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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen,
ich würde gerne einen Tube kaufen, um auf den Wasserskistrecken (Main) ein wenig Spaß zu haben. Das Problem was ich habe: Ich bin der einzige, der einen SBF im Freundeskreis hat. Der von mir bestimmte Rudergänger sei fähig und ich bin mit dem Boot über die Leine verbunden. Da kann ich mir gut vorstellen, dass das noch "on Board" gilt. Was aber wenn man runterfällt - das Boot haut ja nicht ab und ich kann Befehle als Skipper auch von paar Meter außerhalb des Bootes geben. Ich kann mich leider nicht mehr an den genauen Wortlaut in den Schifffahrtsordnungen erinnern. Steht irgendwo fest geschrieben, dass der Skipper innerhalb der Rumpfkanten des Bootes sein muss oder kann er auch außerhalb sein und es ist nur relevant, dass der Rudergänger die Befehle vom Skipper erhalten kann? Viele Grüße und Danke Chris
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#2
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Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs.
Quelle https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-02-node.html
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#3
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Ja, wenn du auf dem Tube sitzt oder auf Wasserski, biste keinesfalls "on board".
Du musst jederzeit eingreifen können. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#4
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![]() Zitat:
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Gruß, Frank ![]()
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#5
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Wenn er sich die Leine um den Hals legt , dann bleibt er auch verbunden wenn er vom Tube runterfällt.......
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#6
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Soweit ich das weiss fährt die Wapo nur hinterher solange der Skipper noch auf dem Tube sitzt. Inhaftiert den Rudergänger aber sofort sobald der Skipper vom Reifen fällt
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Gruß, Frank ![]() |
#7
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Chris, würd ich NIE machen...
Schon alleine meiner eigenen Gesundheit zu liebe. Alles ok, wenn es normal läuft. Kommt aber irgendwas ungeplantes, sprich es ergibt sich irgendein Problem, kann das ganz schnell ganz böse ausgehen. Selbst mit Erfahrung kommt man doch mitunter auf dem Wasser immer mal in Situationen, die man eigentlich nicht wirklich braucht. Selbst wenn es erlaubt wäre, wäre das für mich ein NoGo. Gesendet mit meinen Wurschtfingern |
#8
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Nur weil der Rudergänger keinen Schein hat heißt das ja nicht, dass er weniger Ahnung hat als ich. Er fährt öfter und länger als ich. Und vielleicht auch besser. Aber ihm fehlt halt der Schein.
Es ging mir nur ums rechtliche, keineswegs darum, ob es riskant oder gefährlich wäre ![]()
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#9
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Dann soll er doch gerade den Schein machen, kostet doch kaum mehr als der Tube.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#10
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Und da steht außerdem: "Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs." Soweit klar. "In einem Schubverband benötigen die geschobenen Fahrzeuge keinen eigenen Schiffsführer, sondern unterstehen der Führung des schiebenden Fahrzeugs." Denke das gilt auch für den Schleppverband (der Tube wird ja geschleppt). D.h. die darauf befindliche Person braucht keinen Schein. Aber im Schleppverband gibt es ja auch nur EINEN Schiffführer. Und der dürfte demnach ja nicht auf dem geschleppten Fahrzeug sein, sondern nur auf dem Schlepper. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ist. Ebensowenig beim Schubverband, da dürfte der Schiffführer dann auch nur im schiebenden Boot sein und nicht im geschobenen. Und zuletzt: "Ist für stillliegende Fahrzeuge oder Schwimmkörper eine Person als Wache oder als Aufsicht nach § 7.08 bestellt, tritt diese Person an die Stelle des Schiffsführers." Also beim Tube ziehen müssen ja so oder so 2 auf dem Boot sein. Rudergänger muss fahren, Wache muss nach Tube schauen. Und da steht es ja auch schon: Die Wache wird zum Schiffführer und ich gehe davon aus, dass diese dann die entsprechenden Scheine braucht ![]()
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#11
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Der Führerscheininhaber muss an Bord sein und jederzeit eingreifen können, da gibt es nicht den geringsten Zweifel und/oder Interpretationsspielraum. Lass es bleiben, steht schon Ärger drauf
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. Geändert von lachshunter (16.07.2018 um 22:09 Uhr) Grund: nochmal fett gemacht |
#12
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#13
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Zitat:
Da Du eh Beratungsresistent bist und ihr so dufte Kerle seit, was sollen wir Dir für Ratschläge geben ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#14
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DbDdhkP, so sagt man bei uns
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#15
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- hab ich seit der Kindheit nicht mehr gehört
![]() Gruß, Reinhard
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#16
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Für was steht P
![]() Den Rest habe ich verstanden ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#17
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Pillen
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#18
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![]() Zitat:
Und meine Frage zielte darauf ab, was als "an Bord" gilt. Und Antworten wie "lass es bleiben" beantworten diese Frage schon gar nicht. Ich finde es schade, dass in letzter Zeit ständig Threads totgeschwafelt werden und ab vom eigentlichen Thema die eigene Meinung kundgetan wird - die zwar gestattet ist, aber keineswegs der Threadbeantwortung dient. Ich werde mich wieder eine Weile aus dem Forum zurückziehen, mich erneut ärgern, in einigen Monaten hier wieder antanzen wenn ich eine Frage habe und... mich dann wieder ärgern. 100%. P.S. Wegen der Zweifel: Ich zweifle immer noch. Weil eben noch niemand mir irgendwo eine Quelle genannt hat, in der ein mit dem Boot verbundener Schwimmkörper (der Tube) nicht mehr als "an Bord" zählt und anders gehandhabt wird als ein Schleppverband.
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#19
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Mal ganz einfach, du hast doch einen Führerschein, ich frag mich gerade, was ihr da gelernt habt
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#20
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Schon logisch, ja. Das mit dem "eingreifen" war mir entfallen, da ich meistens nicht selbst fahre und nie eingreifen musste
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#21
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Frag doch die WaschPo ... dann bist du auf nummer sicher! ... das mach ich auch des öftern wenn was unklar ist. Meine ich ganz im ernst.
Bei uns am Main sind die sehr häufig vor Or zu sehen mit ihrem Boot.
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Grüße Michael ![]()
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#22
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Gruß, Frank ![]()
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#23
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#24
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Hallo!
Ich weiss jetzt nicht, ob sich die Regeln hier zwischen Ö und D unterscheiden, aber ich habe gelernt, dass nicht nur der verantwortliche Schiffsführer an Bord (weder am Tube, noch auf Ski oder was auch immer) sein muss und im Ski/Tubebetrieb ZUSÄTZLICH eine dritte Person, die den Tuber /Skiläufer beobachtet. Somit ist euer Vorhaben zumindest in Österreich doppelt illegal und gefährlich obendrein!
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LG aus Wien Christoph |
#25
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