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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Stihl Motorkettensägen Garantieversprechen
Moin Forum,
Stihl hat vor Jahrzehnten ein Garantieversprechen kommuniziert, wobei man potenziellen Käufern einer neuen Kettensäge mit kontaktloser Zündung die Angst vor dieser Neuerung nehmen wollte. Stihl versprach auf die Zündung lebenslange Garantie zu geben, also defekte Teile kostenfrei zu ersetzen. Man kann das heute noch in dem ein oder anderen Forum nachlesen. Hat jemand dieses Versprechen zufällig noch in Schriftform vorliegen? Inform einer Rechnung, eines Verkaufsprospektes, Brief an Händler oder Kunden? Das würde mir jetzt sehr helfen, da sich Händler und Kundenservice gerade etwas winden... Ich rede nur von Sägen, die vor 2002 verkauft und beworben wurden. Danke für eure Mithilfe, ist vielleicht auch für andere Stihlisten von Interesse. |
#2
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Was für eine Säge ist das - Hobby-, Garten/Landschaftsbau- oder Forstmaschine? War sie regelmässig und nachweisbar beim Kundendienst?
Wieviel Betriebsstunden hat sie runter?
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#3
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Moin Torbi,
sich auf eine " lebenslange " Garantie zu berufen wird immer schwierig Von wessen Leben geht man aus Nein, nicht von Deinem Es wird in solchen Fällen meist das durchschnittliche Leben einer Motorsäge zu Grunde gelegt und das ist nach fast 20 Jahren lange vorbei ( zumindest bei so einem Plün wie Stihl )
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#4
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Meine älteste ist die 08 von Stiel die ist sicher 35 Jahre alt und läuft seid Jahren auf einem Erdbohrer und die 44er und 26er sind nicht viel neuer.
@Torben ich schau mal ob ich was in den Unterlagen finde.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#5
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http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=1&t=4409
Die Chinazündungen funktionieren in der Regel gut, oder eine gebrauchte in der Bucht suchen. Welche Säge ist es denn?
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Gruß Heiko |
#6
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Zitat:
Also braucht man nur den Kauf vor dem 31.12.2001 nachweisen.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#7
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Nö, da erreichst Du nichts mehr. Beachte die Zeitformen in der zitierten Mail aus dem anderen Forum Seit 2002 ist die lebenslange Garantie auch rückwirkend Geschichte.
Sehr geehrter Herr > > vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Produkten. > > Die Firma STIHL gewährte eine lebenslange Garantie auf Zündmodule von > STIHL Motorsägen und Motorgeräten, > die bis zum 31.12.2001 erworben wurden. Dies war eine freiwillige Leistung > der Firma STIHL und sollte die > Markteinführung des Zündmoduls unterstützen. > > Mit Umsetzung des neuen Schuldrechtmodifizierungsgesetzes ab dem > 01.01.2002 übernimmt STIHL keine > lebenslange Garantie auf Zündmodule mehr bei STIHL Motorsägen und > Motorgeräten. > Für die aktuellen STIHL Motorsägen und Motorgeräten und deren Zündmodule > gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen > (12 Monate für den Profi und 24 Monate für den Privatanwender). > Die Garantieansprüche sind immer über den STIHL Fachhandel einzureichen. > Sollten Sie weitere Fragen zur Abwicklung haben, so beantwortet Ihr STIHL > Fachhändler sie gerne. > > Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und wünschen > Ihnen einen schönen Tag. > > Mit freundlichen Grüßen > > Kundenservice |
#8
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Ab dem 01.01.2002, richtig
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#9
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Ab dem 01.01.2002 übernimmt Stihl keine lebenslange Garantie auf Zündmodule mehr.
Davor nicht und in Zukunft auch nicht. Eindeutiger kann eine Aussage nicht sein.
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem |
#10
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Ich bin da eher bei Akki, der wohl annimmt, dass ein vor dem 01.01.2002 gegebenes Garantieversprechen nicht in 2002 rückwirkend zurückgenommen werden kann.
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#11
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Zitat:
Habe derweil sowohl eine Husqvarna 353, eine olle Dolmar mit Quickstart und halt auch eine ältere Stihl 024 im Fundus. Ist ja nicht so, dass es keine guten Alternativen zu Stihl gibt um Feuerholz zu sägen. Grüße Daniel |
#12
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Stihl ist verdammt gut - gleichauf ist Husqvarna. Dann kommt lange nix und dann der Rest. Zumindest für gewerbliche Anwender die Zuverlässigkeit bei höchster Leistung suchen. Für 10 oder 20 Ster im Jahr tuts auch Ryobi
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#13
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Mal ne ganz blöde Frage
Wenn die Zündung kaputt ist, ist doch die Lebenszeit der Zündung vorbei, oder ? Und dann dachte ich immer, dass nach 30 Jahren auf Grund von Verjährung- außer bei Mord eh alle Ansprüche dahin sind, wenn es einer drauf anlegt.... so war das zumindest mal mag aber sein, dass da das EU-Recht dem Verbraucher zu Hilfe gekommen ist Ich drück die Daumen und würde mich auch mal fürs Ergebnis interessieren! |
#14
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#15
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Grundsätzlich verstehe ich das schon - wenn Stihl sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, dann wäre es eine Frage der Ehre sowas auch einzuhalten.
Andererseits käme ich nicht ansatzweise auf die Idee Garantieansprüche geltend machen zu wollen - für ein Gerät welches 20 Jahre zuverlässig seinen Dienst verrichtet hat. Das wäre eine Frage des Grades der Borniertheit
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Gruss Ingo Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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#16
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#17
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Ja das stimmt, fände ich auch ziemlich schäbig von Stihl, erst mit sowas zu locken und dann ein Versprechen nicht einzuhalten.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#18
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Zitat:
Auweia, dann sehe ich schwarz für das Unternehmen. Die wissen ja nicht mal, dass es nicht Schuldrechtmodifizierungsgesetz heißt, sondern Schuldrechtreform des BGB (Anm.: In dem Teil des Schuldrechts werden die Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen geregelt.) Das nur nebenbei. Meine war von Dolmar. Stihl konnte ich mir nie leisten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#19
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Vielleicht hilft das:
https://www.it-recht-kanzlei.de/lebe...-garantie.html Also "lebenslang" wurde als wettbewerbswidrig eingestuft. Weil alles über 30 Jahre verjährt......... Nun wäre die Frage: Ist das ursprüngliche Versprechen damit komplett Nonsense und der Händler (nicht Stihl bei Garantie!!!) ist draussen, oder gilt die nächste "Rückfallebene", also 30 Jahre. Das gilt es gerichtlich zu klären. Oder verklagt man alternativ Stihl, wegen der damaligen Täuschung von Verbrauchern, Wettbewerbsverstoss.......... Boah, das gibt ein tolles Verfahren, vielleicht so ne Sammelklage organisieren......bis hin zum BGH
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#20
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Also...
@all, die mal nachschauen wollten: vielen Dank, ihr könnt euch entspannen. Das Positive: Stihl steht scheinbar zu seinem Wort. Damit können die Schwarzmaler und Textfehlinterpreten sich auch wieder über andere Beiträge hermachen, dieser hier wird für euch uninteressant. Naja, viele andere Themen ja leider auch schon, weil sie oftmals nach dem gleichen Schema zerlallert werden. Meine Meinung. Für die Stihlisten mit ähnlich alten Geräten hier was Offizielles vom Hersteller:
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#21
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Wo hast du den Schrieb denn noch aufgetan ?
Werde ich mir mal umgehend ausdrucken Grüße Daniel |
#22
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Sie könnten sich nun nur noch darauf berufen, dass das Ersatzteil nach 10 Jahren nicht mehr lieferbar ist
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#23
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Jou! Und ich habe die upgegradet auf eine Dolmar 5105 (51cm³ 5PS)
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#24
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Als ich meine kleine Stihl zum entasten gekauft habe meinte der Händler:
Sie haben 2 Jahre Garantie - aber von mir (als Händler mit guter Werkstatt) bekommen sie 17 Jahre Garantie, aber nur wenn mit ihr gearbeitet wird, nicht wenn sie nur im Regal liegt!.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#25
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Aber schriftlich hatter dir das nicht gegeben, oder?
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