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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
nach langem hin und her und Anfragen betreffend Transitreise durch Deutschland habe ich doch von 2 der 3 Bundesländer ein klares go bekommen und dürfte als Transitreisender zumindest durch Hessen und Nordrhein-Westfalen durchfahren . Baden-Würtemberg war nicht in der Lage auf 2 Anfragen eine klare Antwort zu geben. Nur was ist mit den Niederlanden? Bis jetzt keine Antwort und ich bin mir nicht sicher wie das mit der freiwilligen Qarantäne gemeint ist. Die Grenzen sind ja offen . Ich müsste ins Zeeland und dort meinen Trailer mit dem Boot bepacken lassen und dann wieder los zurück. Risiko wäre wohl sehr klein da ich gut auf Distanz bleiben kann und draussen wären. Die Niederlande schreibt auch das wenn es wirtschaftlich für Holland sinnvoll ist eine Reise erlaubt sei. Aber das auch bei einem Betrag unter 50000.- Eur? Vielleicht wisst ihr was mehr. Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#2
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Ich würde einen Corona Test machen und diesen auf jeden fall mitnehmen.
Du machst ja kein Urlaub und bist nur kurze Zeit in den Ländern unterwegs.
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]() Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der "Rechtschreibexperten" die diese finden, aber nicht in der Lage sind die Fehler an Ihren Booten zu finden. |
#3
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Die Schweiz steht in den Niederlanden auf "orange", will sagen, Niederländern wird abgeraten, in die Schweiz zu reisen und sind verpflichtet, nach Rückkehr in 10-tägige Quarantäne zu gehen.
Gilt auch für Einreisende aus CH. https://www.nederlandwereldwijd.nl/l...er-coronavirus
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#4
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#5
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Der Thread ist mir zu lang, um ihn in Gänze zu lesen.
Du hattest gefragt, und ich habe geantwortet. Für einen privaten Reisegrund sehe ich keine/wenig Chancen. Ob Du die Bedingungen für eine geschäftliche Einreise erfüllst, mag ich nicht beurteilen; Du hast auch nicht explizit gesagt, ob es sich um eine Geschäftsreise handelt. Die Bedingungen für geschäftliche Einreise findest Du hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwe...en-samenleving
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#6
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Vielleicht klingt das jetzt etwas naiv oder auch uninformiert. Aber wäre es keine Option sich einen Gewerbeschein zu holen und das ganze als gewerblichen Transport zu deklarieren? Wie gesagt, ist nur ne Idee aus der Hüfte geschossen und nicht weiter recherchiert, ob überhaupt machbar.
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Gruß Karsten
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#7
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#8
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Touristische Reisen sind nicht verboten. Es sind Reisewarnungen. Eine größere Besorgung würde aber nicht als "touristisch" eingestuft.
Weder die Schweiz noch Deutschland sind Länder mit Einreiseverboten in die Niederlande wie oben nicht zutreffend angegeben wurde. Umgekehrt auch nicht. Es gibt aber wechselseitige Quarantäne-Vorschriften. Und es gibt natürlich die dringende Bitte von allen Seiten, nicht notwendige Reisen zu unterlassen. Alle deutschen Länder haben eine "Transitregelung", d.h. man darf durchfahren (Hotels usw. sind ja eh alle zu). Die Niederländischen Quarantänevorgaben sind ganz oben verlinkt. Als Einreisender unterliegst Du den Vorgaben. Wenn Du nach ein zwei Tagen wieder in die Schweiz zurückfährst, unterliegst Du den Schweizer Quarantänevorgaben. Wichtig vielleicht noch: die derzeitigen Regelungen in den Niederlanden gelten bis 18.11. Danach wird mit einer deutlichen Verschärfung gerechnet.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (10.11.2020 um 20:53 Uhr)
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#9
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Auf jeden Fall muss mit einer Fortschreibung der jetzt gültigen Massnahmen über den 18.11. hinaus gerechnet werden.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#10
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Mal meine Erfahrung dazu: Wir haben ein Mobilheim in den Niederlanden. Problem war jetzt dass wir hin mussten um alles winterfest zu machen, Wasser ablassen usw.. Haben dort beim Platz angefragt und die haben ein Schreiben von der dortigen Gemeinde gehabt dass touristische Übernachtungen derzeit nicht durchgeführt werden sollen aber man für notwendige Arbeiten am Haus zum Unterhalt anreisen dürfe. Aber dann Einhaltung der Kontaktbeschränkung und keine Übernachtung. Wir waren letztes Wochenende einen Tag dort und haben klar Schiff gemacht. Hat keinen interessiert, wir haben aber auch keinen getroffen.
Anfrage beim hiesigen Gesundheitsamt (wenn man denn mal durchkommt): Notwendiger Unterhalt ist keine touristische Reise, ohne Übernachtung ist keine Quarantäne zwingend wenn wir dort die Kontaktbeschränkungen einhalten. Wirklich kontrolliert wird es hier nicht, ich wohne Luftlinie 3km von der niederländischen Grenze entfernt. Dazu hat es viel zu viel Berufspendler und gewerbliche Grenzübertritte, solange da keiner mit Urlaubsgepäck oder Wohnwagen in "falsche Richtung" unterwegs ist fällt man ja auch nicht unbedingt als Tourist auf. |
#11
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Was sagen die denn: https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/zwitserland ?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#12
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Gewerbeschein um das Boot zu holen.
Was ist das denn für eine tolle Idee? Man oh man.... Hinfahren, Boot aufladen, nach hause fahren. Dabei die jeweiligen Auflagen beachten und gut ist. Das ist weder eine Turistische Reise, noch unnötig.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#13
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Dünnes Eis daher im Zweifel nochmal selbst erkundigen:
https://www.government.nl/topics/cor...elf-quarantine Da steht überall "SHOULD". Für mich heißt das sollte. Im Gegensatz zu "must" müssen. Das heißt die Niederländer lassen dir - meiner Meinung nach - die Freiheit selbst zu entscheiden ob eine Quarantäne notwendig ist oder nicht. Wenn du nur dein Boot auflädst, ausreichend Abstand hälst und im Freien bleibst, sehe ich keinen Grund für eine Quarantäne. Anders wäre es vielleicht wenn du vor hast dort länger zu bleiben oder irgendwo im Team zu arbeiten. Gruß Chris
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#14
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Danke für den rechtlich belastbaren und sehr fundierten Beitrag.
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Gruß Karsten
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#15
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Ok, ein Gewerbe zu beantragen um ausschließlich ein einziges eigenes Interesse abzuwickeln
ist nicht nur eine kein Gewerbe sondern Liebhaberei, kostet Geld und Zeit, und ist zudem zum jetzigen Zeitpunkt völlig unnötig. Warum? Die Aktuellen Auflagen der Pandemi sind Tagesaktuell auf Behördlichen Internetseiten nachzulesen. Auf keiner dieser Seiten steht zum jetzigen Zeitpunkt was von Einreiseverboten. Auch nicht von Ausreiseverboten. Zudem sind die Regeln Abstand, Masken und Hotel Übernachtung ein Thema. Alles andere sind Empfehlungen. Kein Grund beleidigt zu sein. ![]()
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#16
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#17
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Und auch "should" -die "sollte" Formulierung- hindert die Behörden in NL in der angewandten Praxis nicht, negativ zu sanktionieren.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#18
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In meinem ersten Beitrag zu diesem Thema habe ich mit Naivität nicht meine eigene Dummheit gemeint sondern vielmehr meine Unkenntnis, wie sich Firmengründungen oder Gewerbeanmeldungen in Drittländern darstellen. Ich hab von der Schweiz gleich null Ahnung. Ich kann dir aber sagen, dass eine Gewerbeanmeldung hier in Deutschland nicht das Problem sein dürfte. Hierbei geht es schlichtweg um ein Frachtführergewerbe und nicht um einen Speditionsbetrieb. Dies sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Kurz noch mal an Danyel: das hat nichts mit Gewichtsgrenzen zu tun sondern dreht sich lediglich darum ob du Transporte ausführst oder Transporte organisiert. Das eine ist ein Frachtführertätigkeit das andere ist eine Speditionsleistung. Ich bin leider zu lange aus dem Thema Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung raus, um hier zu wissen, welche Kosten dies in Deutschland verursachen würde. Ein diesbezüglicher Gewerbeschein kostet sicher nicht die Welt. Und als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes ist man umsatzsteuerbefreit, was den steuerlichen administrativen Aufwand auch in Grenzen hält. Der Beitragsersteller sollte sich nur darüber im klaren sein, wenn er das Boot durch einen Transporteur in Zeeland abholt und in die Schweiz verbringt, muss er minimum mit einem Aufwand von ca. 2000 bis ca. 3000 € pro Weg rechnen. Ich weiß leider nicht wie groß das Boot ist. Wenn er das Boot wieder zurück bringen will, hat er noch mal dasselbe auf der Uhr. Insofern wäre eine Gewerbeanmeldung wirtschaftlich schon zu überlegen. Den ganzen Kram wegen Scheinselbstständigkeit etc. kann man im Bedarfsfall mit dem Finanzamt später klären. Leider weiß ich überhaupt nicht, wie sich das in der Schweiz verhält. es ging bei meiner Überlegung auch nur darum, eine gesetzeskonforme Lösung für einen Bootstransport zu finden. War nur ein Denkanstoß und keine Unternehmens- oder Lebensberatung.
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Gruß Karsten |
#19
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Zum Rest des Beitrags halte ich mich als Unternehmer zurück! Und zuguter letzt liegt die Entscheidung seines tuns einzig und allein beim TE !
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#20
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Ich persönlich denke die Niederländer sind keine Vollidioten und können weitaus besser englisch als die meisten hier (bezogen auf Deutschland nicht aufs Forum). Ich bin viel in Nordholland unterwegs, da gibt es anders als z.B. in Friesland kaum Deutsche und deutsch ist dort nicht selbstverständlich. Aber jeder, auch die 70 jährigen Bootseigner, sprechen sehr gutes Englisch. Von daher gehe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn davon aus, dass eine englische Übersetzung direkt auf der Seite der niederländischen Regierung nicht so falsch sein kann. Jeder Jurist oder Dolmetscher juristischer Texte weiss zu 100 % dass es feine Unterschiede gibt zwischen "must", "have to" "will do" oder "should". Wenn dann ein Mitarbeiter der Bundesregierung sowas schreibt, dann wird der wissen was er schreibt und wo es auf die Wortwahl ankommt und wo nicht. Da würde ich einer Kontrolle ganz gelassen entgegen sehen und den Polizisten in den Niederlanden nicht pauschal unterstellen dass sich ihr praktisches Handeln außerhalb der Gesetzesgrundlage befinden könnte. Und hier noch ein Link - wieder direkt von der niederländischen Regierung: https://www.government.nl/topics/c/c...he-netherlands If you do travel to the Netherlands, you are strongly advised to self-quarantine for 10 days. Heißt für mich ".... dir wird dringend angeraten..." Hat für mich immer noch keinen verpflichtenden Charakter. Und ich bin mir relativ sicher, dass ein Polizist dem ich erkläre, dass ich allein im Auto anreise um ALLEINE und im FREIEN mein Boot winterfest zu machen ohne einer einzigen Person näher als 50 m zu kommen weil im Winter in der Marina keine Sau ist, sicherlich keine große Diskussion anfängt. Gruß Chris |
#21
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https://www.rijksoverheid.nl/contact
Anschreiben oder anrufen, den Fall dass man privat was in den NL abholen will gibt es auf der Homepage nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst hilft nur eine schriftliche Antwort entweder von denen oder zumindest von der Gemeinde in der dein Boot steht. Antworten dauern in NL wie in D derzeit oft länger, die betreffenden Stellen sind einfach völlig überlastet. Auch wenn du ein Gewerbe anmeldest, der Zweck der Fahrt ist dann trotzdem nicht gewerblich. Mal ganz abgesehen davon dass du mit Boot wenn es kein ganz kleines ist ruck zuck über 3,5t zulässiges Zuggewicht kommst was gewerblich EG-Kontrollgerät, Aufzeichnung Fahrzeiten, Archivierung 2 Jahre, ggf. Sonn- und Feiertagsfahrverbote etc.. bedeuten kann.
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#22
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@Verbraucheranwalt #20:
Erzähl das Alles mal der niederländischen Marechaussee, der Douane oder der Politie und Du wirst schnell begreifen, dass die Exekutive hier mit ganz anderem Gewicht die Erde trifft als in Deutschland ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#23
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![]() Zitat:
There is one exception. If you drive in a private vehicle and without stopping through an area to which the Dutch self-quarantine advice applies, you do not have to self-quarantine when you arrive in the Netherlands. However, if you stop for any amount of time, even just for fuel, you must self-quarantine. Also i woiss net, ob die Schreiberin/Übersetzerin nur besonders höfflich sein wollte mit der Wahl des "should", und nur in diesem einen Absatz die Kontenance vergessen hat. Hierzulande (bei der Rückkehr) sind die Regeln doch klar. Einreiseerklärung abgeben, Quarantäne ("Absondern", ein klaarres deutsches Worrtt), wenn nicht Pendler (<24 Std. Aufenthalt) oder Geschäftsreisender (< 48 Std.) .....oder so. Dürfte auch in der Schweiz so ähnlich klar sein. Also es hilft doch nix, wenn dort nix ist ist´s spätestens zuHause. Geändert von Fraenkie (11.11.2020 um 20:25 Uhr) |
#24
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Den Teil sollte er als Schweizer aber hoffentlich kennen. Nicht dass er das Boot in den NL abholt, quer durch Deutschland fährt, nirgendwo Probleme hat und die Schweizer Grenzbeamten ihn nicht wieder ins Land lassen.
![]() Dieses "nicht notwendige Reisen sind zu unterlassen" halt halt noch viel Auslegungsspielraum. Ich will das Boot vor dem Winter aus dem Wasser haben und mit nach Hause ins Winterlager nehmen wird für den Polizisten der selber ein Boot hat nachvollziehbar sein, für einen anderen ist das Hobby und nicht notwendig. Hilft doch alles nichts, den Fall "Boot privat holen" gibt es auf offiziellen niederländischen homepages nicht, ich hab es zumindest nirgendwo gefunden. Verbindlich hilft nur eine schriftliche Aussage niederländischer Behörden. Also einfach wenn man keine Anwort bekomt an verschiedenen Stellen nachhaken. Botschaft in der Schweiz, lokale Behörden, ... da es sich um eine Transportfrage handelt ggf. rijkswaterstaat fragen? Ich glaube "XY hat im boote-forum aber gesagt ich darf" führt eher zu Gelächter bei einer Kontrolle ![]()
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#25
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Also, in die Schweiz ist gar kein Problem. Wir haben nur Qarantäne wenn das Land 50 Fälle mehr hat als die Schweiz und das ist schwer möglich.
Für Holland habe ich das Niederländische Konsulat in der Schweiz angefragt und folgende Antwort heute erhalten: Ja sicher, dies ist erlaubt. Sicherheitshalber den Kaufvertrag mitnehmen, und so viel wie möglich kontakte aus dem Weg gehen. Ich wünsche ihnen gute Reise und viel Vergnügen mit dem neuen Boot . Mit freundlichen Grüssen Casparus Herrijgers Konsular Abteilung Ambassade van het Koninkrijk der Nederlanden / Embassy of the Kingdom of the Netherlands / Botschaft des Königreichs der Niederlande Seftigenstrasse 7 | 3007 Bern Denke mit dem ausgedruckten Mail kann ich fast kein Problem bekommen. Werde so das Boot voraussichtlich am 26/ 27.11 holen. Gruss und vielen Dank für die Unterstützung und Meinungen Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482
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