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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute!
Ich habe eine fragge an euch? Ich habe voriges Jahr ein Boot bei einem Händler eingetauscht. Jetzt mailt mir der Händler, das der Moro einen Riss habe und dieser schon Älter sein müsse und ich das genau gewußt hätte. Was eine glatte Lüge ist. Faktum ist Er hat das Boot immer im Freien Stehen gehabt., im Winter weiß ich nicht wo! Jetzt im Februar hat es jemand aus Dresden erworben und es war anscheinend nicht in Ordnung. Nun meine Frage?: Hat der Händler ein Recht dies bei mir einzuklagen obwohl das Geschäft mit ihm schon ein Jahr zurückliegt. Ich vermute, das Er es nicht Winterfest gemacht hat. Denn sonst hätte er den Schaden bei der übernahme schon sehen müssen, bzw. beim Weiterverkauf, da er ja das Boot überprüfen müsste, wenn er es Verkauft. Was meint Ihr Dazu? Mfg. Mani
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#2
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na, solange das ein privatverkauf war und du ihm nicht boeswillig einen defekt verschwiegen hast (was er dir erstmal nachweisen muesste), solltest du auf der sicheren seite sein.
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Gruss, Luis ![]()
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#3
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Hallo,
soweit ich weiß muss der Händler dir beweisen das du das gewusst hast. Und als Händler hat er eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Zahlungen da der Gesetzgeber dem Händler eine gewisse Fachkenntnis vorraussetzt.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#4
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Du hast völlig recht, daß der heutige Zutand des Bootes einige Zeit nach der Übergabe nichts über den Zustand zur Übergabe sagt. Behauptungen, die sich auf heute beziehen, haben für den Übergabetag keine Aussagekraft.
Ich nehme an, du hast das Boot als Privatmann verkauft "wie besichtigt und ohne Gewähr". Dann scheiden etwaige Sachmängelansprüche schon grundsätzlich aus.
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Beste Grüße John
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#5
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Aber daß er damit durchkommt glaube ich auf keinen Fall !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#6
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Wenn der Motor einen Riss gehabt hätte,
hätte der Händler das beim Kauf bzw spätestens beim Einwintern feststellen müssen und nicht ein Jahr später. Nachdem harten Winter ist das ein Lacher.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#7
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Mein Tip: Nur ganz kurz antworten, daß keine Ansprüche bestehen. Lange Erläuterungen können später nur störend sein.
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Beste Grüße John
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#8
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Hallo Mani,
ich bin zwar kein Jurist, aber an Deiner Stelle würde ich die Sache ebenfalls ganz locker sehen. Wie ein Vorschreiber bereits formulierte, sollte von einem Händler eine gewisse Sachkenntnis vorrausgesetzt werden können. Das der Übergang schon fast ein Jahr her ist, ist eine weitere Tatsache, die dem Händler einen Rechtsanspruch nahezu unmöglich machen dürfte. Wie gesagt: lediglich meine bescheidene Meinung. Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#9
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#10
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![]() Gruß Freddy
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#11
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Morgen Bf Familie!
Ich habe Gestern wieder ein email, von dem netten Händler aus Klagenfurt bekommen, der jenes Boot was ich bei ihm eingetauscht habe nach Deutschland verkauft hat und mir einen Frostschaden aufbrummen wollte, bekommen. Nun hat der neue Besitzer diesen in Potsdam bei einem Bootswerkstatt wurde ein schaden von 3000.- Euro festgestellt. Aber es war keine Rede mehr von einem Frostschaden, sonder er schreibt, der Motor ist kein Cobra, sondern ein alter Mercruiser laienhaft umgebaut, die Gelenkwelle ist verrostet, Der Schaltzug sitz fest, Welle und Ritzeln sind angerostet, am Radsatz sind Stücken von Zähnen ausgebrochen Weiterhin sollen schäden am Lagergehäüse und am Gehäuse sein. Die Moral von der Geschichte ist, das ich bis zuletzt ohne irgendwelche probleme Gefahren bin und das Boot beim Händler 1 Jahr gestanden hat, übern ganzen Sommer im Freien. Da der neue Besitzer dies nun bei Ihm einfordert, will erdasselbe bei mir einfordern. Was haltet Ihr davon, geschweige den, das der Händler mir vorwirft das alles gewußt zu haben. Aber das witzige ist das, er als Fachmann mit Werkstatt hat das anscheinend auch nicht erkannt, sonst hätte er ja mit mir den Tausch gar nicht gemacht. Das Boot war ja über 2 Monate bei ihm, bevor wir das Geschäft mit ihm abgeschlossen haben. Sehr merkwürdig Was? Der Verkauft ein Boot ohne es zu Inspektieren. Übrigens meines ist auch nicht gegangen, als ich es von ihm gekauft habe, obwohl er gesagt hat er habe ein Service gemacht. Ich bitte um eure Meinung da´zu. Schönen Tag noch. Mani Ps.: Vorgeschichte findet Ihr unter Forderung. Geändert von mh1967 (18.04.2010 um 08:52 Uhr) |
#12
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Wie sah der Verkaufvertrag damals von Dir aus?
Verkauft mit Ausschluss der Sachmängelhaftung an den Käufer (Händler) ? Puhh, ich glaube das wird ne streitbare Geschichte. Der neue Käufer hat sicher Ansprüche an den HÄNDLER. Wie auch immer, nimm einen Anwalt. Das muss Dir die Sache wert sein! ![]()
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#13
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Ich habe nur die Rechnung von von Ihm.Kaufvertrag gibt es keinen.
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#14
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Hallo Mani,
entspann dich,lehne dich zurück und genieß das schöne Wetter. Schreib ihm das seine Ansprüche keine rechtliche Grundlage haben und er schon vor Gericht gehen muss wenn er Ansprüche stellen will. Und der Klage kannst Du ganz gelassen entgegensehen.Aber meistens hat es sich dann schnell erledigt und er gibt Ruhe. |
#15
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Er als Profi muss bei Inzahlungsnahme die Defekte feststellen! - Ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen, gerade wenn du das Boot vorher schon von Ihm gekauft hattest!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#16
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üer kann gar keine ansnsprüche stellen , wenn er als händler das boot von dir gekauft hat und jetzt nach was kaputt ist isses sine problem
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#17
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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Gewährleistung ist ein EU Recht!
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#19
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Weiss ich.
![]() Aber in A gelten beim Kaufvertrag meines Wissens andere Regelungen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#20
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Moin, selbst wenn. Wieviel Jahre nach Eigentumsübergang soll denn die Gewährleistungspflicht für einen gebrauchten Gebrauchsgegegnstand gelten, welcher nicht sachgemäss gelagert und behandelt wurde während er sich in der Obhut des Händlers befand? ![]() Das kannst du ganz beruhigt aussitzen. Der Händler hat das Boot in Zahlung genommen für einen Preis, den er festgestellt hat. |
#21
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Hallo Mani,
Habe ich das alles jetzt richtig verstanden: 1. du hast dein Boot gegen ein anderes bei dem Händler in Österreich eingetauscht. 2. Dein Boot stand 2 Monate bei dem Händler, bevor du den Tauschhandel gemacht hat. 3. Nach einem Jahr verkauft der Händler dein ehemaliges Boot nach Deutschland 4. Jetzt wird behauptet, dass du damals einen anderen Motor, als den angegebene drin hattest. 5. Der jetzige Käufer (also du 1.Hand in Österreich, Händler 2. Hand in Österreich, neuer Besitzer 3. Hand in Deutschland) verklagt jetzt den Händler wegen Schadensersatz und der Händler 2. Hand möchte jetzt von dir Schadensersatz haben. Wenn das alles so richtig ist, nimm dir mal ganz vorsorglich einen Anwalt, denn Ö-Recht und D-Recht sind 2erlei, wenn ich das richtig weiß, was Haftung anbelangt. Die Frage, die sich mir stellt: Was hat der Händler 1 Jahr lang mit deinem Boot gemacht? Hat er evtl. den Motor selbst ausgetauscht und versucht nun dir was unterzuschieben? Meiner Meinung nach haftest du nicht, sondern der Händler in Österreich. Aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel. Sitze das nicht aus, sondern kümmere dich drum. Vielleicht ist hier ja auch ein Anwalt im Bf, der dir per PN vorab Auskunft geben kann, denn einfach ist die Rechtslage nicht, wenn ich das alles richtig verstanden habe. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#22
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Hallo Andrea!
Genau so ist es. Mein Nachbar ist Anwalt, der wird sich das nächste Woche einmal ansehen. L.g. Mani
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#23
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Auch jetzt würde ich es nicht anders machen. Der Zustand, den das Boot heute haben mag (oder nicht?), hat keinerlei Aussagekraft über den Zustand, mit dem Du das Boot an den Händler verkauft hast.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (19.04.2010 um 11:08 Uhr) Grund: Interpunktion korrigiert |
#24
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Hi Mani!
Vielleicht willst/kannst du ja preisgeben, um welchen Händler es sich hier speziell handelt. Denke mir, es wird einige Leute hier im ![]() Österreich scheint hier momentan wirklich mit schlechtem Beispiel voranzugehen. Erst kürzlich hat sich Pulko-Boote Graz in den Konkurs verabschiedet und vorher noch schnell eine Yacht samt Zulassungspapiere (offensichtlich kopiert) 2-mal verkauft! ![]() Die Tragik ist, dass beide "Bootsbesitzer" ihr Schiff bei der Landesregierung zugelassen bekommen haben und nun niemand genau sagen kann wer der rechtmäßige Besitzer ist. ![]() Manchmal schäme ich mich Österreicher zu sein..... Gruß Mike
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#25
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![]() Zitat:
solche sachen spielen sich doch überall ab. leider! wenn ein händler dem ich ein boot/ auto überlassen habe (was auch immer) gelegenheit hatte die sache lange genug in augenschein zu nehmen, würde ich mich mal recht locker zurücklehenen und ne flasche von dem teuren roten aufmachen. andererseits möchte ich gerne mal ansprechen das es auch händler gibt die ihren pflichten in sachen gewährleistung nachkommen. hier mal beispiele: mein drittes auto war ein manta cc und auf der heimfahrt ging der motor hoch ( lagerschaden ) der händler hat folgenden deal vorgeschlagen nachdem er mich abgeschleppt hat. ich zahle nen neuen motorblock und du die arbeitszeit. ich fand das sehr fair. hat damals soviel gekostet wie das auto wert war. erst kürzlich hab ich meinen ab gekauft und probleme damit gehabt. der händler hat sich wirklich mit all seinem wissen und seinen tips darum gekümmert damit ich den wieder zum laufen bringe. selbst die teile waren 2 tage später bei mir. (natürlich kostenfrei) bei dem johnsen den ich dort in zahlung gegeben habe war der impeller defekt. nen fairen preis hatte ich von dem händler auch bekommen. er hatte ihn im becken getestet und kompression, öl etc gecheckt. hat er mir wohl mitgeteilt aber mir nicht unterstellt ich hätte ihm was angedreht. es geht wohl auch andersrum und ich würde diese geschäftsleute auch jederzeit empfehlen. gruß feivel |
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