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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.09.2019, 18:13
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
Admiral
 
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2.502 Danke in 1.010 Beiträgen
Standard Die Bundesnetzagentur mal wieder

Moin!
Die Bundesnetzagentur hat sich mal wieder gemeldet:

Frequenznutzungsbeiträge nach TKG* und EMVG* sind zu entrichten.
1. Laut TKG "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung"
2, Laut EMVG auch "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung", aber das ist anscheinend nicht dasselbe wie beim TKG, hier ist die Grundlage nämlich wegen der "elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Darauf muss man auch erst einmal kommen.

*TKG = Telekommunikationsgesetz
*EMVG = Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Ich kriege auf 8 (acht!) Seiten einen Bescheid, dass ich für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt sage und schreibe 23,00 Euro zu zahlen habe.
Wie lange da wohl wieder einer dran gerechnet und "verfügt" hat.
Die spinnen doch wirklich, die Telekomiker.
__________________
“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #2  
Alt 12.09.2019, 18:17
kellertier kellertier ist offline
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3.830 Danke in 1.274 Beiträgen
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Meine Rechnung kostet 11,33€
__________________
Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #3  
Alt 12.09.2019, 18:22
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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2.996 Danke in 1.302 Beiträgen
Standard

Wir hatten sechs Monate pünktlich ab 18:00 Uhr kein Internet mehr.
Die Bundesnetzagentur hat sich 2 Wochen mit 3 Personen und 2 Fahrezeugen darum gekümmert um herauszufinden woran das liegt.
Es waren die Halogenstrahler der Nachbartankstelle, der Betreiber wurde mit Fristsetzung aufgefordert die Strahler auszuwechseln.
Seitdem haben wir 24 Std. täglich Internet.

Danke für eure Beiträge.

__________________
Gruß Albert
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  #4  
Alt 12.09.2019, 20:19
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
Captain
 
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687 Danke in 297 Beiträgen
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Ich habe auch den Bescheid für 2015 und 16 erhalten.
Aber schon Anfang August.
Bei mir waren es auch 23,00 €. Ich habe dafür aber nur 2 Seiten Beitragsrechnung erhalten.
Ich werde dann mal Widerspruch einreichen. Wenn ich das gleiche zahlen muss, will ich auch 8 Seiten haben.
__________________
Gruß
Christoph
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  #5  
Alt 12.09.2019, 20:43
Benutzerbild von Ami 718
Ami 718 Ami 718 ist offline
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209 Danke in 112 Beiträgen
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Hallo,
Habe das auch gestern bekommen. Ist das korrekt oder stinkt da etwas.
Stehe etwas auf dem Schlauch.


Grüße Ralf
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  #6  
Alt 12.09.2019, 20:51
Lady An Lady An ist offline
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Nö, stimmt alles. Gab mal eine Zeit Anfang 2000 da haben sie viele Jahre gar nichts verschickt, dann kamen irgendwann mal Rechnungen für drei Jahre. Dann mal wieder gar nichts. Und nun verschicken sie wieder. Wahrscheinlich ist der zuständige Sachbearbeiter oder Beamte mal wieder aus seinem Dauerschlaf aufgewacht.
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  #7  
Alt 12.09.2019, 21:40
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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687 Danke in 297 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nö, stimmt alles. Gab mal eine Zeit Anfang 2000 da haben sie viele Jahre gar nichts verschickt, dann kamen irgendwann mal Rechnungen für drei Jahre. Dann mal wieder gar nichts. Und nun verschicken sie wieder. Wahrscheinlich ist der zuständige Sachbearbeiter oder Beamte mal wieder aus seinem Dauerschlaf aufgewacht.
Nö.......

Der ist nicht erwacht, der ist wieder zur Arbeit erschienen, weil er nach der langen Auszeit, dringend Schlaf braucht.
__________________
Gruß
Christoph
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  #8  
Alt 12.09.2019, 22:11
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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2.654 Danke in 1.310 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Ami 718 Beitrag anzeigen
Hallo,
Habe das auch gestern bekommen. Ist das korrekt oder stinkt da etwas.
Stehe etwas auf dem Schlauch.


Grüße Ralf
Leg Widerspruch ein und zahle nix.
Dann wirst die es bald wissen , ob es korrekt ist, oder , wie du es zu nennen pflegst, stinkt.
Auf jeden Fall erhältst du absolute Klarheit.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #9  
Alt 12.09.2019, 22:14
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Moin!
Die Bundesnetzagentur hat sich mal wieder gemeldet:

Frequenznutzungsbeiträge nach TKG* und EMVG* sind zu entrichten.
1. Laut TKG "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung"
2, Laut EMVG auch "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung", aber das ist anscheinend nicht dasselbe wie beim TKG, hier ist die Grundlage nämlich wegen der "elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Darauf muss man auch erst einmal kommen.

*TKG = Telekommunikationsgesetz
*EMVG = Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Ich kriege auf 8 (acht!) Seiten einen Bescheid, dass ich für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt sage und schreibe 23,00 Euro zu zahlen habe.
Wie lange da wohl wieder einer dran gerechnet und "verfügt" hat.
Die spinnen doch wirklich, die Telekomiker.
Sehr wenig wurde gerechnet.
Den Rest besorgt die Maschine.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #10  
Alt 13.09.2019, 05:07
Benutzerbild von Stoffy 2100sc
Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Da kommt ihr ja eh günstig weg, mir wird jedes Jahr 63.- automatisch abgebucht dafür hab ich aber auch die Handfunke zusätzlich in betrieb 👍
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„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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  #11  
Alt 13.09.2019, 06:01
User 46996
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Die müssen doch auch von irgendwas leben - ich habe ein derartiges Schreiben allerdings noch nie bekommen

Was mich interessieren würde, ob die Strahler der Tankstelle denn regelkonform inkl. CE Zeichen und allem Zeugs waren, wenn dem so wäre, könne man sich die "Aufforderung" doch sonst wo hinstecken - ist doch dann nicht das Problem des Tankstellenbetreibers.

Grüße
Daniel
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  #12  
Alt 13.09.2019, 06:30
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
… Was mich interessieren würde, ob die Strahler der Tankstelle denn regelkonform inkl. CE Zeichen und allem Zeugs waren, wenn dem so wäre, könne man sich die "Aufforderung" doch sonst wo hinstecken - ist doch dann nicht das Problem des Tankstellenbetreibers.

Grüße
Daniel
Da wäre interessant, welches CE-Zeichen die Strahler haben.
Das europäische CE-Kennzeichen oder das chinesische ChinaExport

Aber so oder so ist es das Problem des Betreibers, wenn Störungen verursacht also die Vorgaben der EMVG nicht eingehalten werden.
Er könnte ja ggf. Schadensersatz vom Hersteller fordern, wenn dessen Produkt (auch mit CE) mangelhaft ist.

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 13.09.2019, 06:34
User 46996
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da wäre interessant, welches CE-Zeichen die Strahler haben.
Das europäische CE-Kennzeichen oder das chinesische ChinaExport

Aber so oder so ist es das Problem des Betreibers, wenn Störungen verursacht also die Vorgaben der EMVG nicht eingehalten werden.
Er könnte ja ggf. Schadensersatz vom Hersteller fordern, wenn dessen Produkt (auch mit CE) mangelhaft ist.

Gruß Lutz
Vermutlich werden wir es ja nie erfahren - ob die Strahler korrekt betrieben wurden, wenn dem so ist, wäre es aber doch für mein Empfinden Sache der Netzagentur die Teile auf ihre Kappe zu tauschen

Grüße
Daniel
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  #14  
Alt 13.09.2019, 07:42
Schwimmer Schwimmer ist offline
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Die getakteten netzteile machen gelegentlich mal Probleme und stören. So vielleicht bei den Strahlern der Tankstelle.

Dass Gebührenbescheide nur gelegentlich verschickt werden, kenne ich vom Amateurfunk. Da kommt lange nichts, dann ein Wirrwar an Zahlen, was man für die einzelnen Jahre zu bezahlen hätte.

Ach übrigens Volker: Es sind nicht die Telekomiker sondern die Bundesnetzagenten.

VG Bernd
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(David Bowie)
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  #15  
Alt 13.09.2019, 07:45
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo Daniel,

wie bitte? Das echte CE-Zeichen kann sich jeder aufkleben, der seinen Kopf hinhält, dass das Gerät die geforderten Normen einhält - da guckt keine Netzagentur drüber.
Wenn man guckt, wie viele Leute Störungen verursachen auch durch falsche Verkabelung (einmal hatten wir hier auf einer Funkrelaisfrequenz TV-Programm, weil jemand von der Wand bis in den TV nicht mit Koax ging sondern mit zwei Leitungen. Die Stecker waren noch da aber er hatte kein Koax. Aber es funktionierte trotzdem. Lass mich raten, die BNetzA sollte ihm ein richtiges Kabel schenken .

Wer ein Gerät betreibt, ist dafür auch erstmal verantwortlich.

Grüße
Tycho
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  #16  
Alt 13.09.2019, 10:23
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Puuh Puuh ist offline
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Zitat:
Zitat von Elbbummler
Die müssen doch auch von irgendwas leben - ich habe ein derartiges Schreiben allerdings noch nie bekommen
Haste Glück gehabt. Vielleicht Uralt-Gerät?
Einmal erfasst (Frequenzzuteilung), hamse dich im System.

Na ja, die Beträge sind ja peanuts. Tun nicht weh. Wundere mich nur über den Aufwand, der dafür betrieben wird. (Auch wenn alles maschinell läuft. Die Programme muss ja doch jemand schreiben und pflegen)
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 13.09.2019, 10:51
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Daniel,

wie bitte? Das echte CE-Zeichen kann sich jeder aufkleben, der seinen Kopf hinhält, dass das Gerät die geforderten Normen einhält - da guckt keine Netzagentur drüber.
Wenn man guckt, wie viele Leute Störungen verursachen auch durch falsche Verkabelung (einmal hatten wir hier auf einer Funkrelaisfrequenz TV-Programm, weil jemand von der Wand bis in den TV nicht mit Koax ging sondern mit zwei Leitungen. Die Stecker waren noch da aber er hatte kein Koax. Aber es funktionierte trotzdem. Lass mich raten, die BNetzA sollte ihm ein richtiges Kabel schenken .

Wer ein Gerät betreibt, ist dafür auch erstmal verantwortlich.

Grüße
Tycho
Was ich damit sagen wollte - im Falle der Tankstelle wird die Beleuchtung garantiert aus Haftungsgründen von einem Fachmann installiert worden sein - also gehe ich mal von einer in D zugelassenen und geprüften Anlage aus - warum sollte man da dann selbst die Kosten für einen Umbau tragen ? Das wird Privatleute dann ja genau so treffen können, im Falle von gestörten Frequenzen bei dem Betrieb irgendwelchen E-Anlagen, die völlig fehlerfrei funktionieren und zugelassen sind.
Oder unterstellt man dann gleich einen Defekt ?
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  #18  
Alt 13.09.2019, 10:57
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wernerw wernerw ist offline
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Moin!
Die Bundesnetzagentur hat sich mal wieder gemeldet:

Frequenznutzungsbeiträge nach TKG* und EMVG* sind zu entrichten.
1. Laut TKG "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung"
2, Laut EMVG auch "zum Schutz der störungsfreien Frequenznutzung", aber das ist anscheinend nicht dasselbe wie beim TKG, hier ist die Grundlage nämlich wegen der "elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Darauf muss man auch erst einmal kommen.

*TKG = Telekommunikationsgesetz
*EMVG = Gesetz über die elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln"

Ich kriege auf 8 (acht!) Seiten einen Bescheid, dass ich für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt sage und schreibe 23,00 Euro zu zahlen habe.
Wie lange da wohl wieder einer dran gerechnet und "verfügt" hat.
Die spinnen doch wirklich, die Telekomiker.

Es ist gut das auf konforme Geräte Wert gelegt wird und die da recht streng sind. Die Zuverlässigkeit muss gewährleistet sein. Hab schon defekte Funkgeräte gesehen die im Fehlerfall den Polizei und Feuerwehrfunk arg gestört haben. Da stand dann auch so ein Auto mit Antennen drauf und hat ihn angepeilt.Das dauerte ca. 2h nach der auftretenden Störung bis der Verursacher gefunden war. War auch nicht billig da er selber am Gerät gebastelt hat um die Reichweite zu erhöhen.
Ich hab im Rettungsdienst erlebt welches Chaos entsteht wenn UKW Funk gestört ist oder nicht richtig funktioniert. Keine Koordination zwischen den Diensten. Das die jetzt wieder Rechnungen verschicken zeigt nur das da jemand aufgewacht ist der was verpennt hat. Menschliches Versagen Kann passieren, aber die Technik muss laufen!
__________________
Gruß
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  #19  
Alt 13.09.2019, 11:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Was ich damit sagen wollte - im Falle der Tankstelle wird die Beleuchtung garantiert aus Haftungsgründen von einem Fachmann installiert worden sein - also gehe ich mal von einer in D zugelassenen und geprüften Anlage aus - warum sollte man da dann selbst die Kosten für einen Umbau tragen ? Das wird Privatleute dann ja genau so treffen können, im Falle von gestörten Frequenzen bei dem Betrieb irgendwelchen E-Anlagen, die völlig fehlerfrei funktionieren und zugelassen sind.
Oder unterstellt man dann gleich einen Defekt ?
richtig, das trifft auch Privatleute ganz genauso, wenn eine von diesen betriebene Anlage stört. Da kann man sich dann genauso wie der Tankstellenbetreiber an den Installateur resp. Verkäufer der Anlage wenden, aber wer sonst außer dem Betreiber sollte denn Kosten für einen Umbau tragen? Wer die Musik bestellt bezahlt - die Alternative ist recht einfach, nämlich die störende Anlage außer Betrieb zu nehmen. Der Schutz von zugewiesenen Funkfrequenzen ist ein ziemlich hohes Gut, mit gutem Grund.

lg, justme
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  #20  
Alt 13.09.2019, 11:29
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Ich kriege auf 8 (acht!) Seiten einen Bescheid, dass ich für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt sage und schreibe 23,00 Euro zu zahlen habe.
Was hier schon öfter thematisiert wurde.
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4702711

Ich habe es überwiesen ohne hier ein neues Fass aufzumachen.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #21  
Alt 13.09.2019, 11:30
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Na die Bundesnetzagentur natürlich, Hohes Gut hin oder her, das Problem liegt doch auf deren Seite - anders rum könnte man ja auch sagen, dass dann offensichtlich die Empfangsgeräte nicht ausreichend mit Störfiltern oder was auch immer bestückt sind.

Wie oft kommt denn etwas derartiges tatsächlich vor ?

Grüße
Daniel
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  #22  
Alt 13.09.2019, 11:35
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Hi!
Ich glaube, dass die Gebührenhöhe vom Aufwand abhängt, den die Bundesnetzagentur für Störungsermittlung hatte. Das erklärt auch die unterschiedlichen Höhen. Bin mir aber nicht sicher. Wäre auch eine Erklärung dafür, dass manche Jahre nix kommt. Da rechnen die wahrscheinlich noch oder führen Prozesse.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #23  
Alt 13.09.2019, 11:53
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Na die Bundesnetzagentur natürlich, Hohes Gut hin oder her, das Problem liegt doch auf deren Seite - anders rum könnte man ja auch sagen, dass dann offensichtlich die Empfangsgeräte nicht ausreichend mit Störfiltern oder was auch immer bestückt sind.

Wie oft kommt denn etwas derartiges tatsächlich vor ?

Grüße
Daniel
Es sind nicht nur Funkgeräte die den UKW Funk stören. Habs schon erlebt mit einem kaputten Servernetzteil. Durch eine Defekt wurde das zum Funkgerät. Die BNA stand mit dem Messwagen in 30min. vor der Tür und hat den Server mitgenommen. Das kann mit diversen Elektronikgeräten passieren. Hochspannungsnetzteile für Neonröhren sind auch ein Kandidat für Störungen, alles was elektrisch pulst oder elektromagnetische Wellen aussendet kann stören. Selbst das Dialysegerät vom Krankenhaus...ein MRT usw. erzeugen Streifen auf dem Fernsehbildschirm. In den USA haben die dafür die FCC Regeln, alles was nicht FCC compliant ist darf nicht betrieben werden. Die wissen schon wieso. Man kann ja auch Frequenzen stören die geheim sind, Militär und andere Dienste.... die finden das dann nicht lustig und sind ziemlich schnell vor Ort.
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Gruß
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  #24  
Alt 13.09.2019, 11:54
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Na die Bundesnetzagentur natürlich, Hohes Gut hin oder her, das Problem liegt doch auf deren Seite - anders rum könnte man ja auch sagen, dass dann offensichtlich die Empfangsgeräte nicht ausreichend mit Störfiltern oder was auch immer bestückt sind.

Wie oft kommt denn etwas derartiges tatsächlich vor ?

Grüße
Daniel
ich glaub, da bist Du gerade ziemlich auf dem Holzweg: das Problem liegt bei allen Leuten, bei denen der Empfang gestört wird, die Ursache dafür ist das unzulässige Aussenden von Störungen durch eine nicht den Vorschriften entsprechende (sonst würde sie das, also das Ausstrahlen von Funkstörungen, nicht tun) Anlage oder ein Gerät.
Die BNetzA ist Dienstleister der Bürger resp. der Nutzer der Funkfrequenzen und wacht darüber, daß unzulässige Störungen beseitigt werden - dafür verantwortlich ist aber in jedem Fall der Störer.
Und nein, man kann Funkstörungen nicht empfangsseitig ausfiltern oder unterdrücken, die Empfindlichkeit eines Empfängers liegt um so viele Größenordnungen unterhalb der Sendepegel eines Senders (was er auch muß, da die Leistung von Funkwellen mit dem Quadrat der Entfernung zum Sender abnimmt), wenn man Störpegel am Empfänger ausfiltert empfängt dieser nichts mehr.

Davon ab, warum sollte man das tun? Es gibt Vorschriften bezüglich zulässigen Störpegeln, wenn diese überschritten werden hat der Störer das entsprechend zu beseitigen, weil die Nutzung von Funkfrequenzen ein Recht ist (in das der Störer eingreift).

In der Praxis scheint das Ganze heutzutage wieder seltener geworden zu sein, vor ca. 10 Jahren gab es einen unerwarteten Peak derartiger Ereignisse: Plasma-Fernseher waren dafür berühmt, Störungen auf MW- und KW-Frequenzbändern zu erzeugen. Da haben durchaus einige Besitzer solcher Geräte Nutzungsuntersagungen kassiert, weil andere Funkdienste durch den Betrieb gestört wurden...

lg, justme
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  #25  
Alt 13.09.2019, 12:19
Pepper Pepper ist offline
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Ich habe an der Arbeitsmoral der Mitarbeitern der Bundesnetzagentur absolut nichts auszusetzen. Innerhalb von 3 Arbeitstagen wurden dort bisher meine Anträge auf Nummernzuteilung bzw. Adressänderung bearbeitet und die Urkunden ausgestellt.

Die Höhe der jährlich festgesetzten Beiträge errechnet sich grob betrachtet aus den Aufwendungen, abzüglich Bundeszuschuß, geteilt durch Anzahl der Anwender.
Eine detaillierte nachträgliche Abrechnung ist natürlich zeitaufwändiger (aber fairer) als eine pauschale Abrechnung.
TKG und EMVG fallen jährlich an und können bis 4 Jahre nachträglich eingefordert werden.
Ich vermute als Grund für die Einforderung nur alle 2 Jahre, dass auch die Bundesnetzagentur eine jährliche Einforderung aufgrund der jeweils notwendigen Unterlagen für zu aufwändig hält.

Hier einmal die Übersicht über die Beiträge seit 2003:

Jahr -- TKG --- EMVG
2003 - 15,13 - 2,44
2004 - 18,30 - 3,78
2005 - 13,71 - 2,17
2006 - 17,40 - 1,71
2007 - 17,33 - 2,10
2008 - 22,66 - 1,56
2009 - 17,09 - 2,62
2010 -- 9,27 - 2,94
2011 - 13,10 - 3,49
2012 - 10,81 - 1,80
2013 -- 6,98 - 1,06
2014 - 10,97 - 1,10
2015 -- 9,99 - 0,65
2016 - 11,13 - 1,23

Frequenzschutzbeitragsverordnung ( FSBeitrV )
__________________
Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (13.09.2019 um 12:42 Uhr)
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