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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Sag mal gehts noch?
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan |
#52
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Was ist daran blöd?
Von der Firma Mercury bekomm ich auch nur einmal die Woche eine Rechnung auf der steht dann Lieferung von Datum XY, AB, VW..... Auf jeder Rechnung muss ein Liefer- und Leistungsdatum angegeben werden. Klar kann ich eine Arbeitskraft anstellen die an einem Tag im Monat kommt und alle Rechnungen für den Monat schreibt.
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#53
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Ich denke wir reden aneinander vorbei.
Ihr/Du redet von Warenlieferungen und habt damit Recht. Ich spreche von Werkleistungen welche über Tage/Wochen gehen, wo es mal ein Angebot gab und nach Abschluß eine Rechnung geschrieben wird. Ein Datum wann die Leistung erbracht wurde wird da nicht angegeben. Da steht ganz einfach im Text: Gemäß Angebot vom xxxxxxx berechnen wir: Dann werdendie einzelnen Positionen aufgeführt mit Nettopreisen. Am Ende steht deren Summe. Nächste Zeile ist die MwSt. und am Ende die Bruttosumme welche der Kunde bezahlen muß.
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Gruß Klaus |
#54
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Zitat:
Im Kopf der Rechnung steht dann Rechnungsdatum ist Liefer-/ Leistungsdatum sofern nicht anders angegeben. Sollte es eine Arbeitsleistung geben die über das Datum 30.06.2020 hinaus geht gibt eben eine Zwischenrechnung mit 19 % und danach geht es mit 16 % weiter. Also ich sehe in der Mehrwertsteuersenkung kein Problem. Für mich ändert sich nichts. |
#55
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Du redest von Regiearbeiten, Materiallieferungen usw.
Ich rede von Einheitspreisen. Kein Kunde würde bei einer bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung eine Zwischenrechnung verlangen. So doof sind meine Kunden nicht. Erst am Schluß wird zusammen gezählt. Im umgekehrten Fall (Mehrwertsteuererhöhung) Wird er das als Privatkunde verlangen. Aber nur dann schreibe ich eine Zwischenrechnung. Für mich ändert sich auch nichts, da ich meine angebotenen Nettopreise bekomme. Von daher habe ich auch keine Probleme.
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Gruß Klaus |
#56
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Zitat:
Wenn du geprüft wirst und das auffällt, zahlst du die schuldige USt.-Differenz der Leistungen und Lieferungen bis 30.06. nach. Gegenüber den Kunden denen du diese Ersparnis anbietest, machst du dich auch noch erpressbar, da braucht nur einer unzufrieden sein und dich anschwärzen.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#57
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Erstens biete ich keine Ersparnis an, und zweitens würde der Kunde sich ins eigene Fleisch schneiden.
Wie will denn das Fiamt beim folgenden Beispiel prüfen was wann geleistet wurde?: Eine Firma bestellt bei einem Softwarehaus eine Individualsoftware. Das Softwarehaus bietet diese an zum Pauschalpreis von 25.000,00 € zuzügl. MwSt. Irgendwann ist die Software fertig, implementiert und läuft. Das Softwarehaus schreibt seine Rechnung mit dem gültigen MwSt.-Satz. Kein Fiamt kann prüfen wie der Entwicklungsstand zu einem bestimmten Stichtag war. Und beweisen schon 2x nicht. Nicht immer so ängstlich sein; Frank
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Gruß Klaus |
#58
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Zitat:
Wir stellen gerade auf SAP um und die 4 fleißigen IT'ler die die Umstellung schon 4 Monate begleiten schreiben jeden Tag einen Tätigkeitsbericht mit Projektstand im Abgleich zum Projektplan. Da ist genau deffiniert was die den Tag gemacht haben und bis zu welcher Stufe das System einsatzbereit ist. Also alles prüfbar! Außerdem landet alles bei uns in einem revisionssicheren DMS. Da ist nix mit umherschieben... Bei euch vielleicht in klein klein.... Aber nicht pauschal bei allen. |
#59
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Dein Beispiel hat mit meinem nichts zu tun. Ist ein ganz anderer Fall.
Ich habe nicht gesagt "Rechnung später stellen" Wir arbeiten zu 99% mit Einheitspreisen. D.h. Preis pro m², to, lfm, usw. Da wird am Ende eines Auftrags ein Aufmaß gemacht und nach Abnahme die Rechnung geschrieben. Geht garnicht anders. Der Kunde bezahlt (so Gott will) und das Fiamt bekommt seine Umsatzsteuer. Fertig. Es gab mal eine Zeit, da wollten Kunden eine Aufteilung in Lohn und Material. War aber ein frommer Wunsch. Meine Kalkulation lege ich niemals offen. Auch dem Fiamt gegenüber nicht.
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Gruß Klaus
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#60
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Und der Unterschied in den Texten ist dir nicht aufgefallen, oder?
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#61
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In diesem Fall sind im Normalfall beide Firmen vorsteuerabzugsberechtigt und es gibt keinen sinnvollen Grund für irgendwelche Tricksereien.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#62
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Zitat:
Auch nicht, wenn es Pflicht ist? Richtig, und die Höhe der USt ergibt sich aus dem Leistungsdatum, und dieses wiederum aus der Fertigstellung des Werkes bzw. der Übergabe an den Kunden. Bei einem Estrichboden, der erst noch trocknen muss, kann das Datum der Übergabe auch durchaus mal ein paar Tage nach der eigentlichen Arbeit liegen.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#63
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Zitat:
Somit ist eine Rechnung erforderlich, die Material und Arbeitszeit getrennt ausweist. Andernfalls wird die komplette Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#64
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Sehe ich es zu einfach?
Ich schreibe eine Rechnung. Oben ist ein Datum, unten ein Preis (die Summe aller Einzelpositionen). Darauf USt. und fertig. Ich kenne keinen Fall (weder bei meinen Eingangsrechnungen, noch den Ausgangsrechnungen) wo sich das Finanzamt dafür interessiert hätte ob ich die Rechnung nicht hätte früher (oder später) stellen können. Wenn´s fertig ist kann ich berechnen. Vorher wird mein Kunde sich wundern. Später: Ja gut, bin ich halt ne faule Sau und hab´s scheinbar net nötig. Im Grunde stellt sich die Frage doch jedes Jahr im Dezember: Brauch ich den Umsatz unbedingt noch, oder ist´s eh schon so bärig gelaufen, dass wir das mal im Januar schreiben. Motzen tut meine Buchhalterin nur, wenn die Rechnung im alten Jahr, der Zahlungseingang dann aber erst im neuen Jahr ist.............keine Ahnung warum, ihr Problem Diese "Unschärfe" kennt der Staat doch auch. Ist halt so.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#65
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Und glaube mir. Unser Finanzamt erkennt das an und ich habe noch keine Rechnung gesplittet. Im ursprünglichen Text meinte ich, daß Kunden die Aufteilung schon im Angebot wollten.
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Gruß Klaus |
#66
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Zitat:
Warum deine Buchhalterin da motzt, verstehe ich allerdings auch nicht.
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#67
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Ist auch sinnvoll. Beim Preisvergleich zwischen zwei Anbietern bezieht der Kunde natürlich mögliche Steuervorteile mit ein.
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#68
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Ich verstehe sie. Sie möchte einfach einen zeitnahen Jahresabschluß ohne Verbindlichkeiten und Rückstände.
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Gruß Klaus
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#69
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Zitat:
Wenn Leistung und Rechnungsstellung im alten Jahr stattfinden, die Zahlung aber spaeter, gibt es aus Buchhaltersicht nix zu meckern, egal wann Zahlungseingang ist.
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#70
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und Allgemeinkosten gehen den Kunden einen Dreck an. Jetzt genug zum Thema.
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Gruß Klaus |
#71
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Zitat:
Also in dem Fall Rechnung ist -natürlich- im alten Jahr schon draussen (Leistung natürlich erbracht) aber eben so spät, dass der Kunde fast keine Chance mehr hat. Ich muss "bilanzieren", was auch immer das heisst Sie meint auch ich müßte mehr Kosten haben, dann würde ich weniger Steuern zahlen. Dann komm ich und sage: "Was ist jetzt besser, weniger Geld zu haben oder mehr, und darauf eben notgedrungen Steuern zu zahlen?"...………. Franky, der Ahnungslose, der sich nur um´s gröbste kümmert, Geld muss her.
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#72
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Beim Abgrenzen geht es nur um die GuV. Kosten und Erträge müssen in dem Zeitraum gebucht sein, in dem die Leistung (respektive der Verkauf) erbracht wurde. Wenn du punktgenau am 31.12. abends deine Rechnungen raushaust, muss die das nicht machen. Ansonsten muss sie eine Schätzung buchen.
Mit der Umsatzsteuer hat das normalerweise nichts zu tun.
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Viele Grüße, Carola
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#73
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Zitat:
Ist bei mir etwas kompliziert vielleicht, weil ich gemixt schreibe. Inland mit Ust. Was in´s Ausland geht ist ohne Ust ("Steuerschuldner ist Leistungsempfänger im Sinne von §....." muss da scheinbar drunter stehen. Hat man mir erklärt usw...….). Aber wie gesagt wurscht. Das FA ist zufrieden. Ich bleibe bei meinem einfachen Ansatz dabei: Ab dem Tag wo 16% gelten schreib ich 16% drunter, und ab dem Tag wo wieder 19% gelten wieder 19% drunter. Und die Eingangsrechnungen genauso. Das was draufsteht gilt für mich. So wird´s gemeldet und abgeführt. Dann schaun mer mal.
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#74
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Zitat:
Abgrenzen bedeutet, dass das noch nicht eingegangene Geld trotzdem dem alten Jahr zugerechnet wird (daraus folgend auch der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer). Dafür wirkt sich im neuen Steuerjahr der tatsächliche Zahlungseingang eben nicht mehr steuerlich aus, d.h. er erhöht nicht Umsatz und Gewinn. Was es da zu motzen gibt, verstehe ich allerdings immer noch nicht. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass Kunden die Leistungen aus dem Dezember erst im Januar bezahlen. Bei entsprechenden Zahlungszielen kann sich das auch in Februar und länger ziehen.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#75
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Zitat:
Vielleicht muss sie deshalb 3 Mausklicks mehr in Datev machen So what, mit dem Problem wird sie doch net alleine auf der Welt sein Und genauso sehe ich das mit der USt- Änderung (zum Topic). Das wird doch zu lösen sein. Zur Not glüht halt bei DATEV der Hotlinedraht# (bzw., ich bin im Newsletter-Verteiler von denen, da gibt´s dann irgendwann was dazu zu lesen).
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