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  #201  
Alt 11.12.2017, 20:03
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Zitat:
Zitat von oxygen Beitrag anzeigen
mit Verlaub, unsere Paragrafenreiter haben nicht alle Tassen im Schrank irgenjemand will sich dort profilieren und wichtig machen Aber bei Terroristen wie in Berlin ( Al Amry) versagen diese Paragrafenkünstler weil das aufwändig wäre es ist unglaublich was in Deutschland abgeht
Es ist doch viel einfacher den kleinen legal Waffenbesitzer zu bevormunden
wie sich um wichtigere Dinge zu kümmern, das war doch auch schon nach jedem Amoklauf so, ebenso zu Zeiten der RAF, da wurde z.B. die Schleierfahndung eingeführt usw., was hat es gebracht?
Wie kommen aber vom Thema ab.
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  #202  
Alt 11.12.2017, 22:35
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Da hast Du ja schon fast eine historische SiPi.
Gelten da nicht weicherer Regeln?
das ist wirklich eine Bildschöne alte Signalpistole wäre schaden,
wenn die im Schrott gelandet wäre
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #203  
Alt 12.12.2017, 08:35
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das ist wirklich eine Bildschöne alte Signalpistole wäre schaden,
wenn die im Schrott gelandet wäre
Stimmt. Leider ist mein Bootchen Kategory C . Man darf eine Signalpistole nur bei Booten der Kategorie A haben.
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Ciao Markus

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  #204  
Alt 12.12.2017, 08:39
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Stimmt. Leider ist mein Bootchen Kategory C . Man darf eine Signalpistole nur bei Booten der Kategorie A haben.
Guten Morgen Markus,

das stimmt nicht. Habe eine WBK für meine Shetland 536 erhalten und wieder abgegeben ohne was gekauft zu haben weil es mir am Ende doch zu viel Heckmeck war.

Grüße
Tycho
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  #205  
Alt 12.12.2017, 09:18
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Stimmt. Leider ist mein Bootchen Kategory C . Man darf eine Signalpistole nur bei Booten der Kategorie A haben.
Und das steht wo

CE-Kategorie C bedeutet: "Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m".

Warum sollte da kein "Bedürfnis" nach §8 2. WaffG glaubhaft gemacht werden können

Gruß Lutz
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  #206  
Alt 12.12.2017, 11:00
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und das steht wo

CE-Kategorie C bedeutet: "Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m".

Warum sollte da kein "Bedürfnis" nach §8 2. WaffG glaubhaft gemacht werden können

Gruß Lutz
Das sehe ich auch so: Der "Bedarf" für eine SiPi liegt vor, wenn man ein "seegehendes" Schiff hat. Auch ein "C" zertifiziertes Schiff fährt durchaus - wenn auch nur küstennah - auf See. Aber das ist sicherlich einer der vielen Ermessensspielräume, die die örtlichen Behörden haben.

Gruss


Gerd
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  #207  
Alt 12.12.2017, 11:08
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Mein "Fall" ist hier und jetzt übrigens erstmal gelöst:

Ich habe für zu Hause noch einen alten "B" Wandsafe (der gleiche, der auf dem Schiff eingebaut ist). Der hat Bestandsschutz und wird nun in den vorhandenen, nicht zertifizierten, großen Tresor eingebaut. Doppelt gemoppelt also. Damit ist die Behörde zunächst einmal zufrieden und ich brauche keinen neuen Tresor der Stufe 0 oder 1 anschaffen.

Dann habe ich gefragt, was ich tun muss, um die SiPi auch bei längerer Abwesenheit auf dem Schiff lassen zu können. Die Vorschrift geht ja von einem "Hamburger Kasten" aus, der aber eine wesentlich geringere Sicherheit bietet, als mein fest eingebauter "B" Safe. Sofort konnte und wollte man meine Frage nicht beantworten. Aber man kümmert sich und wird mir im neuen Jahr dazu etwas mitteilen.

Gruss


Gerd
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  #208  
Alt 12.12.2017, 11:22
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...na dann ist ja gut, wenn der Amtsschimmel gute Laune hat...

Ich betrachte es als Schikane, jemanden wahrscheinlich sinnlos nach Griechenland zu schicken, nur weil Sessel+++++++ ohne nachzudenken ihre - vermeintlichen - Vorschriften anwenden.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #209  
Alt 12.12.2017, 11:33
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Mein "Fall" ist hier und jetzt übrigens erstmal gelöst:

Ich habe für zu Hause noch einen alten "B" Wandsafe (der gleiche, der auf dem Schiff eingebaut ist). Der hat Bestandsschutz und wird nun in den vorhandenen, nicht zertifizierten, großen Tresor eingebaut. Doppelt gemoppelt also. Damit ist die Behörde zunächst einmal zufrieden und ich brauche keinen neuen Tresor der Stufe 0 oder 1 anschaffen.

Dann habe ich gefragt, was ich tun muss, um die SiPi auch bei längerer Abwesenheit auf dem Schiff lassen zu können. Die Vorschrift geht ja von einem "Hamburger Kasten" aus, der aber eine wesentlich geringere Sicherheit bietet, als mein fest eingebauter "B" Safe. Sofort konnte und wollte man meine Frage nicht beantworten. Aber man kümmert sich und wird mir im neuen Jahr dazu etwas mitteilen.

Gruss


Gerd
Das freut mich Für Dich.
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Ciao Markus

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  #210  
Alt 12.12.2017, 11:35
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Das sehe ich auch so: Der "Bedarf" für eine SiPi liegt vor, wenn man ein "seegehendes" Schiff hat. Auch ein "C" zertifiziertes Schiff fährt durchaus - wenn auch nur küstennah - auf See. Aber das ist sicherlich einer der vielen Ermessensspielräume, die die örtlichen Behörden haben.

Gruss


Gerd
Und dann soll es sogar noch "Schiffe" geben, die garkeine CE-Klassifizierung haben

Gruß Lutz
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  #211  
Alt 12.12.2017, 11:38
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Das sehe ich auch so: Der "Bedarf" für eine SiPi liegt vor, wenn man ein "seegehendes" Schiff hat. Auch ein "C" zertifiziertes Schiff fährt durchaus - wenn auch nur küstennah - auf See. Aber das ist sicherlich einer der vielen Ermessensspielräume, die die örtlichen Behörden haben.

Gruss


Gerd
Zitat der Behörde erste Antwort:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

bei einer Signalpistole mit dem Kaliber 4 ist folgendes bei der Beantragung einer grünen Waffenbesitzkarte zu beachten:

Voraussetzungen:

- Vollendung des 18. Lebensjahr
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Erforderliche persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Bedürfnis (hochseetaugliches Boot)

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
.....


Hier die 2.Antwort nachdem ich nochmals nachgefragt habe:

Sehr geehrter Herr Schmitt,

gemäß § 8 WaffG können Sie ein Bedürfnis geltend machen, wenn Sie als Eigner oder Charterer von Schiffen oder Booten Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) und vorwiegend auf großen Binnengewässern durchführen. Bei Beantragung der einer Signalpistole wäre anzugeben, welche Fahrten Sie durchführen möchten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen




Ich habs dann aufgegeben und etwas anderes beantragt um die grüne WBK zu bekommen.
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Ciao Markus

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  #212  
Alt 12.12.2017, 11:44
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
gemäß § 8 WaffG können Sie ein Bedürfnis geltend machen, wenn Sie als Eigner oder Charterer von Schiffen oder Booten Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) und vorwiegend auf großen Binnengewässern durchführen. Bei Beantragung der einer Signalpistole wäre anzugeben, welche Fahrten Sie durchführen möchten.
Dann hast du das falsch verstanden.
Das ist eindeutig C.

Ist ja auch logisch. Auf hoher See hilft dir so ein optisches Signal recht wenig, da sieht dich normal eh keiner.

Das mit dem "hochseetauglichen Boot" ist wohl der nautischen Sachkenntnis des Sachbearbeiters geschuldet.
Die kannst du in Fulda auch nicht unbedingt erwarten.
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  #213  
Alt 12.12.2017, 11:52
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Das mit dem "hochseetauglichen Boot" ist wohl der nautischen Sachkenntnis des Sachbearbeiters geschuldet.
Die kannst du in Fulda auch nicht unbedingt erwarten.
Wenn mann Seenotsignalmittel zur Waffe erklärt, dann sollte man auch die Beamten der Waffenbehörden zumindest diesbezüglich nautisch "aufgleisen"
Oder Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts

Gruß Lutz
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  #214  
Alt 12.12.2017, 11:53
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn mann Seenotsignalmittel zur Waffe erklärt, dann sollte man auch die Beamten der Waffenbehörden zumindest diesbezüglich nautisch "aufgleisen"
Oder Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts

Gruß Lutz
Aber daß
Zitat:
Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See) und vorwiegend auf großen Binnengewässern
CE C beinhaltet sind wir uns einig oder?
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  #215  
Alt 12.12.2017, 12:13
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das ist wirklich eine Bildschöne alte Signalpistole wäre schaden,
wenn die im Schrott gelandet wäre
Ich persönlich kann es nicht nach voll ziehen, dass man eine legal erworbene Waffe vernichten lässt.
Was geht es einen Sachbearbeiter an, für was ich eine Signalpistole erwerben möchte, wenn ich alle erforderlichen Voraussetzungen erfülle, Sachkunde usw. das ist scheinbar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter abhängig, armes Deutschland.
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  #216  
Alt 12.12.2017, 12:17
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Aber daß
CE C beinhaltet sind wir uns einig oder?
Ja. ich hätte der Behörde ja schreiben können, dass ich im Stettiner Haff unterwegs bin und sie dafür benötige.

Ich wollte dann aber nicht mehr diskutieren , da ich mir bereits die anderen üblichen und freigegebenen Signalmittel gekauft hatte.

PS :
Das Amt benötigte 10 Monate und die 2. Mail zu schreiben.
(Mo 09.10.2017 ),
die erste stammt vom (19.01.2017 )


Nach der 2. Mail wäre es ja mit der oben genannten Begründung (Haff ) möglich gewesen.
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Ciao Markus


Geändert von Darkmo (12.12.2017 um 13:41 Uhr)
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  #217  
Alt 12.12.2017, 12:33
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Ja. ich hätte der Behörde ja schreiben können, dass ich im Settiner Haff unterwegs bin und sie dafür benötige.

Ich wollte dann aber nicht mehr diskutieren , da ich mir bereits die anderen üblichen und freigegebenen Signalmittel gekauft hatte.

PS :
Das Amt benötigte 10 Monate und die 2. Mail zu schreiben.
(Mo 09.10.2017 ),
die erste stammt vom (19.01.2017 )


Nach der 2. Mail wäre es ja mit der oben genannten Begründung (Haff ) möglich gewesen.
Das war die Schnecken Post.
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  #218  
Alt 12.12.2017, 12:58
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Als Bootseigner musst Du der Behörde nicht genau sagen wo Du fahren möchtest.
Mit hochseetauglich meinen die nur, dass das Boot über eine geschlossene Kajüte verfügen muss, um die Waffe ordnungsgemäß aufzubewahren.
Mir wurde gesagt, dass bei offenen Booten ein Waffenschein erforderlich wäre, weshalb da in der Regel die Erlaubnis für die SiPi verweigert wird.
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Gruß Karl-Heinz

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  #219  
Alt 12.12.2017, 13:19
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und dann soll es sogar noch "Schiffe" geben, die garkeine CE-Klassifizierung haben

Gruß Lutz
...meines zum Beispiel: Baujahr 1991 - ohne CE.
Aber ich habe ja noch ein anderes "Bedürfnis" für die SiPi und die WBK eigentlich deswegen schon vor Jahrzehnten bekommen. Da kam das Schiff nur noch hinzu.

Gruss


Gerd
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  #220  
Alt 12.12.2017, 13:30
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ich persönlich kann es nicht nach voll ziehen, dass man eine legal erworbene Waffe vernichten lässt.
Was geht es einen Sachbearbeiter an, für was ich eine Signalpistole erwerben möchte, wenn ich alle erforderlichen Voraussetzungen erfülle, Sachkunde usw. das ist scheinbar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter abhängig, armes Deutschland.
Ooh nein - weit gefehlt! Du musst ein Bedürfnis für eine Waffe - auch für eine SiPi nachweisen. Ohne Bedürfnis keine WBK. Ohne WBK keine Signalpistole. So will es das Gesetz in Deutschland und die ausführende "Bedürfnisanstalt"!

Übrigens: Wenn sich Dein Bedürfnis erledigt hat, also wenn Du beispielsweise kein Schiff mehr hast, dann musst Du die SiPi auch bei der "Bedürfnisanstalt" abgeben oder an jemanden verkaufen, der ein Bedürfnis und eine WBK hat. Alles klar?

Gruss


Gerd
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  #221  
Alt 12.12.2017, 13:43
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ooh nein - weit gefehlt! Du musst ein Bedürfnis für eine Waffe - auch für eine SiPi nachweisen. Ohne Bedürfnis keine WBK. Ohne WBK keine Signalpistole. So will es das Gesetz in Deutschland und die ausführende "Bedürfnisanstalt"!

Übrigens: Wenn sich Dein Bedürfnis erledigt hat, also wenn Du beispielsweise kein Schiff mehr hast, dann musst Du die SiPi auch bei der "Bedürfnisanstalt" abgeben oder an jemanden verkaufen, der ein Bedürfnis und eine WBK hat. Alles klar?

Gruss


Gerd
Das meinet ich mit Sachkunde usw. da war das Bedürfnis schon mit enthalten.
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  #222  
Alt 12.12.2017, 14:00
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Nee, Bedürfnis hat nix mit Sachkunde zu tun.
Sachkunde ist die Kunde mit dem Umgang usw.
Bedürfnis braucht man für den bestimmten Einsatz einer Waffe. ZB: SiPi als Notsignal für Boote, Sportwaffe mit Kaliber XX für Disziplin XX.X, Jagdgewehr für die Jagd usw.
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Gruß, Klaus

PMR Infos
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PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #223  
Alt 12.12.2017, 14:03
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hier mal ein interessantes Urteil dazu, auch wenn es bereits 9 Jahre her ist....

http://www.potsdam-rechtsanwälte.de/...0000364466,8,1
__________________
Gruß - Georg

Geändert von gbeck (12.12.2017 um 14:12 Uhr)
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  #224  
Alt 12.12.2017, 14:45
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
hier mal ein interessantes Urteil dazu, auch wenn es bereits 9 Jahre her ist....

http://www.potsdam-rechtsanwälte.de/...0000364466,8,1

Das ist wirklich ein sehr, sehr interessantes Urteil. Danke Georg.

Nicht nur, dass hier klargestellt wird, dass auch auf kleineren Booten eine SiPi ein echtes "Bedürfnis" sein kann; nein, hier werden auch die Unterschiede zwischen einer SiPi und einer T2 Signalrakete sehr gut und klar herausgearbeitet.

Ich bin sicher, dass dieses Urteil auch nach 9 Jahren noch Bestand haben wird und für den einen oder anderen von uns sehr wichtig sein kann, wenn er bei "seiner" Behörde die WBK erstreiten müsste.

Ich freue mich, dass meine ursprüngliche Frage hier zu dieser guten und konstruktiven Diskussion weit über meine Problemstellung hinaus geführt hat, die auch anderen von Nutzen sein kann.

Gruss


Gerd
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Alt 12.12.2017, 15:14
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Nee, Bedürfnis hat nix mit Sachkunde zu tun.
Sachkunde ist die Kunde mit dem Umgang usw.
Bedürfnis braucht man für den bestimmten Einsatz einer Waffe. ZB: SiPi als Notsignal für Boote, Sportwaffe mit Kaliber XX für Disziplin XX.X, Jagdgewehr für die Jagd usw.
So genau wollte ich es nicht ausführen, das mit dem Bedürfnis ist mir schon klar. Der Jagdschein allein reicht schon aus als Bedürfnis zum erwerben von Waffen, als Sportschütze musst du dein Bedürfnis regelmäßig nachweisen, der Behörde gegenüber.
Als Inhaber eines Jagdschein kannst du dir auch eine beliebige Sportwaffe kaufen, egal in welchem Kaliber.
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