![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#76
|
||||
|
||||
![]()
Den US Boot Fahrern kann ich nur empfehlen das eigene Boot erst mal zu vermessen. Die 2,59 m sind ja eine pauschale Übersetzung des amerikanischen Grenzmasses 8,6 Fuß. Die Boote werden kaum alle auf den Zentimeter an dieses Maß herankommen.
4 Znetimet sind auf jeder Seite eine Fingerbreite. Ein so genaues Maßband gibt es drüben gar nicht
__________________
Gruß Olli
|
#77
|
|||
|
|||
![]()
Abgesehen davon dass eine Kontrolle bis 2,60 unwahrscheinlich ist ( viele ehemalige Kühlkisten fahren klammheimlich als Wohnkisten ), ist die Breite bei Kühltransportern wegen der Iso normal und genehmigt. Wenn jemand doch wegen ein paar Zentimetern die Flatter kriegt, sollte ein Kühli als Zugfahrzeug die Rettung sein.
|
#78
|
||||
|
||||
![]()
Also ich habe eine Sondergenehmigung für Deutschland und Frankreich da unser Boot 2,95m breit ist. Die Genehmigungen sind 3 Jahre gültig und kosten für Deutschland 331,00 € und für Frankreich 625,00 €. Die Genehmigungen bekommt man innerhalb 7 Tage, die Deutsche beim Landratsamt und die Französische am besten bei www.tes-europe.fr
Ihr müsst auch aufpassen wenn Ihr mit euerm Fahrzeug über 2,55m nach Frankreich fahrt, ab 2,55m braucht Ihr eine Erklärungsbescheinigung Kat.1, habt ihr die nicht kann es schnell zwischen 3.000,00 € bis 5.000,00 € kosten, je nach Gebiet wo Ihr unterwegs seit. Also ich bin öfters in Frankreich unterwegs und habe auch schon zahlen dürfen. Möchte Euch keine Angst machen, aber einen überbreiten Anhänger an einem PKW sieht man schon von weitem. Ich habe auch Auflage in Deutschland und Frankreich mit Warntafeln beleuchtet und Rundumleuchte am PKW und Anhänger. (Pflicht ab 2,55m)
|
#79
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
hier verwechselst du gerade etwas. Er dehnt ja anscheinend gerne und lässt bei seinen Mitarbeitern auch mal die 3 gerade sein ![]()
__________________
Viele Grüße Thomas |
#80
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Siehst du in der Politik ja ständig in Gesetzestexten, Verordnungen und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Da ist gerade ein Minister, Staatssekretär oder Behördenchef am Zuge und dann haben wir wieder den Salat ![]() Warum dürfen denn Kühllaster, welche zu hunderttausenden in Europa herumfahren, 2,60 m haben und ein anderes Fahrzeug nicht ![]() Warum dürfen in den skandinavischen Ländern die Fahrzeuge 2,60 m breit sein und hier nicht ![]() Warum darf ich in Frankreich mit dem Anhänger 130 (früher sogar 140) km/h fahren und in Deutschland nicht ![]() Usw. Zum Glück handeln die Polizisten, welche ich kenne, nach gesundem Menschenverstand ![]()
__________________
Viele Grüße Thomas
|
#81
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
"....Einrichtungen am Fahrzeug, die nach § 32 StVZO bei der Vermessung keine Berücksichtigung finden, sind zum Beispiel:
Meine Scheuerleiste ist ja ganz klar eine Verbindungseinrichtung. Könnte natürlich auch noch unter "Spritzschutzsystem, Sichthilfe oder Einrichtung zum Schutz der Plane fallen ![]() Wenn ich diese beidseitig abziehe, bin ich schon bei den 2,55 m ![]() ![]() ![]() ![]()
__________________
Viele Grüße Thomas |
#82
|
|||
|
|||
![]()
Thomas,
Deine Scheuerleiste könnte aber auch dem Schutz der Ladung dienen. |
#83
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
LS
__________________
Alles lief nach PLAN, nur der Plan war halt irgendwie SCHEIßE! |
#84
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ausnahmegenehmigung besorgen und unbeschwert und versichert losfahren. Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk |
#85
|
|||
|
|||
![]()
Hat die Rennleitung eigentlich auch einen Ermessensspielraum bei Alkohol bzw. Promille? Ich glaube nicht.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#86
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#87
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Zwischen 0,5 und 1,09 wäre es zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, aber da von der Verfolgung abzusehen...... Naja, wohl eher nicht, zumal Punkte dahinter stehen. Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk |
#88
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wenn du sagst du hast nichts getrunken bleibt es im ermessen des polizisten ob er duch pusten lässt
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#89
|
|||||
|
|||||
![]()
Moin moin,
Zitat:
lg, justme
|
#90
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk |
#91
|
|||
|
|||
![]()
Genau, und da gibt es auch keinen Ermessensspielraum. 2,56 Meter sind keine 2,55 Meter. Genau wie 0,3 keine 0,25 Promille sind.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#92
|
||||
|
||||
![]()
Das kommt vermutlich immer darauf an wie Du Deinem gegenüber entgegen trittst.
Da die Überschreitung hier nur 5cm sind und keine 50cm hat er sicherlich in seinem Strafmaß einen Ermessensspielraum. Zumal das beantragen der Sondergenehmigung ja nur eine Formalität ist und sowieso jeder bekommt. Diese Sondergenehmigung ist ja auch nur eine zusätzliche Einnahmequelle und nicht verbunden mit einer Fahrer- oder Ladungssicherungsschulung. Der Sinn erschließt sich mir nicht , wenn diese Genehmigung eh jeder bekommt. Gruß Riccardo
|
#93
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Aber ich musste schon blasen.......Anzeige am Gerät irgendwas mit ,..41. Atemalkohol. Also zu verdoppeln ergäbe 0,82 Promille. Damals noch 0,8 zulässig. Das war denen wohl zu knapp. "Glück gehabt. Sollten Sie einen Unfall haben sähe das natürlich anders aus. Ich biete Ihnen also an Sie lassen Ihr Auto stehen und meine Kollegen fahren Sie nach Hause. " ![]() ![]() ![]() ![]() |
#94
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
ganz einfacher Grund: Sollte es einmal notwendig werden, kann man den Sachverhalt dass es "eh jeder bekommt" sehr leicht ändern. Man hat dann viel weniger Ärger mit Leuten die dagegen klagen, etc. Und ein paar Gebühren nimmt man ja immer gern mal mit, von Leuten die "das Besondere lieben" ![]()
__________________
Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#95
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
1. Wenn es nicht mehr weit war, durfte man noch nach Hause fahren. 2. Der Schlüssel wurde einkassiert und die Insassen konnten zu Fuß nach Hause gehen. Per Handy ein Taxi rufen, o.ä. gab es damals noch nicht. Schlüssel am nächsten Tag bei der Polizei abholen. 3. Blutprobe und ggf. das volle Programm. 4. Erkennbar schwere Fälle wurden natürlich sofort der Blutprobe unterzogen. Sehr beliebt war Nummer 2, weil der erzieherische Effekt sofort gegeben war und die Polizei sich eine Menge Papierkram erspart hat. Übrigens waren die Röhrchen relativ teuer, deshalb wurde auch schon vorsortiert, wer überhaupt pusten muss.
__________________
Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
|
#96
|
|||
|
|||
![]()
Stimmt. Da wurde der Wert an der Farbe geraten. Bei den Heutigen wird das mit Zahlen angezeigt. Das Röhrchen ist ja auch schon ein paar Jahrzehnte her. Genau so wird es mit der Breite sein. Sollten die Beamten kein Werkzeug zum Nachmessen habe oder keine Lust es auszupacken wird geschätzt und dann ermessen mit Spielraum nach oben. Sollten aber Zahlen auf den Tisch kommen gibt es kein Ermessen.
Da ist ständig zu schnell bin, zu wenig Abstand halte, der Anhänger zu schwer ist und ich oftmals mit drei - vier Bier noch fahre muß ich also ständig mit einer führerscheinlosen Zeit rechnen. Ermessensspielraum oder verhandelbar ist da dann nichts. Aber ich habe noch meine Frau die mich dann fahren kann.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... Geändert von uli07 (11.05.2019 um 09:44 Uhr) |
#97
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Wenn das Röhrchen nicht vollkommen verfärbt war, also eine absolute Fahruntüchtigkeit (damals noch 1,3 Promille und mehr) ausgeschlossen werden konnte, wurde es schwierig. In dem Röhrchen waren Kristalle, die sich zunehmend verfärbten. Da die ziemlich grob waren und die Einfärbung dazu noch fließend war, war eine exakte Wertermittlung unmöglich. Es gab nur eine Hilfslinie, die eine Schätzung zuließ. Man musste also noch auf weitere Indizien, wie z.B. die Stärke des Alkoholgeruchs, das Verhalten des Probanten usw. achten, um Maßnahmen durchführen zu können. Die müssen nämlich dem sogenannten "Übermaßverbot" standhalten, ansonsten die Klagefestigkeit auf dem Spiel steht und/oder für den Beamten die Gefahr der eigenen Strafbarkeit besteht.
Polizeiliches Handeln ist sehr viel komplexer als man allgemein glaubt. Polizeibeamte müssen dazu ihre Maßnahmen jederzeit in vollem Umfang rechtfertigen können und sind selbst ständiger Strafbarkeit ausgesetzt, wenn sie das nicht können, da sie ja permanent in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Dazu kommt die Haftung im Falle von Fehlentscheidungen. Denn nicht nur die Behörde haftet sondern bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch der Beamte selbst. Sich Papierkram ersparen zu wollen und aus Faulheit Maßnahmen zu unterlassen, kann ein folgenreicher Spaß werden. Warum soll ein Beamter das also für einen ihm vollkommen fremden Bürger tun? Zum Abschluss noch ein Wort zum Ermessen. Es ist bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich möglich, muss aber sachlich begründbar sein. Dazu geht es im Verkehrsbereich bei Bußgeldtatbeständen durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog so ziemlich gegen Null. Im Verwarnungsbereich wird dagegen bei Fahrlässigkeit noch ziemlich häufig Gebrauch davon gemacht. Hier spielt es eine ganz entscheidende Rolle, ob z.B. weitere Konsequenzen zu erwarten sind (z.B. hoher Eigenschaden bei einem Unfall) oder das Verhalten des Bürgers, sprich die Einsicht für das Fehlverhalten. Jedoch wird dann nur auf das Verwarngeld verzichtet und mündlich verwarnt. Man ist also trotzdem und in diesem Falle sogar rechtskräftig (!) verurteilt, wenn man diese angebotene, mündliche Verwarnung annimmt. Das hat später entscheidende Bedeutung für ergänzende, eventuelle Zivilrechtsverfahren wie z.B. Klagen wegen Schadenersatz. Das ist natürlich alles auch übertragbar auf die angeblich erlebten Toleranzen bei den Fahrzeugmaßen. Dort kommt noch hinzu, dass es in aller Regel Vorsatztaten sind, für die wohl kaum ein Beamter seinen Kopf hinhält. So, Schluss mit Klugscheißmodus. Das musste aber mal gesagt werden. Was hier zum Teil mit treuherzigem Augenaufschlag an angeblichem Erfahrungswissen verkauft wird, ist kaum noch zum Aushalten.
|
#98
|
||||
|
||||
![]()
Warum lese ich hier jetzt eigentlich mehr vom zu voll und weniger vom zu breit sein?
![]()
__________________
Beste Grüße, Alex ![]()
|
#99
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#100
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Beste Grüße, Alex ![]() |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
NRW Genehmigung Gartenhaus | Giligan | Kein Boot | 15 | 24.04.2019 11:36 |
Bootsteg Genehmigung auf dem Rhein bei Köln | Carsten76 | Kein Boot | 6 | 04.10.2013 14:07 |
Wer hat Erfahrungen mit Überbreite (Genehmigung dafür)? | Nana (m) | Allgemeines zum Boot | 24 | 26.08.2012 15:40 |
Genehmigung Überbreite Berlin | Smarty | Allgemeines zum Boot | 11 | 16.03.2012 08:52 |
Genehmigung für eine Blechhalle/garage ? | Frank033 | Kein Boot | 37 | 18.01.2009 16:13 |