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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Funke richtig abklemmen
Hi,
da bei uns noch nicht jeder einen Funkschein hat, werden wir unser Funkgerät erstmal abklemmen müssen, s. beigefügtes Foto... Ich glaube bei dem einen Kabelstrang (rechts) ist das relativ easy, weil es ausreichen dürfte, eine Lüsterklemme aufzuschrauben. Was ist mit dem anderen Kabelstrang links; kann ich das einfach so abziehen oder benötige ich eine Art Abdeckelung für das Kabel (z.B. um Kurzschlüsse zu verhindern)?? Ist vielleicht eine einfache Frage, aber ich bin elektrotechnisch TOTAL erfahrungs- und talentfrei.... |
#2
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Das linke Kabel ist das Antennenkabel, das einfach abgeschraubt werden kann. Die Lüsterklemme kann geräteseitig getrennt werden. Lüsterklemmen haben auf Booten eigentlich nichts zu suchen...
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Handbreit Jens
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#3
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IdR genügt es, entweder die Sicherung der Stromversorgung für die Funke zu ziehen, oder das schwarz/rote Kabel von der Funke an der Lüsterklemme abzuschrauben
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M.f.G. Bo
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#4
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Lüsterklemme ist die Spannungsversorgung und links ist der Antennenanschluß .
Letzterer muß an der Rändelhülse aufgeschraubt und dann abgezogen werden ! VG Frank
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#5
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Was habt ihr durch das abklemmen gewonnen? Wofür soll das gut sein?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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Jemand ohne funkschein kann das boot fahren
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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Da wird das reine abklemmen aber nichts nützen, da muss die Rufnummernzuteilungsurkunde auch zurückgehen zur BnetzA.
Nur abklemmen macht das Boot rein gesetzlich damit unbenutzbar. Streng genommen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#8
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Abklemmen, ausbauen und in ein Schapp legen
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Grüsse Ulli
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#9
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Ich würde das Funkgerät abklemmen und irgendwo einlagern. Hauptsache außerhalb vom Boot. Wenn ich mich richtig erinnere an meinen UBI, dann darf das Funkgerät nicht mehr an Bord sein.
Abmelden bei der Bundesnetzagentur...naja das würde ich nicht machen...wenn du das Boot irgendwann weiterverkaufst, dann gib es einfach dem neuen Käufer mit. Wenn das Boot gelegentlich von Personen genutzt wird, die einen UBI haben, dann kann es schnell wieder eingebaut werden. Oder du machst einfach selbst den UBI.
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#10
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Zunächst mal Herzlichen Dank an alle!! - Man muss schon mal nebenbei erwähnen, wie geil dieses Forum ist: Man postet was und in weniger als einer Stunde knapp zehn Antworten, und alle sehr brauchbar - DAUMEN HOCH!!
- Richtig, die Frage "warum abklemmen?" rührt daher, dass man zwingend einen UBI-Schein benötigt, wenn eine Funke an Bord ist. (Das Thema, was man nun alles machen muss, um einem Bußgeld zu entkommen, ist hier im Forum schon x-Mal diskutiert worden - ich meine aber summa summarum wird es ausreichen müssen, wenn ich das Teil abklemme und rausnehme - da kann dann keine Behörde der Welt ein Bußgeld verhängen). |
#11
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Zitat:
Sicher wird kein Entenschützer in Hamburg anrufen, ob zu dem Schiff ein Funkgerät gehört. Aber ein abgeklemmtes Funkgerät und/oder eine Antenne (!) weckt natürlich Misstrauen. Aus eigener Erfahrung: Schiffe mit Antenne (die sieht man so gut) werden gern mal angerufen. Wenn du dich nicht meldest, ist das erste Bußgeld schon mal fällig.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#12
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Zitat:
Nur wenn die in Hamburg nachfragen ob das boot mit funk eingetragen ist... aber wir du schreibst werden sie das nicht tun...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Hehe. Es kommen die richten Antworten (z.B. von Jan) aber keiner will sie hören. Die WSP hat vollen Zugriff auf die MRCC Datenbank oder sie geben den Schiffsnamen in die ITU Datenbank ein und haben sofort alle fälligen Kandiaten vor sich und dann kontrollieren die erst recht, da dies u.U. ein Straftatbestand ist, ein angemeldetes Funkgerät aus einem benutzen Schiff zu entfernen ohne das Anzuzeigen.
Gruß, Udo Geändert von NIDO (05.05.2021 um 19:53 Uhr)
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#14
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Da gebe ich auch mal kurz mein gefährliches Halbwissen dazu: Das Funkgerät muss ausgebaut werden, abklemmen reicht nicht! Zusätzlich ist die Antenne ebenfalls zu entfernen. Nur so ist man auf der sicheren Seite bezüglich Ordnungswidrigkeit. Bezüglich der "Ship Station License" ist das Funkgerät mit dem Schiff verbunden und darf nicht woanders betrieben werden. Zu Hause liegen darf es natürlich. Im Boot nicht.
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#15
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Zitat:
Ich bin zwar kein Hochseeschifffahrtsfachanwalt, aber ich möchte die Behörde sehen, die auf so einer Grundlage ein Bußgeld verhängt... - Dennoch Danke natürlich für die Hinweise!! |
#16
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Zitat:
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#17
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#18
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Zitat:
Und ja, ich habe ein AIS Empfänger an sendefähigen Antenne, weil ich später noch ein Funkgerät installieren werde.
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Grüsse Ulli
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#19
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Zitat:
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#20
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Zitat:
Ich sage nicht mehr und nicht weniger. Sollte eine "fähige" WSP das aufdecken gibts bestimmt keinen Schulterklapps Was jeder macht ist ja sein Bier Gruß, Udo |
#21
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In der Zuteilungsurkunde steht der Name (+Adresse) des Zuteilungsnehmers - beim Verkauf also des Vorbesitzers - und der Schiffsname. Wenn du mein Boot kaufst und es unbenennst, wird kein Zusammenhang mehr mit dem Boot und dem Funkgerät zu ziehen sein. Du könntest ja nichts dafür, wenn ich vorm Verkauf alles abbaue, die Zuteilungsurkunde aber nicht zurück gebe.
Geändert von Pepper (05.05.2021 um 21:20 Uhr)
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#22
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Zitat:
AIS Senden geht nicht, da ist zwingend ein Funkgerät vorgeschrieben. Ein Empfänger ist aber ok. Ich benutze die Antenne auch für das UKW Radio mit.
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Gruß Jörg |
#23
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Moin moin,
Zitat:
-Wenn für ein Schiff eine Ship Station License bzw. eine Frequenzzuteilungsurkunde existiert muß ein Funkgerät an Bord und betriebsbereit sein -Wenn ein Funkgerät an Bord und betriebsbereit ist muß binnen irgendjemand an Bord einen UBI bzw. ein passendes altes Funksprechzeugnis besitzen und auf See der Fahrzeugführer (!) ein zur Bedienung des Gerätes berechtigendes Funkzeugnis -Wenn man ein solches Boot verkauft muß die SSL bzw. Frequenzzuteilungsurkunde entweder zurückgegeben oder umgeschrieben werden - diese Pflicht trifft den Verkäufer Wenn ihr jetzt also ein gebrauchtes Boot gekauft habt, auf dem sich ein Funkgerät befindet muß der Verkäufer die auf ihn ausgestellte Zulassungsurkunde entsprechend der BNetzA zurückgeben oder aber in Zusammenarbeit mit Euch sie umschreiben lassen (falls ihr Rufzeichen und MMSI übernehmen wolltet) - es klingt so, als ob ihr kein Interesse daran habt. Dann würde ich an Eurer Stelle, neben dem bereits offenbar erfolgten Ausbau des Funkgeräts, nochmal beim Vorbesitzer anfragen, ob er genau dieses denn auch getan hat - danach seid ihr dann definitiv auf der sicheren Seite. lg, justme
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#24
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Dann hat bei meinem Revisionsobjekt mein Voreigner was falch Verstanden. Ne Kiste Lüsterklemmen , Stromdiebe und fliegende Sicherungen irgendwo im Kabelgewiir unter den Verkleidungen entdeckt und entsorgt
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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#25
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So ist das bei gebraucht Booten. Wenn ein der Preis zum Anfang noch etwas hoch erschien. Von dem Geld bekommt man einbauten Teil zurück wenn man das überschüssige Kupfer zum Verwerter bringt und die ganzen Klemmen bei eBay vertickt
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Gruß Jörg
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