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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#51
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Schon klar - ich dachte, Dein Beitrag beziehe sich auf Österreich. Dort gilt doch die Lenkerauskunftspflicht - richtig? In Deutschland gibt's die Halterhaftung nur bei Parkverstößen (§ 25a StVG). Ich hatte letztens mal wieder die Ehre, unsere Stadtkasse mit 15 € etwas aufzufüllen. Hätte ich nicht gezahlt, den Fahrer nicht benannt oder gar nicht reagiert, wäre es noch teurer geworden.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#52
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Drum werden ja auch unsre Blitzer umgestellt. Alle Deutschen, die mit Hallo durch die Gegend gefahren sind (weil sie das ja wussten), konnten nicht belangt werden. Daher Blitzer von vorne!
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#53
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Ja, wie jetzt? Gibt es nun in Österreich diese ominöse Lenkerauskunftspflicht oder nicht? Ich bin vor zwei oder drei Jahren auf der Phyrn-AB mal geblitzt worden und bekam einen Bescheid, in dem - Details habe ich vergessen - sinngemäß stand, dass ich wegen Verstoß gegen die Lenkerauskunftspflicht belangt werden könne, wenn ich den Fahrer nicht benennen würde. Ich habe dann brav gezahlt (was ich auch so getan hätte).
In D zahlt der Fahrzeughalter nach § 25 a StVG anstelle einer Geldbuße eine Verwaltungsgebühr, wenn er den Fahrer nicht benennt - aber nur bei Verstößen gegen Park- und Halteverbot, nicht bei Verstößen im fließenden Verkehr. Da gilt dann das Zeugnisverweigerungsrecht, wonach man weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten muss. In Ö hingegen gibt es die "Halterhaftung" auch bei Verstößen im fließenden Verkehr, oder liege ich da falsch? Zum Zeugnisverweigerungsrecht hat vor Jahren mal ein Fall aus Köln Schlagzeilen gemacht. Ein Fußgänger wurde von dem PKW eines Ehepaares überfahren und tödlich verletzt. Obwohl zweifelsfrei fest stand, dass einer der Ehepartner gefahren war und diese das auch nicht bestritten, musste das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen beide eingestellt werden, weil sich beide auf ihr Zeugnisverweigerung beriefen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#54
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Zitat:
wenn der Fahrer nicht erkennbar ist dann ist es ein Problem der Österreicher... Die Lenkerauskunftspflicht in Österreich interessiert mich so wenig wie die Tagesproduktion von Reis in Nordchina...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#55
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Im Prinzip - ja, aber nur, wenn das ausländische Recht dem deutschen Recht eklatant widerspricht. Nach EU-Recht können rechtskräftige Buß- und Geldstrafbescheide grundsätzlich europaweit vollstreckt werden - allerdings nur, wenn das geforderte Bußgeld höher als 70 € ist. Außerdem verbleibt das eingetriebene Bußgeld in dem Land, in dem es kassiert wurde. Deshalb verzichten die meisten EU-Länder auf das Vollstreckungsverfahren, denn außer Verwaltungsaufwand bringt es ihnen nichts ein. Deshalb muss man nur in gravierenden Fällen (Unfallflucht, Trunkenheit) damit rechnen, dass eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Ob die österreichische Lenkerauskunftspflicht - gibt's die nun oder nicht, liebe Austrianer? - mit dem deutschen Zeugnisverweigerungsrecht vereinbar ist, ist strittig. Hinsichtlich der kroatischen notariellen Vollstreckungsbescheide hat (s. oben der von Kuseng verlinkte Beitrag) der EuGH entschieden, dass diese nicht im Ausland (wohl aber in Kroatien !!!) vollstreckbar sind, weil nach allgemeiner EU-Rechtsauffassung nur gerichtliche Bescheide vollstreckbar sind und nicht die eines x-beliebigen Notars. Und das ist gut so.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#56
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In der Verbindung Österr./D kann Ö eine Strafe nur dann vollziehen, wenn eine Täterschaft im Verkehr (Schnellfahren) zu beweisen ist. Durch die Zeugenverweigerungsmöglichkeit in D ist ein nicht erkennbarer Täter daher niemals nachzuweisen. Wirst du von hinten geblitzt kann dir das in Ö egal sein, kostet nix. Bei Frontrader kannst du aber sicher sein, dass du belangt wirst.
Ärgert uns manchmal aber was solls. Wird auch von D-Fahrern und Fahrern aus dem Ostblock weidlich ausgenützt.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#57
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Zitat:
Somit wird es nicht Rechtskräftig und somit nicht Eintreibbar.... So einfach ist es mit den Heckblitzern aus Österreich
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#58
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Die paar alten Dosen, die jetzt noch herumstehen, werden aber zunehmends in die Tonne getreten. Und bei den neueren Geräten wird man es nicht einmal mehr mitbekommen, dass man "geblitzt" wurde (übrigens dann auch vorn vorne). Ich würde mich also nicht mehr all zu weit zurücklehnen
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Cheers, Ingo |
#59
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Zitat:
Die Frage der Strittigkeit überlasse ich den Juristen.
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Cheers, Ingo
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#60
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Nun zumindest in Holland kann es einem wohl durchaus passieren, daß man z. B. bei der Passkontrolle am Flughafen Amsterdam festgehalten wird, bis die Buße mit den bis dahin aufgelaufenen Gebühren bezahlt ist. Denen ist wohl auch ziemlich egal, ob man deswegen seinen Flieger verpasst.
Zumindest, wenn man in das Land mal wieder einreisen wollte, würde ich mir schon überlegen, ob ich mich auf Deutsches Recht zurückziehe. Gruss Axel
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#61
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Ich wurde in Österreich von hinten geblitzt, ich musste zahlen.....
Aussage von meinem RA, Einspruch wäre nur über EuGH möglich. Gruß vom Haiko
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Lieber V8 als 16v
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#62
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Zitat:
"Eine Nicht- oder Falschauskunft (über den Fahrer), verspätete oder unvollständige Auskunft ist strafbar. In diesem Fall wird zusätzlich zur Strafe für das begangene Verkehrsdelikt eine Strafe wegen Verletzung der Auskunftspflicht verhängt." Fazit: in Deutschland gilt die "Halterhaftung" nur bei Verstößen im ruhenden, in Österreich auch bei Verstößen im fließenden Verkehr. Ob allerdings eine österreichische Strafe wegen Verstoß gegen Lenkerauskunftspflicht auch in Deutschland vollstreckt werden kann, ist (noch) strittig, weil die Lenkerauskunftspflicht dem deutschen Zeugnisverweigerungsrecht widerspricht (ordre public). Dazu gibt es noch keine Gerichtsentscheidung. Für Kroatien gilt: Strafen bzw. Bußen für Verkehrsverstöße, die unter das öffentliche Recht fallen und behördlich angezeigt werden (z.B. Trunkenheit am Lenker, aber auch Geschwindigkeitsüberschreitung), können auch im EU-Ausland vollstreckt werden. Forderungen von privaten, auch gemeindeeigenen Parkplatzbetreibern hingegen fallen unter das Privat- bzw. Zivilrecht und können nur über die ordentliche Gerichtsbarkeit (= in D: gerichtlicher Mahnbescheid) im Ausland vollstreckt werden. Ob die Kroaten diesen Weg tatsächlich gehen, nachdem der EUgH ihre Notarbescheide für EU-rechtsunwirksam erklärt hat, bleibt abzuwarten.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#63
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Zitat:
Maximal kann ein Fahrtenbuch verordnet werden. Dann Motorrad ummelden und aus ist die Maus. |
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Wahrscheinlich haben sich Fragen dieser Art in ein paar Jahren ohnehin erledigt. Es gibt da ja so einen Ort im wunderschönen Städtchen Belgien (Zitat "Mr. T"), dort sitzen Heerscharen fleissiger Beamter, die auch das noch schön harmonisieren werden
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Cheers, Ingo |
#65
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Wir haben in Österreich definitiv keine Chance gegen Deutsche "von hinten geblitzten".
Wird aber auch redlich ausgenutzt.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#66
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Was soll's! Gönnen wir ihnen den Spaß, solange er noch durchgeht. Die paar alten Blitzer, die noch herumstehen, gehören ohnehin einer aussterbenden Art an und bilden neben Laser, Zivilstreifen und Section Control ja auch nur einen Teil des Gesamtrisikos, erwischt zu werden. Unsere Wegelagereibeauftragten sind da sicher nicht minder kreativ, als in Deutschland.
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Cheers, Ingo |
#67
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Ich würde ja auch gerne. Leider ist meine Investitionsbereitschaft in den letzten Jahren etwas zurückgegangen
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#68
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Zitat:
Meine Bekannte hat im Neubaugebiet geparkt in einer Strasse in der nur Bauplätze sind. Die Strasse ist relativ schmal daher hat sie mit einer Seite auf dem Bürgersteig geparkt. Aber so dass man noch mit Rollstuhl und Kinderwagen locker durchkam (war eh nur ein Stoppelacker daneben und kein Haus.... kostet 30€ und das bei einem Verdienst von 10€ Brutto/h ohne das die Auslagen fürs eigene Auto für Fahrten zu den Eltern der Kinder die sie Betreut übernommen werden... Sie ist Schulbegleiterin für Autistische Kinder und muss 14 tägig mit den Eltern ein Persönliches Gespräch führen dazu muss sie zu den Eltern heim...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#69
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Dafür kennen die meisten unserer germanischen Freunde die Tücken der Section Control nicht.
Die Geräte können zwischen PKW, LKW & Gespann unterscheiden, blitzen von vorne und bei geringer Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit ist man dran. Derzeit sind 19 Anlagen in Österreich im Einsatz und da die Anlagen (im Gegensatz zu einfachen Radars) auch wirklich die Unfallzahlen senken (und ausgesprochen lukrativ sind) werden es immer mehr werden. Grüße Sandman |
#70
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#71
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Zitat:
Letzt ist mir aufgefallen, dass zB das tomtom in Italien die Durchschnittsgeschwindigkeit für die Sections mitzählt/rechnet. In A hat er das auf den Strecken leider noch nie gemacht. |
#72
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In Australien werden sie per Schild angekündigt, denn es sollen ja alle langsam fahren, auch diejenigen die nicht wissen dass per Section Control kontrolliert wird.
So macht man das, wenn Verkehrssicherheit das Ziel der Maßnahme ist. Betreibt man die Section Control hingegen zum Geld verdienen, lässt man das Schild besser weg.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#73
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Zitat:
Ich will eigentlich nur vor der Fahrt abchecken können wo ich ganz Achtsam fahren muss, damit mir kein Unfall da passiert
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#74
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Zitat:
z.B. https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/...lagen-16185566
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Cheers, Ingo
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#75
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Soweit mir bekannt sind in Österreich alle mit Schild gekennzeichnet, man müsste schon mehr als Unaufmerksam sein um die zu Übersehen.
Und selbst wenn, merkt mann sofort wenn sich auf einmal alle ans Tempo Limit halten. Übrigens der neue A8 hat es bei uns in Wien erkannt. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy
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