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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Dienstreisen A1 Entsendebscheinigung
"Arbeitet" einer von Euch ab und an im "Ausland", also auch nur auf ner halbtägigen Dienstreise?
Ist Euch das: https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_a...s_ausland.html https://www.dvka.de/media/dokumente/...101_Online.pdf schonmal untergekommen? Mein Steuerberater war auf Schulung und hat mich angerufen und gemeint das wird jetzt ernstgenommen. Steht auch da: https://www.businesstraveller.de/ser...bescheinigung/ Hab mit der Krankenkasse telefoniert. Die weiss das auch und sichert jeweils schnelle Bearbeitung zu. Kann das wahr sein, wenn ich heute abend entscheide morgen früh nach Österreich, Frankreich oder Polen zu reisen ich noch erstmal den Papierkrieg anzetteln muss Wann handelt es sich um eine Entsendung? Setzt ein Unternehmen eine bei ihm beschäftigte Person gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat ein, handelt es sich üblicherweise um eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Dies gilt auch, wenn mehrere solcher Einsätze in denselben Mitgliedstaat oder in verschiedene Mitgliedstaaten erfolgen, ohne dass dies im Voraus feststeht. Der Antrag ist an die Krankenkasse, bei der die betreffende Person versichert ist, zu senden. Besteht keine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, beantragen Sie die Ausstellung der A1-Bescheinigung bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Den Antrag finden Sie hier. Ist die A1-Bescheinigung für jede Entsendung gesondert zu beantragen? Die Prüfung des Sachverhalts und die Ausstellung der A1-Bescheinigung erfolgt für jeden Mitgliedstaat und jeden Einsatz separat. Dies ist erforderlich, weil auch von den Trägern der anderen Mitgliedstaaten die ausgestellten A1-Bescheinigungen geprüft werden............ . . . Auch wenn aktuell lediglich in Österreich und Frankreich verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, muss die A1-Bescheinigung für alle Mitgliedstaaten beantragt werden, in denen die Erwerbstätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird. Ergänzende Hinweise Erst durch die ab 2017 verstärkt durchgeführten Kontrollen wurden viele Unternehmen darauf aufmerksam, dass bei Ausübung der Beschäftigung im Ausland mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen ist, welches Sozialversicherungsrecht im Einzelfall anwendbar ist. Dies hat zu einer Vervielfachung der Antragszahlen geführt. Wir sind bemüht, die Anträge zeitnah zu bearbeiten, bitten gleichwohl um Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wiehert da der Amtsschimmel?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (05.02.2019 um 16:58 Uhr) |
#2
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Unter Entsendung versteht man meines Wissens eine Tätigkeit im Ausland im Auftrg eines deutschen Unternehmens, während derer man im Ausland wohnt. Dann muß man nämlich normalerweise die ausländischen Regeln der sozialen Vorsorge erfüllen. Man kann aber auch im deutschen Sozialsystem bleiben. Dann müssen aber die Wirtschaftsminister der beiden Länder darüber eine Vereinbarung treffen.
Halbe Tage würde ich als Dienstreise einstufen. Es würde sich aber ggfls. lohnen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Es wünscht Dir eine Entsendung ins Ausland (das ist nämlich kulturell (und meistens auch finanziell) sehr spannend): edjm.
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#3
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Dachte ich auch bei dem Wort.
Aber Nein, auch ne Dienstreise ist ne Entsendung scheinbar 09.05.2018Service Keine noch so kurze Dienstreise in Europa ohne A1-Bescheinigung. Auch wer nur während einer Tagesreise in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Beschäftigung nachgeht, muss die Bescheinigung mit sich führen. Darauf hat der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) gerade erst wieder hingewiesen. Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Um auf die immer spontaneren Arbeitseinsätze zu reagieren, ist die Beantragung seit diesem Jahr auch elektronisch möglich und ab Juli 2019 Pflicht.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#4
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Oh, danke für das Thema, ich glaube in meiner Firma hat davon noch niemand gehört.. Werde mal die Meister und Personalabteilung drauf ansprechen.
Was ich nicht herauslese: benötigt man den Zettel wenn ich z.B. für unseren deutschen Kunden auf seinem Schiff in ausländischer ,fremder Werft 3 Tage lang arbeiten soll? Dass der Dauer des Aufenthalts keine Rolle spielt hab ich mitbekommen. Wer muss den Antrag stellen? Firma oder Arbeitnehmer? Reiseversicherung etc besteht seitens der Firma, war schon bei einigen Jobs Pflicht die Versicherung nachzuweisen. Gruß Enno
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gruß enno
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#5
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Ist tatsächlich so, jede Dienstreise ist eine Entsendung. Und wenn man zum Beispiel von D über NL und BE nach Frankreich muss, braucht es die A1 für alle drei Länder.
Das ist ein ungeheures Bürokratiemonster. Man kann aber eine Sammel-A1 für bis zu acht Länder beantragen, und die kann dann auch zwei Jahre gültig sein. Das ist immer noch Schwachsinn, aber so hält sich der Aufwand in Grenzen. Ob die Kontrollen wirklich kommen wird man erst noch sehen, aber der Wisch ist Pflicht, basta. Grüße Matthias.
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#6
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Bei uns in der Firma ist das jetzt ebenfalls Pflicht.
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#7
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Zitat:
Bin mal gespannt. Wahrscheinlich ist´s leichter gleich nen Diplomatenpass zu bekommen Die Einzel - A1 ist ja Wahnsinn. Net nur für die AG, sondern ja auch für die KV etc. die den Kram verwalten müßen. Wen interessieren die Daten wieder
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#8
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Machen (müssen) wir seid Jahren so machen.
Wird aber immer komplizierter. Bei uns verlangt der Auftragnehmer im Ausland das sogar, um sicherzustellen, dass wir während des (Arbeits-)Aufenthaltes im Ausland auch wirklich krankenversichert sind. Auf der anderen Seite muss die Krankenkasse hier wissen, dass eine Arbeit im Ausland ausgeführt wird. Bis vor ein Paar Jahren hieß das noch E101 Papier (nationale Bezeichung). Bei der EIGENEN Krankenkasse beantragen (lassen, durch den zuständigen Mitarbeiter deiner Firma) und dann bekommt man das mittlerweile innerhalb weniger Stunden oder Tage. Früher durfte das per Email versendet werden, da gings schneller, aber seit der DSVGO muss das per Post oder maximal noch (bei einigen KK) per Fax raus. Ein Langzeit A1 gibt es eigentlich nicht mehr, früher konnnte man ein "Pauschal"-A1 beantragen, so einmal im Jahr abheften und immer nur ausfüllen bei Bedarf je nach Arbeitsort. Nun muss eigentlich quasi für jede Reise (Hin-/Rückreisedaten) jeweils ein neues mit von der KV eingtragenem Verbleibort beantragt werden. Dadurch soll eine Art "Doppelversicherung" verhindert werden, weil die KV nicht weiß, ob der Mann nun im Ausland tatsächlich Arbeitet oder jetzt grad ein Aufenthalt in D vorliegt. Theoretisch muss man sogar diese A1 weider abmelden, wenn ein Aufenthalt im Ausland früher beendet wird, um der KV mitzuteilen, dass der Mann wieder in D ist. Bei Fragen gerne auch PM, das ist bei unseren Monteuren täglich Brot. Im Übrigen, wie gesagt, schon seit Jahren, aber das wurde immer sehr locker gehandhabt. Chrischan |
#9
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Zitat:
Wie ich eben schrieb: Meines wissens nach gibt es das nicht mehr. Nur noch für konkrete Reisen und Ziele und Aufenthaltsdauern. Kontrollen passieren bei uns bisher nur vom Arbeitgeber! Allerdings hier sehr sukzessive: Ohne vorab ein A1 zugesandt zu haben kommen wir in fast keine große Europäische Werft / Marina mehr rein um zu arbeiten (!). Wenn ich als Bürofuzzi hinfliege um dort einen "Besuch" zu machen, also ohne tatsächlich zu "arbeiten", brauche ich das bisher nicht. Zumindest verlangt es kein AN von mir. Denke mal, dass im Falle eines Falles dann Probleme als "Tourist" abgehandelt werden. Chrischan |
#10
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Ich frage mich wie das Firmen machen sollen die einen Monteureinsatz machen müssen in der 24h Servicegarantie
da kommst du morgens ins Geschäft und sitzt mittags im Flieger nach Dubai... nach der Rückkehr geht es direkt nach Polen oder Frankreich oder Australien..... nur mal als Beispiel.... unseren Monteuren geht es öfter so dass sie von einem dringende Einsatz überrascht werden.... und dann ggf. am nächsten Tag vor Ort sein sollen.... |
#11
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Zitat:
Ganz einfach: Wenn keiner nach was fragt ist alles gut. Und wenn der BESUCHTE vor Ort das nicht sehen will, dann beantragt man eins und lässt es (wenn es irgendwann kommt) eben im schwarzen Fach liegen. Solange es keine KV-Relevanten Vorfälle gibt, ist das ja auch alles völlig wurscht. Wie gesagt: WIR kommen nirgendwo mehr rauf ohne das Zeug. Wir machen auch 24h Notfall-Betreuung weltweit. Und wer schonmal versucht hat innerhalb von 24h auf den British Virgin Islands oder in den Oman zu kommen, weiß, dass das A1 da meist noch das kleinere Probleme ist... |
#12
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O.k.
Ich hab telefoniert. Es gibt Dauer-Bescheinigungen. Wenn absehbar ist, dass man regelmässig hinmuss. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens GME2 Als gewöhnlich in einem Mitgliedstaat erwerbstätig gelten Sie aus unserer Sicht insbesondere dann, wenn Sie regelmäßig wiederkehrend an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in dem jeweiligen Staat Ihre Tätigkeit ausüben. Ich teste das mal für die wichtigsten Länder. Ist das spannend Was machen eigentlich Saftschubsen/Galey Mäuse oder Trucker Heute hier morgen dort............
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#13
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Wo füllst du das online aus und welcher KV gehörst du an, wenn ich fragen darf?
Die Info mit den Dauerbescheinigungen ist wohl anders gemeint, nämlich dass du wenn du zu oft / zu regelmäßig im Ausland tätig bist, eben DORT "gewöhnlich erwerbstätig" bist. Und dann muss man schon aufpassen, nicht nach DORTIGEM Sozialversicherungsgesetz behandelt zu werden. Chrischan |
#14
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Zitat:
Such dir was aus, was zutreffen könnte. Der DVKA ist der "DKV Spitzenverband". Am Ende geht das aber doch zu deiner GKV (für Privatversicherte zur Rentenversicherung, die ist dann zuständig). In ganz jungen Jahren hat mich ein gütiges Schicksal davor bewahrt mich von den damals ach so günstigen und tollen PKV blenden zu lassen. Bessere Leistungen für weniger Geld zu bekommen war mir suspekt und so bin freiwillig gesetzl. versichert. Soziale Hängematte. Wo ist egal, ich bin halt bei der inzwischen zur Barmer GEK gewordenen. Du hast teilweise Recht, gemäss den Anträgen bist du dann in mehreren Ländern tätig. Das stimmt ja auch in deren Sichtweise (und in der Realität). Und das ist ja auch der Sinn, um doppelte Abgaben --die theoretisch fällig wären--zu vermeiden. Was für ein Humbug. Versichert bist du aber hier (deswegen beantragst du ja auch hier). Also bleibt da erstmal alles wie es ist. Du bist in D versichert und wenn im Ausland was passiert hast du so nen Wisch dabei. So. Nun weiss ich nicht wie es mit dem Antrag weitergeht. Bin da mal gespannt ob die nen Nachweis von mir wollen, dass ich "regelmässig" dort bin und ob die das tracken später. Ich probiers halt mal. Übertreiben darf man sicher erstmal net. Ich starte mal mit 3 Ländern (eines davon ist Südkorea, das wird bestimmt am witzigsten).
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#15
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Also nur um das kurz klarzustellen, die A1 wird, wenn so beantragt, für mehrere Länder für zwei Jahre ausgestellt. Es wird nichts, aber auch Garnichts, an Evidenz gefragt, einfach ankreuzen.
Meine A1 datiert vom 01.01.2019 und ist gültig bis 31.12.2021, also recht aktuell. Die Länder zähle ich jetzt nicht auf, ich bitte um Verständnis. Zum Thema Dubai et al.: zum Glück machen nicht alle Staaten diesen Unfug mit, die "beteiligten" Länder finden sich in den zitierten Quellen. Grüße Matthias. |
#16
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Zitat:
So wird das Ganze schon ein bisschen übersichtlicher. Alle 2 Jahre (mir sagte man theoretisch wären bis zu 5 möglich, aber wir wollen mal net übertreiben) kann man ja so´n bisschen Administration machen.
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