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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Zitat:
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RGO ./. FAG
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RundfunkGebührenordnung contra FernmeldeAnlagenGesetz: GEMA ist dann fällig, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang BEREITGEHALTEN wird, also BETRIEBSFERTIG (angeschlossen) dasteht. Ob mit oder ohne Karton rundrum ist eigentlich wurscht. Wichtig ist, daß es betriebsbereit ist, also jederzeit eingeschaltet werden kann. FernmeldeAnlagenGesetz: Ein Verstoß gegen das FAG liegt dann vor, wenn ein betriebsbereites Gerät (Schiffsfunk!!!) DA ist, also betriebsbereit ist, und der jeweilige Besitzer / Yachtcharterer die Funklizens NICHT hat. Dito Amateurfunkgeräte oder gar BOS-Funken. Also: Antennenstecker ab, Buchse irgendwie versiegeln, Stromleitungen ab, Lautsprecherstecker ab, und Mikrofon wegschließen. (Und ich habe leider noch kein Schiffs-Funkzeugnis, und die 3-Lizensklassen für Amateurfunk gelten hier nicht). Gruß Olli
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#28
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Funkzeugnis / Führerscheine
Wenn ich das hier so recht verstanden habe, kann der Österreicher seinen KüstenSchein in Kroatien machen, damit er in Italien in der 3-Meilen-Zone rumschippern kann?
Hm, das vereinte Europa... Kann ich dann als Deutscher also meinen Schein (Küste / Mosel-Funk / Signalmittel) in Luxemburg machen und sie in Deutschland und Resteuropa nutzen ?? (Das mit der 3-Meilenzone und dem SBF-See gilt doch noch so, oder??) *ratlos* Olli
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#29
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bootsschein und praxis
In der Sportbootführerscheinverordnung See heißt es in § 1 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2
Ausgenommen (von der Führerscheinpflicht) sind: Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist". Was lernen wir daraus? 1. Dass der Österreicher mangels eigenem amtlichen Schein ein Jahr lang unsere Seegewässer ohne Schein unsicher machen darf (schrieb ich aber auch schon mal...) und 2. dass man unserer WaPo nicht immer glauben darf... kleiner ausschnitt eines beitrag´s von jürgen straßburger boote red. weder felix noch ich wollen damit die österreicher dazu ermuntern ohne schein oder praxis in deutschen gewässern zu navigieren, sondern klarstellen wie die lage der österreicher (engländer) ist. ich glaube auch, das die versicherungen nicht bezahlen würden wenn der skipper keinen schein hat. nun könnte man aber als "mindest schein" das kroatische küstenpatent nehmen und da wäre es mit der versicherung, wenn es im vertrag steht, kein problem. diese regelung ist nur für die österreicher und nicht für deutsche herbert |
#30
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Funkzeugnis / Führerscheine
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Der kroatische Schein wird von den Italienern ausdrücklich nur dann anerkannt, wenn der Skipper kroatischer Staatsbürger ist. Als Österreicher brauchst Du den Schein aber theoretisch ja gar nicht, da ja der vorgeschriebene Schein des Heimatlandes verlangt wird und da dort keiner vorgeschrieben ist, ist wohl auch keiner nötig. Ganz anders ist das für deutsche Staatsbürger, weil die ja im Heimatland einen vorgeschriebenen Schein haben - also gilt, glaube ich wenigstens - z.B.: der kroatische Schein für einen Deutschen in Deutschland nicht... Kompliziert, kompliziert... |
#31
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Funkzeugnis / Führerscheine
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#32
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Funkzeugnis / Führerscheine
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#33
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Binnenschein reicht in Italien für Österr. Staatsbürger
Fahre seit Jahren als Österr. Staatsbürger in Italienischen Gewässern (Meer) mit dem Österreichischen Sportbootsführerschein 10m, Binnengewässer und dem Österreichischen Wasserstrassen-Patent.
Vollkommen dem Gesetz entsprechend! Habe das auch mit den Carabinieris besprochen und die haben Anweisung, dies so anzuerkennen. Wie das in anderen Gewässern ist, würde mich selber interessieren. |
#34
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Zum einen, Herzlich willkommen im Forum
Zum zweiten, der Thread ist aus 2002, also nicht mehr soooo aktuell. Viele Grüße Volker |
#35
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Zitat:
hierbei hatte ich von dem Skipper auch aufgeschnappt, dass die Waddenzee nach NL-Recht ein Binnengewässer sei ... ... und das Ijsselmeer ist ja schon vom Namen her ein Binnensee ("meer" im Niederländischen heißt auf Deutsch "See" - dem deutschen "Meer" entspricht auf niederländisch "Zee") vor der Eindeichung wurde dieses Meeresgebiet ja auch Zuiderzee genannt! |
#36
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Gruss, Dirk
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#38
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Aus diesem ganzen Fred ist niemand mehr aktiv......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#39
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#35 ist mir so aufgestossen, dass ich da glatt nicht drauf geachtet habe
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Gruss, Dirk |
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