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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Weiter gehts!
BINNENSCHIFFAHRT Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge in der Binnenschifffahrt Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der Verordnung (Interner Link) über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch). Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind: Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten, z. B. Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind Fähren schwimmende Geräte. Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks) Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können, Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt, Beiboote, Fahrgastboote im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 11 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Barkassen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 12 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung. UND hier muss man sich gleich den ersten Satz ganz genau durchlesen!! Denn da steht das entscheidende : DEUTSCHE KLEINFAHRZEUGE ... Was genau ist damit gemeint!!! Ein in NL oder B registriertes Schiff ist kein deutsches Kleinfahrzeug, sondern ein holländisches oder ein belgisches und damit gilt das nicht!! |
#27
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Wenn nun das holländische, belgische, maltesische - oder wo auch immer - Gesetz erlaubt, dass Ausländer, also auch Deutsche ein Schiff dort zu registrieren, dann ist das Schiff kein deutsches Kleinfahrzeug!
Gerne höre ich Gegenargumente, aber bitte dann genau den Gesetztes- oder Verordnungstext! Alles was bisher zitiert wurde bezog sich auf Binnenschiffe oder Seeschiffe, Sportboote sind Beides nicht!! |
#28
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hab dir ja schon die KlFzKV-BinSch verlinkt...
hier der aktuelle link aus Elwis... https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ationFile&v=11 |
#29
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Begriffsbestimmung:
"Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen
ein deutsches Kleinfahrzeug wird es durch den Wohnsitz des Eigners... und somit unterliegt es der deutschen KlFzKV-BinSch |
#30
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Da die Frage uber die NL KatasterEintrag ging und es jetzt uber das D Schiffsregister handelt, trete ich zurzeit zurück .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg Geändert von RobG_NL (17.09.2019 um 21:55 Uhr) |
#31
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Zitat:
Gerne hoere ich Gegenargumente, aber bitte dann genau den Gesetztes- oder Verordnungstext!
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#32
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Ich kann leider nur mit dem dienen was WIKIPEDIA sagt:
Mit Seeschifffahrt, in Österreich und der Schweiz auch Hochseeschifffahrt, bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen. Zu den Fahrtgebieten der Seeschifffahrt zählen auch hierfür taugliche Wasserstraßen, also große Flüsse (z. B. die Elbe bis Hamburg oder die Weser bis Bremen), Kanäle (Panamakanal, Sueskanal, Nord-Ostsee-Kanal) sowie durch Wasserstraßen mit dem Meer verbundene Binnenseen (etwa die Großen Seen in Nordamerika). In der Seeschifffahrt unterscheidet man Linienschifffahrt und Trampschifffahrt. Im Liniendienst laufen die Schiffe eine bestimmte Abfolge von Häfen nach festen Fahrplänen an, in der Trampschifffahrt verkehren die Schiffe frei nach Angebot und Nachfrage mit der jeweiligen Ladung. Für die Seeschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die Binnenschifffahrt. In den deutschen Hoheitsgewässern wird diese durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt. |
#33
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Zitat:
dann schau mal in den Leerbüchern nach oder such dir gescheite Quellen ELWIS ist die Seite des WSA (Bund) wo man alles nachlesen kann in aktueller Form...https://www.elwis.de/DE/Startseite/Startseite-node.html das Sollte man als Sportbootfahrer wissen-- |
#34
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Aber wir wollen ja gemeinsam versuchen, aufzudröseln, was muss und was nicht!!!
Hier etwas WICHTIGES: Für Sportboote unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, zum Teil auf Grundlage europäischer Richtlinien. Und dann gilt auch dass über 15 m in ein DE Register eingetragen werden muss! Siehe BSH!! Das wiederum bedeutet aber auch, dass wenn das Sportboot nicht unter DE Flagge fährt, diese Vorschrift nicht gilt! Das bedeutet auch, dass ein HIESIGER, der sein Sportboot in NL registriert, was er nach EU Gesetz machen kann, auch unter NL Flagge fahren muss! Sehe ich das so richtig? |
#35
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Zitat:
Bescheuerter als du kann man echt nicht reagieren! All deine Bushido Beiträge gehen davon aus dass Sportboote Binnen oder Seeschiffe sind - und das sind die neunmal NICHT!!! |
#36
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Zitat:
So lange der Eigner einen Wohnsitz in Deutschland hat, darf er innerhalb der Bundesrepublik nur die deutsche Bundesflagge als Nationale führen.... daraus ergibt sich , dass es ein deutsches Schiff ist ergo das es in Deutschland registriert werden muss... |
#37
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Zitat:
ein Seeschiff oder Binnenschiff ist aber nicht im Umkehrschluss ein Sportboot... zur Erläuterung ist in der Binnenschiffahrtsordnung von Fahrzeugen die rede.... sind all gemeint (auch Kleinfahrzeuge)… sollten Sportboote nicht gemeint sein steht in dem text "ausgenommen Kleinfahrzeuge" |
#38
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Zitat:
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#39
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Zitat:
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
lg, justme
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dann würd ich mir das Flaggenrecht nochmal zur gemüte ziehen...
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#42
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Zitat:
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#43
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nein das ist Fakt und lernt man so auch beim Führerschein...
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#44
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Moin moin,
Zitat:
Ansonsten hilft es, einfach mal die entsprechenden Begriffsdefinitionen zu lesen: BinSchStro §1.01 (1): Zitat:
Und für See im FlaggRG §1: Zitat:
lg, justme
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#45
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Zitat:
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#46
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Jungs, beruhigt euch!
Es hat bisher noch keiner geschafft, billi von seinen "Glaubenssätzen" abzubringen. Im übrigen ist es so: Als Europäer (und als Deutscher bin ich das ) kann ich natürlich auch in den Niederlande ein Schiff (Kleinfahrzeug) registieren lassen, unabhängig von meinem Wohnsitz, wie wir gesehen haben. Die Konsequenz ist dann, ich habe ein "holländisches" Boot, mit Niederländischer Flagge am Heck und unterliege den holländischen Ausrüstungsvorschriften (?). Natürlich kann ich auch mit einem "holländischen" Boot als Deutscher in Deutschland rumfahren, ist ja schließlich Europa! Wenn ich jedoch auf den Adenauer am Heck bestehe, dann habe ich ein "deutsches" Boot und dann kann ich mit deutschem Wohnsitz das Schiff nur in Deutschland registieren. Janz einfach. So, und nun werde ich fasziert die weitere Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit von billi weiterverfolgen. PS: Zitat:
Klaus, der jetzt mit seinem Binnenschiff, mit WSA-Anmeldung und größer 10 Kubikmeter Verdrängung, Boot fahren geht
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#47
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Zitat:
mit Wohnsitz in Deutschland ist ein deutsches Kennzeichen vorgeschrieben wenn du in Deutschland fährst |
#48
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Danke FRONMOBIL! Genau so ist es!!!
WS |
#49
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ist immer noch im Wiederspruch zur KlFzKV-BinSch
ein Holländer darf mit einem Holländischen Schiff in Deutschland rum fahren... kein Problem... da er seinen Wohnsitz in Holland hat... da ein deutscher Sein Wohnsitz in Deutschland hat kann er es zwar in Holland anmelden aber darf mit dem Holländischen Kennnzeichen nicht nach Deutschland da klar geregelt ist in der KlFzKV-BinSch das ein ausländisches Kennzeichen nur Gültigkeit hat wenn: ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, |
#50
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Zitat:
Deutscher kann., mit NL Schiff in BRD fahren! Weiter: Wenn ein Deutscher sein Schiff in den NL registriert bekommt unterliegt dieses keinerlei Einschränkungen!! Um in NL ein Schiff zu registrieren, benötigt man dort keinen Wohnsitz! Ganz anders die Situation bei gewerblichen Schiffen!! Aldo Seeschiffen oder Binnenschiffen! |
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