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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#27
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Moin moin,
Zitat:
Ansonsten, das ganze steht direkt auch so in der StVO, also nicht besonders gut versteckt: Zitat:
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#28
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Zitat:
Hier ein Beispiel unserer Scarab: Bootslänge : 9,50m Bootsbreite : 2,55m Gewicht : n bissl überladen ( 150 kg ) Gesamtlänge : 16 m ( Gespann ) Trailerlänge : 11 m also auch "längere" Boote sind Trailerbar, aber an die Max. Länge von 18 m wird man nicht rankommen... das war die Frage
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#29
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OK, hab's kapiert
Mein Boot bringt mit Trailer fast 3,5t auf die Waage, abzüglich die 140kg Stützlast meines Autos... Länge Boot 8,20m, breite 2,50m - demnach alles im grünen Bereich.... |
#30
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Mit Stützlast hat sich was geändert, meine mich erinnern zu können, dass die nicht mehr abgezogen werden darf..... Mir fällt im moment aber nicht ein wo ich das evtl. gelesen habe.
Bis denne, Rainer |
#31
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aaaa - bezieht sich nur auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ist die Höher als das was ich ziehen darf kann ich den Anhänger bis zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges plus Stützlast beladen.
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#32
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das GEsamtgewicht des Anhängers = Achslast + Stützlast...
die Achslast beim Hänger ist die Anhängelast des PKW... die Stützlast kommt zum zugfahrzeug... so mal ganz Grob |
#33
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Entscheidend ist zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wenn das 3500KG ist darf der abgekuppelt auch nur 3500KG wiegen da gibts auch nichts dran zu deuteln.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#34
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nö Volker.
Zulässiges Gesamtgewicht Anhäger 2000 Kg sind wie Stephan schon schrieb 2000 KG. Wenn Dein Auto aber nur 1500 ziehen darf, Darf der 2000 Kg. Anhänger 1500 zuzüglich Stützlast wiegen.
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#35
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klar die kleinere Größe gibt das max. vor das wiederspricht aber nicht meiner Aussage...
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#36
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wenn die Achslast des Hängers 3500kg ist und die Stützlast 150kg ist das zulässige gesamtgewicht 3650kg... dies sind die Eckdaten des Sigma ultra light...
Das Fahrzeug muss natürlich die entsprechenden Daten ziehen dürfen... |
#37
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So stehts in meinen Papieren aber von Achslast war bis jetzt auch noch nicht die Rede.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#38
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Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Trailers 3,5t beträgt kannst Du die Stützlast nicht dazurechnen, weil der Trailer abgekuppelt überladen wäre.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#39
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Siehe Seite 4
https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf Einige Versicherungen erklären das auch so bis denne, Rainer |
#40
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Zitat:
ich habe geschrieben zulässige Achslast 3500kg Stützlast 150kg zlässiges Gesammtgewicht 3650kg so steht es wie bekannt in den Papieren des Sigma Ultra light 3650... da der Trailer mit 3650 nicht überladen ist ist dies zulässig.... |
#41
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#42
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Volker alles richtig war nur auf die Frage von Stephan.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#43
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also in meinem betagten Anhänger von 1972 steht. StützlasT 75Kg. Zulässige Achslast 1000 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1000 KG.
Auch im Fendt von 1985 ist zulässiges Gesamtgesicht und Achslast identisch. Im Westfalia dito - Stützlast fehlt dort ganz. Im Bootstrailer aus 2012 ebenso - Stützlast 100 kg. Daraus müsste ich schließen, dass die Stützlast nicht zugerechnet werden kann. Es bleibt beim zulässigen Gesesamtgewicht das in allen 3 Fällen der Achslast entspricht, warum auch immer. Kann mir nicht vorstellen, dass das von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt anders in den Papieren gehandhabt wird..... - ab verunsichert bin ich jetzt doch - naja wird schon irgendwo stehen |
#44
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Zitat:
ich denke die Regelung kommt auf das Jahr der Zulassung an.. |
#45
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Moin moin,
Zitat:
Nach StVZO zugelassene Trailer (was Deine 1972 und 1986 erstzugelassenen mit ziemlicher Sicherheit sind) werden als auflaufgebremste Anhänger mit den Werten "Gesamtgewicht" entspricht "Anhängelast" = "Achslast" + "Stützlast" zugelassen - und nach aktueller StVZO §41 (10) ist dabei bei 3500kg Ende, auch wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist. Es gibt allerdings als echte konkurrierende Gesetzgebung dazu die EU-Verordnung (nicht Richtlinie!) 1230/2012, nach der man ebenfalls ein Fahrzeug (hier: einen Anhänger) zulassen kann - und nach den dortigen Definitionen wird die Stützlast nicht der Anhängelast zugerechnet, wenn das Fahrzeug für ein entsprechendes Gesamtgewicht zugelassen ist. Will sagen: ein nach EU 1230/2012 zugelassener Anhänger darf mit einer zulässigen Achslast von 3500kg, einer zuässigen Stützlast von maximal 350kg und damit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3850 kg typisiert werden - und mit Auflaufbremse hinter einem PKW mit zulässiger Anhängelast von 3500kg gezogen werden, sofern die Stützlast zulässig ist und der PKW nicht überladen ist und der Fahrer den passenden Führerschein besitzt (C1E notwendig!). lg, justme Geändert von justme (13.11.2019 um 19:39 Uhr) |
#46
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Fahrt mal auf eine Waage.Einmal nur den Anhänger wiegen und einmal angekuppelt, das Zugfahrzeug steht dabei nicht mit auf der Waage.Warum ist jetzt der Anhänger um die Stützlast leichter geworden?Das hat mit den eingetragenen Gewichten also nur bedingt zu tun und die Stützlast kann dazu addiert werden, weil die auf das Zugfahrzeug geht.
Gruß Ralf |
#47
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Was bedeutet wohl Gesamtgewicht?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#48
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#49
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Oh, mal wieder eine Gewichtsdiskussion!
Wenn einer der mit roten Pfeilen gekennzeichneten Werte nicht eingehalten wird, bist du nicht mehr legal unterwegs.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#50
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jo - aber es bleibt doch dabei dass F.1 (Trailer) die Gesamtmasse, früher Gesamtgesicht eine Angabe einschl. Achse und Stützlast ist. Und um anderes ging es doch dabei, nachdem wir die zulässige Länge durchgekaut hatten, nicht.
Dass nach EU 1230..... da dann auch mehr als 3500 kg zusammen kommen dürfen ändert daran doch nix - oder sehe ich das falsch..... |
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