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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin!
Die Bundesnetzagentur hat sich mal wieder gemeldet: Frequenznutzungsbeiträge nach TKG* und EMVG* sind zu entrichten. 1. Laut TKG "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung" 2, Laut EMVG auch "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung", aber das ist anscheinend nicht dasselbe wie beim TKG, hier ist die Grundlage nämlich wegen der "elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln" Darauf muss man auch erst einmal kommen. *TKG = Telekommunikationsgesetz *EMVG = Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln" Ich kriege auf 8 (acht!) Seiten einen Bescheid, dass ich für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt sage und schreibe 23,00 Euro zu zahlen habe. Wie lange da wohl wieder einer dran gerechnet und "verfügt" hat. Die spinnen doch wirklich, die Telekomiker. ![]()
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#2
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Meine Rechnung kostet 11,33€
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#3
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Wir hatten sechs Monate pünktlich ab 18:00 Uhr kein Internet mehr.
Die Bundesnetzagentur hat sich 2 Wochen mit 3 Personen und 2 Fahrezeugen darum gekümmert um herauszufinden woran das liegt. Es waren die Halogenstrahler der Nachbartankstelle, der Betreiber wurde mit Fristsetzung aufgefordert die Strahler auszuwechseln. Seitdem haben wir 24 Std. täglich Internet. Danke für eure Beiträge. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Albert
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#4
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Ich habe auch den Bescheid für 2015 und 16 erhalten.
Aber schon Anfang August. Bei mir waren es auch 23,00 €. Ich habe dafür aber nur 2 Seiten Beitragsrechnung erhalten. Ich werde dann mal Widerspruch einreichen. Wenn ich das gleiche zahlen muss, will ich auch 8 Seiten haben. ![]() ![]() ![]()
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Gruß Christoph |
#5
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Hallo,
Habe das auch gestern bekommen. Ist das korrekt oder stinkt da etwas. Stehe etwas auf dem Schlauch. Grüße Ralf |
#6
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Nö, stimmt alles. Gab mal eine Zeit Anfang 2000 da haben sie viele Jahre gar nichts verschickt, dann kamen irgendwann mal Rechnungen für drei Jahre. Dann mal wieder gar nichts. Und nun verschicken sie wieder. Wahrscheinlich ist der zuständige Sachbearbeiter oder Beamte mal wieder aus seinem Dauerschlaf aufgewacht.
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#7
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![]() Zitat:
Der ist nicht erwacht, der ist wieder zur Arbeit erschienen, weil er nach der langen Auszeit, dringend Schlaf braucht. ![]() ![]() ![]()
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Gruß Christoph |
#8
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![]() Zitat:
Dann wirst die es bald wissen , ob es korrekt ist, oder , wie du es zu nennen pflegst, stinkt. Auf jeden Fall erhältst du absolute Klarheit.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#9
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![]() Zitat:
Den Rest besorgt die Maschine.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#10
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Da kommt ihr ja eh günstig weg, mir wird jedes Jahr 63.- automatisch abgebucht dafür hab ich aber auch die Handfunke zusätzlich in betrieb 👍
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#11
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Die müssen doch auch von irgendwas leben - ich habe ein derartiges Schreiben allerdings noch nie bekommen
![]() Was mich interessieren würde, ob die Strahler der Tankstelle denn regelkonform inkl. CE Zeichen und allem Zeugs waren, wenn dem so wäre, könne man sich die "Aufforderung" doch sonst wo hinstecken - ist doch dann nicht das Problem des Tankstellenbetreibers. Grüße Daniel |
#12
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![]() Zitat:
Das europäische CE-Kennzeichen oder das chinesische ChinaExport ![]() Aber so oder so ist es das Problem des Betreibers, wenn Störungen verursacht also die Vorgaben der EMVG nicht eingehalten werden. Er könnte ja ggf. Schadensersatz vom Hersteller fordern, wenn dessen Produkt (auch mit CE) mangelhaft ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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![]() Zitat:
![]() Grüße Daniel |
#14
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Die getakteten netzteile machen gelegentlich mal Probleme und stören. So vielleicht bei den Strahlern der Tankstelle.
Dass Gebührenbescheide nur gelegentlich verschickt werden, kenne ich vom Amateurfunk. Da kommt lange nichts, dann ein Wirrwar an Zahlen, was man für die einzelnen Jahre zu bezahlen hätte. Ach übrigens Volker: Es sind nicht die Telekomiker sondern die Bundesnetzagenten. VG Bernd
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We can be heroes, just for one day. (David Bowie) |
#15
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Hallo Daniel,
wie bitte? Das echte CE-Zeichen kann sich jeder aufkleben, der seinen Kopf hinhält, dass das Gerät die geforderten Normen einhält - da guckt keine Netzagentur drüber. Wenn man guckt, wie viele Leute Störungen verursachen auch durch falsche Verkabelung (einmal hatten wir hier auf einer Funkrelaisfrequenz TV-Programm, weil jemand von der Wand bis in den TV nicht mit Koax ging sondern mit zwei Leitungen. Die Stecker waren noch da aber er hatte kein Koax. Aber es funktionierte trotzdem. Lass mich raten, die BNetzA sollte ihm ein richtiges Kabel schenken ![]() Wer ein Gerät betreibt, ist dafür auch erstmal verantwortlich. Grüße Tycho |
#16
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![]() Zitat:
Einmal erfasst (Frequenzzuteilung), hamse dich im System. Na ja, die Beträge sind ja peanuts. Tun nicht weh. Wundere mich nur über den Aufwand, der dafür betrieben wird. (Auch wenn alles maschinell läuft. Die Programme muss ja doch jemand schreiben und pflegen)
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#17
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![]() Zitat:
Oder unterstellt man dann gleich einen Defekt ? ![]() |
#18
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![]() Zitat:
Es ist gut das auf konforme Geräte Wert gelegt wird und die da recht streng sind. Die Zuverlässigkeit muss gewährleistet sein. Hab schon defekte Funkgeräte gesehen die im Fehlerfall den Polizei und Feuerwehrfunk arg gestört haben. Da stand dann auch so ein Auto mit Antennen drauf und hat ihn angepeilt.Das dauerte ca. 2h nach der auftretenden Störung bis der Verursacher gefunden war. War auch nicht billig da er selber am Gerät gebastelt hat um die Reichweite zu erhöhen. Ich hab im Rettungsdienst erlebt welches Chaos entsteht wenn UKW Funk gestört ist oder nicht richtig funktioniert. Keine Koordination zwischen den Diensten. Das die jetzt wieder Rechnungen verschicken zeigt nur das da jemand aufgewacht ist der was verpennt hat. Menschliches Versagen ![]()
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Gruß |
#19
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#20
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![]() Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4702711 Ich habe es überwiesen ohne hier ein neues Fass aufzumachen.
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#21
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Na die Bundesnetzagentur natürlich, Hohes Gut hin oder her, das Problem liegt doch auf deren Seite - anders rum könnte man ja auch sagen, dass dann offensichtlich die Empfangsgeräte nicht ausreichend mit Störfiltern oder was auch immer bestückt sind.
Wie oft kommt denn etwas derartiges tatsächlich vor ? Grüße Daniel |
#22
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Hi!
Ich glaube, dass die Gebührenhöhe vom Aufwand abhängt, den die Bundesnetzagentur für Störungsermittlung hatte. Das erklärt auch die unterschiedlichen Höhen. Bin mir aber nicht sicher. Wäre auch eine Erklärung dafür, dass manche Jahre nix kommt. Da rechnen die wahrscheinlich noch oder führen Prozesse.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#23
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![]() Zitat:
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Gruß |
#24
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Moin moin,
Zitat:
Die BNetzA ist Dienstleister der Bürger resp. der Nutzer der Funkfrequenzen und wacht darüber, daß unzulässige Störungen beseitigt werden - dafür verantwortlich ist aber in jedem Fall der Störer. Und nein, man kann Funkstörungen nicht empfangsseitig ausfiltern oder unterdrücken, die Empfindlichkeit eines Empfängers liegt um so viele Größenordnungen unterhalb der Sendepegel eines Senders (was er auch muß, da die Leistung von Funkwellen mit dem Quadrat der Entfernung zum Sender abnimmt), wenn man Störpegel am Empfänger ausfiltert empfängt dieser nichts mehr. Davon ab, warum sollte man das tun? Es gibt Vorschriften bezüglich zulässigen Störpegeln, wenn diese überschritten werden hat der Störer das entsprechend zu beseitigen, weil die Nutzung von Funkfrequenzen ein Recht ist (in das der Störer eingreift). In der Praxis scheint das Ganze heutzutage wieder seltener geworden zu sein, vor ca. 10 Jahren gab es einen unerwarteten Peak derartiger Ereignisse: Plasma-Fernseher waren dafür berühmt, Störungen auf MW- und KW-Frequenzbändern zu erzeugen. Da haben durchaus einige Besitzer solcher Geräte Nutzungsuntersagungen kassiert, weil andere Funkdienste durch den Betrieb gestört wurden... lg, justme
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#25
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Ich habe an der Arbeitsmoral der Mitarbeitern der Bundesnetzagentur absolut nichts auszusetzen. Innerhalb von 3 Arbeitstagen wurden dort bisher meine Anträge auf Nummernzuteilung bzw. Adressänderung bearbeitet und die Urkunden ausgestellt.
Die Höhe der jährlich festgesetzten Beiträge errechnet sich grob betrachtet aus den Aufwendungen, abzüglich Bundeszuschuß, geteilt durch Anzahl der Anwender. Eine detaillierte nachträgliche Abrechnung ist natürlich zeitaufwändiger (aber fairer) als eine pauschale Abrechnung. TKG und EMVG fallen jährlich an und können bis 4 Jahre nachträglich eingefordert werden. Ich vermute als Grund für die Einforderung nur alle 2 Jahre, dass auch die Bundesnetzagentur eine jährliche Einforderung aufgrund der jeweils notwendigen Unterlagen für zu aufwändig hält. Hier einmal die Übersicht über die Beiträge seit 2003: Jahr -- TKG --- EMVG 2003 - 15,13 - 2,44 2004 - 18,30 - 3,78 2005 - 13,71 - 2,17 2006 - 17,40 - 1,71 2007 - 17,33 - 2,10 2008 - 22,66 - 1,56 2009 - 17,09 - 2,62 2010 -- 9,27 - 2,94 2011 - 13,10 - 3,49 2012 - 10,81 - 1,80 2013 -- 6,98 - 1,06 2014 - 10,97 - 1,10 2015 -- 9,99 - 0,65 2016 - 11,13 - 1,23 Frequenzschutzbeitragsverordnung ( FSBeitrV )
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Viele Grüße Andreas ![]() Geändert von Pepper (13.09.2019 um 12:42 Uhr) |
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