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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 28.02.2002, 09:27
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Zitat:
Zitat von ventum

Und übrigens, felix, als Anwalt kann ich Dir sagen, dass meist schon vor dem Gerichtstermin gezahlt wird...
Fragt sich nur, wer dann nach der Rechtssprechung zu zahlen hat
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  #27  
Alt 01.03.2002, 06:38
INOX INOX ist offline
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Standard RGO ./. FAG

Zitat:
Zitat von gerd5
Felix, schau ein anderes Beispiel, hat allerdings nicht´s mit Booten zu tun,ganz kurz: Fernmeldegesetz
Fernseher muß angemeldet sein wenn er in der Wohnung ist ob kapput oder ganz ist egal - und jetzt kommts - außer er ist noch im Originalkarton, schneid in den Karton eine Klappe zum auf und zu machen und Du brauchst nicht Anmelden. ( Meiner steht ohne Karton, mein Fernseher natürlich )
Nur mal so richtiggestellt:

RundfunkGebührenordnung contra FernmeldeAnlagenGesetz:

GEMA ist dann fällig, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang BEREITGEHALTEN wird, also BETRIEBSFERTIG (angeschlossen) dasteht.
Ob mit oder ohne Karton rundrum ist eigentlich wurscht.
Wichtig ist, daß es betriebsbereit ist, also jederzeit eingeschaltet werden kann.

FernmeldeAnlagenGesetz:
Ein Verstoß gegen das FAG liegt dann vor, wenn ein betriebsbereites Gerät (Schiffsfunk!!!) DA ist, also betriebsbereit ist, und der jeweilige Besitzer / Yachtcharterer die Funklizens NICHT hat.
Dito Amateurfunkgeräte oder gar BOS-Funken.

Also: Antennenstecker ab, Buchse irgendwie versiegeln, Stromleitungen ab, Lautsprecherstecker ab, und Mikrofon wegschließen.

(Und ich habe leider noch kein Schiffs-Funkzeugnis, und die 3-Lizensklassen für Amateurfunk gelten hier nicht).

Gruß Olli
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  #28  
Alt 01.03.2002, 06:45
INOX INOX ist offline
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Standard Funkzeugnis / Führerscheine

Wenn ich das hier so recht verstanden habe, kann der Österreicher seinen KüstenSchein in Kroatien machen, damit er in Italien in der 3-Meilen-Zone rumschippern kann?

Hm, das vereinte Europa...

Kann ich dann als Deutscher also meinen Schein (Küste / Mosel-Funk / Signalmittel) in Luxemburg machen und sie in Deutschland und Resteuropa nutzen ??

(Das mit der 3-Meilenzone und dem SBF-See gilt doch noch so, oder??)

*ratlos* Olli
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  #29  
Alt 01.03.2002, 07:50
herbert herbert ist offline
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Standard bootsschein und praxis

In der Sportbootführerscheinverordnung See heißt es in § 1 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2

Ausgenommen (von der Führerscheinpflicht) sind:
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist".

Was lernen wir daraus? 1. Dass der Österreicher mangels eigenem amtlichen Schein ein Jahr lang unsere Seegewässer ohne Schein unsicher machen darf (schrieb ich aber auch schon mal...) und
2. dass man unserer WaPo nicht immer glauben darf...

kleiner ausschnitt eines beitrag´s von jürgen straßburger boote red.

weder felix noch ich wollen damit die österreicher dazu ermuntern ohne schein oder praxis in deutschen gewässern zu navigieren, sondern klarstellen wie die lage der österreicher (engländer) ist.
ich glaube auch, das die versicherungen nicht bezahlen würden wenn der skipper keinen schein hat.
nun könnte man aber als "mindest schein" das kroatische küstenpatent nehmen und da wäre es mit der versicherung, wenn es im vertrag steht, kein problem.
diese regelung ist nur für die österreicher und nicht für deutsche


herbert
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  #30  
Alt 01.03.2002, 09:12
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Standard Funkzeugnis / Führerscheine

Zitat:
Zitat von INOX
Wenn ich das hier so recht verstanden habe, kann der Österreicher seinen KüstenSchein in Kroatien machen, damit er in Italien in der 3-Meilen-Zone rumschippern kann?

Hm, das vereinte Europa...

Kann ich dann als Deutscher also meinen Schein (Küste / Mosel-Funk / Signalmittel) in Luxemburg machen und sie in Deutschland und Resteuropa nutzen ??

(Das mit der 3-Meilenzone und dem SBF-See gilt doch noch so, oder??)

*ratlos* Olli
Nach meinem Wissensstand, der allerdings ein rein theoretischer Ansatz ist (Behörden reagieren in Ermangelung des Wissens über solche Spitzfindigkeiten ganz sicher anders), stimmen Deine Vermutungen nicht ganz:
Der kroatische Schein wird von den Italienern ausdrücklich nur dann anerkannt, wenn der Skipper kroatischer Staatsbürger ist. Als Österreicher brauchst Du den Schein aber theoretisch ja gar nicht, da ja der vorgeschriebene Schein des Heimatlandes verlangt wird und da dort keiner vorgeschrieben ist, ist wohl auch keiner nötig.
Ganz anders ist das für deutsche Staatsbürger, weil die ja im Heimatland einen vorgeschriebenen Schein haben - also gilt, glaube ich wenigstens - z.B.: der kroatische Schein für einen Deutschen in Deutschland nicht...
Kompliziert, kompliziert...
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  #31  
Alt 01.03.2002, 10:00
INOX INOX ist offline
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Standard Funkzeugnis / Führerscheine

Zitat:
Zitat von felix
...
Ganz anders ist das für deutsche Staatsbürger, weil die ja im Heimatland einen vorgeschriebenen Schein haben - also gilt, glaube ich wenigstens - z.B.: der kroatische Schein für einen Deutschen in Deutschland nicht...
Kompliziert, kompliziert...
Was dann wiederum bedeutet, daß im Urlaub, auf dem Russenmarkt, per Post oder sonstwo "ausgestellte" Scheine dann sowieso hier keine Gültigkeit haben..., also nix mit dem "Schifferpatent" aus Spanien, Antigua oder sonstwoher.
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  #32  
Alt 01.03.2002, 10:16
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Standard Funkzeugnis / Führerscheine

Zitat:
Zitat von INOX
Zitat:
Zitat von felix
...
Ganz anders ist das für deutsche Staatsbürger, weil die ja im Heimatland einen vorgeschriebenen Schein haben - also gilt, glaube ich wenigstens - z.B.: der kroatische Schein für einen Deutschen in Deutschland nicht...
Kompliziert, kompliziert...
Was dann wiederum bedeutet, daß im Urlaub, auf dem Russenmarkt, per Post oder sonstwo "ausgestellte" Scheine dann sowieso hier keine Gültigkeit haben..., also nix mit dem "Schifferpatent" aus Spanien, Antigua oder sonstwoher.
So würde ich das sehen, gebe aber zu, dass ich mich in dieser Frage für deutsche Staatsbürger noch nicht wirklich schlau gemacht habe...
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  #33  
Alt 12.03.2008, 13:20
manulandy manulandy ist offline
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Standard Binnenschein reicht in Italien für Österr. Staatsbürger

Fahre seit Jahren als Österr. Staatsbürger in Italienischen Gewässern (Meer) mit dem Österreichischen Sportbootsführerschein 10m, Binnengewässer und dem Österreichischen Wasserstrassen-Patent.
Vollkommen dem Gesetz entsprechend!
Habe das auch mit den Carabinieris besprochen und die haben Anweisung, dies so anzuerkennen.
Wie das in anderen Gewässern ist, würde mich selber interessieren.
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  #34  
Alt 12.03.2008, 17:43
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zum einen, Herzlich willkommen im Forum
Zum zweiten, der Thread ist aus 2002, also nicht mehr soooo aktuell.

Viele Grüße

Volker
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  #35  
Alt 08.12.2020, 17:42
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunwind Beitrag anzeigen
Stimmt das wirklich mit der Aussage:

"In Holland reicht Binnen, solange du im Wattenmeer bleibst"

Ich habe immer gedacht im Wattenmeer,Ijsselmeer, ... benötigt man den SBF-See? (Küste sowieso)
Wir hatten in den 1990er Jahren mal in einer größeren Gruppe (gut ein Dutzend Studenten) so einen Wochentörn mit einem Plattbodenschiff in der Waddenzee und auf dem Ijsselmeer gemacht

hierbei hatte ich von dem Skipper auch aufgeschnappt, dass die Waddenzee nach NL-Recht ein Binnengewässer sei ...

... und das Ijsselmeer ist ja schon vom Namen her ein Binnensee
("meer" im Niederländischen heißt auf Deutsch "See" - dem deutschen "Meer" entspricht auf niederländisch "Zee")

vor der Eindeichung wurde dieses Meeresgebiet ja auch Zuiderzee genannt!
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  #36  
Alt 08.12.2020, 17:45
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Wir hatten in den 1990er Jahren mal in einer größeren Gruppe (gut ein Dutzend Studenten) so einen Wochentörn mit einem Plattbodenschiff in der Waddenzee und auf dem Ijsselmeer gemacht

hierbei hatte ich von dem Skipper auch aufgeschnappt, dass die Waddenzee nach NL-Recht ein Binnengewässer sei ...

... und das Ijsselmeer ist ja schon vom Namen her ein Binnensee
("meer" im Niederländischen heißt auf Deutsch "See" - dem deutschen "Meer" entspricht auf niederländisch "Zee")

vor der Eindeichung wurde dieses Meeresgebiet ja auch Zuiderzee genannt!
"hatte aufgeschnappt" plus ethymologische Deutung der Führerscheinpflicht. Hilfreicher Beitrag...
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Gruss, Dirk
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  #37  
Alt 08.12.2020, 18:15
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Wir hatten in den 1990er Jahren mal in einer größeren Gruppe (gut ein Dutzend Studenten) so einen Wochentörn mit einem Plattbodenschiff in der Waddenzee und auf dem Ijsselmeer gemacht

hierbei hatte ich von dem Skipper auch aufgeschnappt, dass die Waddenzee nach NL-Recht ein Binnengewässer sei ...

... und das Ijsselmeer ist ja schon vom Namen her ein Binnensee
("meer" im Niederländischen heißt auf Deutsch "See" - dem deutschen "Meer" entspricht auf niederländisch "Zee")

vor der Eindeichung wurde dieses Meeresgebiet ja auch Zuiderzee genannt!
Beitrag ist von 2008 und sicher nicht mehr interessant für den frsgesteller... zumindest nicht da er seit 7 Jahren nicht mehr online war
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  #38  
Alt 08.12.2020, 18:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beitrag ist von 2008 und sicher nicht mehr interessant für den frsgesteller... zumindest nicht da er seit 7 Jahren nicht mehr online war
Aus diesem ganzen Fred ist niemand mehr aktiv......
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Gruß Bergi :

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  #39  
Alt 08.12.2020, 18:52
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#35 ist mir so aufgestossen, dass ich da glatt nicht drauf geachtet habe
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