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  #1  
Alt 14.12.2020, 20:05
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Standard Motoryacht englische Flagge, Verkauf in Europa, brexit

Hallo liebes Forum,

Anscheinend bekommen die Yachteigner mit englischer Flagge, Angstzustände bei dem Verkauf ihrer Yachten in Europa,so kurz vor dem Brexit.

2 verschiedene beispiele:
Lt. Dem Makler hatte ein englischer eigner seine zu verkaufende Yacht nach england zurück gebracht um sie dort zu verkaufen.

Lt. einem anderen Makler muss der Kauf noch dieses Jahr wegen dem Brexit abgewickelt werden.

Wie sind eure Erfahrungen?

Gruss thomas
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  #2  
Alt 14.12.2020, 20:25
Benutzerbild von Marius_Octavius
Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
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Ich verstehe die Frage nicht ganz, worin widersprechen sich diese beiden Makler?
Meiner Ansicht nach liegen beide falsch, da die Yacht ja wohl in der EU, deren Mitglied GB ja war, als die USt entrichtet wurde, in eben dieser versteuert wurde, der Mann kann seine Yacht also innerhalb der EU und später auch in GB jederzeit beliebig verkaufen.

Das ist aber nur meine persönliche Rechtsmeinung und vielleicht völlig falsch. So oder so kann ich aber eine gewisse Schadenfreude gegenüber den Brexiteers nicht verhehlen. Die werden noch auf viel größere Probleme stoßen.
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  #3  
Alt 14.12.2020, 20:42
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Nach dem Brexit wäre GB als drittland anzusehen. Kauf einer yacht aus dem drittland mit einfuhr in die EU. Wenn hier nichts geregelt wird wie geht's dann weiter...

Die beiden Makler weisen nur auf die Ängste und Unsicherheit der Eigentümer hin, halt in der unterschiedlichen Vorgehensweisen.

Gruß thomas
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  #4  
Alt 15.12.2020, 08:54
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Wir hatten das Thema bereits ähnlich: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=281658

War allerdings vor der Klärung der MwSt. Frage innerhalb der EU.

Gruß

Totti
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  #5  
Alt 15.12.2020, 14:53
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Zitat:
Zitat von Thomas59 Beitrag anzeigen
Nach dem Brexit wäre GB als drittland anzusehen. Kauf einer yacht aus dem drittland mit einfuhr in die EU. Wenn hier nichts geregelt wird wie geht's dann weiter...

Die beiden Makler weisen nur auf die Ängste und Unsicherheit der Eigentümer hin, halt in der unterschiedlichen Vorgehensweisen.

Gruß thomas
Das ist eine spannende Frage, die vielleicht ein Steuerfachmann beantworten kann. Normaler Weise verliert doch Gemeinschaftsware ihren Gemeinschaftswarenstatus erst 3 Jahre nachdem sie außerhalb der EU war?
Zoll- und steuerrechtlich endet die GB Mitgliedschaft erst am 31.12.2020.
Wer kann das klären?
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  #6  
Alt 15.12.2020, 15:23
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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ich denke auch das es erst nach 2023 zur Nachverzollung kommen könnte wenn man dann noch Boote aus GB in die EU einführen möchte
das es da eine Gewisse Panik gibt und der eine oder andere noch schnell ein Schnäppchen machen möchte ist eigentlich normal
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  #7  
Alt 15.12.2020, 15:30
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wir hatten das Thema bereits ähnlich: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=281658

War allerdings vor der Klärung der MwSt. Frage innerhalb der EU.
und dort steht explizit:
Zitat:
Zur Zeit ist ja noch nicht mal ein Brexit Deal verabschiedet. Die Fragen wird dir keiner beantworten können. ...
--> also könnte man wohl ab dem 2. Januar sinnvoll über die Frage philosophieren?!
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  #8  
Alt 15.12.2020, 15:34
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
... Normaler Weise verliert doch Gemeinschaftsware ihren Gemeinschaftswarenstatus erst 3 Jahre nachdem sie außerhalb der EU war?
Zoll- und steuerrechtlich endet die GB Mitgliedschaft erst am 31.12.2020.
...
man KÖNNTE auch argumentieren, dass bei
2020 - 31. Januar: Um 23.00 UTC (24.00 MEZ) verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Es ist nun aus deren Sicht ein Drittstaat.
diese 3 Jahresfrist - WENN sie hier gilt - Ende Januar 2023 abläuft ...
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  #9  
Alt 15.12.2020, 15:48
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Soweit ich das verstehe, gilt die 3 Jahresfrist. Das lese ich so aus dem „Leitfaden Austritt des VK und die EU-Vorschriften in den Bereichen Zoll und Präferenzursprung von Waren“, Seite 18, Punkt 5.4, Stichwort „Rückwaren“.

https://ec.europa.eu/info/sites/info...dures_de_1.pdf

Gefunden habe ich das Dokument über die IHK Stuttgart:

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-...d-zoll-3873570


Gruß Andreas
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  #10  
Alt 15.12.2020, 16:08
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Standard ich fürchte Themaverfehlung ...

Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Soweit ich das verstehe, gilt die 3 Jahresfrist. Das lese ich so aus dem „Leitfaden Austritt des VK und die EU-Vorschriften in den Bereichen Zoll und Präferenzursprung von Waren“, Seite 18, Punkt 5.4, Stichwort „Rückwaren“.

https://ec.europa.eu/info/sites/info...dures_de_1.pdf

...
dort geht es aber explizit um "Rückwaren"
Zitat:
Werden Unionswaren vor Ablauf des Übergangszeitraums von der Union ins Vereinigte Königreich verbracht, und werden diese Waren anschließend nach Ablauf dieses Zeitraums wieder in die Union befördert, ...
in der Praxis ist doch eher die Frage, ob ein BISHER "EU-versteuertes" Gebrauchtboot - das halt IRGENDWANN während der EU-Zugehörigkeit von UK dort VAT-versteuert wurde - diesen "EU-versteuert"-Status noch einen befristeten Zeitraum behält?
(halt solange, bis das Boot 3 Jahre nicht mehr in der EU ist!)

so dass der C2C-Gebrauchtkäufer damit streßfrei heimfahren kann ...
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  #11  
Alt 15.12.2020, 17:05
zooom zooom ist offline
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Ich spekuliere jetzt mal ganz ungeniert:
Wenn die 3-Jahresfrist tatsächlich greifen sollte, könnte es sein, daß man in den nächsten 3 Jahren veritable Schnäppchen machen könnte beim Bootskauf in GB.
Denn ich bin mir sicher, daß unter dem Brexit in erster Linie die britische Wirtschaft leiden wird. Dann werden Dinge abgestoßen, die eher in den Bereich "Luxus" fallen.
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  #12  
Alt 15.12.2020, 23:17
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Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
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Davon ist m.M.n. mit oder ohne 3-Jahres-Frist zu rechnen.
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  #13  
Alt 16.12.2020, 10:11
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Ich spekuliere jetzt mal ganz ungeniert:
Wenn die 3-Jahresfrist tatsächlich greifen sollte, könnte es sein, daß man in den nächsten 3 Jahren veritable Schnäppchen machen könnte beim Bootskauf in GB.
Denn ich bin mir sicher, daß unter dem Brexit in erster Linie die britische Wirtschaft leiden wird. Dann werden Dinge abgestoßen, die eher in den Bereich "Luxus" fallen.
Bleibt dann finanziell gegenüber zustellen, wieviel schlechter der Zustand der Boote sein könnte im Verhältnis etwa zu einem Kauf in Deutschland oder Holland.
Reiner Salzwassergebrauch bei meist rauer See, viel häufigerer Regen und entsprechend feuchteres Wetter, zu erwartender Wartungsstau.
Immerhin gibt es nicht die Sonnenschäden der südlich gelegenen Boote...

Gruß

Totti
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