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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Na immerhin habe ich frist- und formgerecht Widerspruch eingelegt. Und alles ordentlich abgeheftet. Wenn jetzt was kommt, geht alles zu einem deutschsprachigen kroatischen Anwalt. Deswegen, weil die Summe ja nicht mehr bei 2€ liegt.
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Beste Grüße Didip |
#27
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Der ADAC hat sogar kürzlich in seinen Mitteilungen doch auch darüber geschrieben, wie man vorgehen muss, um nicht diesen Wucher zu bezahlen. Bin leider nicht zu Hause um zu sagen, in welcher Ausgabe...
Gruß Volker Hab's gefunden https://www.adac.de/infotestrat/ratg...ePageId=236575
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Rotwein hat keinen Alkohol! Geändert von Volker (06.06.2017 um 22:05 Uhr) |
#28
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Ich sehe das so , mache ich Mist , stehe ich dazu und bezahle das . Bin ich im Recht , sitze ich die Sache aus . Ein Anwalt hat mir nix zu sagen , sollte was vom Gericht usw kommen, sollte man sich wehren. 90 % der Dinge sind dann erledigt , viele versuchen es und hoffen das man bezahlt
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#29
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Mit dieser denkweise gehörst Du wohl inzwischen zur Minderheit denn Schuld haben immer nur die Anderen,
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#30
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In, aus, mit Italien habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht.
https://www.boote-forum.de/showthrea...ghlight=ticket
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#31
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Wenn ich den ADAC-Artikel richtig verstehe, dann hat der EUGH entschieden, dass kroatische notarielle Vollstreckungsbescheide im Ausland jedenfalls dann nicht vollstreckt werden können, wenn der Schuldner Widerspruch eingelegt hat und dass der Gläubiger seine Ansprüche in diesen Fällen über die ordentliche Gerichtsbarkeit einklagen muss bzw. kann.
Fazit: wer keinen Widerspruch gegen den notariellen Bescheid (nicht: gegen die Forderungen irgendwelcher Inkassoanwälte) eingelegt hat, der kann von einem kroatischen Gericht ohne weitere Rechtsprüfung zur Zahlung verdonnert werden - und die Entscheidungen kroatischer Gerichte sind nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckbar. Und wer - wie mein Freund Peter - Widerspruch eingelegt hat, der muss (wie auch die Betroffene in dem von mir oben verlinkten Fall) jetzt damit rechnen, vor einem kroatischen Gericht verklagt zu werden - Ende offen. Da werden sich einige Leute, die den Parkzettel einfach weggeworfen haben, aber ganz schön wundern - obwohl, das hat natürlich keiner gemacht. Bei allen war entweder der Automat kaputt, der Parkplatzwächter gerade auf dem Klo, oder sie haben gezahlt und nur den Beleg nicht aufbewahrt.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#32
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Zitat:
2. Bei mir war der einzige Automat direkt am Hafen wirklich kaputt. Der Kontrolleur stand direkt daneben und ist sehr zügig weggegangen als ich ihn ansprechen wollte. Also habe ich die Parkscheibe rausgelegt und bin in Biograd auf die Fressmeile. 3 Jahre später.....
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Beste Grüße Didip |
#33
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Na klar doch, das glaub' ich Dir gerne. Aber ob der Automat bei einigen anderen tausend Ausländern auch kaputt war? Und ob Dir der kroatische Richter das glaubt? Die kroatischen Zeitungen schreiben da was von einige Millionen Kunas, die angeblich von Parksündern nicht bezahlt wurden. Aber die lügen bestimmt...
Der Einzige den ich kenne, der ehrlich zugibt, seinen Parkzettel einfach weggeworfen zu haben, ist mein Freund Peter (= nicht einer der Peters hier im Forum!). Er hat Einspruch eingelegt mit der Begründung, er habe keinen Zettel am Scheibenwischer gehabt. Und jetzt hat er ein Schreiben aus Kroatien bekommen - mit einem Foto, auf dem nicht nur sein Auto, sondern auch der Zettel an der Scheibe superscharf zu sehen ist. Jetzt bin ich mal gespannt, wie er aus der Nummer 'raus kommt. Vielleicht glaubt ihm der Richter ja, dass irgendein böser Mensch den Zettel geklaut hat, nachdem der Parkwächter sein Auto fotografiert hat? Warten wir's ab....
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#34
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Zitat:
Der Parkwächter könnte den Zettel nach dem Fotografieren ja auch selbst entfernt haben? Für alle die jetzt über mich herfallen wollen: Nein, ich war noch nie mit dem Auto in HR und werde das auch nicht mehr machen. Ja, ich bezahle meine Parkzettel immer. Nein, ich bewahre sie dann nicht 10 Jahre auf, außer ich habe dienstlich geparkt.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#35
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Zitat:
So, hier ist jetzt erst mal Schluss für mich, aber wenn es Post gibt melde ich mich. Gruß Didi
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Beste Grüße Didip
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#36
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Einfache Problemlösung:
Da parken wo es nichts kostet, soll es tatsächlich noch geben, natürlich muss man da schon mal ein paar meter laufen, soll aber gesund sein, wabbelt bei vorhanden sein eventuell auch den Bauch etwas weg was dann schöner, schlanker und leichter macht, die Beine wollen dann auch wieder besser usw., also viele Vorteile und das Ganze auch noch ohne Knöllchengefahr, gruss dieter
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#37
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Zitat:
Grüße Sandman
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#38
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Zitat:
Apropos "kein Zettel am Auto": in Köln habe ich beim Halt an einer Ampel mal einen ganz Abgezockten gesehen. Der parkte im absoluten Halteverbot hinter einem PKW, an dessen Scheibenwischer schon ein Knöllchen hing. Nachdem er sich vergewissert hatte, dass keine Politesse in der Nähe war, nahm er den Zettel von dem anderen Auto weg und klemmte ihn an seine eigene Scheibe.
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#39
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ich hab letztens einen Strafzettel wegen falsch Parkens bekommen.... kein Zettel an der Scheibe (dachte schon beim wegfahren ich hätte Glück gehabt).
Im Anhörungsbogen war ein eindeutiges Bild mit dem Vergehen. Also brav gezahlt. |
#40
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Alter Trick, aber wirkungslos.
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#41
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Hab hier mal was zum Thema Kroatien Bußgeld wegen falsch parken gefunden.
https://www.bussgeldkatalog.org/news...pfOZHcM.mailto
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#42
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Danke für den Link! Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass Pula und andere Städte, nachdem die Inkassoversuche über Anwaltsschreiben und notarielle Bescheide nicht funktioniert haben, dann eben den Weg über die normale Gerichtsbarkeit beschreiten werden. Bei den Summen, die da im Raum stehen, lohnt sich das vermutlich.
Kleine OT-Geschichte am Rande: im Oktober waren wir mit Freunden zu einer Stippvisite in Rovinj und parkten auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz mit Schranke am Hafen. Als wir nach zwei Stunden zurück kamen, wollte mein Freund Walter an der Kasse bezahlen, fand aber unser Parkticket nicht mehr. Der Parkplatzwächter: "Dann müssen Sie die Tagesgebühr bezahlen, 150 Kuna." Während Walter daraufhin noch mal alle Taschen, Jacken und das Auto nach dem Ticket durchsuchte, machte ich "Small talk" mit dem Wächter - auf kroatisch. Wenn ich nicht zuviel quatsche, gehe ich dann auch schon mal als Kroate durch, so auch hier. Der Wächter grinste mich fröhlich an, sagte irgendwas von "bekloppten Touristen", ging dann an seinen Automaten und gab mir ein neues Ticket: "Evo zemljače (hier, Landsmann), damit kommst Du umsonst raus." So geht's also auch - jedenfalls manchmal...
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#43
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Zitat:
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Kommt drauf an. Bei zivilrechtlichen Forderungen - und das sind die Parkgebühren - beträgt die Verjährungsfrist in Kroatien 5 Jahre.
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#45
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Zitat:
Z.B. in Österreich gilt bei einigen Verstössen die Halterhaftung, wo in D nur der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Damit kommt man in D aber nicht durch. Das geht dann in D ins Leere. |
#46
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Zitat:
Meines Wissens ist man in Österreich bei Verkehrsverstößen auch im fließenden Verkehr als Halter immer dran, wenn der tatsächliche Fahrer nicht benannt oder ermittelt wird. In D. wird der Kfz-Halter nach Verstößen im ruhenden Verkehr, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder der Kfz-Halter sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, anstelle mit einer Geldbuße mit einer Verwaltungsgebühr für den Ermittlungsaufwand belegt, und die ist allemal höher als das eigentlich fällige Bußgeld. Die früher übliche Ausrede "ich weiß nicht mehr, wer gefahren ist" bringt also außer höheren Kosten gar nichts mehr.
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#47
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Danke, das ist mir neu. Ich meine irgendwo gehört zu haben, dass man als Kfz-Halter in Österreich eine Lenkerauskunftspflicht hat und dass man, wenn man nach einem Verkehrsverstoß den Fahrer nicht benennt, zwar nicht wegen dieses Verkehrsverstoßes, wohl aber wegen Verstoß gegen die Lenkerauskunftspflicht belangt werden kann. Ist das nicht (mehr) so?
Mal angenommen, ich würde auf der Tauernautobahn unbemerkt von hinten geblitzt, bekomme einige Zeit später Post aus Österreich und weiß wirklich nicht mehr, wer damals gefahren ist - dann würde mir also nichts passieren?
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Nicht ganz,
In Deutschland wird auch seit einiger Zeit von hinten geblitzt. Vorallem wegen Mororradfahrer. Beispiel wäre Ludwigshafen BASF Tor 2. Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
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