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  #1  
Alt 11.07.2017, 11:53
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Gerd29 Gerd29 ist offline
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Standard Trailer ohne Papiere anmelden

Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Rat, wie ich den Trailer ohne Papiere anmelde.
Die letzten Threads sind ja schon ein paar Jahre alt und vielleicht nicht mehr so aktuell, daher also mein Beitrag.
Der Vorbesitzer hat die Fahrzeugpapiere irgendwie verlegt.
Früher bekam der Trailer wohl das gleiche Nummernschild wie das Zugfahrzeug, reichte aus..
Habe mittlerweile ein Prüfzeugnis (Bremsberechnung) bekommen.
Wurde extra für mich gemacht.
Achse von BPW, Zug/Bremseinrichtung von Al-ko.
Reicht dieser Wisch aus, wenn ich damit zum Tüv zwecks Vollabnahme fahre?

LG Gerd
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  #2  
Alt 11.07.2017, 12:01
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fliegerdidi fliegerdidi ist gerade online
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Nein Gerd, das reicht nicht.

Der Vorbesitzer muss zur Zulassung und dort eidesstattlich den Verlust der Papiere anzeigen und nen neuen Schein u. den Brief beantragen.

Ohne Abmeldebestätigung kannst du kein Fahrzeug mehr zulassen-oder sehr schwierig halt.

Gruß Didi

Geändert von fliegerdidi (11.07.2017 um 12:24 Uhr)
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  #3  
Alt 11.07.2017, 12:02
Frodo Frodo ist offline
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Hallo Gerd,

ich hatte das gleiche Problem mit einem Trailer aus NL.
Die Jungs vom TÜV waren sehr hilfsbereit. Die haben sich die notwendigne Unterlagen aus irgendwelchen Datenbanken (I-Net?) zusammengesucht, den Trailer vermessen, Bremsen und Licht geprüft und fertig war die Vollabnahme.
Hat alles in allem eine gute Stunde gedauert und etwas über 100 Euro gekostet.

Also, nur Mut, nimm mit was Du hast und einfach mit dem Trailer hinfahren.
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #4  
Alt 11.07.2017, 12:09
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Bei mir habe ich den Trailer als Eigenbau zugelassen. Auf Achse und Kupplung sollten irgendwelche Prüfnummern sein. Zusammen mit der Bremsberechnung sollte das reichen.

War leichter als neue Papiere vom Vorbesitzer zu bekommen da dieser in den Niederlanden sitzt. Wenn der Vorbesitzer allerdings mitspielt und die neuen Papiere besorgen kann sollte dies am einfachsten gehen. Die Daten sollten ja bei der Zulassungsbehörde gespeichert sein.

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 11.07.2017, 12:41
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Vielen Dank für eure Tipps,
werde den Vorbesitzer nochmal anhauen, vielleicht klappt das ja.
Aber ich frage mich grad, wie die auf der Zulassungsstelle herausbekommen ob der Trailer schon mal angemeldet war. Er hatte ja keine Nummernschilder...
Höchstens unter dem Namen des Vorbesitzers oder?

Gruss Gerd
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  #6  
Alt 11.07.2017, 12:55
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Flybridge Flybridge ist offline
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Über die Serien-Nr. des Rahmens. Die ist immer eindeutig.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #7  
Alt 11.07.2017, 13:22
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Aber wo finde ich die?
Das einzige was ich auf dem Rahmen finde ist:
1. Das Typenschild der Achse
2. Das Typenschild der Auflaufeinrichtung
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  #8  
Alt 11.07.2017, 13:30
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Gerd29 Gerd29 ist offline
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Ok, hier nochmal ein besseres Bild des Typenschildes an der Achse..
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  #9  
Alt 11.07.2017, 14:19
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Schau mal genau ob irgendwo eine Nummer (FIN) direkt in den Rahmen eingeschlagen wurde.
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  #10  
Alt 11.07.2017, 14:53
talon18 talon18 ist offline
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Moin,
ein Bootstrailer hat nicht Brief und Schein sondern eine Betriebserlaubnis und Zulassungsbescheinigung. Sollte nichts davon vorhanden, der Trailer aber schon mal in Deutschland zugelassen, kann man über das Kennzeichen ein Datenblatt beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Sollte auch dies nicht der Fall sein kann man sofern der Hersteller noch am Markt ist beim Hersteller eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Sollte der Hersteller nicht mehr existieren muss man zum Tüv, der stellt ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis aus. Zusammen mit einer Freigabe der alten FIN kann man beim Straßenverkehrsamt zulassen. Sollte keine Fin bisher vergeben sein, wird man selbst als Hersteller eingetragen und eine neue Fin vergeben. Zum TÜv alles mitbringen was man hat, evtl. Bremsenberechnungen, Fin-freigaben, Katalogseiten odern Datenblätter, alte Zulassungsbescheinigungen von gleichen Trailern und so weiter. Gruß Boris
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  #11  
Alt 12.07.2017, 11:47
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Gerd29 Gerd29 ist offline
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Habe jetzt den Vorbesitzer kontaktiert, er vermutet, dass die Papiere irgendwo in seinen Umzugskartons liegen..
Seiner Aussage nach, musste er damals (in den 70ern) einfach das Nummernschild des Fahrzeugs an den Trailer befestigen. Das reichte wohl damals. Dann fiel ihm ein, dass er aber noch irgendwelche Papiere dazu bekommen hat. (Ok, er ist über 80, verständlich)
Noch eine Frage: Ist es möglich den Trailer mit grünen Nummernschilder anzumelden? Soweit ich weiß ist das möglich, solange der Trailer nur zum Transport des Sportbootes verwendet wird.

Gruss Gerd
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  #12  
Alt 12.07.2017, 12:03
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Vergiss es, den Rostklumpen bekommst nie durch die Eizelabnahme.....überlege dir lieber ob du dein Boot wirklich auf diesen Rost transportieren willst....
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  #13  
Alt 12.07.2017, 12:07
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Das ist doch bloß die Achse, so teuer ist die nun auch wieder nicht.
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Gruß, Jörg!
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  #14  
Alt 12.07.2017, 17:05
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Moin,
Anhänger für Sportzwecke-Bootstranporter sind steuerbefreit und haben grüne Kennzeichen. Solange keine Durchrostungen oder Schwächungen des Materials eingetreten sind ist oberflächlicher Rost nicht relevant. Bei einer Einzelabnahme ohne Beweis für eine frühere Anmeldung wird das heutige Erstzulassungsdatum eingesetzt, d.h. der Trailer muss heutige Standards erfüllen, z.b. Rückfahrautomatik bei gebremsten Trailern, Nebelschlusslicht, Rückfahrscheinwerfer usw..Gruß Boris

Geändert von talon18 (12.07.2017 um 17:12 Uhr)
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  #15  
Alt 13.07.2017, 14:29
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Zitat:
Zitat von Geesthachter Beitrag anzeigen
Vergiss es, den Rostklumpen bekommst nie durch die Eizelabnahme.....überlege dir lieber ob du dein Boot wirklich auf diesen Rost transportieren willst....
Danke für den "hilfreichen" Hinweis. Der Rost ist lediglich oberflächlich wie einige schon schrieben. Diese zehntel Millimeter Rost ( die im übrigen keinerlei statische Auswirkungen haben) entferne ich und dann kommt Rostschutz drauf.

Ich hoffe, dass ich um eine Einzelabnahme drum herum komme, wenn die Papiere auftauchen sollten. Dann sollte es wohl auch mit den grünen Nummern klappen.

Gruß Gerd
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  #16  
Alt 13.07.2017, 20:59
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Zitat:
Zitat von Gerd29 Beitrag anzeigen
Der Rost ist lediglich oberflächlich wie einige schon schrieben. Diese zehntel Millimeter Rost ( die im übrigen keinerlei statische Auswirkungen haben) entferne ich und dann kommt Rostschutz drauf.
Gruß Gerd
sorry, aber das sehe ich ein bisschen anders

im vergangen Jahr wollte ich ein Boot samt Trailer kaufen, da hatte die Achse nur ein paar kleine Rostflecken, weniger als bei dir
die mach ich weg, war der Gedanke
ich bin bis 5m hinter die Bordsteinkannte des Vorbesitzers gekommen, dann hat sich die Achse mit einem lauten Knall verabschiedet und ist in der Mitte gebrochen
von innen war sie total morsch
Ich will nicht wissen wie deine von innen aussieht

mit einigen überzeugenden Worten konnte ich den Vorbesitzer von der Rückabwicklung des Vertrages überzeugen.
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #17  
Alt 13.07.2017, 22:54
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Gerd29 Gerd29 ist offline
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Hallo Bernhard,
Da hast du ja nochmal Glück im Unglück gehabt...
Ich hoffe, dass mir das mit meiner Achse nicht passiert.
Ich wollte sowieso nochmal nach den Gummis in der Achse gucken, die könnten nach so langer Zeit möglicherweise porös sein. In dem Zuge würde ich mir die Achse auch nochmal von innen ansehen, soweit es geht. Notfalls kommt halt ne neue Achse drunter.
Die Fahrt von Schweden nach Deutschland hat sie zumindest durchgehalten.
Hatte aber vor der Fahrt die Bremsen nochmal auf Vordermann gebracht.
Mal schauen...
Danke auf jeden Fall für den Erfahrungsbericht ;)

Gruß Gerd
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  #18  
Alt 14.07.2017, 14:25
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Diese Achsen sind komplett gepresst, da sieht man nur äußerliches, wie es wirklich ausschaut nicht....aber viel Glück damit....mehr als 250€ ( neue Achse) kann der Kübel der darauf liegt ja nicht wert sein, oder ?
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  #19  
Alt 11.09.2017, 11:50
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Gerd29 Gerd29 ist offline
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So, es sind mittlerweile Papiere aufgetaucht.
Es handelt sich hier um ein Gutachten nach §18 (5) Stvzo.
Nach meiner Internetrecherche gibt es diesen § wohl nicht mehr, entfallen...
Konnte aber nicht herausfinden, welche Regelung zur Zulassung jetzt gilt.
Reicht es, wenn ich mit dem Gutachten bei der Zulassungsstelle aufkreuze?

Gruss Gerd
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  #20  
Alt 11.09.2017, 12:59
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Nautico Nautico ist offline
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Bei uns gibt es die Möglichkeit Fragen über einen Info- Link ans Straßenverkehrsamt zu stellen.
Ich hab dies im Frühjahr selbst praktiziert.
Hatte eine aussagekräftige Antwort innerhalb von ein oder zwei Tagen.
Wenn Dir jemand solche Fragen beantworten kann sind es sicherlich die Mitarbeiter des Amtes die nun mal auch später die Anmeldung durchführen müssen.
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Gruß
Jörg

Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß,
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  #21  
Alt 11.09.2017, 13:41
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Hallo Gerd,

ich habe erst vor 3 Monaten einen Trailer umgemeldet. Hatte auch nur dieses rosa-farbene Gutachten. Hat in meinem Landkreis gereicht. Gültigen TÜV sowie Perso und altes Kennzeichen war noch von nöten.

Stefan
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  #22  
Alt 12.09.2017, 08:32
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Moin,

War gestern mit dem Gutachten bei der Dekra, dort sah man keine Bedenken. Der Lappen ( bei mir in Grün) würde für eine HU ausreichen. Bei der Zulassungsstelle habe ich online eine Anfrage gestellt. Das alte Nummernschild ist vorhanden, nehme aber an, dass es das es das gleiche Kennzeichen wie das vom Zugfahrzeug war.
Also: abwarten was die Zulassungsstelle sagt...

Gruß Gerd


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  #23  
Alt 12.09.2017, 09:32
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Bei uns gibt es die Möglichkeit Fragen über einen Info- Link ans Straßenverkehrsamt zu stellen. ... Hatte eine aussagekräftige Antwort innerhalb von ein oder zwei Tagen.
Wenn Dir jemand solche Fragen beantworten kann sind es sicherlich die Mitarbeiter des Amtes ...
Zitat:
Zitat von Gerd29 Beitrag anzeigen
So, es sind mittlerweile Papiere aufgetaucht.
Es handelt sich hier um ein Gutachten nach §18 (5) Stvzo.
Nach meiner Internetrecherche gibt es diesen § wohl nicht mehr, entfallen...
Konnte aber nicht herausfinden, welche Regelung zur Zulassung jetzt gilt.
Reicht es, wenn ich mit dem Gutachten bei der Zulassungsstelle aufkreuze?
Die Empfehlung vorab bei der zuständigen Stelle anzufragen, kann ich nur unterstützen. Um zusätzlich die Regelungen vielleicht nochmal in Ruhe zu lesen: Die Inhalte von u.a. §18 (5) Stvzo sind (in etwas geänderter Form) in die "neue" Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) eingegangen. Meines Erachtens sollte Wichtigste für diesen Fall in §3 und evtl. §4 stehen.
Aber wie schon geschrieben am Besten vor beim Amt anfragen.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #24  
Alt 13.09.2017, 09:35
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Standard Problem gelöst..

Moin Moin,

Die Zulassungsstelle hat sich tatsächlich nach 2 Tagen zu meiner Anfrage gemeldet mit folgender Nachricht:

Sie haben recht, den §18 StVZO gibt es so nicht mehr, aber der Paragraf ist im §3 FZV aufgegangen.
Für die Zulassung benötigen Sie daher nur die Betriebserlaubnis (das Gutachten nach §18 StVZO) und einen gültigen HU-Bericht.
Das Fahrzeug wird dann mit grünen Kennzeichen (steuerfrei) und versicherungsfrei zugelassen.

Darauf meine Frage:

Der Trailer hat ja keine Kennzeichen, so dass ich damit zur Hauptuntersuchung fahren kann.
Müsste ich für diese Fahrt Kurzkennzeichen besorgen? Und ist dies ohne eVB möglich? (der Trailer bekommt ja grüne Nummern)

Antwort:

Genau. Sie können Kurzzeitkennzeichen auch ohne Versicherung für dieses Fahrzeug beantragen.

Na dann wollen wir den Schlepper auf Vordermann bringen und ab zum TÜV ..



Gruss Gerd



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Alt 13.09.2017, 12:46
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Hallo Gerd,
na sag ich doch, bei so was immer die Leute fragen mit denen man später auch bei der Anmeldung zu tun hat.
So bist Du auf der sicheren Seite.
Gruß
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