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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich kann eine vollstreckbare Forderung nicht durchsetzen
Hallo,
ich habe ein Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung. Im Internet habe ich den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/ den Gerichtsvollzieher heruntergeladen und nach meinen Möglichkeiten ausgefüllt. Diesen Auftrag habe ich wie vorgegeben an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes geschickt. Dann habe ich einen Kostenvorschuss auf das Gerichtsvollzieherkonto gezahlt. Dann bekomme ich einen Teil meines Vorschusses zurück und meine Unterlagen, da ich in Modul irgendwas nicht angekreutzt habe. Also neu ausgefüllt, den wieder geforderten Vorschuss überwiese. Unterlagen wieder zurück bekommen da meine Forderung in Modul irgend einen Fehler aufweist, Vorschuss abzüglich Gebühren wieder zurückbekommen. Also wieder ausgefüllt, erneut Vorschuss wie gewünscht überwiesen, was passiert?? Ich bekomme einen Teil des Vorschusses wieder zurück und meine Unterlagen natürlich auch. Ich habe mitlerweile der lieben Frau Gerichtsvollzieherin drei wirklich freundliche E-Mails geschrieben, mit der Bitte, mir doch mitzuteilen, wie ich diesen Auftrag richtig ausfülle. Zwischenzeitlich habe ich über 100 Eu an Gebühren und ca. 35 Eu an Porto bezahlt. Ich bekomme keine Antwort auf Mails, während der angegeben Sprechzeiten und auch ausserhalb geht keiner ans Telefon. Kann mir jemand einen Tip geben wie ich weiter vorgehen kann. Ein Jura Studium erscheint mir nicht so sinnvoll.
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Gruß Albert |
#2
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Geh zum Rechtsanwalt und laß den das ausfüllen. Der sagt auch dem Gerichtsvollzieher bescheid.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#3
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Hast du Zinsen geltend gemacht? Da passieren oft Fehler. Mir seinerzeit auch.
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#4
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Zitat:
Das ist einer der Knackpunkte: Die Vollstreckbare ist 20 Jahre alt. Jetzt weis ich das der Schuldner wieder "im Geschäft" ist. Zinsen habe ich geltend gemacht, die liebe Frau Gerichtsvollzieherin hat mir z.B. mitgeteilt das nach der aktuellen Rechtslage nur Zinsen für einen bestimmten Zeitraum angesetzt werden können. Auf Rückfrage wie der bestimmte Zeitraum ist, bekomme ich keine Antwort. Also mal mit fünf Jahren probiert, Ergebniss, Unterlagen zurück da die Zinsberechnung fehlerhaft ist. Ist die mit dem Schuldner verwandt?
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Gruß Albert
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#5
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Einfach einen Anwalt alles machen lassen.. auch diese Kosten sind ja Kosten die der Schuldner tragen muss...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Darf die Gerichtsvollzieherin ja auch nicht, dass wäre eine unzulässige Rechtsberatung.
Wenn du nie Zinsen zwischendurch geltend gemacht hast, wären es drei volle Jahre plus der Rest des Jahres, also ab 1.1.2016. Die ganz normale Verjährung bei Privatpersonen (wenn der Schuldner eine ist)
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#7
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Zitat:
Spar Dir das Geld für Gerichtsvollzieher und Anwalt.Erst mal musst Du in Vorkasse gehen und am Ende ist von dem Lump (auf deutsch Betrüger) nichts zu holen. Habe ich alles durch. Mein Freiheitsdrang hat mich bisher von der 9mm Lösung zurückgehalten. |
#8
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Naja, das kann man nicht verallgemeinern. Kommt immer auf die Höhe drauf an.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#9
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Dass ein GVZ eingeschränkte Geschäftszeiten hat, ist klar; dass Du diesen zu diesen gar nicht erreichst, absolut außergewöhnlich.
Diese meist 2 x 1 Std sitzen die idR unentwegt am Rohr. Zinsen dürften auch kein Problem sein, da dieoffenbar tituliert sind (dann ist die Verjährung unterbrochen). Hast Du ein vernünftiges nachvollziehbares Forderungskonto erstellt? Also mit Hauptforderung, Zinsen seit...., mit Kosten des Verfahrens u festgesetzten Zinsen auf u seit? Mit Vollstreckungskosten, allen Belegen, Zinsen wiederum darauf u zinsfreien Auslagen (EMA, GBA etc) ? Gerichtsvollzieher prüfen das sehr genau u bei nur einer Unstimmigkeit bekommt man den ganzen Schmodder zurück. Da hilft nur: Nachfrage. RA kann man machen, würde ich mir sparen. Bei einer 20 Jahre alten Forderung ist die Chance groß, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#10
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Nachfragen
Zitat:
Diese meist 2 x 1 Std sitzen die idR unentwegt am Rohr:eben nicht. Da hilft nur: Nachfrage: Mehrfach gemacht, keine Antwort.
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Gruß Albert |
#11
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Denke, ich geb das ganze nächste Woche dem Liebling Kreuzberg von Bonn.
Ob ich jetzt 200 Eu plus Nerven oder 400 Eu ohne Nerven investiere.
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Gruß Albert |
#12
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Zitat:
Wenn die Zinsen tituliert sind, kann man die natürlich auch geltend machen. Die Verjährung greift nur bei untitulierten Forderungen. Darum muss man ja entsprechend zeitnah reagieren. Und natürlich geben GVZ Auskünfte zu Formfehlern u dürfen sie auch. Meist fehlen Nachweise zu Forderungen o die Forderungskonten sind nicht schlüssig. Ich geb einfach mal 5 Jahre an, klappt nicht.
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#13
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Zitat:
deine beiden letzten Absätze vestehe ich nicht, kannst Du nochmal nachhaken.
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Gruß Albert |
#14
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Albert, Vollstreckung ist ein Prozess mit sieben Siegeln.....
Ich würde nach wie vor darauf bauen, die GVZ telefonisch zu erreichen. Bei 20 Jahren ist das doch ein Witz, oder? Die Forderungskonten sind sehr speziell. "Mal eben" geht da nicht. Du musst die Hauptforderung aus dem Titel eintragen + Zinsen. Ebenso alle bisher entstandenen Kosten; mit Zinsen seit Entstehung, also RA, Prozesse, GVZ. Gerichtskosten, EMA-Auslagen etc sind zinsfreie Auslagen. Das muss alles super genau dokumentiert u nachgewiesen werden. Ich hab das frûher noch alles "zu Fuss' ausgerechnet, heute gibt es da tolle Programme für. Lade Dir ein vernünftiges Forderungskonto runter; ich helfe Dir auch gern, wenn Du mich mit den entsprechenden Daten versorgst. Mein erster Tipp wäre allerdings, die GVZ zu erreichen. Die weiß schon genau, wo es hakt.
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#15
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Darum schrieb ich:
"Wenn du nie Zinsen zwischendurch geltend gemacht hast, wären es drei volle Jahre plus der Rest des Jahres, also ab 1.1.2016" Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#16
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Nee, die darf Dich nicht beraten.
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Gruß, Jörg!
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#17
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Zitat:
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Gruß
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#18
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Die soll mich auch nicht beraten, mir nur eine Frage mit ja oder nein beantworten. Die Frage warnur, ob ich Sie mit der Anschriftenermittlung beauftragen kann, mehr nicht.
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Gruß Albert |
#19
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Zitat:
Ich brauche nicht gerichtlich weitermachen, ich habe ein Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung. Ob ich damit was erreichen kann soll ja der GV herausfinden, das ist sein Job.
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Gruß Albert |
#20
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Wenn man einen Titel bekommen hat und danach den entsprechenden Vollstreckungsbescheid, dann braucht man keinen Anwalt mehr, sondern sendet den Vollstreckungsbescheid an den zuständigen GV. Die Zinsen rechnet er anhand der Daten im VB selbstständig aus.
Aber es gibt unter den GV auch mannshohe Orgelpfeifen.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#21
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Zitat:
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Gruß Albert |
#22
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Nein, man braucht keinen Anwalt; meist (wenn es kein LG-Verfahren ist) noch nicht einmal für den Titel.
Vollstreckung ist eh kein Anwaltszwang. Aber....es ist oft rechtlich so diffus verwoben und schwierig, dass es für Laien schlicht unmöglich ist. Auch kommt es auf die Gerichte u GVZ an. Kleinere geben oft detaillierte Hinweise, große, überlastete schicken den ganzen Schmus nur als unschlüssig zurück. Es ist Aufgabe des Gläubigers. schlüssig zu argumentieren, nicht die Aufgabe des GVZ, Forderung, Zinsen, Kosten u Kostenzinsen zu berechnen.
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#23
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Die Beantragung von Lohn-bzw. Kontopfändung wirkt Wunder.. viel besser als der normale GV-Besuch.
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#24
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Zitat:
Wenn man diese Daten nicht hat, kann man nur auf eine Sachpfändung zurück greifen; evtl mit folgender VA, in der diese Auskünfte erteilt werden müssen. GVZ führen nur gestellte Aufträge aus u recherchieren nicht. Das ist Aufgabe des Gläubigers. Albert wird irgendeinen Haken im Forderungskonto haben. Aus der Ferne u ohne Angabe von Fakten, ist das aber nicht nachzuvollziehen. Da kann man auch keinen pauschalen Rat geben, weil das ein individuelles Problem sein wird. Auch, sollten die Daten vorliegen, wenn Albert ne Konten- o Lohnpfändung beantragt, bekommt er seinen Schmus zurück. Die Unschlüssigkeit ist ja nicht abhängig von der Art der Pfändung. Die Forderung ist 20 Jahre alt, ich weiß nicht, was da alles kosten- und zinsauslösend passiert ist. Da kann so ein Forderungskonto schonmal zwei/drei Seiten betragen und die Nebenforderungen die eigentliche Hauptforderung bei weitem übersteigen.
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#25
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Hi! Habe mich hier gerade erst angemeldt, da ich derzeit meinen SBF Binnen und See mache und hier auf "Hilfe und Tipps" zur Prüfung hoffe. Genial wäre es natürlich, gar Kontakte knüpfen zu können.
Das beiseite: Beim ersten Durchstöbern des Forums bin ich auf Deine Frage getroffen. Wenn das für Dich noch aktuell ist, kannst'e mich gern anschreiben; ich mein Fachgebiet Dann nutzte ich diesen Post hier aber auch für meine erste Anfrage: Wo kann man sich hier vorstellen?? |
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