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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Wurde schon vor Jahren durch eine Nachfrage bei der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken geklärt
Zitat:
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#27
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§ 4.06 RheinSchPV
Bezieht sich auf Kleinfahrzeuge unter /mit Radar: 4.Kleinfahrzeuge, die Radar nutzen, müssen zusätzlich mit einer in einem guten Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90 |
#28
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Wenn ein Funkgerät auf das Schiff eingetragen ist oder meinetwegen auch eins an Bord ist, muss es eingeschaltet sein. Das lernt man aber beim UBI und oder SRC.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#29
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Siehe #26
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#30
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Zitat:
In dem Augenblick, in dem du die Zuteilungsurkunde erhältst, ist das Schiff quasi "funkausüstungspflichtig". Ein häufig vorkommendes Beispiel: An einer Baustelle oder vor Berliner Brücken verlangt das WSA, dass sich mit Funk ausgestattete Fahrzeuge über Kanal 10 anzumelden. Dann musst du das auch tun. Ob das im richtigen Leben jemand macht und jemand kontrolliert, sei dahingestellt.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#31
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Ich frage mich, in welcher Gesetzeslücke dann Schoners Wehr ihre Charterboote betreiben. Die haben Funk auf allen Booten und das wird nach Vorlage eines UBI freigeschaltet und ansonsten ohne funktionierendes Funkgerät vermietet. Die werden sich doch sicherlich rechtlich abgesichert haben, bevor die das so gemacht haben.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#32
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Mal ganz praktisch gedacht: Wenn das Funkgerät ausgebaut wird, kann ja nicht in Echtzeit eine Abmeldung bei der BNetzA erfolgen. Eine gewisse Postlaufzeit und auch Bearbeitungsdauer bei der BNetzA ist wohl unvermeidlich. Also wird es auch nicht eine gewisse Zeit dauern, bis das Boot aus den Datenbanken ausgetragen ist.
Sollte das bei einer Kontrolle ein Problem werden, so wurde das Funkgerät halt just an diesem Tag ausgebaut und die Abmeldung ist noch auf dem Weg. Ich glaube auch nicht, dass man sein Boot dann solange nicht nutzen darf, bis die Abmeldebescheinigung da ist. Kennt denn jemand die Rechtsgrundlage für die These „Ship Station Licence = Betriebsprlicht“? Gruß Andreas
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#33
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Wenn du ein Funkgerät auf deinem Boot angemeldet hast, es aber ausbaust, dann darfst du natürlich keine „funkpflichtigen“ Wasserstraßen oder Abschnitte benutzen.
Wie im Beispiel oben genannt wurde: Charteranbieter bauen das Funkgerät ein, wenn du es mitmietest und den UBI vorlegst. ansonsten ist das Funkgerät ausgebaut. Es kann natürlich sein, dass Charterfirmen einen - mir nicht bekannten - Sonderstatus haben... Ansonsten ist im Beitrag #26 eigentlich alles gesagt. |
#34
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Sagst du. Die Fachstelle sagt etwas anderes. Einmal darfst du raten, wen ich für kompetenter halte.
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#35
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Zitat:
Ich könnte mir vorstellen das der das mit der Entenpolizei abgesprochen hatte.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#36
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Zitat:
Bei der Nummernanmeldung gibt man neben eigene Daten nur die Größe des Bootes und einen Namen an, sonst nichts. Bei der Anmeldung eines Bootes gibt man eigene Daten, Größe des Bootes und eventuelle Seriennummern Motor Rumpf usw an. Aber kein Namen des Bootes, der Binnen ja sowieso nicht vorgeschrieben ist. Besitze ich zwei Boote der gleichen Größe, Klebe den gleichen Namen drauf, aber unterschiedliche Kennzeichen, kann keiner sagen auf welches das Funkgerät gehört und auf welches nicht.
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Gruß Jörg |
#37
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Leider ist die letzte Frage in#26 nicht korrekt gefragt. Die Frage hätte lauten müssen darf das Boot noch gefahren werden wenn die Funke ausgebaut ist, aber die Rufnummernzuteilungsurkunde noch besteht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#38
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Zitat:
Interessant ist immer wieder, dass sich fast nie jemand die Mühe macht, selbst nachzufragen, es aber fast alle besser wissen als die Fachauskunft gebende Stelle Das ist bei vielen Themen so... |
#39
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Zitat:
"Jede Sprechfunkstelle an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss entsprechend den Bestimmungen des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet und betrieben werden." Dort kannst du dann weiterlesen... PS: Natürlich ist ein Kleinfahrzeug grds. nicht ausrüstungspflicht und darf ohne Funk fahren. Aber wie emma schon schrieb kann es nur so sein, wenn Urkunde erteilt dann ausrüstungspflicht, da du ja im Antrag mit deiner Unterschrift versicherst, ein Funkgerät an Bord zu haben! Wird das Funkgerät aber ausgebaut, ist dies durch Änderungsantrag ja auch der Bnetz Agentur mitzuteilen (siehe Homepage). Daraus schlußfolgere ich meine Darstellung. Möglich das durch die Abmeldung die Nutzung des Bootes ohne Funkschein möglich wird, da kein Funkgerät mehr angemeldet ist... (Jetzt rate mal wen ich für kompetenter halte, den Fachstellenbearbeiter oder die Rechtsnorm...)... hätte ich jetzt noch schreiben können... Wobei ich natürlich nicht grds. dessen Antwort infrage stelle, sei noch angemerkt!
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Grüße, Christian... |
#40
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Um die Runde etwas zu erweitern (oder zu erheitern): Darf Binnen ein Handfunkgerät genutzt werden (Frequenzzuteilungsurkunde natürlich vorhanden)? Und wie verhält es sich mit See?
Ist eigentlich eine rethorische Frage, aber könnte mir vorstellen, dass es dazu Ungewissheit bei einigen gibt. |
#41
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Jetzt lassen wir mal alle Auskünfte von egal welcher Seite außen vor, und auch die rechtlichen Gegebenheiten!
Ich baue mein FuG aus und habe es nicht an Bord. Ich werde kontrolliert. Warum sollten die freundlichen Beamten nach dem FuG und der dazugehörigen Dokumente fragen? Haben die eine immer aktuelle Liste aller Schiffsfunkstellen zur Hand? Wer jetzt mit dem Argument „Das sehen die an der Fiberglasantenne“ kommt, denkt bitte noch einmal in Ruhe nach.
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Gruß Mirko |
#42
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Binnen nur in Funkkreis Funk am Bord. Ist aber nicht zulässig für kleine Sportboote in Deutschland, darf man aber trotzdem Anmelden und besitzen da man sie ja in NL nutzen könnte. Auf See kein Problem.
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Gruß Jörg
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#43
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Ja, korrekt. Ich habe selbst eine Handfunke für Binnen und See angemeldet. In dem Begleitschreiben wurde mir höflich aber bestimmt mitgeteilt, dass die Nutzung Binnen nicht erlaubt ist in D. In den NL habe ich sie genutzt und in D konnten mich die Schleusen auch wunderbar verstehen
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#44
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Zitat:
Aber ich werde bei der BNetzA anrufen und mich schlau fragen
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Grüsse Ulli |
#45
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Ein GPS Empfänger ist technisch unbedingt notwendig für einen AIS Sender. Die Daten könnte er auch von anderen Systemen bekommen aber er braucht unbedingt einen eigenen GPS Empfänger als Zeitgeber für die Zeitschlitze auf den Sendekanälen, das geht nicht über eine andere Datenverbindung, da stimmt das Timing nicht mehr.
Das Funkgerät ist für den Betrieb eines AIS Senders vorgeschrieben. Es ist nicht technisch notwendig sondern einfach von der Gesetzgebung heraus.
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Gruß Jörg |
#46
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Moin moin,
Zitat:
§ 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS Nr. 8: Zitat:
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#47
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Hat eigentlich jemand noch NavTex?
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#48
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Moin moin,
theoretisch haben sie die, sofern Du den Schiffsnamen nicht geändert hast und sie über Internet verfügen (genau wie jeder andere auf der Welt): https://www.itu.int/mmsapp/ShipStation/list gibt die Information über alle Schiffe, für die eine Ship Station Licence ausgestellt worden ist. Sieht dann so aus wie auf dem angehängten Bild (d.h. es gibt keine Verknüpfung zum Kleinfahrzeugkennzeichen, nur zum Schiffsnamen). |
#49
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#50
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Genau so ist das. Gerade bei meinem Bootsnamen geprüft, 6 Einträge für Deutschland. Man kann nicht erkennen, welcher Name zu meinem Boot gehört.
Gruß Rüdiger |
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