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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
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|  Funkleistung im NIF -- UBI, rechtlich und Realität 
			
			Moin zusammen, ich habe nächste Woche meine UBI-Prüfung. Vorbereitung mit Rolf Dreyers Online-Kurs, dem Schlösser-Buch, und was ich sonst so gefunden habe. Ich bin ganz gut vorbereitet, aber leider habe ich den Fehler gemacht, mir die Vorschriften genau anzuschauen  Im Online-Kurs kriegt man beigebracht, dass ich, wenn ich eh nur einen Kilometer vor der Schleuse bin, auch nur mit einem Watt funken soll. Das klingt plausibel. Aber §3 BinSchSprFunkV sagt Zitat: 
 Ich gehe mal davon aus, dass das eine Watt in der Praxis völlig okay ist (richtig?). Aber was ist mit der Prüfung? Ich hab Herrn Dreyer gefragt, und er hat auch (wie immer schnell) geantwortet, aber bloß Zitat: 
 
				__________________ Liebe Grüße --Ben | 
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			#2  
			
			
			
			
			
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			Zunächst ist die Antwort des Kursbetreuers völlig inakzeptabel ... deine Frage hat er nämlich nicht beantwortet und dich mit deinem Problem im Regen stehen lassen. Richtig ist natürlich, was du auch schon selbst wusstest, du sendest im Nahbereich mit 1 Watt. Beim Anfunken der Schleuse befindest du dich im Nahbereich und deshalb ist 1 Watt in der Prüfung richtig. Auf 6 Watt kannst du das Prüfungsgerät nicht einstellen ... nur 1 oder 25 Watt. Du musst also 1 Watt wählen, in diesem Fall wäre 25 Watt in der Prüfung falsch. Für die Prüfung vergiss die 6 Watt. Es gilt 1 Watt!!! 
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			#3  
			
			
			
			
			
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			Die 6 Watt sind die hohe Sendeleistung von den meisten Handfunken. Mit denen hat man binnen im NIF mal überhaupt nichts zu suchen.
		 
				__________________ Gruß Jörg 
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			#4  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 mein Argument ich funke die Schleuse nur bei direkter Sicht an wollte der Prüfer nicht wissen.. ihm ging es offensichtlich nur um die Bedienung des Gerätes... kann der Prüfling das Gerät umstellen... 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map 
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			#5  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
   
				__________________ Mast- und Schotbruch! | 
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			#6  
			
			
			
			
			
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			Bei einem Berliner der deutsche Paragraphen zitiert stellt sich die Frage des Landes der Schleuse bei der UBI Prüfung wohl nicht   Aber ansonsten hast du da natürlich recht. 
				__________________ Gruß Jörg | 
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			#7  
			
			
			
			
			
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			Nachtrag: Prüfung bestanden, Frage war irrelevant. Die Schleuse, die ich anfunken sollte, hat laut Handbuch gar keinen Funk. Ich hab gefragt, ob ich sie anrufen soll   "Ach egal, sprechen Sie einfach." Er wollte bloß wissen, ob ich "Ortsname Schleuse" und nicht "Schleuse Ortsname" sage. Nix mit Kanal und Sendeleistung. 
				__________________ Liebe Grüße --Ben 
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			#8  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 
				__________________ Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden  Inoffizielle Boote-Forum Map 
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			#9  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
  Bei uns in der Prüfung waren auch ein paar Ausreißer dabei, die kurz ins Stocken kamen - wenn der Prüfer erkennt das die grundlegenden Funknachrichten und der Ablauf sitzt kommt man auch mit Patzern durch die Praktische. Mein Gegenüber wußte gar nix - ich begann zu funken, mein Gegenüber fiel in eine schweigende Starre, der Prüfer fragte mich was er hätte antworten sollen - nach zwei Sätzen hatte ich bestanden. Das war ein klarer Fall von blind mit  "App" gelernt aber eigentlich nichts verstanden davon Kandidat gegenüber. Ich hab mir aber, da ich charterkunde bin und selten UKW an Bord hab, eine Plasikkarte gekauft wo die üblichen Abläufe drin stehen. Sollte ich mal wieder Funke an Bord haben werd ich sicher das meiste nicht mehr flüssig hinkriegen. So eine Schnellübersicht nah am Gerät macht Sinn wenn man nicht täglich funkt find ich. 
				__________________ Gruß 
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