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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 06.05.2021, 08:32
Coal Coal ist offline
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Wurde schon vor Jahren durch eine Nachfrage bei der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken geklärt
Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Nachtrag: Antwort von Hr. Weiler ist da.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen sowohl die Zeugnispflicht nach BinSchSprFunkV als auch die Nummernzuteilungsurkunde die durch die BNetzA ausgestellt wird.

Zu Ihren Fragen:

muss ein freiwillig eingebautes Funkgerät zwingend eingeschaltet sein?

Ja, durch die Tafelzeichen B11 und B11 a (Gebot Sprechfunk zu benutzen nach Anlage 7 Abschnitt I der BinSchStrO) sind mit Funk ausgerüstete Fahrzeuge verpflichtet Funk zu benutzen bzw. einen bestimmten Kanal zu schalten. Dies trifft alle mit Funk ausgerüsteten Fahrzeuge zu.

Darf mein Freund mit dem Boot fahren, wenn das Gerät ausgeschaltet ist?

Hier möchte ich Sie bitten die Frage an das BMVI zu stellen. Bloßes Ausschalten reicht jedoch m.E. nicht aus und verstößt gegen o.a. Punkte.

Darf er damit fahren, wenn das Funkgerät ausgebaut ist?


Ja

Darf das Boot, wenn das Funkgerät ausgebaut ist, überhaupt noch gefahren werden?


Ja als Kleinfahrzeug sind Sie nicht funkausüstungspflichtig und können somit auch so die Bundeswasserstraßen befahren. Ausnahmen stehen in den jeweiligen Polizeiverordnungen, wie etwa der § 4.06 RheinSchPV
Man beachte bitte vor allem die letzte Antwort. Natürlich darf das auch weiterhin ignoriert werden. Ändert aber nichts an den Fakten
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  #27  
Alt 06.05.2021, 08:55
SeaSprite SeaSprite ist offline
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§ 4.06 RheinSchPV

Bezieht sich auf Kleinfahrzeuge unter /mit Radar:
4.Kleinfahrzeuge, die Radar nutzen, müssen zusätzlich mit einer in einem guten Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
__________________
Gruß Kurt
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Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #28  
Alt 06.05.2021, 08:58
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Warum soll dann das erste Bußgeld fällig sein?
Wenn ein Funkgerät auf das Schiff eingetragen ist oder meinetwegen auch eins an Bord ist, muss es eingeschaltet sein. Das lernt man aber beim UBI und oder SRC.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #29  
Alt 06.05.2021, 08:59
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Wenn ein Funkgerät auf das Schiff eingetragen ist oder meinetwegen auch eins an Bord ist, muss es eingeschaltet sein. Das lernt man aber beim UBI und oder SRC.
Siehe #26
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  #30  
Alt 06.05.2021, 09:07
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Wurde schon vor Jahren durch eine Nachfrage bei der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken geklärt.
Ja so ist das mit den Fachstellen ...
In dem Augenblick, in dem du die Zuteilungsurkunde erhältst, ist das Schiff quasi "funkausüstungspflichtig".
Ein häufig vorkommendes Beispiel: An einer Baustelle oder vor Berliner Brücken verlangt das WSA, dass sich mit Funk ausgestattete Fahrzeuge über Kanal 10 anzumelden. Dann musst du das auch tun.
Ob das im richtigen Leben jemand macht und jemand kontrolliert, sei dahingestellt.
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Jan


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  #31  
Alt 06.05.2021, 09:27
gninneh gninneh ist offline
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Ich frage mich, in welcher Gesetzeslücke dann Schoners Wehr ihre Charterboote betreiben. Die haben Funk auf allen Booten und das wird nach Vorlage eines UBI freigeschaltet und ansonsten ohne funktionierendes Funkgerät vermietet. Die werden sich doch sicherlich rechtlich abgesichert haben, bevor die das so gemacht haben.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #32  
Alt 06.05.2021, 09:45
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Mal ganz praktisch gedacht: Wenn das Funkgerät ausgebaut wird, kann ja nicht in Echtzeit eine Abmeldung bei der BNetzA erfolgen. Eine gewisse Postlaufzeit und auch Bearbeitungsdauer bei der BNetzA ist wohl unvermeidlich. Also wird es auch nicht eine gewisse Zeit dauern, bis das Boot aus den Datenbanken ausgetragen ist.

Sollte das bei einer Kontrolle ein Problem werden, so wurde das Funkgerät halt just an diesem Tag ausgebaut und die Abmeldung ist noch auf dem Weg.

Ich glaube auch nicht, dass man sein Boot dann solange nicht nutzen darf, bis die Abmeldebescheinigung da ist.

Kennt denn jemand die Rechtsgrundlage für die These „Ship Station Licence = Betriebsprlicht“?

Gruß
Andreas
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  #33  
Alt 06.05.2021, 10:22
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supernasenbaer supernasenbaer ist gerade online
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Wenn du ein Funkgerät auf deinem Boot angemeldet hast, es aber ausbaust, dann darfst du natürlich keine „funkpflichtigen“ Wasserstraßen oder Abschnitte benutzen.

Wie im Beispiel oben genannt wurde: Charteranbieter bauen das Funkgerät ein, wenn du es mitmietest und den UBI vorlegst. ansonsten ist das Funkgerät ausgebaut.
Es kann natürlich sein, dass Charterfirmen einen - mir nicht bekannten - Sonderstatus haben...

Ansonsten ist im Beitrag #26 eigentlich alles gesagt.
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  #34  
Alt 06.05.2021, 13:34
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Ja so ist das mit den Fachstellen ...
In dem Augenblick, in dem du die Zuteilungsurkunde erhältst, ist das Schiff quasi "funkausüstungspflichtig".
Sagst du. Die Fachstelle sagt etwas anderes. Einmal darfst du raten, wen ich für kompetenter halte.
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  #35  
Alt 06.05.2021, 13:49
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Ich frage mich, in welcher Gesetzeslücke dann Schoners Wehr ihre Charterboote betreiben. Die haben Funk auf allen Booten und das wird nach Vorlage eines UBI freigeschaltet und ansonsten ohne funktionierendes Funkgerät vermietet. Die werden sich doch sicherlich rechtlich abgesichert haben, bevor die das so gemacht haben.
Bei der Abim hat der Vercharteter lediglich die Sicherung für die Funke gezogen.
Ich könnte mir vorstellen das der das mit der Entenpolizei abgesprochen hatte.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #36  
Alt 06.05.2021, 14:34
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Hehe. Es kommen die richten Antworten (z.B. von Jan) aber keiner will sie hören. Die WSP hat vollen Zugriff auf die MRCC Datenbank oder sie geben den Schiffsnamen in die ITU Datenbank ein und haben sofort alle fälligen Kandiaten vor sich und dann kontrollieren die erst recht, da dies u.U. ein Straftatbestand ist, ein angemeldetes Funkgerät aus einem benutzen Schiff zu entfernen ohne das Anzuzeigen.

Gruß,
Udo
Das funktioniert so nicht, die Polizei kann da keine sinnvollen Daten erhalten weil es einfach keine gibt!
Bei der Nummernanmeldung gibt man neben eigene Daten nur die Größe des Bootes und einen Namen an, sonst nichts.
Bei der Anmeldung eines Bootes gibt man eigene Daten, Größe des Bootes und eventuelle Seriennummern Motor Rumpf usw an.
Aber kein Namen des Bootes, der Binnen ja sowieso nicht vorgeschrieben ist.
Besitze ich zwei Boote der gleichen Größe, Klebe den gleichen Namen drauf, aber unterschiedliche Kennzeichen, kann keiner sagen auf welches das Funkgerät gehört und auf welches nicht.
__________________
Gruß
Jörg
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  #37  
Alt 06.05.2021, 15:03
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Leider ist die letzte Frage in#26 nicht korrekt gefragt. Die Frage hätte lauten müssen darf das Boot noch gefahren werden wenn die Funke ausgebaut ist, aber die Rufnummernzuteilungsurkunde noch besteht.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #38  
Alt 06.05.2021, 15:41
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Leider ist die letzte Frage in#26 nicht korrekt gefragt. Die Frage hätte lauten müssen darf das Boot noch gefahren werden wenn die Funke ausgebaut ist, aber die Rufnummernzuteilungsurkunde noch besteht.
Quatsch

Interessant ist immer wieder, dass sich fast nie jemand die Mühe macht, selbst nachzufragen, es aber fast alle besser wissen als die Fachauskunft gebende Stelle
Das ist bei vielen Themen so...
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  #39  
Alt 06.05.2021, 20:44
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skipper78 skipper78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Man beachte bitte vor allem die letzte Antwort. Natürlich darf das auch weiterhin ignoriert werden. Ändert aber nichts an den Fakten
Du hast dir aber schon mal den Paragraphen 4.06 Rheinschpv angeschaut und dabei festgestellt, daß dieser das Radar und nicht den Funk betrifft, oder? Funk ist Paragraph 4.05! Dort steht im Absatz 1
"Jede Sprechfunkstelle an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss entsprechend den Bestimmungen des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet und betrieben werden." Dort kannst du dann weiterlesen...

PS: Natürlich ist ein Kleinfahrzeug grds. nicht ausrüstungspflicht und darf ohne Funk fahren. Aber wie emma schon schrieb kann es nur so sein, wenn Urkunde erteilt dann ausrüstungspflicht, da du ja im Antrag mit deiner Unterschrift versicherst, ein Funkgerät an Bord zu haben! Wird das Funkgerät aber ausgebaut, ist dies durch Änderungsantrag ja auch der Bnetz Agentur mitzuteilen (siehe Homepage). Daraus schlußfolgere ich meine Darstellung. Möglich das durch die Abmeldung die Nutzung des Bootes ohne Funkschein möglich wird, da kein Funkgerät mehr angemeldet ist...

(Jetzt rate mal wen ich für kompetenter halte, den Fachstellenbearbeiter oder die Rechtsnorm...)... hätte ich jetzt noch schreiben können...
Wobei ich natürlich nicht grds. dessen Antwort infrage stelle, sei noch angemerkt!
__________________
Grüße, Christian...
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  #40  
Alt 06.05.2021, 20:57
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Rowöle Rowöle ist offline
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Um die Runde etwas zu erweitern (oder zu erheitern): Darf Binnen ein Handfunkgerät genutzt werden (Frequenzzuteilungsurkunde natürlich vorhanden)? Und wie verhält es sich mit See?

Ist eigentlich eine rethorische Frage, aber könnte mir vorstellen, dass es dazu Ungewissheit bei einigen gibt.
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  #41  
Alt 06.05.2021, 21:06
Saeldric Saeldric ist offline
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Jetzt lassen wir mal alle Auskünfte von egal welcher Seite außen vor, und auch die rechtlichen Gegebenheiten!
Ich baue mein FuG aus und habe es nicht an Bord. Ich werde kontrolliert. Warum sollten die freundlichen Beamten nach dem FuG und der dazugehörigen Dokumente fragen?
Haben die eine immer aktuelle Liste aller Schiffsfunkstellen zur Hand?

Wer jetzt mit dem Argument „Das sehen die an der Fiberglasantenne“ kommt, denkt bitte noch einmal in Ruhe nach.
__________________
Gruß Mirko
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  #42  
Alt 06.05.2021, 21:09
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Binnen nur in Funkkreis Funk am Bord. Ist aber nicht zulässig für kleine Sportboote in Deutschland, darf man aber trotzdem Anmelden und besitzen da man sie ja in NL nutzen könnte. Auf See kein Problem.
__________________
Gruß
Jörg
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  #43  
Alt 06.05.2021, 21:18
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Rowöle Rowöle ist offline
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Binnen nur in Funkkreis Funk am Bord. Ist aber nicht zulässig für kleine Sportboote in Deutschland, darf man aber trotzdem Anmelden und besitzen da man sie ja in NL nutzen könnte. Auf See kein Problem.
Ja, korrekt. Ich habe selbst eine Handfunke für Binnen und See angemeldet. In dem Begleitschreiben wurde mir höflich aber bestimmt mitgeteilt, dass die Nutzung Binnen nicht erlaubt ist in D. In den NL habe ich sie genutzt und in D konnten mich die Schleusen auch wunderbar verstehen
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  #44  
Alt 06.05.2021, 22:00
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
AIS Senden geht nicht, da ist zwingend ein Funkgerät vorgeschrieben.
Ein Empfänger ist aber ok.
Ich benutze die Antenne auch für das UKW Radio mit.
Für was ist ein Funkgerät vorgeschrieben, ein AIS sollte auch ohne externes Funkgerät senden können. Vorgeschrieben ist ein GPS Empfänger.

Aber ich werde bei der BNetzA anrufen und mich schlau fragen
__________________
Grüsse Ulli
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  #45  
Alt 06.05.2021, 22:57
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Ein GPS Empfänger ist technisch unbedingt notwendig für einen AIS Sender. Die Daten könnte er auch von anderen Systemen bekommen aber er braucht unbedingt einen eigenen GPS Empfänger als Zeitgeber für die Zeitschlitze auf den Sendekanälen, das geht nicht über eine andere Datenverbindung, da stimmt das Timing nicht mehr.
Das Funkgerät ist für den Betrieb eines AIS Senders vorgeschrieben. Es ist nicht technisch notwendig sondern einfach von der Gesetzgebung heraus.
__________________
Gruß
Jörg
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  #46  
Alt 07.05.2021, 07:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Für was ist ein Funkgerät vorgeschrieben, ein AIS sollte auch ohne externes Funkgerät senden können. Vorgeschrieben ist ein GPS Empfänger.

Aber ich werde bei der BNetzA anrufen und mich schlau fragen
Du hast Recht, senden kann das AIS natürlich auch ohne ein externes Funkgerät; es ist aber im Geltungsbereich der BinSchStrO nicht erlaubt, aktives AIS ohne vorhandenes und betriebsbereites Funkgerät zu nutzen, siehe BinSchStrO
§ 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS Nr. 8:
Zitat:
Ein Kleinfahrzeug, das AIS nutzt, muss zusätzlich mit einer in einem guten Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
lg, justme
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  #47  
Alt 07.05.2021, 10:52
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Hat eigentlich jemand noch NavTex?

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  #48  
Alt 07.05.2021, 11:48
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justme justme ist gerade online
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
J
Haben die eine immer aktuelle Liste aller Schiffsfunkstellen zur Hand?
theoretisch haben sie die, sofern Du den Schiffsnamen nicht geändert hast und sie über Internet verfügen (genau wie jeder andere auf der Welt): https://www.itu.int/mmsapp/ShipStation/list gibt die Information über alle Schiffe, für die eine Ship Station Licence ausgestellt worden ist.
Sieht dann so aus wie auf dem angehängten Bild (d.h. es gibt keine Verknüpfung zum Kleinfahrzeugkennzeichen, nur zum Schiffsnamen).
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Bildschirmfoto 2021-05-07 um 12.47.10.jpg
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  #49  
Alt 07.05.2021, 12:00
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



theoretisch haben sie die, sofern Du den Schiffsnamen nicht geändert hast und sie über Internet verfügen (genau wie jeder andere auf der Welt): https://www.itu.int/mmsapp/ShipStation/list gibt die Information über alle Schiffe, für die eine Ship Station Licence ausgestellt worden ist.
Sieht dann so aus wie auf dem angehängten Bild (d.h. es gibt keine Verknüpfung zum Kleinfahrzeugkennzeichen, nur zum Schiffsnamen).
genau und wenn man dann so einen Allerweltsnamen hat, bekommen sie eine riesen auswahl die sie nicht dem zu kontrollierenden Schiff zuordnen können..
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  #50  
Alt 07.05.2021, 12:16
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Genau so ist das. Gerade bei meinem Bootsnamen geprüft, 6 Einträge für Deutschland. Man kann nicht erkennen, welcher Name zu meinem Boot gehört.

Gruß Rüdiger
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