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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Zitat:
@Pokolyt, es gibt hier viele Meinungen und Halbwissen. Eine Beratung bei einem Notar/Anwalt mit dem Schwerpunkt Sozialrecht sollte unabdingbar sein.
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#127
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Im Notarvertrag müssen die Steueridentnummern des Verkäufers und des Käufers sowie der Kaufpreis hinterlegt werden damit das Finanzamt auch bescheid weiß. Wenn alles ordnungsgemäß verkauft und besteuert wurde hat das Sozialamt keinen Zugriff mehr.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#128
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Im Netz findet man einiges dazu. In Bezug auf das Verschenken der Immobilie unter „Verarmung des Schenkers“ auch.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#129
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Aber das ganze nutzt doch alles nix. Wenn der Sohn über 100k verdient, wird er zur Zahlung herangezogen. Verdient er weniger hat er eben Glück. Wenn es wie im vorliegenden Fall nur um einen Verkaufserlös von 40k geht, sind die doch auch schnell weg.
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#130
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Zitat:
Und richtig 40.000 sind schnell weg. nur nicht beim Sozialamt.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#131
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Erhöht sein Einkommen im Zweifelsfall. Vermieten muss er ja, oder selber drin wohnen. Irgendwas rechnen die dann schon zusammen. Dein Riesengrosses Glück wird die ---richtige!!!!!- 100.000er Regelung sein. Ich kenne Fälle hier im Ort, da gab´s eben irgendwann nen "Deal" (Donald T. aus W. kennt sich scheinbar auch mit sowas aus, bei Banken halt), als die Nachkommen mit Wahnsinnsforderungen nach dem Ableben des "Patienten" konfrontiert wurden. Der Irrsinn ist, dass die ewig und drei Tage warten bis die mal anfangen zu suchen wer aus der Sippe eigentlich Geld haben könnte. Man traf sich halt irgendwo, wo es nicht gerade alles ruiniert. Also ganz blöde wären Typen wie ich, die sich vom ersten Tag an drum kümmern würden "wer zahlt eigentlich was hier bestellt wurde". Boah, wenn ich sehe wieviele Rotzlöffel im Alter meines Sohnes (sagen wir mal 25) schon 2 uneheliche Kinder haben, rumharzen und von denen der Staat nie und nimmer die "Unterhaltsvorschüsse" an die Göhren (mit 2 Kindern von 2 Ste...ern) zurück fordern wird ........weil total sinnlos.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#132
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Nur schade, dass die Schenkung mit der "100.000-Euro-Regel" überhaupt nichts zu tun hat.
Aber wir können hier noch sieben Seiten füllen und es wird immer noch Kollegen geben, die nicht verstehen wollen.
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#133
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Aber die Frage wird doch sein: Steigen die wirklich dahinter und wieviel Wasser ist bis dahin den Bach runtergegangen. Spürst was ich meine? Die Schenkung mindert sich ja nach irgendnem Schlüssel jedes Jahr im Wert (bis sie nach 10 Jahren komplett ist). Zumindest ist´s bei der Steuer mal so. Und so wie ich es sehe (Bekannte hier im Dorf) ziehen die, wenn die Gefahr besteht dass man Haus und Hof verliert ihr Ding eben doch net voll durch. Auch wenn die Sozialgesetze hier vielleicht mehr hergeben würden. Bevor derjenige eben die Hand hebt und sagt "dann bin ich ab jetzt eben auch ein Fall für´s Amt" gibt´s ne Einigung irgendwo. Es gibt nur ne Chance. Mit dem Risiko, dass man es eben doch zahlen muss. Wenn man nix macht gibt´s eben gar keine Chance.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (03.09.2019 um 08:23 Uhr)
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#134
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Die Schenkung mindert sich mit Nichten jedes Jahr im Wert. Beginn der Frist bei Immobilien ist übrigens nicht der Zeitpunkt an dem der Notar die Schenkung protokolliert, sondern der Tag, an dem das Amtsgericht (Grundbuchamt) die Schenkung der Immobilie im Grundbuch eingetragen hat. Dieses kann teilweise bis zu 10 Monaten dauern. Stirbt der Geber z.B. nach 9 Jahren, wird der Wert der Immobilie zu 100% dem Erbe zugerechnet und muss ab Erreichen des Freibetrages, mit dem jeweiligen Steuersatz, versteuert werden. Die 10% gilt aber im Zusammenhang mit einer Schenkung z.B. wenn der Erlasser mehrere erbberechtigte Kinder hat. Schenkt er z.B. dem Sohn alleine eine Immobilie und verstirbt nach 6 Jahren, so hat das zweite Kind, welches bisher nichts geschenkt bekommen hat, nur ein Anrecht auf Auszahlung von 20% des Wertes der Immobilie.
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#135
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Ist die "100.000-Euro-Regel" eigentlich schon beschlossen, also Gesetz?
Wenn man es googelt kommen viele Treffer mit "Entwurf" "Regierung will" und ähnlichem.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#136
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Im Übrigen geht es auch nicht um ein Jahreseinkommen von 100.000 EUR, sondern um ein versteuertes Einkommen von 100.000 EUR. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#137
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Es wird eben nicht die Frage sein. Sobald das Vermögen (Rente, Sparguthaben, etc.) des Patienten nicht ausreicht, um die Kosten der Unterbringung im Pflegeheim zu decken, werden die Sozialbehörden prüfen, ob es weiteres Vermögen (Immobilien, Sparguthaben, etc.) gab. Und wenn dieses Vermögen innerhalb der vergangenen 10 Jahre "abhanden" gekommen ist, werden Sie einen Teil davon einfordern. Als "Beschenkter" sollte man sich daher gut überlegen, ob man Omas Hütte verprasst...
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#138
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Was ist eigentlich, wenn sich unser Pokolyt bei seinem Sohn Geld leiht und die Summe als Grundschuld zu seinen Gunsten eintragen läßt?
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#139
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Genau diese Art von "Geschäften" funktioniert nicht und wird von den Behörden/Sozialkassen, bzw. Rechtsprechung, nicht anerkannt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#140
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Danke. Mit anderen Worten: Exakt so wie momentan diskutiert wird, wird es wohl nicht kommen.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#141
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Ne ...also ...nochmal ....
Was ist wenn der Sohn nicht ohne Ende Kohle hat ...oder sagen wir mal "unter dem Satz dessen ist ... dass er dem Vater das Heim zahlen muss" ... Denn davon gehen wir erst mal aus, denn wenn der Sohn 2 Mio auf der Kante hat, macht alles hier keinen Sinn. Also ...er hat nicht viel und Papa versäuft nun 2 Jahre lang seine 40.000 vom Häusschen ... Er verkauft es also an irgendjemanden.... und nach 2 Jahren ist das Geld verprasst ... oder auch nach einem Jahr ... gelle.... ?! Wem soll denn dann da noch wo was und wieviel weggenommen werden. Oder verlangt der Fiskus dann am Sterbebett des Papas die Quittungen der Kneipe und des Puffs ? Also was er nach dem Verkauf mit seiner Kohle gemacht hat ...war seine Sache.
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#142
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Wie immer drehen wir uns im Kreis und fangen schön von vorne an.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#143
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Frei nach dem Motto: Lieber ´ne kaputte Leber, als selber für seinen Unterhalt sorgen. Alles legitim. Alles gut.
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#144
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Man sollte schon für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Ich finde es ja auch nicht fair nicht für die Kosten die man nunmal verursacht selber aufkommen zu wollen sondern das abzuwälzen. Aber es ist auch eine gewisse Ungerechtigkeit im System. Nicht jeder der es zu gar nix gebracht hat ist selber Schuld. Aber doch einige, und die werden einfach so versorgt. Andere, die unter Entbehrungen oder mit viel Einsatz ein klein bisschen Reserve geschaffen haben.........müßen erstmal alles auflösen, am Schluss ist netmal mehr Geld für die Beerdigung über
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#145
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Die Nr. mit dem Verjücken von Kohle haben die Amtsgerichte bereits mehrfach bewertet:
Dem wirtschaftlich handelnden und logisch denkenden Menschen wird nicht abgenommen, dass er Kohle in abnormer Weise des üblichen Lebensstils auf den Kopf haut. In anderen Worten; das Geld muss noch irgendwo sein. Das gilt insbesondere für: -Unterhaltspflichtige Ex-Partner -Kontoinhaber, die eine Fehlüberweisung (Gutschrift) erhalten Auch die Banken weigern sich heute, einerseits einen Kredit zu vergeben, wenn der Kunde anderseits ein Guthabenkonto im selben Haus hat. (Hintergrund wäre der Nachweis einer Ver- oder Überschuldung des Zahlungspflichtigen, als Grund für eine Verneinung der Zahlungspflicht). Seit einigen Jahren sind die Banken verpflichtet, größere Geldbewegungen zu melden. Zu jedem Konto hat die Bank eine Steuer-ID. Es ist alles nachvollziehbar. ALLES. Wer dann meint, als normaler Arbeitnehmer (ob Sohn oder Vater) erklären zu wollen, er hätte plötzlich einen Ferrari gekauft, ist schief gewickelt. Die, die sich nicht zu den Normalos zählen, können auch nicht mehr die Kohle hin- und herschieben, wie sie möchten, und sitzen sogar im Loch. (Fam. Schlecker, Vater Graf, Hoeneß, ect..)
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#146
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Ich weiß. War allgemein geschrieben.
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Dass das System nicht rund läuft ist klar. Aber wie sieht denn der Königsweg aus? Wenn die Pflegekasse vollumfänglich für die Pflegekosten aufkommen soll, werden die Beiträge wohl recht unangenehm werden. Und das trifft dann auch wieder den "kleinen Mann", dem ja seitens der Politik auch schon bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.000 € empfohlen wird, doch monatlich 200 € für seinen Ruhestand zurückzulegen (die Zahlen hab´ich jetzt aus der Luft gegriffen). Das Philosophieren über das nicht unbedingt faire System ist aber leider nicht zielführend, es bringt nix. Die Gegebenheiten sind nunmal zu akzeptieren. Die Möglichkeiten Einfluss zu nehmen sind bekannt. Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form besteht seit 1995. Menschen, die diese Versicherung gegenwärtig in Anspruch nehmen möchten (oder müssen), hatten also ein knappes Vierteljahrhundert Zeit, sich mit den Gegebenheiten zu beschäftigen und entsprechend ihren Bedürfnissen zu agieren. Wir neigen leider alle dazu, unangenehme Themen aus unserem Alltag möglichst auszuklammern. Ein Fehler. |
#147
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Wollen wir nicht mal einen eigenen "Vorsorgetrööt" aufmachen?
Die Finanzämter kommen ja ganz durcheinander und wissen gar nicht mehr, wer hier was wo bunkert... Ich habe vor kurzem alles geregelt. Gibt ein gutes Gefühl.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#148
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Zitat:
Weisst du, das war ja schon vor der Pflegeversicherung. Mein Grossvater musste in´s Pflegeheim (nachdem meine Grossmutter über 10 Jahre zu Hause gepflegt wurde von Leuten die er natürlich auch bezahlt hat). Kostete so 3.500DM pro Monat. Konnte er selber bezahlen. Hat er erreicht in seinem Leben. Aber wer kann das schon heute noch schaffen? Was mir nicht eingeht sind die Kosten im Gesundheitswesen. Meine Tochter arbeitet bei der Caritas (Verwaltung). In besicherter Armut. Die Pflegerinnen werden kurz über dem Existenzminimum bezahlt und bedienen so bis zu 30 Patienten. Doppelzimmer darf es nimmer geben. Nichtmal für Ehepaare Wieso kosten 22 qm warm und ein bisschen essen 3.500€ pro Monat? Alle weiteren Kosten werden mit anderen Versicherungen (Krankenkasse o.ä) oder sonstwie separat abgerechnet. Wir haben in D kein Problem der Beiträge. Sondern ein Kostenproblem. Selbstbedienung auf der einen Seite. Kronische Faulheit vor dem Feind auf der anderen Seite. Da bringt sich niemand mehr ein von denen die täglich dort arbeiten mit Ideen. Die schmieren Margarine auf´s Brot, geht schneller, weil die Butter morgends so hart ist im Kühlschrank. Auf die Idee den Nachtwächter (eh da) die Butter ne Stunde vorher rauslegen zu lassen kommen die net
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#149
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Zitat:
Da gibt es ja so einen blöden Running-Gag: Man bucht sich als alter Mensch auf einem Kreuzfahrer ein und macht zum betreuten Wohnen gleich noch eine geile Weltreise... Und das billiger als im Altenheim. Das Hauptproblem ist aber, das wir in D den Kunden nicht als Gast sehen, sondern als notweniges Übel, das die Kohle bringt. Sonst würde es auch so mit der Butter klappen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#150
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Zitat:
Also 6 Jahre bevor die 10 Jahre um sind.
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