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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute
Ich habe mal eine generelle Frage zum Sportbootführerschein. Wenn man hier und auch woanders im Netz liest heißt es ja das Boote bis 15PS Führerscheinfrei sind. Bezieht sich die Führerscheinfreiheit nur auf die Motorleistung? Ich selber habe ein Kajütboot ca. 7,0m lang 2,20m breit und ca.3,5t schwer mit einem 12PS Innenbord Motor. Ist auch dieses Boot Führerscheinfrei? Mfg Rainer |
#2
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Hallo Rainer,
ja ist es. Bis 15PS Stefan |
#3
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Das heißt da gibt es dann keine weiteren Auflagen?
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#4
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Hallo Rainer,
ja, definitiv führerscheinfrei, Länge bis unter 15 Meter und Leistung bis 15PS, solange für das befahrene Gewässer keine andere Regelung besteht. Gruß Ronald
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Viele Grüße Ronald __________________________________________________ |
#5
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Hallo Rainer,
bis auf den Rhein, aber da willst Du mit dem Boot nicht hin. Und Berlin geht wohl auch nicht, habe ich mal gehört... Gruß Jörg PS: Ronald war schneller ... PS 2: Ich würde den Schein trotzdem machen. Kann nichts schaden, wenn man ein bisschen Theorie kennt.
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#6
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Ausser auf dem Rhein darfst du es führerscheinfrei fahren....
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#7
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Kann nicht nur nichts schaden, sondern ist vor Allem in brenzligen Situationen oder der Vermeidung solcher Situationen sehr von Vorteil!!
Gruß Ronald
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#8
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Hallo, das bezieht sich auf Binnenwasserstrassen.
Hier in Ostfriesland gibt es sehr viele Kanäle. auf denen ab 5PS Führerschein Pflicht ist.
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Viele Grüße ---------------------- Peter Heimathafen Grimersum
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#9
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und ein paar Landeswasserstrassen und der Bodensee, und im Ausland,....
Und natürlich gelten die Fahreglen auch für Führerscheinfreie Boote.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Ganz anderes Problem ist, wenn etwas passiert.
Die Versicherungen sind ganz schnell da mit der Frage " War der Bootsführer körperlich, geistig und fachlich in der Lage ein Boot zu führen. Weisen sie das bitte nach." Dieser Nachweiss ist ohne jeden Schein nur schwerlich zu erbringen. |
#11
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![]() Zitat:
was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist kann auch keine Versicherung jemals verlangen.... Gesetzlich ist kein Führerschein vorgeschrieben und somit wird auch keine Versicherung nach einem Führerschein fragen. Und wenn doch muss sie sich mit der Antwort begnügen das der Schiffsführer geistig und körperlich dazu in der Lage war (ist ja auch eine Vorraussetzung für Führerscheinfreies fahren).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#12
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Empfehle Dir den Führerschein zu machen, er ist nicht schwer und lernst auch noch viel. Mach Binnen und See und bist auf der sicheren Seite.
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#13
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![]() Zitat:
Ob man Binnen und See macht muss jeder selbst entscheiden.... mir Persönlich reicht der Binnen vollkommen aus...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#14
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Das selbe haben Bekannte grade in ähnlicher Form durch. In Dtl. gibt es keine Scheinpflicht für Pferdegespanne. Bei einem Unfall fragt die Versicherung sehr wohl, ob man in der Lage ist ein Gespann zu führen. Und erwartet auch einen Nachweis. Dazu gibts die, nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Kutschenführerscheine . Ist das selbe in grün. |
#15
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#16
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Hallo, brauchen tut man den Führerschein nicht, aber es kann nicht schaden, wenn man die Schilder sowie die Verkehrsregeln auch zur eigenen Sicherheit kennt.
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#17
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Nachzulesen im § 21.24 der BinSchStrO. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Als Fußgänger und/ oder Fahrradfahrer braucht man auch keinen "Schein", muss aber die entsprechenden Regeln der StVO kennen um sie einhalten zu können. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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Nicht lange fragen und quatschen - MACHEN
![]() ![]() Hat bislang noch niemanden geschadet. ![]() ![]()
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) ![]() |
#20
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Allgemein gilt bis 15 PS Führerschein-frei, aber es gibt eine Menge lokale Ausnahmen. Durch diesen Thread weiß ich nun, es sind noch mehr als mir bislang bekannt war, bei denen der SBF auch bei geringerer Leistung bzw. überhaupt in jedem Fall Pflicht ist.
Auch beim Mindestalter gibts verschiedene Regelungen im Führerschein-freiem Bereich.
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#21
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Genau so muss binnen der rudergänger mindestens 16 sein...
Auf see gibt es keine altersbegrenzung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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Gruss Olli ![]() ![]() |
#23
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#24
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Hallo,
Titel: Führerschein oder nicht ? Was spricht gegen den Führerschein ? 200€ ? ![]() Gruß Bergi ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#25
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in der Binnenschifffahrstrassenordnung ist klar zu lesen das der Rudergänger min. 16 jahre alt sein muss... in der Seeschifffahrtstrassenordnung gibt es keinen solchen Passus.... nur wenn man einen Führerschein macht gibt es ein Mindestalter... ich hatte mal ein intressantes gespräch mit einem Mitarbeiter der APO in Kiel der bestätigte das theroetisch ein 3 jähriger alleine mit einem 15 PS Boot auf See fahren darf....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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