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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 03.03.2014, 23:01
Benutzerbild von Clauser71
Clauser71 Clauser71 ist offline
Ensign
 
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Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.

Folgende Kopien liegen mir vor:
-declaration of conformity diese sagt das Boot ist Baujahr 01.2007
-Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt
-Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"

Wie stelle ich sicher dass keine MwSt oder Differenzbesteuerung mehr anfällt. Die Leasing hat doch sicher MwSt gezogen, der Österreicher weist keine aus ? Wie passt das zusammen.
Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.
Irgendwie schließt sich hier für mich noch nicht die Logik wer die MwSt bezahlt hat.

Mit einer T2l Bescheinigung dürfte die Versteuerung wohl sicher sein oder ? Soweit ich erlesen habe muss die MwSt einmal in der EU bezahlt worden sein. Kann ich mir hierüber vor Abschluss des KV Sicherheit verschaffen ?
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  #2  
Alt 03.03.2014, 23:51
Benutzerbild von jonny der depp
jonny der depp jonny der depp ist offline
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Eine unwiderrufliche Erklärung deines Händlers wird wohl reichen, wenn er solvent ist auch noch passt´s !
Ich denke, dass es (wie bei KFZ) nicht üblich und nötig ist für ein Gebrauchtboot eine Umsatzsteuer auszuweisen !
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert
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  #3  
Alt 04.03.2014, 05:40
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.

Folgende Kopien liegen mir vor:
-declaration of conformity diese sagt das Boot ist Baujahr 01.2007
-Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt
-Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"

Wie stelle ich sicher dass keine MwSt oder Differenzbesteuerung mehr anfällt. Die Leasing hat doch sicher MwSt gezogen, der Österreicher weist keine aus ? Wie passt das zusammen.
Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.
Irgendwie schließt sich hier für mich noch nicht die Logik wer die MwSt bezahlt hat.

Mit einer T2l Bescheinigung dürfte die Versteuerung wohl sicher sein oder ? Soweit ich erlesen habe muss die MwSt einmal in der EU bezahlt worden sein. Kann ich mir hierüber vor Abschluss des KV Sicherheit verschaffen ?

Ich würde mit den Papieren zum Finanzamt gehen und fragen, damit wird die Sache wasserdicht, eine Rechnung ohne extra ausgewiesener Mehrwertsteuer klingt eher nicht nach Mehrwertsteuernachweis........liebe Grüsse Bernhard
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  #4  
Alt 04.03.2014, 06:40
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hp2sport hp2sport ist offline
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Ich sehe das so.
Das Boot wurde von einem nicht EU-Land (Kroatien) in ein EU-Land (Italien) verkauft, zwar mit kroatischer MwSt. was so sein muss, in I müßte es dann versteuert werden, und dafür ist der Käufer eigenverantwortlich zuständig.
Liegt Dir eine Versteuerungsnachweis aus Italien vor, dann alles gut, ansonsten blöd.
Wenn Dir der Verkäufer explizit schriftlich zusagt das dieses Boot in der EU versteuert wurde, dann hat dieser die A-Karte, und Du bist sauber.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #5  
Alt 04.03.2014, 06:42
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Nille72 Nille72 ist offline
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Der Händler musste in der Theorie die Steuer ausweisen. Die Leasinggesellschaft muss Ihm das Boot ja auch wieder für einen Nettopreis zzgl. X% italienische MWSt verkauft haben.

Was anderes ist es wenn zwischen der Italo-Leasing und dem Händler eine Privatperson Eigentümer war. In diesem Fall wäre die MwSt. nicht separat auszuweisen.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #6  
Alt 04.03.2014, 08:16
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Lass dir vom Händler schriftlich bestätigen das die Mehrwertsteuer für das Boot in der EU bezahlt wurde. Dann braucht dich das nicht mehr kümmern.
__________________
Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #7  
Alt 04.03.2014, 09:04
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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Kammeraden vielen Dank für Eure Meinungen.
@in Kroatien hat das Boot lediglich gelegen, wie lange ist mir unbekannt ? Eigner angeblich Italiener.

Bestätigung vom Verkäufer im Kaufvertrag bring mir lediglich eine Haftung des Verkäufers (diese müsste ich ggf.erstreiten, darauf habe ich keine Lust), Steuerschuldner bin evtl. zuerst ich und müsste zahlen (sollte MwSt anfallen). Um Streit schon jetzt zu vermeiden möchte ich das gerne vorher klären.

Soweit mir bekannt fällt beim Bootsverkauf die Steuer an wie auch beim PkW Kauf.!? Allerdings gibt es wohl Sonderrregelungen, es fällt des Landes an in dem das Boot länger als 3 Jahre liegt.
Steuerschuldner ist wohl zuerst der Eigner, evtl später ich.

Soweit einer in der Kette der Käufer nicht zum Vorsteuerabzug optiert hat, ist für die folgenden Verkäufe der Vorsteuer-Ausweis weg, ist das richtig ? Das passt dann zum Kaufvertrag.
Wurde die MwSt in einem Land der EU bezahlt, fällt Sie beim Weiterverkauf nicht nocheinmal an, ist das richtig ??

In meinem Fall ist mir wichtig, dass ich nicht nocheinmal Steuerschuldner bin und hierfür ausreichend Nachweise übergeben bekomme.
Evtl. reicht tatsächlich meine Rechnung mit meinem Verkäufer in der steht: Kaufpreis incl. Mehrwertsteuer (nicht ausweisbar).
Ist dadurch eine evtl. Steuerschuldnerschaft bei mir erledigt ??

Geändert von Clauser71 (04.03.2014 um 09:14 Uhr)
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  #8  
Alt 04.03.2014, 10:58
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mh1967 mh1967 ist offline
Lieutenant
 
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Ist der Händler zufällig in Klagenfurt?
L.g.
Mani
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  #9  
Alt 04.03.2014, 12:18
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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Im öffentlichen Bereich möchte ich keine Händler kompromittieren solange sich keine falsche Versicherung herausgestellt hat.
Ich wüde mich dann über eine PN freuen.

Gruß Claus
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  #10  
Alt 04.03.2014, 12:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
(..) In meinem Fall ist mir wichtig, dass ich nicht nocheinmal Steuerschuldner bin und hierfür ausreichend Nachweise übergeben bekomme.

Evtl. reicht tatsächlich meine Rechnung mit meinem Verkäufer in der steht: Kaufpreis incl. Mehrwertsteuer (nicht ausweisbar).
Ist dadurch eine evtl. Steuerschuldnerschaft bei mir erledigt ??
Nein. Durch den Verkauf jetzt, wird das Boot nicht EU-Gemeinschaftsware.

Herzliches Beileid, Du musst Dich durch den Mega-MwSt-Kroatien-Thread durcharbeiten: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=169140

Oder Du läßt Dir vom Händler einen Nachweis über Verzollung und Versteuerung der Bootes in der EU vorlegen. Das Boot wurde außerhalb der EU verkauft und ist jetzt in der EU, also muss dieser Nachweis beim jetzigen Inhaber vorliegen, oder er hat das Boot als Schwarzware in der EU.
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 04.03.2014, 13:31
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Contessa Contessa ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.

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-Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"

Wie stelle ich sicher dass keine MwSt oder Differenzbesteuerung mehr anfällt. Die Leasing hat doch sicher MwSt gezogen, der Österreicher weist keine aus ? Wie passt das zusammen.
Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.
Irgendwie schließt sich hier für mich noch nicht die Logik wer die MwSt bezahlt hat.

Mit einer T2l Bescheinigung dürfte die Versteuerung wohl sicher sein oder ? Soweit ich erlesen habe muss die MwSt einmal in der EU bezahlt worden sein. Kann ich mir hierüber vor Abschluss des KV Sicherheit verschaffen ?

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, dann ist das Boot doch in Slowenien (Ljubljana) gekauft worden und somit in der EU (Beitritt 2004).

Somit ist doch MwSt in der EU ghezahlt worden.

Wenn das Boot nun dach Deutschland verbracht wird verstehe ich nicht warum da nochmals MwSt anfallen sollte, aber korrigiert mich bitte.
__________________
Grüße



Isa & Danijel
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  #12  
Alt 04.03.2014, 14:09
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Also scheinbar hat der Händler aus AT das betreffende Boot von der Leasinggesellschaft oder von dem Leasingnehmer (oder von sonstigen Dritten) angekauft und voll bezahlt ! Daher hat er nun die Ausweisbarkeit einer Umsatzsteuer unterbrochen und diese ist bei der Weiterveräußerung nicht mehr relevant, da Sie ja nicht mehr als Vorsteuer gegengerechnet werden kann !
Wenn nun der TE das Boot eben von diesem Händler als Privater (nicht als Händler) kauft, kann sich er darauf verlassen, dass die auf den gebrauchten Kaufgegenstand entfallene Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde !
Ich bin zwar kein Steuerexperte aber wir haben in unseren Betrieben schon einige gebrauchte Leasing KFZ veräußert und hier müssen wir immer die gesamte Summe (inkl. Ust.) an die Leasinggesellschaft abführen, welche die Ust. dafür dann ans FA(hoffentlich) abführt und an den Endkunden dann mit Hinweis das der Rechnungsbetrag (inkl. Ust.) ist, fakturiert !
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  #13  
Alt 04.03.2014, 14:43
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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Danke Leute aber lasst doch bitte Mutmaßungen sein. Dadurch werden die Treads unüberischtlich und lang.
Das Thema ist lösbar jedoch hoch kompliziert.
Wer keine Erfahrung hierbei hat kann nicht zu meiner Frage beitragen.

Ein Boot, dass sich länger als 36 Monate außerhalb der EU befand (Kroatien bis 2013) hat den Gemeinschaftsstatus der EU verloren und ist, so die Auskunft des Zoll, neu in dem jeweiliegen Land zu versteuern.

@Danke John, den Tread habe ich mir schon zu gemüte geführt. Gekauft wurde das Boot ursprünglich in der EU.

Entscheidend ist wohl, dass Nachweise darüber geführt werden, dass das Boot nicht länger als 36 Monate ausserhalb der EU lag und damit nach wie vor Gemeinschaftsware ist. Wichtig auch die Belege über alle Kaufvorgänge und der Nachweis, dass die MwSteuer immer bezahlt war und nicht evtl. zwischendurch wieder gezogen wurde.
Mir ist wichtig, dass kein schwebendes Zollverfahren über dem Boot hängt in dessen Ergebnis (wann auch immer) dieses noch zu versteuern ist.

Dies kann man wohl nur mit der T2L Bescheinig abschließend klären !!??
Derzeit ist das Boot abgemeldet also ohne Zulassung, braucht der Verkäufer für die Zollpapiere und die T2L meine Neuzulassung vorab ?
Ich möchte vermeinsen mit der Vorlage meiner NeuZulassung zum Antrag auf T2L Steuerschuldner zu werden !?.

Sorry, man sollte es eigentlich lassen, aber ich beschäftige mich gerne mit schwer lösebaren Geschäften, wichtig ist eine korrekte Abwicklung.
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  #14  
Alt 04.03.2014, 16:39
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Na dann, Clauser 71, wenn du ja eh´ schon alles weißt, ist es ja gut
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  #15  
Alt 04.03.2014, 17:06
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Danke Leute aber lasst doch bitte Mutmaßungen sein. Dadurch werden die Treads unüberischtlich und lang.
Wenn Du rechtsverbindliche Auskunft willst bist Du hier falsch, das ist ein Forum, hier gibts dafür kostenlose Tipps.

Rechtsverbindlichkeit ohne Mutmaßungen gibts beim Rechtsanwalt.
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  #16  
Alt 04.03.2014, 17:15
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Danke Leute aber lasst doch bitte Mutmaßungen sein. Dadurch werden die Treads unüberischtlich und lang. (..)
ich beschäftige mich gerne mit schwer lösebaren Geschäften, wichtig ist eine korrekte Abwicklung.
Famous last words,
viel Spass bei der voll korrekten Abwicklung.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 04.03.2014, 17:22
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Auch nur ein Tipp,
aber wenn du bei einem großen Händler (z.B Feichtner/Linz.....) kaufts den es schon jahrelang gibt,sogar im Ausland, werden auch den seine Aussagen stimmen.
Die werden sich nicht mit der Finanz/Zoll anlegen,ob jetzt als erster oder zweiter in der Reihe.
Wenn es ein kleiner unbekannter H.ist.....Rechtsanwalt/Finanzamt fragen.....
Aber das sind nur meine Ansichten
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #18  
Alt 04.03.2014, 17:23
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen

Dies kann man wohl nur mit der T2L Bescheinig abschließend klären !!??
Moin,

nimm die Papiere, gehe zum Zoll und lass die eine "verbindliche Zolltarifauskunft" geben.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...62807E821960FC
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Gruss Vestus
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  #19  
Alt 04.03.2014, 17:47
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.

Folgende Kopien liegen mir vor:
-declaration of conformity diese sagt das Boot ist Baujahr 01.2007
-Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt
-Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"

Wie stelle ich sicher dass keine MwSt oder Differenzbesteuerung mehr anfällt. Die Leasing hat doch sicher MwSt gezogen, der Österreicher weist keine aus ? Wie passt das zusammen.
Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.
Irgendwie schließt sich hier für mich noch nicht die Logik wer die MwSt bezahlt hat.

Mit einer T2l Bescheinigung dürfte die Versteuerung wohl sicher sein oder ? Soweit ich erlesen habe muss die MwSt einmal in der EU bezahlt worden sein. Kann ich mir hierüber vor Abschluss des KV Sicherheit verschaffen ?
Hi, ich denke da ist alles OK.

Das Boot ist Baujahr 2007
Rechnung 2008 mit MwSt an die Leasing
bis ende Leasing gehört das Boot formell der Leasing mit Sitz in Italien somit EU
vielleicht hat der Leasingnehmer das Boot zurückgekauft, und dann an den Händler verkauft, somit keine MwSt. ausweisbar.

Wenn das Boot nur nicht mehr als 3 Jahre nach Leasingende nicht in der EU war, ist auch keine MwSt fällig, somit alles Klar.
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  #20  
Alt 04.03.2014, 17:51
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
(..)
bis ende Leasing gehört das Boot formell der Leasing mit Sitz in Italien somit EU (..)
Das ist leider irrelevant.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 04.03.2014, 17:54
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glumpo glumpo ist offline
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Der kroatische Zoll hat es schön vorgemacht.
NAchweis über entrichtete Mwst, und dann noch nen Nachweis dass die Steuer nicht zurückerstattet wurde

Wenn das Boot aus Kroatien kommt, und letztes JAhr dort lag, dann gibt es bestimmt einen Schrieb dass das Boot sich im freien Warenverkehr befindet.


Andersrum kommt mir grad eine Idee, Boote die nicht in den freien Verkehr überführt wurden, abmelden und einfach aus Hr ins Ausland verkaufen
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  #22  
Alt 04.03.2014, 18:06
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen

Das Boot ist Baujahr 2007
Rechnung 2008 mit MwSt an die Leasing
bis ende Leasing gehört das Boot formell der Leasing mit Sitz in Italien somit EU
Ist doch egal wem das Boot gehört. Länger als drei Jahre ausserhalb der EU ist die Steuer erneut fällig.

Der Kahn soll zurück nach Österreich. Nur weil HR (noch) auf Steuernachweise verzichtet, bedeutet das noch lange nicht dass andere Staaten auch so verfahren.
__________________
Gruss Vestus
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  #23  
Alt 04.03.2014, 19:18
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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@GeorgTa danke für die Einschätzung, ich sehe da jedoch noch folgende Probleme:

- es könnte sein, dass das Boot länger als 36 Monate ausserhalb der EU lag (bis 2013 in Kroatien) damit wäre die EU Versteuerung verloren, lt. Zoll.
- die Leasing hat doch sicher die MwSt gezogen, also ist diese, mit der Rechnung, noch nicht endgültig bezahlt worden.
-Sollte der Leaingnehmer das Boot herausgekauft haben hat dieser evtl die MwSt bezahlt, dann wäre dieser Beleg hilfreich. Den habe ich aber nicht.

Wie schon in den andere Treads beschriebenen bräuchte man die gesamte Kette der Käufe zum Nachweisfür die entrichtete MwSt.

@glumpo
Zitat:
Andersrum kommt mir grad eine Idee, Boote die nicht in den freien Verkehr überführt wurden, abmelden und einfach aus Hr ins Ausland verkaufen
was willst du mir damit sagen das ersetzt doch keine T2l und auch kein evtl. schwebendes Zollverfahren für das Boot ?

Geändert von Clauser71 (04.03.2014 um 19:30 Uhr)
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  #24  
Alt 04.03.2014, 19:40
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Wie ist denn das, sind sämtliche in Kroatien liegende Boote (die zum Stichtig dort lagen) sozusagen in einem schwebenden Zollverfahren, die nach und nach abgearbeitet werden ?
Wer die Steuerzahlung nicht nachweisen kann wird nachveranlagt ?
Die Steuerschuld liegt auf dem Boot bzw. beim dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Nachveranlagung ?
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  #25  
Alt 04.03.2014, 21:16
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
@glumpo was willst du mir damit sagen das ersetzt doch keine T2l und auch kein evtl. schwebendes Zollverfahren für das Boot ?

Ich weiß nicht was du andauernd mit dem T2L herumfuchtelst. Von wem ist es ausgestellt worden? HR oder D? Wenn Hr dann uneingeschränkt kaufen.

Nehmen wir an ich bin Händler, und ich weiß dass das Boot nicht sauber durch den HR-Zoll gehen kann......weil NAchweise über die Steuer fehlen ...ansonsten würde man dir das Einheitspapier aushändigen welches dir bescheinigt dass das Boot jetzt in der Eu ist. (Ausser das Boot kam erst nach dem 01.07 nach Kroatien)
Ich kann mir das ganze Deklarieren in Hr sparen indem ich das Boot nehme und ins Eu Ausland verkaufe, die Wahrscheinlichkeit irgendwann belangt zu werden ist gering.

Erstrechnung mit ausgewiesener Mwst hast auch, durch die Differenzbesteuerung bekommst du jetzt nur noch einen Betrag ohne aufgeführte Mwst.
Der Händler macht sich nur im Falle des Falles strafbar wenn er Ware differenzbesteuert die nicht den Status der Ware aus der Eu hatte, denn nur diese Ware darf er so behandeln.
Hier könntest du dich ausreden wenns hart auf hart kommt, denn meist steht drin "nicht Ausweispflichtig aufgrund §25 USTG"

Das mit den 36 Monaten sehe ich erst dann kritisch wenn du an eine Aussengrenze der Eu fährst und rein willst, innerhalb der Eu glaube ich nicht dran.

Geändert von glumpo (04.03.2014 um 21:50 Uhr)
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