|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
So einfach kommen Versicherungen auch nicht aus der Pflicht, auch wenn sie es gern mal versuchen. Kommt immer drauf an ob zB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wobei das 2. schon von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt wird.
Gruß Ralf |
#52
|
|||
|
|||
Das dürfte für die meisten 1,3t Hänger gelten. Auch sind ja nicht alles Motorbootfahrer. Bei uns Seglern sind auch die "großen" Sportboote (bspw. J70), also eigentlich alle, die viel für Regatten kreuz und quer durch Europa bewegt werden in dem Gewichtsbereich unterwegs und fahren entsprechend auch 100.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#53
|
|||
|
|||
Zitat:
Naja, das stimmt zwar erst mal schon. Aaaaaaber: Meist wird ja vor so nen Trailer nicht gerade Muttis Kleinwagen gespannt. Jetzt nehmen wir mal so nen durchschnittlichen Mittelklasse SUV - der hat dann gerne mal schnell 1,7 T Leergewicht. Mit deinem Trailer sind wir dann schon bei 3 T. Dann sitzt aber noch nicht mal einer drin! Und wie schnell mit Personen und Gepäck 500kg beisammen sind, das muss ich wohl grad im Boote Forum nicht weiter erläutern denke ich. Das Spiel kennt jeder hier zu genüge... Und wie gesagt: Die Ösis gehen nach den tatsächlichen Gewichten. Und da sind 3,5T fürs komplette Gespann schnell erreicht... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#54
|
||||
|
||||
Sorry - für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen ist keine eigene Versicherung vorgeschrieben. Da es sich um Sportgeräte Anhänger handelt sind diese über das Zugfahrzeug versichert.
Deshalb würde ich den Sportbootanhänger nie, auch nicht auf Aufforderung durch die POL, abhängen. In diesem Falle ist der Anhänger nicht versichert! (Deshalb darf man auch einen AH mit grünen Kennzeichen nicht ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Strassen sehen lassen. Ich würde also ein Gesetz brechen Ich kenne in den Versicherungsbedingungen keinen Passus zur Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrten mit Anhängern. (Natürlich kann man eine Anhängerversicherung freiwillig abschliessen - bei den meisten Bootsversicherungen inkludiert)
__________________
Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#55
|
||||
|
||||
Zitat:
...das ist meines Wissens nicht richtig, ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nur 2 Wochen auf öffentlichem Grund abgestellt werden, dabei spielt es aber keine Rolle, ob es ein grünes oder ein schwarzes (oder rotes) Kennzeichen ist.
__________________
servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#56
|
|||
|
|||
Zitat:
deine Aussage ist Grundsätzlich richtig. LKW dürfen nur 80 KMH fahren. Die meisten fahren zwischen 85 und 89. Ab 90 KMH gibt es einen Geschwindigkeitsverstoßvermerk auf der Fahrerkarte. Was jetzt aber heißt, wenn du deine 80 mit dem Hänger fährst, wirst DU zum Verkehrshindernis. Davon mal abgesehen, dass LKW extra Tachoprüfungen machen, damit die "geeicht" sind und deine 80 wahrscheinlich 77 bis 78 KMH entsprechen. Fährst du 80 (77) wirst du also regelmäßig mit einer Differenz von ca. 10 KMH überholt. Bei windigem Wetter ist das jetzt nicht das Geilste im Gespann. Also vielleicht noch einmal über ne 100er nachdenken.
__________________
Grüße gehen raus an alle Beteiligten und besonders an den der heftig winkt und ständig Wahrschau ruft. Tim |
#57
|
|||
|
|||
also das Thema ist ja schon wichtig. Bei uns im Verein kommen einige 10tsd km trailernd zusammen.
Aber wenn ich meine offiziellen Dokumente durchschaue, darf ich in D mit unserem Gespann hundert fahren (1,3t Trailer), in Ö darf ich auch nach allen offiziellen Auskünften eindeutig hundert fahren (F auch, NL halt 90 wie alle). Jeglicher Beleg, warum ich nur 80 fahren darf bzw. vor einem Unfall hätte fahren müssen fehlt - wäre aber gern gesehen.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#58
|
|||
|
|||
Zitat:
das mit den Tachoabweichungen ist ein alt bekanntes Problem bei LKW Fahrern und PKW Fahrer mit Hängern oder Wohnmobilisten sind oft ein Hindernis da sie keine 80 fahren.... der LKW aber oft auch nicht überholen darf ... im aber der Termindruck im Nacken sitzt... |
#59
|
|||
|
|||
Einer ist immer ein Verkehrshindernis. Ob es der Omnibus, Lkw, Wohnwagengespann, Bootsgespann, anderes Anhängergespann oder der Langsamfahrer auf der mittleren Spur ist.
Ob du nun bei windigem Wetter einen Bus / LKW überholst oder die dich ist recht egal. Ich fahre seit rund 30 Jahren mit Anhänger und setze mich immer hinter einen recht zügig fahrenden LKW. Dabei übertrete ich auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80. In den ganzen Jahren habe ich dafür noch nicht einmal die "Kelle" gesehen obwohl die Rennleitung etliche male an uns vorbeigefahren ist. Die Ausnahmegenehmigung 100km/h anstatt 80 Km/h zu fahren wird von einer deutschen Behörde für Deutschland ausgegeben und ist nicht auf andere Länder übertragbar. Wie schnell man in anderen Ländern als Gespann fahren darf kann man gut beim ADAC erkunden.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#60
|
||||
|
||||
Zitat:
Du bist dann aber persönlich haftbar. §2 Abs 2 - Pflichtversicherungsgesetz Das würde ich nicht wollen. ( Es löst z. B. jemand die Bremse ....J
__________________
Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#61
|
||||
|
||||
Zitat:
Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge (Zuggesamtgewicht) 3.500 kg nicht übersteigt Wenn über 3500 Kg, darfst Du nur 80 km/h In Frankreich das gleiche System. Hier darfst Du bis 3500 Kg Zuggesamtgewicht bis 90 km/h auf Autobahnen fahren Hat also nichts mit einer technischen, national deutschen Freigabe zu tun.
__________________
Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#62
|
|||
|
|||
Moin zusammen, da habe ich hier aber eine Diskussion ausgelöst...
Ich möchte noch kurz mit einem Ergebnis für mich abschließen: - Der Schein wurde getauscht und hat nun korrekterweise sein grünes Kennzeichen eingetragen - Eine Hafttpflicht habe ich für den Trailer auch abgeschlossen und kostet mich knapp 23,- € im Jahr. Somit ist auch das Risiko im abgekoppelten Zustand gut abgesichert. Viele Grüße |
#63
|
|||
|
|||
Zitat:
Frankreich: 130 auf der Autobahn bis 3,5t Gesamtgewicht. Wir fahren aber auch in F immer nur 100, weil die Hänger bis 100 zugelassen sind.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#64
|
||||
|
||||
Man sollte auch auf die Achse des Anhängers schauen was dort als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf dem Typenschild angegeben ist. 130 in F kann dann schon mal raus fallen wenn die Achse nur für 100 oder die Reifen nur bis 120 zugelassen sind.
Auch der Geschwindigkeitsindex der Reifen und die sich ggf. daraus ergebenden Zuschläge für die Traglast sollten nicht unbeachtet bleiben. Bei Nichtbeachtung kann es im Schadenfall schon mal zu eigenartigen Reaktionen des Versicherers kommen. Anhänger haben ein bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die nichts mit 80/100/130 aus der jeweiligen Straßenverkehrsordnung zu tun hat. Die Geschwindigkeit die ich max. fahren darf ist die jeweilig kleinste StVo oder bauartbedingt Geschwindigkeit. Das "100" Schild am Anhänger signalisiert auch nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers bei bestimmten Genspannkombinationen Geschwindigkeiten bis 100KM/h fahren zu "können". Ein Landwirt darf mit seinen "25" Anhängern auch nicht 80 hinter einem LKW fahren - bauartbedingt.
__________________
Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... Geändert von WoSo (16.10.2020 um 09:16 Uhr)
|
#65
|
|||||
|
|||||
Zitat:
mein Hinweis bezog sich auf diese Behauptung und das man dann ein Gesetz bricht ist eine falsche Aussage. Dass dann der Trailer unversichert sein könnte, war hier nicht die Frage, zumal viele Trailer mit der Bootsversicherung eine Haftpflicht haben, auch die mit dem grünen Kennzeichen.
__________________
servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ...
|
#66
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber wenn wir so schön dabei sind Hinweis auf § 12 Abs. 3a StVO 3) Das Parken ist unzulässig (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
__________________
Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#67
|
||||
|
||||
mmmhhhh
Führerscheinmäßig zählen ja Reisebusse auch zu LKW (LKWs befördern Güter, Busse befördern auch Güter . Da gibts schon Fahrzeuge, mit 100er Zulassung
__________________
Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#68
|
|||
|
|||
Erbsenzähler
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#69
|
|||
|
|||
LKW Klasse C, Reisebusse Klasse D. Also falsch. Wenn schon Erbsen zählen, dann bitte die Möhrchen extra erfassen.
|
#70
|
|||
|
|||
Früher war alles einfacher, die ganzen Buchstaben da im Führerschein. Bei mir gibt es nur 1 bis 5
__________________
Gruß Jörg |
#71
|
||||
|
||||
Yepp, und vom Bild hat noch so ein langhaariger junger Bursche gelächelt
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
|
#72
|
|||
|
|||
Zitat:
Is bei mir heute noch so... Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#73
|
|||
|
|||
Busse sind PKW klasse D keine LKW
|
#74
|
||||
|
||||
Ich möchte das Thema noch mal kurz aufwärmen, da hier alles mögliche zum Lesen ist, nur nicht das Wichtigste:
Ich habe gerade einen Bootstrailer gekauft, der hat ein schwarzes Kennzeichen. Ich würde aber eigentlich, warum auch nicht, ein grünes Kennzeichen dran schrauben im Rahmen der Ummeldung. Fragen: 1. Steht mir die Entscheidung frei oder brauche ich dafür irgendwelche Papiere vor Zulassung? Oder reicht der Zulassungsstelle der Brief und die können sich selbst 1 und 1 zusammen zählen? 2. Wenn der Brief nicht reicht, woher bekomme ich den Wisch für ein grünes Kennzeichen? 3. Bei einem grünen Kennzeichen brauche ich keine eVB? Also nur Brief und Schein und gültige HU, ggfs. Kaufvertrag? Und wenn ich den nachträglich dennoch Haftpflicht versichern möchte, frage ich NACHHER einfach meine Versicherung an? Danke und Gruß Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#75
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Grünes Kennzeichen | Raffi1963 | Allgemeines zum Boot | 62 | 01.05.2016 06:55 |
Problem mit Trailer-Zulassung (Kurzzeit- & grünes Kennzeichen) | Quax | Kleinkreuzer und Trailerboote | 16 | 01.10.2013 09:59 |
Grünes Kennzeichen für Boots-Trailer ==> ist das Gebunden an Person oder Zugfahrzeug? | lebch | Allgemeines zum Boot | 30 | 12.09.2012 09:15 |
Trailer-100km/h und grünes Kennzeichen | tomicheck | Technik-Talk | 18 | 20.08.2009 19:43 |
Grünes Kennzeichen | Big Benne | Allgemeines zum Boot | 5 | 14.10.2006 09:27 |