boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 13.09.2013, 19:45
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 273
273 Danke in 107 Beiträgen
Standard Problem mit Trailer-Zulassung (Kurzzeit- & grünes Kennzeichen)

Hallo!

Bezüglich der Trailerzulassung bin ich mittlerweile völlig verwirrt und habe schon viele gegenteilige Aussagen gelesen. Darum hier etwas ausführlich meine Fragen und die Geschichte dazu:

Eigentlich wollte ich morgen bei der Werft mein neues Boot samt Trailer abholen.... wie gesagt, eigentlich.

Nun hatte ich heute morgen anders als versprochen noch nicht die Papiere des Trailers erhalten und wollte daher bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um wenigstens die Überführung machen zu können. Zu meinem Schrecken ging das nur mit eVB-Nummer! Für ein grünes Kennzeichen sei diese nicht notwendig, aber da ich keine Papiere habe bliebe nur ein gelbes Kurzzeitkennzeichen und die seien grundsätzlich nur mit eVB zu erhalten
Der Trailer ist zwar in der Bootshaftpflicht mitversichert, die Versicherung gibt aber keine Kfz-eVB aus. Daher habe ich bei meiner "normalen" Kfz-Versicherung angerufen und eine Nummer bekommen. Toll nur, dass die 100€ Gebühr mit dem Abschluss einer Trailerversicherung verrechnet werden, die ich gar nicht brauche und will

Zu allem Glück erhielt ich vorhin einen Anruf der Werft, dass das Boot nun doch nocht nicht fertig und abholbereit sei. Der ganze Kennzeichenaufwand ist also sinnlos gewesen Und da ich ab Montag dienstlich unterwegs bin, kann ich das Boot nun frühestens in vier Wochen überführen.

Da ich mich die nächste Zeit näher an meinem Nebenwohnsitz aufhalte und ich ungern 500km einfache Strecke fahren möchte nur um diesen Trailer in der Zwischenzeit am Erstwohnsitz zuzulassen, habe ich folgenden Plan: Ich gehe mit den Papieren zur Zulassungsstelle meines Nebenwohnsitzes und beantrage dort ein grünes Kennzeichen, welches ich dann später bei der Werft einfach an den Trailer montieren und damit losfahren kann.
Soweit der Plan, doch funktioniert der auch?

Kann ein grünes Kennzeichen, bei vorhandenen Papieren, auch bei einer anderen Zulassungsstelle (am Nebenwohnsitz) als bei der des eigentlichen Wohnsitzes ausgestellt werden? Hierzu habe ich nirgendwo etwas verlässliches in Erfahrung bringen können.
Außerdem habe ich schon mehrfach gelesen, dass grüne Kennzeichen nur ausgegeben werden, wenn eine Steuerbefreiung durch das Finanzamt bestätigt wurde. Ich hoffe das erübrigt sich in diesem Fall, denn wenn "Bootsanhänger" in den Papieren steht ist die Sache doch eigentlich eindeutig? Falls doch, welches Finanzamt ist dort zuständig (z.B. das des Wohnsitzes, auch wenn der Trailer in einem anderen Bezirk zugelassen wird?) und muss man dort womöglich auch noch persönlich vorbeikommen?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 13.09.2013, 20:36
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Da ich mich die nächste Zeit näher an meinem Nebenwohnsitz aufhalte und ich ungern 500km einfache Strecke fahren möchte nur um diesen Trailer in der Zwischenzeit am Erstwohnsitz zuzulassen, habe ich folgenden Plan: Ich gehe mit den Papieren zur Zulassungsstelle meines Nebenwohnsitzes und beantrage dort ein grünes Kennzeichen, welches ich dann später bei der Werft einfach an den Trailer montieren und damit losfahren kann.
wenn du an deinem Nebenwohnsitz gemeldet bist, kannst du deinen Trailer auch da anmelden, mit dem Finanzamt hast du nichts zu tun, aus der Schlüsselnummer in der BE zu deinem Trailer geht klar hervor das es ein Sportgeräte-Anhänger und somit Steuerfrei ist
Zur Zulassungsstelle mußt du nicht unbedingt persönlich, in jeder Stadt gibt es einen Anmeldeservice der sowas für dich gegen eine geringe Gebühr erledigt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 13.09.2013, 20:42
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.05.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 1.035
Boot: Sprint 370 Karl Class
819 Danke in 475 Beiträgen
Standard

Untreschreib doch einfach deinem Händler eine Vollmacht das er den Trailer für dich zulassen soll. Er Verdient doch auch 2 oder 3 Euros an dir.

Gruß
Frank
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 13.09.2013, 21:49
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 273
273 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Untreschreib doch einfach deinem Händler eine Vollmacht das er den Trailer für dich zulassen soll. Er Verdient doch auch 2 oder 3 Euros an dir.

Gruß
Frank
Geht das so einfach wenn der Händler wiederum an einem ganz anderen Ort ist? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man sich in Deutschland einen beliebigen Zulassungsbezirk frei aussuchen kann... Bei PKWs gilt doch auch der Wohnsitz des Halters bzw. der Standort des Fahrzeugs
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 13.09.2013, 22:01
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 02.04.2012
Beiträge: 1.330
769 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wenn du an deinem Nebenwohnsitz gemeldet bist, kannst du deinen Trailer auch da anmelden, mit dem Finanzamt hast du nichts zu tun, aus der Schlüsselnummer in der BE zu deinem Trailer geht klar hervor das es ein Sportgeräte-Anhänger und somit Steuerfrei ist
Zur Zulassungsstelle mußt du nicht unbedingt persönlich, in jeder Stadt gibt es einen Anmeldeservice der sowas für dich gegen eine geringe Gebühr erledigt
Lieber Ralf,das ist leider nicht immer der Fall !
Ich habe meinen Bootsrailer, welcher einen Brief, nicht AGB hatte umgemeldet, normal "Grünes Kennzeichen, da er ja seit Anbeginn der Zeit, als Bootstrailer läuft !
Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, Das ICH nachweisen muss, ob Dieser auch das Recht besitzt , als Bootstrailer / Sportgeräteanhänger durchzugehen
Wegen 25,00€ machen die so einen Sackstand !
Also, Fotos gemacht, Papiere kopiert, KEIN BRIEF MEHR, sondern so ein kleinen Wich, wie Zulassung und Erklärung über die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt !
Ich hoffe, das jetzt RUHE ist
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 14.09.2013, 09:16
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.829
2.529 Danke in 1.559 Beiträgen
Standard

Zulassung geht nur am Wohnort, allerdings wie schon geschrieben auch per Service.
Zulassung als Sportgeräteanhänger muss in der BE vorgegeben sein und in der Zulassungsbescheinigung (Schein) bestätigt sein. Der Nachweis muss natürlich vom Besitzer kommen. Möglicherweise hat die Zulassungsstelle dies nicht eingetragen.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 14.09.2013, 10:27
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 273
273 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Es scheint laut FZV tatsächlich nur noch eine Zulassung am Hauptwohnsitz möglich zu sein... Schade, denn da ich die nächsten Wochen nicht dort bin nutzt mir auch ein Service leider nichts.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 14.09.2013, 10:36
Sirius-ab Sirius-ab ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 159
Boot: Stingray 180rx
26 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Hallo Mario,

ich würde an deiner Stelle die einfachste Variante wählen und den Trailer mit der eVB-Nummer deiner Versicherung anmelden und versichern.

Auch wenn du den Trailer nur vielleicht 2 mal im Jahr brauchst.

Die 100,- Euro werden soweit mir bekannt ist ja nur fällig , wenn du den Trailer nicht versicherst. Wenn du diesen aber versicherst,kostet der dich vielleicht 15,- Euro im Jahr an Versicherung, das wars.
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 14.09.2013, 10:37
Sirius-ab Sirius-ab ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 159
Boot: Stingray 180rx
26 Danke in 21 Beiträgen
Standard

[QUOTE=Quax;3244894]Es scheint laut FZV tatsächlich nur noch eine Zulassung am Hauptwohnsitz möglich zu sein... Schade, denn da ich die nächsten Wochen nicht dort bin nutzt mir auch ein Service leider nichts.


Dies ist 100% richtig.
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 14.09.2013, 23:39
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 02.04.2012
Beiträge: 1.330
769 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Zulassung geht nur am Wohnort, allerdings wie schon geschrieben auch per Service.
Zulassung als Sportgeräteanhänger muss in der BE vorgegeben sein und in der Zulassungsbescheinigung (Schein) bestätigt sein. Der Nachweis muss natürlich vom Besitzer kommen. Möglicherweise hat die Zulassungsstelle dies nicht eingetragen.
Das Eigenartige ist, es steht ALLES im Brief, also nicht Undeutliches !
Nun, Brief ist ja nicht mehr
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 14.09.2013, 23:41
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 02.04.2012
Beiträge: 1.330
769 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Wenn das Teil mit schwarzen Kennzeichen läuft, kostet mein Trailer ca. 24,00€/Jahr
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 14.09.2013, 23:57
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.09.2007
Ort: Schwabach
Beiträge: 2.588
Boot: Stingray 729 ZP Ski Nautique 196 5,8L V8
Rufzeichen oder MMSI: ohne Funke
4.976 Danke in 1.788 Beiträgen
Standard

Wenn schwarzes Kennzeichen, dann geht die Besteuerung nach zulässigen Gesamtgewicht.
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 15.09.2013, 01:42
Benutzerbild von Achko
Achko Achko ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.05.2011
Ort: Leverkusen
Beiträge: 1.499
Boot: Freedom 200SC / Krause
1.496 Danke in 791 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Wenn schwarzes Kennzeichen, dann geht die Besteuerung nach zulässigen Gesamtgewicht.
Also DAS scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein, zumindest die FArbe des Kennzeichen. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist der Eintrag im KFZ-Schein und sonst nichts.

An meinem Wohnort und vermutlich ganz NRW gab es z.B 1994 gar keine grünen Kennzeichen mehr für Trailer . Waren als Sportgeräteanhänger aber steuerfrei.
Seit ein paar Jahren sieht man hier in NRW wieder vereinzelt grüne Kennzeichen. Habe letztes Jahr ein neuen Trailer angemeldet und hab
auf Nachfrage ein grünes Kennzeichen bekommen. Zitat des Beamten der Zulassungsstelle: "Sie können zwischen schwarzen und grünen Kennzeichen auswählen, ist bei Sportgeräteanhängern ohne Bedeutung"
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 24.09.2013, 16:04
Beamer4711 Beamer4711 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: Haimhausen / Bayern
Beiträge: 13
Boot: Drago22
8 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Habe diese Jahr im März meinen (gebrauchten) Hänger angemeldet (Bayern); nach etlichen Diskussionen (Zulassungsstelle beharrte auf schwarzes Kennzeichen mit Versicherungsnummer etc.) - war es letztendlich doch möglich ein grünes Kennzeichen zu erhalten: der Trcik - Umschreibung des Trailer-Briefes in eine Betriebserlaubnis - hat ca. 5 Minuten gedauert - und nun fahre ich "grün"....
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 26.09.2013, 10:50
Benutzerbild von Meister
Meister Meister ist offline
Commander
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 385
Boot: Baja 272
245 Danke in 173 Beiträgen
Standard

Ich habe mir dieses Jahr einen Hänger bauen lassen und die Papiere zuschicken lassen. Habe das Gutachten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt und ohne Probleme einen grüne Nummer bekommen, da im Gutachten (Fz.-Schein) drin steht, das es ein SDAH für Sportgeräte ist. Kennzeichen mitgenommen und nach Hause gezogen
__________________
Handwerker haben die Arche gebaut, Ingineure die Titanic!
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 26.09.2013, 11:14
Inspra Inspra ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 29.07.2012
Ort: Kiel
Beiträge: 118
66 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Bzgl. Kurzzeitkennzeichen:

Ich habe vorgestern auf der Zulassungsstelle in Kiel ( nicht mein Wohnsitz, ist aber näher) ein Kurzzeitkennzeichen für meinen neuen Trailer erhalten, ohne evb. Hat 13 Euro gebühr + 5 Euro beim Schildermacher gekostet.
Der Beamte hat den Fzg. Schein aber schon halb ausgefüllt, es Stand also Sportgerätetrailer drin, somit konnte man das Kennzeichen auch nur dafür benutzen.

Vom Trailerhändler hab ich dann nur coc Papiere bekommen. Damit habe ich in meiner Zulassungsstelle (Plön) dann ohne Probleme ein grünes Kennzeichen bekommen. Ich konnte auswählen ob ich einen Brief bekomme (13 Euro extra), sonst wäre das zugeteilte Kennzeichen direkt auf dem coc Papier vermerkt worden.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 01.10.2013, 09:59
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
Beiträge: 273
273 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Ich habe es nun geschafft den Trailer zuzulassen. Das grüne Kennzeichen hat 52,40€ Gebühren (inkl. 10€ für das Wunschkennzeichen) gekostet und neben dem Eintrag in den COC-Papieren gab es dazu noch die Zulassungsbescheinigung Teil I + II und eine TÜV-Plakette für die nächsten drei Jahre.
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.