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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ich hatte damals extra beim Zoll angerufen und nachgefragt. Und mir wurde mitgeteilt das eine Orginalrechung nicht benötigt wird sondern nur der aktuelle Kaufvertrag und wenn der in der Eu geschlossen wurden er dann der dann ja die mwst enthält auch beim Privat kauf wenn sie nicht separat aufgeführt ist. Bei einen Autokauf ist es ja auch so. Oder hat von euch schonmal die Orginalrechnung eingfordert.
VG Daniel Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#27
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Wie oben beschrieben ... man ist im Forum unterschiedlicher Meinung! Gibt es dutzende Threads zu.
Meine sehr, sehr intensiven Recherchen (ich hatte mein (zu der Zeit) Traumboot so gut wie gekauft) haben ergeben, dass nur der Nachweis der Zahlung der MwSt wirklich sicher anerkannt wird. Ich wollte nicht mein Eignerleben bangen müssen ... aber da ist jeder anders gestrickt.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland Detlef Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung! |
#28
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#29
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kann es sein, dass das Schiff bisher im Charterbetrieb war?
In 10 Jahren 1947 Betriebsstunden sind privat kaum zu schaffen! Wenn der Zustand wirklich gut ist, sollte es nicht stören. Aber 10 Jahre Charterbetrieb entsprechen fast schon 20 Jahren privater Nutzung. Ich suche im Moment auch ein ähnliches Schiff, aber ein Charterboot kommt für mich nicht in Frage.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#30
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#31
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das sind bei angenommenen 6 Monaten pro Jahr wären das JEDE Woche ca 7,5h. Im Urlaub sicher kein Problem, aber 6 Monate IMMER ....? Wir sind mit gut 120 Std im Jahr schon die, die bei uns im Hafen sehr viel fahren - die meisten "LIEGEN nur im Wasser rum" |
#32
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Laut regel, soll jedes Schiff was nach 1998 (?) Neu auf den Markt verkauft werden, CE zertifiziert sein. Aber ..... "Neu auf den Markt" kann mann auf 2 Weisen erklären: - Neu gebautes Kopie von ein altes Design, sag mal 1970 - Neues Design von nach 1998 Im zweiten Fall ist es klar: CE Pflicht Aber im ersten ..... ![]()
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#33
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Damit wird auch sicher ob das Schiff nicht gestohlen oder mit Beleihung belastet ist. Achte daruf, das ein Kataster eintrag in NL das wichtigste Eingentumsbeweis ist, egal welcher Kaufunterlage, Rechnung, MWST ausweiss usw. denn auch. Wenn mein Schiff gestohlen wird, und du kauft es, egal über ein Makler oder nicht: So lange den Kataster eintrag nicht übergeschrieben ist (und dazo muss ich persönlich zum Notar ![]() Also, wenn ich es wo denn auch sehe ..... Dann ist es einfach: Polizei anrufen, Papiere und Kennzeichen schauen und fertich. Ich mein Schiff zurück, Sie ein Problem ![]()
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#34
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Und 200 h/j ist nicht so viel für ein NL Verdränger. In gegensatz zum vielde GFK (Halb)gleiter gehen die meisten Verdränger inhaber nicht zum Boot um einige Studen zu Fahren und dann wieder zu Hause, sie gehen zum Boot um mit dem Boot auf reise zu gehen. Wir fahren zz nur jedes 2./3. WE und 1-2 Wochen im Sommer und schaffen rund 100 h/J.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#35
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ja das stimmt, allerdings eher bei Holländern. Die Schiffe, die Deutschen gehören, sind größtenteils in DE registriert und nicht in NL im Kataster eingetragen. Wobei- ich hatte auch ein Fall (s. oben), wo ein Schiff aus 2010 war NICHT im Kataster eingetragen (wurde vom Notar geprüft), obwohl die Originalrechnung weit über 300.000€ vorhanden war ![]() Gruß, Gregor |
#36
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Das steht im Kauufvertrag so drin:
"Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug hypothekenfrei, frei von Leasingverpflichtungen, Ansprüchen oder anderen finanziellen Verpflichtungen geliefert wird. Auch erklärt der Verkäufer, dass das Fahrzeug in kein Schiffsregister eingetragen ist" Ich denke das sollte doch reichen. Ein Gutachter aus Holland wird die CE Klassifisierung machen, die auf Kosten des Verkäufers gehen. Meine Frage: sollte ich einen anderen Gutachter für mein Gutachten hinzuziehen, mir wurde angeboten das beide Expertiesen von eimem gemacht werden, CE bezahlt der Verkäufer das andere bezahle ich. Gruß Eckhard |
#37
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Ich würde die Dinge nicht vermischen. Lass den Verkäufer die "Post Constrution CE" liefern und such dir einen eigenen Gutachter. Es wurden ja hier schon einige empfohlen bzw. im Netz gibt es ja jede Menge. |
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
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Ja ich habe schon einen anderen Gutachter angeschrieben, mal sehen.
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#40
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#41
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Meistens hat es auch eine Ursache, dat Leute ihr Schiff nicht eintragen lassen.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#42
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In Lemmer gibt's ein deutschsprechender Notar (Alberda... wenn ich mich nicht täusche), der sich immer wieder mit Booten befasst. |
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Sprich Kataster meldet, das die HIN niemals ins Kataster eingetragen wurde. |
#44
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so was kann natürlich auch sein. so wie ich weiß, ist da niemand verpflichtet, das Boot in Kataster einzutragen (mit Ausnahme einer Hypothek, dann ist es ein MUSS), kostet schließlich auch Geld. Wir haben uns einfach mit dem Thema ein bisschen befasst, weil wir kurz davor standen, ein Stahldampfer in NL zu kaufen.
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#45
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Danke erstmal für die ganzen Antworten.
Der Umsatzsteuernnachweiß soll dabei sein. Die CE-Zertifizierung (klasse C) wird von einem holländischen Gtuachter auf Kosten des Verkäufers gemacht. Ich habe jetzt noch einen zweiten Gutachter( Empfehlung hier aus dem Forum) beauftragt. Der Vorbesitzer soll sich das Boot für sich selber gebaut haben. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten? Viele Grüße Eckhard
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#46
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ich denke, grundsätzlich ist das ganze schon in Antworten beschrieben, worauf man zu achten hat. Soll es mit CE nicht sauber laufen- besser Finger weg. Wenn Dein Gutachter der Theo sein soll- schöne Grüße bestellen, der Man ist vom Fach. Beim Gutachten immer dabei bleiben, Fragen stellen, mit gucken usw. usw., nicht vergessen- ist Eigenbau. Auf jeden Fall soll das Boot aus dem Wasser raus und UW Schiff sauber machen, mit dem Gutachter kontrollieren. Auch Ruderspiel Kontrolle, Wellenspiel u.Ä. Auf die Anoden achten- Anzahl, Material... Anschlüsse UW kontrollieren (auch nach Roststellen). Klar, Gutachter kennt und macht das ganze, aber trotzdem... Gruß, Gregor
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#47
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Ist darüber bei den Kaufverhandlungen mal gesprochen worden?
In den Niederlanden ist ein selbst gebautes bzw. selbst ausgebautes Schiff immer deutlich weniger Wert als ein werftgebautes gleichen Typs.
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#48
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Hi!
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass für den Kahn mal die Mehrwertsteuer in der EU geflossen ist, dann kannst Du auf den Kaufpreis nochmal die MWst von 19% in Deutschland zahlen. Das ist bei Autos auch nicht anders. Ich habe mir ein EU-Fahrzeug gekauft und die Zulassungsstelle benachrichtigt das Finanzamt und dann habe ich gebetet, dass der Händler die MWSt abgeführt hat. P.S.: Du musst nachweisen, dass in Holland die MwSt geflossen ist, sonst bist Du dran und musst nochmal zahlen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#49
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#50
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ich gehe davon aus, dass Ekhard das berücksichtigt hat. |
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