werden wir uns, wenn alles nach Plan verläuft, erstmalig in der nächsten Woche anschauen und freuen uns schon darauf. ![]() Wobei mich mehr die Gegend interessiert als der mögliche Kleinkrieg zwischen SUP / Kanuten und Seglern vs. Mobos ![]()
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#223
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#224
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Allerdings sehe ich auch, wenn die in ner Übungswettfahrt gerade im der Vorstartphase sind, da hält man sich raus. Und man kann ganz geschmeidig fahren, und die Steppkes ungehindert lassen. Ich kann mich dunkel erinnern, dass es vom Startschiff mal ne Ansage gab, als ein Hausboot durch das Feld unmittelbar vor dem Start fuhr. Ich meine, der WL fühlte sich dann auch bemüßigt, den Start abzubrechen und das Procedere neu zu beginnen. |
#225
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Moin
Die Diskussion mit den Seglern hier ist schon belustigend. Um eines klar zu stellen, meine Tochter hat selbst ein Segelboot, was -wie das so üblich ist- Papa pflegt und natürlich auch selbst segelt. Meine Motorboot-Kumpels sind fast ausschließlich keine Segler und können sich deren kryptisches Verhalten oft nicht erklären. Sollte ich denen noch erklären, warum es vor der Startlinie so ein Gewusel gibt, brechen die völlig ab. Genauso geht geht meinen Segelboot-Kumpels wenn ich versuche ihnen zu erklären, warum das kryptische Verhalten der Stangenboote oft nervenaufreibend ist und dem Grundsatz widerspricht, seinen Kurs klar und deutlich zu halten. Das bekommen wir nur hin, wenn die Einen mal auch einen Segelkurs machen und die Anderen ein etwas größeres MoBo führen. Wie dem auch sei, meine MoBo-Kumpels sind immer gerne auf unser Segelboot eingeladen und auch mir geht der ein oder andere Wassersportler auf den S. Einen Unterschied zwischen MoBo, SeBo, SUP, Ruderer, SUP oder Surfer zu erkennen, vermag ich da nicht. Wie war das Mit § 1.04 BSchStrO? Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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