|
Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Rechnung für Liegeplatz in NL - sofort bezahlen trotz Corona?
Ich denke, dass bei vielen nun die Rechnungen für die Liegeplätze ihrer Boote und Schiffe eintrudeln.
Wie handhabt Ihr es? Zahlt Ihr unter Vorbehalt, mit Abzug, zahlt Ihr noch gar nicht? Wenn nun eine verpflichtende Einreisequarantäne kommen sollte, können wir unsere Schiffe und Boote ja nicht nutzen. Freue mich über einen Meinungsaustausch. Gruß Stephan |
#2
|
||||
|
||||
Und was kann der Hafenbetreiber dafür??? Natürlich muss Du zahlen. Oder alternativ kannst Du ja Dein Boot wegholen.
|
#3
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Bei Einreiseverbot oder geschlossener Marina , da darf man Selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein. Habe gerade meinen Osterurlaub storniert, da kann der Reiseveranstalter auch nichts dafür.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
|
#4
|
||||
|
||||
Ich habe jedenfalls direkt den vollen Betrag bezahlt und hoffe das nächste Woche nichts dazwischen kommt.
Gruß Bernd
|
#5
|
||||
|
||||
Aber wenn er Dich im Hotelbett trotz Stornierung findet, wird er vermutlich ungemütlich.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
|
#6
|
||||
|
||||
Spätestens wenn Du Dein Boot rausholen willst, zahlst Du
|
#7
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ob du das Boot nutzt oder nicht hat nichts mit der Liegeplatz Miete zu tun. Bei einer Wohnung bezahlt man auch seine Miete, auch wenn man nicht darin Wohnen sollte.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
|
#8
|
||||
|
||||
Bekommst Du KFZ Steuer zurück wenn Du zu Hause in Quarantäne bleiben musst und das KFZ nicht nutzen kannst😝🤗
__________________
________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________
|
#9
|
||||
|
||||
Wie beschrieben, stellt der Vermieter den Mitgegenstsnd, Liegeplatz, zur Verfügung.
Ob du nun aus Gründen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, den Liegeplatz nicht nutzen kannst, ändert nichts. Auch nicht, wenn es eine behördliche Anordnung gibt, dass der Hafen wegen Vorona geschlossen wird.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#10
|
||||
|
||||
Die meisten kommerziellen Marinas in NL vermieten ihre Liegeplätze unter Hiswa-Recron Bedingungen.
Die Seite ist diesbezüglich unübersichtlich, wer mag, kann gugln. Nach meiner Einsicht läuft es darauf hinaus, dass Hafenbetreiber in NL sich solange im Recht sehen, Liegeplatzkosten einzutreiben, wie der Hafen selbst wegen Corona nicht geschlossen ist. Ob die Möglichkeit besteht, wegen Ausreise/Einreisebestimmungen zum Boot gelangen zu können, wird hierbei nicht berücksichtigt. Wie gesagt, Quellenangabe ist schwierig. Also verhaut mich bitte nicht.
__________________
Gruss, Dirk
|
#11
|
||||
|
||||
Wie dem auch sei, da gibt es doch unterschiedliche Konstellationen.
Ob und wie man das Thema angehen soll, muss jeder für sich entscheiden. Und vermutlich sind auch die Verträge unterschiedlich gestaltet. Die Lage wird sich auch wieder beruhigen, daran glaube ich ganz fest und freue mich darauf
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
|
#12
|
||||
|
||||
Ist denn die Einreise derzeit untersagt???
Ich wollte eigentlich nächste Woche Wassern.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#13
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Allerdings wird -zur Zeit- nicht kontrolliert. Probleme im "kleinen Grenzverkehr" gibt es derzeit nicht. Lediglich für Einreisende per Flugzeug, per Bahn (weiter als 35km ins Landesinnere) wird derzeit ein Negativtest plus Quarantäne gefordert. Die Lücke ist folgerichtig die Einreise per Auto. Hierzu liegt derzeit ein Gesetzentwurf in der Pipeline, wonach auch mit dem Auto Einreisende einen negativen Test vorweisen müssen und sich in Quarantäne zu begeben haben. Das Gesetz ist noch nicht durch, es läuft noch eine Anhörung. Ob und wiefern sich dies auf den "kleinen Grenzverkehr" auswirken wird, ist offen. Als Liegeplatzhalter aus weiterer Entfernung wäre ich alarmiert.
__________________
Gruss, Dirk
|
#14
|
|||
|
|||
Es ist wohl Verhandlungssache mit dem Marina-Betreiber. Mit schlauen Sprüchen kommt man jedenfalls nicht weiter. In Griechenland war es letztes Jahr so, daß man statt des Hochsaison-Preises nur den Winter-Preis bezahlen mußte. Ich habe mein Boot das ganze Jahr im Wasser.
__________________
--- Gruß Gerhard |
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Du magst ja viel Mittelmeer Erfahrung zu haben, aber hast Du schon mal versucht, mit einem niederländischen Hafenbetreiber zu verhandeln?
__________________
Gruss, Dirk |
#16
|
|||
|
|||
So ganz sehe ich das nicht;
es mag das Landesrecht nach Touristik sein, deutsche Marinas handhaben das letztlich auch so, aber letztlich wird die LIEGEPLATZ Gebühr auch mit "Infrastruktur" bepreist und verkauft! Es werden SANITÄRE ANLAGEN inkludiert, Restaurants und Cafe´s, Shop etc. Nun wird das alles aber nicht ermöglicht. Sanitäre Anlagen sind geschlossen, Gastronomie, Shops etc. Die Zugänge sind von der Personenzahl beschränkt, teilweise wird Übernachtung verboten. Warum dann die volle Liegeplatzgebühr VON BEGINN AN berechnet wird, mag vielen völlig nachvollziehbar sein, mir persönlich aber nicht. Ich finde schon , zumindest für gute Dauerlieger wäre ein Nachlass wegen der Einschränkungen und ggf. Zugangsverbote mehr als anständig Mein Boot stand letztes Jahr und auch diese Jahr auf STAND BY! Ich denke dieses Jahr werden es auch nur sporadische Einsätze, hier 1.500,--€ voll zu zahlen für einen Saisonplatz , bei der unsicheren Lage und den ganzen Verboten und Einschränkungen, spare ich mir. VG Timo |
#17
|
||||
|
||||
Moin!
Wer seinen Liegeplatz nutzen möchte, muss ihn auch wohl zahlen... ob man nun als Germane verpflichtet wird, nach Einreise in Quarantäne zu gehen oder nicht hat nichts mitm Liegeplatz zu tun. Wird der Hafen geschlossen, bleibt in aller Regel der Zugang zum Liegeplatz ja erhalten... ...erst wenn die Wasser- und Stromversorgung beeinträchtigt wird, kann man überlegen ein Wort mit seinem Hafenbetreiber zu wechseln, sofern die Wasser- und Stromversorgung überhaupt Bestandteil des Mietvertrags sind. Wie bei so vielen Dingen macht sicherlich der berühmte "Ton die Musik", wenn es etwas zu besprechen gibt man auf eine für beide Seiten vernünftige Lösung hofft. Positiv denken! Vielleicht startet auch diese Saison mit Anlaufschwierigkeiten oder etwas verspätet.... aber irgendwann geht halt nicht mehr ohne Boot Wir haben im Januar den Platz bezahlt und nächsten Samstag kommts Boot aus der Winterhalle.
|
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Die gemietete Sache (Nutzung des Liegeplatzes) fällt dann weg. Sollte man dann noch (den vollen Betrag) zahlen??...
__________________
Gruss, Dirk |
#19
|
|||
|
|||
Zitat:
wie meinst du das genau bezüglich weiterer Anreise? Ich habe mich eigentlich bis jetzt trotz weiter Anreise immer noch als kleinen Grenzverkehrer betrachtet. Gibt es da deiner Meinung nach Unterscheidungen oder sind diese in Planung?
__________________
Gruß Karsten |
#20
|
||||
|
||||
Wenn der Run auf die Liegeplätze auch nur annähernd so wie in Deutschland ist, werden die Hafenbetreiber halt einfach sofort kündigen und den Platz weitervermieten.
Als Betreiber kann er nur soweit bei den Preisen runtergehen/entgegenkommen, wie seine Betriebskosten sinken. Sonst würde er ja auf seine Kosten zuzahlen. Dennoch kann man natürlich immer mal anfragen. Letztes Jahr waren viele Vercharterer in NL anfangs auch strikt nach HISWA Rahmen vorgegangen und haben die Anzahlungen abgerechnet, erst nach und nach stellte sich die Einsicht ein, dass Gutscheine, Optionen aufs nächste Jahr usw. auch ein Weg sind, bevor alle Charterkunden sauer werden. Ich kann mich gerade nicht sicher durchgehend erinnern, aber Zugang und Nutzung der eigenen Boote war in Holland 2020 doch nie untersagt, wenn ich mich recht erinnere (anders als in D mit dem Auslaufverbot). Nur die allgemeinen Kontaktbeschränkungen galten halt auch auf dem Boot.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
|
#21
|
|||||
|
|||||
Zitat:
der Begriff "kleiner Grenzverkehr" umfasst lediglich die Grenzüberquerung zu Einkaufszwecken grenznaher Bewohner auf beiden Seiten sowie Pendler und Studenten; auch Besuche nicht zusammenwohnender Partner auf beiden Grenzseiten fallen hierunter. Nach meinem Verständnis fällst Du -leider- nicht unter den kleinen Grenzverkehr. Nochmals, dies ist eine subjektive und momentane Einschätzung, die Dinge ändern sich wöchentlich. Fakt ist jedoch -wie oben umschrieben- , dass ein Gesetz in NL in der Pipeline ist zur Quarantäne- und Nachweispflicht von Einreisenden, die mit privatem PKW in die Niederlande wollen. Bitte selbst schlau machen, die Situation ist schwer zu überschauen, da man sowohl die deutschen, allgemeinen Regelungen als auch die NRW Bestimmungen und die niederländischen Seiten besuchen muss. Da ist manches widersprüchlich.
__________________
Gruss, Dirk
|
#22
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Leider liegt es in der Struktur des anonymen kommerziellen Marinabetriebs gegründet, dass sich die Mieter ihrer kumulierten wirtschaftlichen Macht nicht bewusst sind...
__________________
Gruss, Dirk
|
#23
|
||||
|
||||
Einfach zahlen . . Punkt .
Was hat der Hafeneigner damit zu tun, das Sie ihr Boot nicht nützt? Genau . . . Nichts Wie gesagt, wenn Sie mit ihr Schiff 3 Monate in die Ferien gehst, müssen Sie ihre Hausmiete und Kfz Steuer auch zahlen.
__________________
Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
|
#24
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn der Hafenbetrieb temporär durch zB Corona-Verordnungen eingestellt wird und weder der Betreiber vor Ort ist und Versorgungseinrichtungen nutzbar sind, bleibt dir trotzdem der Zugang - evtl unter Auflagen - zu deinem Eigentum erhalten. Alles andere wäre eine zumindest vorübergehende Enteignung. Sollte tatsächlich auch der Zugang zum Hafen versperrt werden, wird sich ebenfalls der Betreiber selbst dafür bedanken. Das fällt ja schon in den Bereich Zwangsmaßnahmen und Notstandgesetze.... |
#25
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das ist mir zu einfach und zu sehr im kommerziellen Interesse der Hafenbetreiber. Wenn ich 3 Monate mit dem Boot auf Reise gehe, kann ich jederzeit meine -gemietete- Wohnung nutzen. Wenn der Staat aufgrund Corona Häfen schliesst, kann ich mein Boot nicht nutzen; der Vergleich passt nicht. "Force majeur" trifft hier wohl zu und es wäre sowohl im Sinne des Hafenbetreibers als auch im Sinne des Liegeplatzmieters gut, wenn man sich das Risiko/den Verlust teilt. Langfristig hätten beide Parteien Vorteile von dieser Sichtweise. Dies wird ja im gewerblichen Bereich (Horeca) auch oft so gehandhabt.
__________________
Gruss, Dirk
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Krotische Rechnung via PayPal bezahlen | kornatix | Mittelmeer und seine Reviere | 4 | 16.07.2020 21:28 |
Umfahrt Berlin ab 18.05. möglich, trotz Corona | Rexton1 | Deutschland | 7 | 11.05.2020 15:34 |
Rechnung per Mastercard bezahlen | aunt t | Kein Boot | 23 | 14.10.2016 11:31 |
Rechnung bezahlen? | Speed | Allgemeines zum Boot | 19 | 01.12.2007 16:20 |