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  #1  
Alt 09.07.2020, 11:15
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Balticbird Balticbird ist offline
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Standard Bootskauf Kroatien

Hallo,

auf der Suche nach einem Gebrauchtboot (36ft), bin ich auf ein für mich interessantes Angebot gestossen, dass ich aktuell verfolge und abkläre wie es weitergehen kann.
Eckdaten: Boot liegt in Kroatien, deutsche Flagge, deutscher Eigner, Verkauf über kroatischen Makler, Kontakt zu Eigner hergestellt, - macht sehr positiven Eindruck, preislich läuft es in die richtige Richtung

Welche Fragen ich mir (Euch) stelle:
- Ich möchte eine fachliche, gutachterliche Meinung über das Boot. Gibt es empfehlenswerte, bestenfalls in Kroatien ansässige Gutachter? Oder könnt ihr jemanden empfehlen, der auch ggf. in Deutschland ansässig ist, und so einen Job (kurzfristig) übernimmt?
- Der jetzige Eigner lebt in Deutschland, - ich vermute, dass darauf bestanden werden sollte (und da gibt es wohl wirklich keine zwei Meinungen) wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wird. Oder?
- Das Boot muss aufgrund der Höhe als Seefracht transportiert werden. Hier scheint es sehr unterschiedliche Anbieter zu geben. Hat jemand von Euch Erfahrung mit der derartiger Seefracht gemacht und kann eine Empfehlung aussprechen?
- Das Boot hat seinen Ursprung in Italien. MWSt. sei angeblich "Bezahlt". Ich vermute, dass auch der deutsche Zoll eine italienische MWSt.-Abführung (also einen Beege darüber) akzeptieren würde, oder kann es hier Schwierigkeiten geben?

Freue mich über Eure Erfahrungen und Meinungen.

Viele Grüße...
BB
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  #2  
Alt 09.07.2020, 11:47
billi billi ist offline
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Standard

du schreibst deutsche Flagge.. dann vielleicht auch deutsche Zulassung (IBS; WSA; Flaggenzertifikat)... und somit ist das mit der Mehrwertsteuer nicht mehr interessant da das Boot als Gemeinschaftsgut gilt und dir der Zoll nachweisen muss, dass keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde...

ich würde auch nach deutschem Recht abschließen (Vertragsort...) schon wenn es zum Streit kommen sollte kannst du dies dann hier verhandeln...
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  #3  
Alt 09.07.2020, 12:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du schreibst deutsche Flagge.. dann vielleicht auch deutsche Zulassung (IBS; WSA; Flaggenzertifikat)... und somit ist das mit der Mehrwertsteuer nicht mehr interessant da das Boot als Gemeinschaftsgut gilt und dir der Zoll nachweisen muss, dass keine Mehrwertsteuer entrichtet wurde...
Ist das so? Reicht da tatsächlich ein IBS aus, um nicht mehr den MWSt-Nachweis mit sich zu führen? da wäre großartig...
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  #4  
Alt 09.07.2020, 12:19
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Ist das so? Reicht da tatsächlich ein IBS aus, um nicht mehr den MWSt-Nachweis mit sich zu führen? da wäre großartig...
ich empfehle dir hierzu den Bericht im BOOTE-Magazin 01/20 "Ende des MEhrwertsteuermärchens" (oder so ähnlich war der Titel...)

https://www.boote-magazin.de/service...20/a50198.html
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  #5  
Alt 09.07.2020, 12:32
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Mit Eintritt Kroatiens in die EU wurden alle Bootseigner angeschrieben, einen Mehrwertsteuernachweis zu erbringen. Eine original Rechnung oder ein T2L Dokument wäre nicht schlecht.
__________________

Živjeli Rainer
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  #6  
Alt 09.07.2020, 13:16
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Hallo,

auf der Suche nach einem Gebrauchtboot (36ft), bin ich auf ein für mich interessantes Angebot gestossen, dass ich aktuell verfolge und abkläre wie es weitergehen kann.
Eckdaten: Boot liegt in Kroatien, deutsche Flagge, deutscher Eigner, Verkauf über kroatischen Makler, Kontakt zu Eigner hergestellt, - macht sehr positiven Eindruck, preislich läuft es in die richtige Richtung

Welche Fragen ich mir (Euch) stelle:
- Ich möchte eine fachliche, gutachterliche Meinung über das Boot. Gibt es empfehlenswerte, bestenfalls in Kroatien ansässige Gutachter? Oder könnt ihr jemanden empfehlen, der auch ggf. in Deutschland ansässig ist, und so einen Job (kurzfristig) übernimmt?
- Der jetzige Eigner lebt in Deutschland, - ich vermute, dass darauf bestanden werden sollte (und da gibt es wohl wirklich keine zwei Meinungen) wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen wird. Oder?
- Das Boot muss aufgrund der Höhe als Seefracht transportiert werden. Hier scheint es sehr unterschiedliche Anbieter zu geben. Hat jemand von Euch Erfahrung mit der derartiger Seefracht gemacht und kann eine Empfehlung aussprechen?
- Das Boot hat seinen Ursprung in Italien. MWSt. sei angeblich "Bezahlt". Ich vermute, dass auch der deutsche Zoll eine italienische MWSt.-Abführung (also einen Beege darüber) akzeptieren würde, oder kann es hier Schwierigkeiten geben?

Freue mich über Eure Erfahrungen und Meinungen.

Viele Grüße...
BB
Wegen MWSt-Nachweis brauchst du dir keine Gedanken machen.

Kaufvertrag nach D Recht. Gerichtsstand im KV festlegen. Denn normalerweise ist Gerichtsstand der Übergabeort und das wäre ja wahrscheinlich Kroatien. Nächst üblicher Gerichtsstand ist der Wohnort des Verkäufers. Man kann aber auch jeden anderen Gerichtsstand vereinbaren (z. B. deinen Wohnort bzw. wo das nächste Landgericht ist).

Wegen Gutachter: 1.) wo (Region) steht das Boot ? Macht wenig Sinn, dir einen Gutachter auf Krk zu benennen, wenn das Boot in Dubrovnik liegt. Da sind die Reisekosten höher als die Kosten fürs Gutachten.

2.) Wo liegt evtl. dein Gutachterschwerpunkt (z. B. Motoren- und Antriebstechnik oder eher Rumpf/Osmosefreiheit)?
__________________
Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (09.07.2020 um 13:26 Uhr)
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  #7  
Alt 09.07.2020, 13:59
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Hi!
Bei Vertragsschluss sollte die Ursprungsrechnung übergeben werden, wenn das Boot nach 1985 ausgeliefert worden ist. In der Kaufrechnung muss die damalige MwSt ausgewiesen sein. Hat man das nicht, hat man mehr oder weniger ein Risiko am Hals.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #8  
Alt 09.07.2020, 14:31
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Bei Vertragsschluss sollte die Ursprungsrechnung übergeben werden, wenn das Boot nach 1985 ausgeliefert worden ist. In der Kaufrechnung muss die damalige MwSt ausgewiesen sein. Hat man das nicht, hat man mehr oder weniger ein Risiko am Hals.
Ist kein Risiko mehr...
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  #9  
Alt 09.07.2020, 14:52
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Barracuda Barracuda ist offline
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Boot: keins mehr
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https://www.boote-forum.de/member.php?u=56954

Ist Bootsgutachter. Lies Dir mal seine Beiträge durch-erscheint mir sehr kompetent. Vielleicht darf er wieder reisen.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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