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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Rat wegen Mängel am Boot
Hallo liebe Forengemeinde
wie schon in anderer Thrööts beschrieben habe ich mir mein erstes Boot gekauft. Eine Searay CB21 Sorento von 1987. Leider keine Besichtigung gemacht da weit weg Verküfer versicherte mir aber alles gut. Zuhause natürlich böse Überrschung. Wasserinbruch im Balg Gimballager kaputt Kreugelenkswelle verrostet Schaltzug erneuert. Nun habe ich den Verkäufer kontaktiert, er wusste natürlich von nix. Habe mich mit ihm geeinigt das er wenigstens die Teile bezahlt, ist auch passiert. Am Wochenende haben wir nach Reparatur erste Probefahrt gemacht und was soll ich sagen, ich bin froh das wir nicht abgesoffen sind . 15 cm langes Loch im Kiel, und was noch schlimmer ist, der Tank hat ein Riss und der halbe Rumpf steht voll mit einem Wasser und Benzin Gemisch ? Nun meine Frage was soll ich tun ? Verkäufer reagiert nicht auf meine Anrufe bzw Emails. Habe ihm angeboten das ich einfach mein Geld zurück will. Der Rest ist mir egal. Hatte jemand schon mal so einen ähnlichen Fall ? Vielen Dank für eure Hilfe Gruß Christoph |
#2
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Moin,
ist ja immer ne Frage ob Du einen Jahrelangen Rechtsstreit eingehen willst oder einfach die Mängel Reparieren willst. Es kommt ja auch auf den Preis und dem Kaufvertrag an. Hast Du das Boot als Bastlerboot gekauft? Gruß Stephan
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Die Freude an guter Qualität hält länger an, als die über einen günstigen Preis. |
#3
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WIE wurde das Boot denn gekauft?
Ebay? Gibts einen Vertrag? Also bei Kauf per Handschlag "wie gesehen" (oder eben nicht) oder per Ebay ohne Besichtigung, bist du sicherlich auf Wohlwollen des Verkäufers angewiesen. Wenn es eine Anzeige gibt in der steht "Fahrfertig, alles gut!" und nach dem allgemeinen Technischen Verständnis ist das nicht der Fall (Loch im Rumpf und Loch im Tank sind ja für die allgemeinheit eher nicht "alles gut" und "fahrbereit"), dann könnte man rechtliche Schritte einleiten. Um welche Summe gehts? EDITH: Da hatte noch einer die Idee... Chrischan |
#4
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Moin Stefan
nein habe einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorboot, kein Bastlerboot oder defekt. Ich wüsste jetzt nicht mal wie ich an den Tank drankomme Ich denke mal ich müsste den Boden rausmachen weil ich ja auch nicht weis ob das der einzige Riss ist. Ich bin echt verzweifelt. Gruß Christoph |
#5
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Hbe das Boot bei Ebay ersteigert für 6500 Euro. Es kann doch aber nicht sein das der Verküfer mir schreibt es ist alles in Ordnung und funktioniert und ich dann quasi einen Schrotthaufen zu Hause stehen habe.
Gruß Christoph |
#6
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Du hast ein 31 Jahre altes Boot ungesehen gekauft. Was hast du anderes erwartet??
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#7
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Zitat:
Leider scheint das heutzutage doch so sein zu können... Und zwar immer häufiger, scheint mir.
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#8
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Du musst zudem ja auch beweisen dass das Loch beim Kauf schon im Boot war. Der Verkäufer kann ja sagen Du hast es reingefahren.
Mir persönlich wäre ein Rechtsstreit zu Nervig und zu Kostenintensiv. Mängel beheben und als Lehrgeld abhacken
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Die Freude an guter Qualität hält länger an, als die über einen günstigen Preis. Geändert von StephanK14 (21.06.2018 um 12:12 Uhr) |
#9
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Wer hat das Boot den transportiert ?
Wer hat es geslippt/gekrant ? Ist es dir vom Trailer gerutscht ? Oder kannst du es beweisen ....... Nichts für ungut , aber so hast du da wenig Chance . Gruß Bergi
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#10
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Zitat:
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Gruß Sylvio |
#11
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Ja Mist, blöder Start in dieses tolle Hobby.
Aber glaube mir, es könnte in der Tat noch schlimmer sein. Behebe die Mängel und mach wieder ein schönes Boot draus. Die Sea Ray Sorento an sich ist ein Klasse Daycruiser...zeitlos elegant find ich. Wenn du dann deine Mängelliste abgearbeitet hast, hast du viel dazu gelernt, ein gutes Boot und einen Wertzuwachs. Das wird schon...ansonsten biste hier ja gut aufgehoben und bekommst in der Regel gute Tipps und Hinweise. Ausnahmen wird es, wie du hier im Faden siehst, aber immer geben Mach doch mal Fotos der Mängel, vielleicht gibt es dann schon die erste Hilfe.
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Gruß Martin Geändert von MarDan (21.06.2018 um 12:20 Uhr)
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#12
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Er schreibt doch ersteigert.
Eine Auktion ist immer ohne jede Garantie, Gewährleistungen usw. Das ist bei den ganzen Zoll Auktionen oder die von der VEBEG oder vom Finanzamt genauso. Ersteigert ist ersteigert. Wer vor Versteigerung nicht besichtigt, was er da ersteigert, ist selbst schuld. Jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt. Ist es das Boot hier ? http://he.localmart.de/fuerth/item/s...rboot/81330995 Das war 2014 schon als Bastlerboot inseriert. . |
#13
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Die meisten Mängel hätte ich auch bei einer Besichtigung nicht erkannt. Da der Riss genau über der Kielrolle war. Völlig vermodert. Also nicht seit gestern
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#14
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Ist das die aus der Nähe von Dresden ?
Gruß Bergi
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#15
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Zitat:
vielen Dank für deine Worte. Der Rest der Kommentare hier naja hätte was anderes erwartet aber es gibt halt leider solche Leute. Bei denen ist bis jetzt noch nie was schiefgegangen und alles war perfekt. Ich schau mal was ich machen kann Grusß Christoph
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#16
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#17
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Zitat:
Aber der Weg mit einem Rechtsstreit kostet, dauert, nervt und es kann nach hinten losgehen, zumal der Kaufpreis ja doch eher niedrig war....ich hätte da kein Bock drauf und keine Nerven für!
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Gruß Martin
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#18
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Schlage dem Verkäufer vor, den Kauf rückgängig zu machen wegen der versteckten Mängel. Wenn er das nicht will, nehme die Wörter "dann übergebe ich den Fall meiner Rechtsschutz" in den Mund. Das wirkt oftmals Wunder (auch, wenn man gar keine haben sollte, was ich im 21.Jhdt. nicht verstehe...).
Wenn er selbst dann nicht zurückschrecken sollte: Abhaken, reparieren (lassen) und als Lehrgeld betrachten. Jeder von uns hat irgendwo schonmal Lehrgeld bezahlt. |
#19
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Ja ich kontaktiere jetzt mal meinen Anwalt was ich machen kann. Mal schauen was dabei rauskommt.
Gruß Christoph |
#20
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Zitat:
Grüße Tycho
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#21
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Zitat:
Als dir der defekte Balg aufgefallen ist, warum hast du dann nicht genau hingesehen? Da hättest du noch eine Chance gehabt (der ehemalige Eigentümer hat ja das Material bezahlt), aber jetzt kann ich den Verkäufer sogar verstehen, du hast ein 31 Jahre altes Boot blind ersteigert, dran rumgebastelt und willst für den Preis ein Neubbot Man sollte schon realistisch bleiben und ich will dir keine Angst machen, aber schaue dir man Spiegel und Stringer an, wenn die auch Torf sind, dann hast du ganz andere Probleme!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#22
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Der Verkauf der Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern der Käufer Unternehmer i.S. § 14 BGB ist. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Mängel, die bei einer Besichtigung erkennbar sind oder infolge unterlassener Besichtigung nicht erkannt werden, unterliegen keiner Gewährleistung.
Das nur als Auszug aus den Bedinungen der VEBEG. Andere Auktionshäuser werden auch keine anderen Bedingungen haben denk ich. |
#23
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Vergiss es, du hast schon am Boot geschraubt!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#24
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Ich weiß es gehört nicht hier her aber weiß jemand wie ich an den Tank der Searay dran komme?
Gruß Christoph |
#25
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Moin moin,
Zitat:
Das ändert nichts daran, daß der Verkäufer vermutlich mit irgendeiner Formulierung à la 'nach dem neuen EU-Recht blablabla' versucht haben wird, die gesetzliche Haftung für Sachmängel nach BGB auszuschließen. Sofern es sich nicht um einen (auch nicht einen verdeckten) gewerblich tätigen Verkäufer handelt wäre das im Prinzip erstmal möglich - allerdings stellt sich dann hier schon die Frage, inwieweit der Verkäufer ihm bekannte Mängel möglicherweise arglistig verschwiegen hat (was regelmäßig zur Unwirksamkeit eines vereinbarten Haftungsausschlusses führt). Da ist dann allerdings auch der Punkt erreicht, wo man einen sich damit einigermaßen gut auskennenden Anwalt hinzuziehen sollte und wo sich dann wiederum die Frage stellt, ob man potentiell schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen will (schlimmstenfalls kommt es zum Prozeß, in dem Rückabwicklung festgelegt wird und es stellt sich heraus, der Verkäufer verfügt über keinerlei Mittel. Dann hat man einen teuer bezahlten Titel, den man sich einrahmen lassen kann...). Gerade bei Leuten, die einen schon beim Verkauf betrügen kann man ja durchaus auch annehmen, daß sie auch im sonstigen Leben vielleicht nicht unbedingt zu den ehrlichsten Zeitgenossen gehören... lg, justme |
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