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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #201  
Alt 06.04.2018, 12:46
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

das ist vermutlich dann die Diskussion, die man im Ernstfall mit seiner Versicherung (wenn man Glück hat, nur mit der) führen darf. Und ob die im SBF See vermittelten rudimentären Kenntnisse der Navigation auf See dann als ausreichend erachtet werden, um keine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen wird, so vermute zumindest ich, dann vor Gericht geklärt werden.
Ganz generell haben wir doch alle bei eben jenem SBF gelernt, daß die seemännische Sorgfaltspflicht die Beachtung von Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln auch über die Verkehrsvorschriften hinausgehend beinhaltet...

lg, justme
Wir reden hier von "grob fahrlässig". Jemandem "grob fahrlässig" zu unterstellen, der doch immerhin einige Zeit die Navigationsregeln gelernt hat und diese in einer Prüfung unter Beweis gestelt hat, dürfte eher schwierig werden. Immerhin muss man ja nach SBF-Schulung und Prüfung irgendwo das Wissen mal umsetzen, dazu ist man zwangsläufig erstmal Anfänger.

"Grob fahrlässig" ist immerhin das Niveau von " das weiss doch jeder Idiot, dass man das nicht machen kann". Daß man nach Vorbereiten und Bestehen einer Prüfung im Grenzfall noch nicht Navigieren kann, fällt da bestimmt nicht drunter. Und der Gesetzgeber hat die Kriterien für den SBF so festgelegt, wie sie sind und erlaubt ausdrücklich das Führen von Sportbooten auf der Nordsee mit dem SBF, denn genau dafür ist der da.

Das man nach Bestehen des SBF wissen sollte, dass man nicht mit einer Handy-GPS und ohne Printkarte los fahren darf fällt schon eher unter "grob fahrlässig". Nur braucht es dafür eigentlich keinen SBF, das sollte jeder Idiot auch so wissen.

Gruss
Axel
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  #202  
Alt 06.04.2018, 14:05
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Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
"Rudimentär" würde ich diese Kentnisse nicht nennen.
Sie nehmen einen Großteil der Prüfungszeit ein und sind ohne Lernen oder Vorwissen auch nicht zu bestehen.
Da ist nix mit sich selber herleiten oder zusammenreimen.
Da muss man Wissen vorweisen, sonst fällt man durch.

Und wenn ein SBF See nicht als Fähigkeitsnachweis vor Gericht taugt, dann taugt auch ein Motorradführerschein nicht bei einem Motorradfahrer.
Das Beispiel mit dem Motorrad paßt nicht. Wenn jemand sich nicht weiter mit der Materie auseinander setzt und nur auf die Lehrinhalte des SBF-See setzt, bekommt er ganz schnell Probleme, wenn sein GPS mal ausfällt. Soweit ich mich erinnere sind zum Beispiel Stromversatz oder Winddrift keine Ausbildungsinhalte des SBF-See. Das bedeutet bei einem langen Seetörn fährt er schlicht und einfach an der Insel vorbei ohne sie zu sehen. Aber macht ja nix, auf See braucht man ja keinen Führerschein.

Geändert von schimi (06.04.2018 um 14:10 Uhr)
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  #203  
Alt 06.04.2018, 14:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
"Rudimentär" würde ich diese Kentnisse nicht nennen.
Sie nehmen einen Großteil der Prüfungszeit ein und sind ohne Lernen oder Vorwissen auch nicht zu bestehen.
Da ist nix mit sich selber herleiten oder zusammenreimen.
Da muss man Wissen vorweisen, sonst fällt man durch.

Und wenn ein SBF See nicht als Fähigkeitsnachweis vor Gericht taugt, dann taugt auch ein Motorradführerschein nicht bei einem Motorradfahrer.
doch, das würde ich als ziemlich rudimentär betrachten - letzten Endes lernt man wo auf einer Karte Norden ist und daß die Seite nach oben gehört, wie man Entfernungen auf einer Karte misst und daß es viele verschiedene Seezeichen gibt. Weder benötigt man auch nur grundlegende Kenntnisse über Tidengewässer, über Wind- und Stromversetzung, über Astronavigation oder über Wetterbeobachtung und noch vieles Weitere, was man in der kurzen Zeit, die sowohl für die Vorbereitung als auch für die Prüfung beim SBF angesetzt sind auch überhaupt nicht unterbringen kann. Aber dafür ist der Schein ja auch gar nicht gedacht - die Empfehlung lautet nicht umsonst 'Seeschiffahrtsstraßen (3sm)'. Daß man für das Verlassen des unmittelbaren Küstenbereichs weitergehende Kenntnisse benötigt dürfte wohl als gesichert gelten, und eine Möglichkeit, diese nachzuweisen ist der Besitz weitergehender, freiwilliger amtlicher Sportschifferscheine oder gleichwertiger Kenntnisnachweise. Hat man eine andere Möglichkeit, entsprechende seemännische Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen kann man die natürlich genausogut nutzen, es könnte nur mit mehr Aufwand verbunden sein.

lg, justme
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  #204  
Alt 06.04.2018, 14:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Wir reden hier von "grob fahrlässig". Jemandem "grob fahrlässig" zu unterstellen, der doch immerhin einige Zeit die Navigationsregeln gelernt hat und diese in einer Prüfung unter Beweis gestelt hat, dürfte eher schwierig werden. Immerhin muss man ja nach SBF-Schulung und Prüfung irgendwo das Wissen mal umsetzen, dazu ist man zwangsläufig erstmal Anfänger.

"Grob fahrlässig" ist immerhin das Niveau von " das weiss doch jeder Idiot, dass man das nicht machen kann". Daß man nach Vorbereiten und Bestehen einer Prüfung im Grenzfall noch nicht Navigieren kann, fällt da bestimmt nicht drunter. Und der Gesetzgeber hat die Kriterien für den SBF so festgelegt, wie sie sind und erlaubt ausdrücklich das Führen von Sportbooten auf der Nordsee mit dem SBF, denn genau dafür ist der da.

Das man nach Bestehen des SBF wissen sollte, dass man nicht mit einer Handy-GPS und ohne Printkarte los fahren darf fällt schon eher unter "grob fahrlässig". Nur braucht es dafür eigentlich keinen SBF, das sollte jeder Idiot auch so wissen.

Gruss
Axel
die Lerninhalte des SBF befähigen einen aber nunmal nicht zur Navigation auf offener See - das, was man da lernt ist doch nur ein allererster Einblick darauf, wie Navigation funktioniert. Ohne Sichtkontakt zu einer Küste hilft einem das, was man da lernt nicht sonderlich viel, und wer sich nur mit diesem Wissen auf See begibt und ansonsten seinem GPS vertraut, dem würde ich durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellen (in dem Sinn von "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt").
Im Übrigen würde ich für die Hohe See durchaus vermuten, daß ein Sextant an Bord und Kenntnisse über Astronavigation als Mindestvorraussetzung angesehen werden, sobald es über 'jemand fährt mit seinem Gleiter bei strahlendem Sonnenschein und TGS morgens nach Helgoland rüber' hinausgeht.
Daß man nicht zwingend einen SKS, SSS oder SSS (oder auch einen Yachtmaster o.Ä.) benötigt dürfte klar sein (solange nicht ein Vercharterer oder eine Versicherung eben dieses ausdrücklich verlangt), aber der Nachweis der vorhandenen Kenntnisse dürfte einem mit entsprechenden Lizenzen auf jeden Fall einfacher fallen.
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  #205  
Alt 06.04.2018, 17:18
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



die Lerninhalte des SBF befähigen einen aber nunmal nicht zur Navigation auf offener See - das, was man da lernt ist doch nur ein allererster Einblick darauf, wie Navigation funktioniert. Ohne Sichtkontakt zu einer Küste hilft einem das, was man da lernt nicht sonderlich viel, und wer sich nur mit diesem Wissen auf See begibt und ansonsten seinem GPS vertraut, dem würde ich durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellen (in dem Sinn von "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt").
Im Übrigen würde ich für die Hohe See durchaus vermuten, daß ein Sextant an Bord und Kenntnisse über Astronavigation als Mindestvorraussetzung angesehen werden, sobald es über 'jemand fährt mit seinem Gleiter bei strahlendem Sonnenschein und TGS morgens nach Helgoland rüber' hinausgeht.
Daß man nicht zwingend einen SKS, SSS oder SSS (oder auch einen Yachtmaster o.Ä.) benötigt dürfte klar sein (solange nicht ein Vercharterer oder eine Versicherung eben dieses ausdrücklich verlangt), aber der Nachweis der vorhandenen Kenntnisse dürfte einem mit entsprechenden Lizenzen auf jeden Fall einfacher fallen.
Dazu gibt es im SKS sogar eine eigene Frage:
Nummer 114:
Was gehört zur navigatorischen Mindestausrüstung einer Yacht in Küstengewässern?
Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

Steuerkompass,
Peileinrichtung,
terrestrisches oder satellitengestütztes Funknavigationsgerät,
Log,
Lot,
Fernglas,
Barometer,
Weltempfänger für Rundfunk,
Seebücher und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten für das zu befahrende Seegebiet,
Logbuch,
Uhr/Zeitmesser.

Also nicht einmal im SKS wird auf Sextanten auch nur ansatzweise eingegangen. Das Wort kommt dort nicht mal vor. Und bevor das jetzt kommt: Der SKS gilt auf der gesamten Nordsee.

Und da soll die Versicherung sich drauf berufen, dass man keinen Sextanten hatte ?

Gruss
Axel
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  #206  
Alt 06.04.2018, 17:35
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Also nicht einmal im SKS wird auf Sextanten auch nur ansatzweise eingegangen. Das Wort kommt dort nicht mal vor. Und bevor das jetzt kommt: Der SKS gilt auf der gesamten Nordsee.

Und da soll die Versicherung sich drauf berufen, dass man keinen Sextanten hatte ?
l
Wie es der Name schon sagt, der SKS also der SportKÜSTENschifferschein soll die Kenntnisse für das befahren der Küstengewässer vermitteln und nicht für die gesamte Nordsee. Für das befahren der Küstengewässer braucht man keinen Sextanten. Für das befahren der gesamten Nordsee, Ostsee und Mittelmeer ist eigentlich der SSS (SportSEEschifferschein) gedacht.
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  #207  
Alt 06.04.2018, 17:51
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
....
Im Übrigen würde ich für die Hohe See durchaus vermuten, dass ein Sextant an Bord und Kenntnisse über Astronavigation als Mindestvorraussetzung angesehen werden...
Ein Sextant und Astro. wird heute eher zum Zeitvertreib bei ruhigem Wetter mal gemacht und das gute Stück aus seiner verstaubten Holzkiste geholt. Liegt daran, dass heute gute Bordnetz unabhängige Backup Geräte z. Verfügung stehen. Mit zB. Navionics, IPad, und Hand- GPS.

Ist einfach überholt worden die aufwendige Rechnerei mit den HO-Tafeln. Bei Seegang 'n Sonnenschuss zu machen, auf einem wackligen 40 ft. Schiff, zu ungenau. Soviel ich weiss, wird das an den Seefahrtschulen in Nautik heute nicht mehr geprüft.
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Geändert von bluewater1 (06.04.2018 um 18:10 Uhr)
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  #208  
Alt 06.04.2018, 20:29
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Dazu gibt es im SKS sogar eine eigene Frage:
Nummer 114:
Was gehört zur navigatorischen Mindestausrüstung einer Yacht in Küstengewässern?
Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

Steuerkompass,
Peileinrichtung,
terrestrisches oder satellitengestütztes Funknavigationsgerät,
Log,
Lot,
Fernglas,
Barometer,
Weltempfänger für Rundfunk,
Seebücher und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten für das zu befahrende Seegebiet,
Logbuch,
Uhr/Zeitmesser.

Also nicht einmal im SKS wird auf Sextanten auch nur ansatzweise eingegangen. Das Wort kommt dort nicht mal vor. Und bevor das jetzt kommt: Der SKS gilt auf der gesamten Nordsee.

Und da soll die Versicherung sich drauf berufen, dass man keinen Sextanten hatte ?

Gruss
Axel
Wie Du ganz richtig schreibst, in Küstengewässern, also da, wo der Sport-Küstenschifferschein für gedacht ist (nach Definition: bis zu 12sm Entfernung vom Land). Auf der Hohen See würd ich Astronavigation als Backup auch heutzutage in der Sportschiffahrt nicht von der Hand weisen - entsprechende zugelassene elektronische Systeme dürften sich auch auf hochpreisigen Yachten nur selten finden lassen, mal ganz abgesehen von Platz und Aufwand dafür. In der Ausbildung ist die klassische Astronavigation beim SHS auch immer noch fester Bestandteil.

Aber ich zielte eigentlich nicht unbedingt auf Ausrüstung, sondern eher auf die beim Schiffsführer vorhandenen Kenntnisse ab und die Möglichkeit, diese im Falle eines Falles seiner Versicherung (und im schlimmsten Fall dem Seeamt) nachweisen zu können - derartige Nachweise sind regelmäßig deutlich einfacher, wenn man ein amtliches Stück Papier als Beleg dafür vorlegen kann. Hat man eine andere Möglichkeit dazu heißt das natürlich nicht, daß die nicht genauso erfolgreich sein kann am Ende, nur der Aufwand (und der potentielle Ärger) für den Nachweis dürfte sich vervielfachen.

lg, justme
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  #209  
Alt 06.04.2018, 21:44
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Du scheinst noch nicht auf "der Hohen See" unterwegs gewesen zu sein.

1. Was hat ein mitgenommenes IPad mit Navionics mit ner "hochpreisigen Yacht" zu tun?
2. Wieviel Platz braucht mein iPad o. Hand-GPS u. Aufwand als Backup ?
3. Empfehle ich Dir im Engl. Kanal bei 6 Bft. einen Standort p. Sextant zu machen. (Es scheint da immer die Sonne...)

Und letztens ist deshalb der SHS der SHS - und der RYA Yachtmaster, der Yachtmaster...
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  #210  
Alt 06.04.2018, 22:12
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Letztendlich driften wir vom Thema ab. Hier im Forum sind halt einige Leute der Meinung, das der Ausbildungsstand auf SBF-See Niveau das Maß der Dinge ist. Laßt sie machen und wenn sie irgendwann ein Probleme kriegen, müssen sie ja auch mit der Konsequenz leben.
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  #211  
Alt 06.04.2018, 22:20
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Ok. Man kann ohne Probleme mit dem SBf zur See fahren. Aber wie gesagt: Die See prüft nach. Egal welche Buchstaben da nun auf den Scheinen stehen. Letztlich können Sie alle eines nicht ersetzen: ERFAHRUNG!
Und da ist mangels Gelegenheit und Meilen oft ein gutes, professionelles Skippertraining wertvoller, als ein Schein im Schreibtisch.
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Geändert von bluewater1 (07.04.2018 um 11:04 Uhr)
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  #212  
Alt 07.04.2018, 08:48
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Moin.
Nach "gründlichem" Studium aller Beiträge finde ich meine
Einstellung zu Bootsführerscheinen bestätigt.
Sollten alle abgeschafft werden. In vielen anderen Ländern
brauchts keinen , also ist die Bootsschein Pflicht völlig
überflüssig. Auch "Toppsegler , ...." mit allen Scheinen
donnern wie ein "Anfänger " auf ein Riff , welches auf allen
Seekarten (Papier und Chip) angezeigt wird und zerschlagen einen
Millionen teuren Racer zu einem Schrotthaufen.
Das schaffe selbst ich ohne Schein.
Ärger habe ich mir mit dieser Einstellung schon genug eingehandelt,
aber die Notwendigkeit eines Bootsscheins konnte mir noch niemand
(verständlich) begründen.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #213  
Alt 07.04.2018, 09:12
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Zitat:
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Moin moin,

Wie Du ganz richtig schreibst, in Küstengewässern, also da, wo der Sport-Küstenschifferschein für gedacht ist (nach Definition: bis zu 12sm Entfernung vom Land). Auf der Hohen See würd ich Astronavigation als Backup auch heutzutage in der Sportschiffahrt nicht von der Hand weisen - entsprechende zugelassene elektronische Systeme dürften sich auch auf hochpreisigen Yachten nur selten finden lassen, mal ganz abgesehen von Platz und Aufwand dafür. In der Ausbildung ist die klassische Astronavigation beim SHS auch immer noch fester Bestandteil.
Der SKS gilt ausdrücklich auf der gesamten Nordsee, hatte ich extra reingeschrieben, aber ok.

Aber selbst beim SSS ist Astronavigation KEIN Bestandteil der Prüfung.


Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Aber ich zielte eigentlich nicht unbedingt auf Ausrüstung, sondern eher auf die beim Schiffsführer vorhandenen Kenntnisse ab und die Möglichkeit, diese im Falle eines Falles seiner Versicherung (und im schlimmsten Fall dem Seeamt) nachweisen zu können - derartige Nachweise sind regelmäßig deutlich einfacher, wenn man ein amtliches Stück Papier als Beleg dafür vorlegen kann. Hat man eine andere Möglichkeit dazu heißt das natürlich nicht, daß die nicht genauso erfolgreich sein kann am Ende, nur der Aufwand (und der potentielle Ärger) für den Nachweis dürfte sich vervielfachen.

lg, justme
Ja, nur kann kein Mensch grobe Fahrlässigkeit unterstellen, wenn Fähigkeiten fehlen, die sogar in Scheinen, die den vorgeschriebenen weit übergeordnet sind, nicht verlangt werden.

Im übrigen muss im Zweifel die Versicherung oder das Seeamt die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Da reicht der fehlende SSS (den man ja deiner Meinung nach brauchen würde) nun mal nicht aus, da muss man richtig offensichtlich Mist gebaut haben. Und dann schützt einen der Schein auch nicht.

Diese ewige Geblöke, dass man ohne tausend Scheine keinen Versicherungschutz habe, erinnert ein bischen an die Geschichten, dass man ohne SKS keine Charteryacht bekommt, aber immer wenn das Thema hier hoch kommt, findet man jede Menge Beiträge, wo Leute ohne SKS ihre Yacht bekommen haben, aber niemanden, der deswegen Probleme hatte.

Gruss
Axel
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  #214  
Alt 07.04.2018, 09:33
medo medo ist offline
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Da muss ich mich nach sehr langer Zeit wieder aktiv im BF beteiligen!

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Der SKS gilt ausdrücklich auf der gesamten Nordsee, hatte ich extra reingeschrieben, aber ok.
Der SKS gilt für die gesamte Nordsee? Interessante Info, das musst du dann nur noch u.a. dem PA Bremen vermitteln.


http://www.pa-bremen.de/scheine/see/sks/

Diese Ahnungslosen wissen das nämlich nicht, die meinen tatsächlich da würde man den SSS (Sportseeschifferschein) benötigen.

Zitat:
Der Sportseeschifferschein SSS ist ein international gültiger Führerschein. Der Geltungsbereich ist die 30sm-Zone. Er wird in allen Ländern als äquvalenter Führerschein für den Seebereich anerkannt. Er ist ausgelegt für das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen gewerblich genutzter Sportboote, im Küstenbereich bis 12 Seemeilen, mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 Seemeilen Küstenabstand) vorgeschrieben. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig.
http://www.pa-bremen.de/scheine/see/sss/

wie es leibt und lebt
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  #215  
Alt 07.04.2018, 09:41
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Da muss ich mich nach sehr langer Zeit wieder aktiv im BF beteiligen!



Der SKS gilt für die gesamte Nordsee? Interessante Info, das musst du dann nur noch u.a. dem PA Bremen vermitteln.


http://www.pa-bremen.de/scheine/see/sks/

Diese Ahnungslosen wissen das nämlich nicht, die meinen tatsächlich da würde man den SSS (Sportseeschifferschein) benötigen.



http://www.pa-bremen.de/scheine/see/sss/

wie es leibt und lebt
Na, immerhin habe ich dich ja rausgelockt, war doch gut.

Aber stimmt, da war ich bei Elvis verrutscht.

Ändert aber nichts an meinen sonstigen Kommentaren. Auch beim SSS wird keine Astronavigation verlangt, zumindest, bis mir einer das Gegenteil beweist .

Eher im Gegenteil: Wenn der SKS im gleichen/ähnlichen Bereich gilt wie der SBF See, gibt es ja noch weniger Gründe, den zu machen.

Da würde ich es eher für sinnvoll halten, die entsprechenden Törns und Lehrgänge zu machen und die Prüfungskosten in vernünftige Ausrüstung zu investieren.

Gruss
Axel
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  #216  
Alt 07.04.2018, 09:58
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Der SKS gilt ausdrücklich auf der gesamten Nordsee, hatte ich extra reingeschrieben, aber ok.
Der SBF See gilt auch auf der gesamten Nordsee....
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Alt 07.04.2018, 10:55
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  #218  
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Zitat von bluewater1 Beitrag anzeigen
Ok. Man kann ohne Probleme mit dem SBf zur See fahren. Aber wie gesagt: Die See prüft nach. Egal welche Buchstaben da nun auf den Scheinen stehen. Letztlich können Sie alle eines nicht ersetzen: ERFAHRUNG!
Und da ist mangels Gelegenheit und Meilen oft ein gutes, professionelles Skippertraining wertvoller, als ein Schein im Schreibtisch.
Andererseits ist Erfahrung wertvoller als so ein einwöchiger Skippertörn und der Prüfung danach.

Ich hab mir die Theorie sowohl vom Ocean Yacht Master als auch vom SKS reingezogen.
Sicherer machen mich die Monate und tausende von Meilen Erfahrung mit erfahrereren Skippern.

Diese Scheine vermitteln für alles gewappnet zu sein und das ist man einfach nach so einer Ausbildung noch nicht. Wie du schreibst, da muß noch die Erfahrung dazu kommen.
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  #219  
Alt 10.04.2018, 15:14
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Andererseits ist Erfahrung wertvoller als so ein einwöchiger Skippertörn und der Prüfung danach.

Ich hab mir die Theorie sowohl vom Ocean Yacht Master als auch vom SKS reingezogen.
Sicherer machen mich die Monate und tausende von Meilen Erfahrung mit erfahrereren Skippern.

Diese Scheine vermitteln für alles gewappnet zu sein und das ist man einfach nach so einer Ausbildung noch nicht. Wie du schreibst, da muß noch die Erfahrung dazu kommen.
Wir machen jetzt alle den Yachtmaster Ocean
Das war doch die Aufforderung dazu

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  #220  
Alt 11.04.2018, 07:21
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Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Wir machen jetzt alle den Yachtmaster Ocean
Das war doch die Aufforderung dazu
Ich war mal 3 Monate auf einem britischen Segler unterwegs und der Skipper wollte unbedingt, daß ich mir das reinziehe.
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  #221  
Alt 11.04.2018, 08:31
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Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Wir machen jetzt alle den Yachtmaster Ocean
Das war doch die Aufforderung dazu
..eigentlich war die Aufforderung, sich nicht zu überschätzen, nur weil man einen Schein mit Kurs gemacht hat.

So hab' ich das zumindest verstanden und so würde ich das auch jederzeit unterschreiben.

VG Stephan
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Alt 12.04.2018, 05:38
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
..eigentlich war die Aufforderung, sich nicht zu überschätzen, nur weil man einen Schein mit Kurs gemacht hat.

So hab' ich das zumindest verstanden und so würde ich das auch jederzeit unterschreiben.

VG Stephan
Den GMV kann kein Schein dieser Welt ersetzen.
Welche Scheine hatte eigentlich Rollo Gebhard, als er 1963 zu seiner Atlantikpassage aufbrach
Bei ELWIS finde ich nur, dass der "Motorbootführerschein des DMYV für Seeschifffahrtstraßen" ab 1967 ausgestellt wurde.

Gruß Lutz
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  #223  
Alt 12.04.2018, 07:50
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Hab ich das so richtig gelesen, dass man neuerdings Schiffe bis 20m fahren darf? Nicht mehr 15?
Gilt das auch für den SBF?
Mein Hafenmeister in NL sagte, dass dort alles Führerscheinfrei ist, was unter 20 km/h an der Schraube bleibt - die Größe hab ich vergessen -
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  #224  
Alt 12.04.2018, 08:28
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Zitat:
Zitat von wmehring Beitrag anzeigen
Hab ich das so richtig gelesen, dass man neuerdings Schiffe bis 20m fahren darf? Nicht mehr 15?
Gilt das auch für den SBF?
Mein Hafenmeister in NL sagte, dass dort alles Führerscheinfrei ist, was unter 20 km/h an der Schraube bleibt - die Größe hab ich vergessen -
ja ausgenommen Rhein da bleibt 15m
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  #225  
Alt 12.04.2018, 09:09
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Und was braucht man auf dem Rhein für längere Schiffe als 15m?
Ich bin da Neu und betreue nur das Boot, dass mein Vater letztes Jahr geerbt hat.

Geändert von wmehring (12.04.2018 um 09:17 Uhr)
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