boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 141Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 125 von 141
 
Themen-Optionen
  #76  
Alt 04.03.2017, 11:35
Hehehe Hehehe ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.07.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 1.274
Boot: Groß und alt, klein und neu
793 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
OT an
Das Ordnungsamt "fordert den FS von der Polizei an" und die geben ihn raus? Und das alles ohne richterlichen Beschluss? Wo war das, in Jordanien?
Mit Zitat antworten top
  #77  
Alt 04.03.2017, 14:50
Benutzerbild von Gitano
Gitano Gitano ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Hamburg
Beiträge: 699
Boot: Alles verkauft
1.222 Danke in 609 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Was soll der Sarkasmus?
Er hat in allen seinen Punkten Recht.



Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
Das meinte ich auch.
Nix Sakasmus.
__________________
Beste Grüße aus Hamburg
Tom
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #78  
Alt 04.03.2017, 15:07
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 658
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.820 Danke in 2.495 Beiträgen
Standard

Sorry, dann hatte ich Dich falsch verstanden.


Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #79  
Alt 04.03.2017, 15:28
Benutzerbild von rollow112
rollow112 rollow112 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.10.2016
Ort: Hildesheim und oft "Hart van Friesland"
Beiträge: 1.041
Boot: Super Kaag de luxe 960
3.550 Danke in 1.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Und ich muss als AN damit einverstanden sein, das eine Fremdfirma meine Daten hat und weiß wo ich arbeite?
Das so etwas mit dem Datenschutz vereinbar ist, find ich merkwürdig.
Blödsinn.

Das Finanzamt kennt auch meinen Arbeitgeber.

Kannst ja mal versuchen Dich dagegen zu wehren.
__________________
Beste Grüße von
Martin

"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung."
(Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
Mit Zitat antworten top
  #80  
Alt 04.03.2017, 17:18
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.670 Danke in 2.405 Beiträgen
Standard

Lest doch mal diesen Passus hier nochmals und überlegt euch, was der Hintergrund sein muss, das schreiben zu dürfen

Zitat:
Zitat von AitschPi Beitrag anzeigen
[...](und ich dürfte, wenn ich wollte, das so auch beraten - aber nicht jetzt und hier):[...]
Zum anderen: Zwischen "Fahrverbot" und "Entzug der Fahrerlaubnis" liegen Welten.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #81  
Alt 04.03.2017, 18:47
herrmic herrmic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.824
Boot: sold
20.367 Danke in 6.354 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
OT an
Ich persönlich kenne 2 Fälle, wo das Ordnungsamt den Schein von der
Polizei angefordert hat.

Grüße Frank
Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Das Ordnungsamt "fordert den FS von der Polizei an" und die geben ihn raus? Und das alles ohne richterlichen Beschluss? Wo war das, in Jordanien?
2 x Unfug ergibt keine Wahrheit.

Wo in Deutschland verwahrt die Polizei dauerhaft FS, außer vorübergehend zur Gefahrenabwehr oder bis zur Weiterleitung an andere zuständige Behörden ?
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
  #82  
Alt 04.03.2017, 20:34
Benutzerbild von Gitano
Gitano Gitano ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Hamburg
Beiträge: 699
Boot: Alles verkauft
1.222 Danke in 609 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
2 x Unfug ergibt keine Wahrheit.

Wo in Deutschland verwahrt die Polizei dauerhaft FS, außer vorübergehend zur Gefahrenabwehr oder bis zur Weiterleitung an andere zuständige Behörden ?
Dann schau in den Beitrag #62. In meinem Fall hat die Polizei den Zettel verwahrt. Vielleicht weil es lediglich 4 Wochen waren.
__________________
Beste Grüße aus Hamburg
Tom
Mit Zitat antworten top
  #83  
Alt 04.03.2017, 20:44
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.463
Boot: Bolger Micro und andere
4.154 Danke in 1.848 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Natürlich darf er den Wagen nicht fahren. Die Frage ist, mache ich mich als Halter mit strafbar, wenn er es denn doch tut?

Das nennt sich Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ist nach § 21 I Nr. 2 StVG strafbar.

Strafbar macht sich der Halter, der eine Person ohne Führerschein fahren läßt.


P.S.: Wenn er den Führerschein für seine Berufsausübung braucht, dann kann er seinen Beruf nicht ausüben (möchte jetzt mal nicht direkter werden).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #84  
Alt 04.03.2017, 21:08
herrmic herrmic ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.02.2003
Ort: Hamburg Umland
Beiträge: 2.824
Boot: sold
20.367 Danke in 6.354 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gitano Beitrag anzeigen
Dann schau in den Beitrag #62. In meinem Fall hat die Polizei den Zettel verwahrt. Vielleicht weil es lediglich 4 Wochen waren.
Bist du sicher, daß du den FS zu einer Polizei-Dienststelle gesendet hast,

oder doch eher zur zuständigen Bußgeldstelle.

http://www.hamburg.de/innenbehoerde/fahrverbot/

Verwahrung des Führerscheins:

Grundsätzlich ist ein von einer deutschen Behörde erteilter Führerschein für die Dauer des Fahrverbots amtlich zu verwahren.
Zuständig für die Verwahrung des Führerscheines ist allein die Bußgeldstelle, die den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot erlassen hat.
Die Bußgeldstelle sendet den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes umgehend per Post zurück, es sei denn, der Betroffene wünscht ausdrücklich, den Führerschein abzuholen.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
Mit Zitat antworten top
  #85  
Alt 05.03.2017, 00:27
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.670 Danke in 2.405 Beiträgen
Standard

Ich bin mir jedenfalls ganz sicher, meinen Lappen bereits zweimal für jeweils 4 Wochen bei der hiesigen Polizeiinspektion
höchstselbst vorbeigebracht und ebendort nach verstrichener Zeit wieder höchstselbst dort abgeholt zu haben.
Was die zwischenzeitlich damit angestellt haben weiß ich nicht. Vielleicht wurde er von dort aus nach Sonstwohin versandt
und von da wieder an die PI zurück - abgegeben und abgeholt habe ich ihn jedenfalls dort.

Ist zwar schon viele Jahre her, aber so war es.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
  #86  
Alt 05.03.2017, 06:22
Benutzerbild von Gitano
Gitano Gitano ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.07.2015
Ort: Hamburg
Beiträge: 699
Boot: Alles verkauft
1.222 Danke in 609 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Bist du sicher, daß du den FS zu einer Polizei-Dienststelle gesendet hast,

oder doch eher zur zuständigen Bußgeldstelle.

http://www.hamburg.de/innenbehoerde/fahrverbot/

Verwahrung des Führerscheins:

Grundsätzlich ist ein von einer deutschen Behörde erteilter Führerschein für die Dauer des Fahrverbots amtlich zu verwahren.
Zuständig für die Verwahrung des Führerscheines ist allein die Bußgeldstelle, die den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot erlassen hat.
Die Bußgeldstelle sendet den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes umgehend per Post zurück, es sei denn, der Betroffene wünscht ausdrücklich, den Führerschein abzuholen.
Jap. Ganz sicher. Wohne in Hamburg. Verhandelt wurde in Burgdorf. Das dortige Gericht verurteilte mich zu 4 Wochen Fahrverbot, wollte den Führerschein nicht haben. In Hamburg wollte ihn auch niemand. Also, dann meinen RA gefragt, wasich machen könne. Der hat sich dann schlau gemacht und mir mitgeteilt diesen zur Polizei Hannover zu schicken. So war das kein Problem.

Ich tippe mal, dass jedes Bundesland seine eigenen Mlglichkeiten der Verwahrung hat.

Wie gesagt, reine Vermutung.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
__________________
Beste Grüße aus Hamburg
Tom
Mit Zitat antworten top
  #87  
Alt 05.03.2017, 18:31
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.637
14.920 Danke in 8.289 Beiträgen
Standard

Ist doch völlig wurscht wo sich der Führerschein "physisch" befindet. Wird schon einer auf ihn aufpassen.

Man kriegt ein Fahrverbot ab...... bis...... oder für nen Zeitraum ab Abgabe des FS.

Und in dem Brief steht drin wo man den Führerschein hinschicken soll oder abgeben darf.

Und rechtzeitig vor Ablauf der Busse kriegt man nen Brief, dass der Führerschein wieder zu einem unterwegs ist. Darin steht "sollte er früher ankommen darf man trotzdem bis "am..... 24:00h" nicht fahren. Sollte er später kommen darf man trotzdem fahren, hat halt am Besten den Wisch dabei. Oder wo man ihn abholen kann. Und das ist m.M immer das Landratsamt (sofern man ihn da abgeben musste wo man eh wohnt). Ansonsten, wie gesagt, kommt der per Post.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #88  
Alt 05.03.2017, 18:47
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.637
14.920 Danke in 8.289 Beiträgen
Standard

Am Ende: Muss Akki dem Führerscheinlosen die Benutzung des Autos untersagen bzw. am Besten ihm wegnehmen.

Plan B ist (wie im Fall meines Freundes): Der MA ist so gut, oder Akki hat so ne soziale Ader, dass er den Kerl -wegen einer Scheisse die evtl. jedem mal passieren kann- nicht fallen lassen will.

Dann muss der Kerl (hat ja eh nen hohen variblen Anteil) in seine eigene Tasche greifen und sich fahren lassen. Ist ja möglich.

Und Akki lässt sich eben von allen in Frage kommenden Fahrern die Führerscheine zeigen und schreibt den "KFZ-Überlassungsvertrag" ggf. entsprechend um. Punkt.

Oder er nimmt die Karre und gibt sie dem nächsten und der andere hat halt verwachst ohne Führerschein.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #89  
Alt 06.03.2017, 15:16
Benutzerbild von Kleine_Krabbe
Kleine_Krabbe Kleine_Krabbe ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.03.2010
Ort: Hessen RMG/ am Rhein
Beiträge: 218
Boot: Baylinerchen :)
233 Danke in 116 Beiträgen
Standard

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Ist doch ganz einfach..Wenn der Chef (auch Halter des PKW) Kenntnis hat das der Führerschein weg ist
wird er ebenfalls belangt wenn er seinen Mitarbeiter trotzdem fahren lässt.
__________________
Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel..
Gruß JOJO
Mit Zitat antworten top
  #90  
Alt 06.03.2017, 15:53
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Was bitte hat denn "fahren lassen" mit "Überlassung des Dienstautos" zu tun?
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
  #91  
Alt 06.03.2017, 15:54
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2002
Ort: Olching bei München
Beiträge: 5.612
Boot: SY 'JASNA', ALPA1150
Rufzeichen oder MMSI: DH9742 MMSI:211778540
11.707 Danke in 3.166 Beiträgen
Standard

Jetzt geb ich - aus gerade erst vergangenem Anlass - meinen Senf auch noch dazu:

1. Es wird einem ja nicht der Führerschein entzogen, sondern die Fahrerlaubnis. Und gültig wird das ganze erst bei Rechtskraft des entsprechenden Verbots - bei mir war's noch 'ne Ordnungswidrigkeit.
In meinem konkreten Fall: in HH erwischt worden (Kneipenwirt hat mich angezeigt) mit geringfügig über dem limit. Daraufhin Fahrverbot erst einmal für eine Nacht. Da ich diese im Lkw verbracht habe, waren die Jungs sogar so nett und haben mir morgens um 6 den Führerschein und die Schlüssel ans Auto gebracht und ich durfte weiterfahren.
Dann nach München und nach 2 Wochen kam Bussgeldbescheid für 1 Monat Fahrverbot. Gültig ab dem Moment der Abgabe des FS bei der Polizei (innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von einigen Monaten). Habe ich dann über Weihnachten gemacht, weil Iza sowieso mit unserem Auto in Polen war. Bei der Polizei in Olching eingelaufen mit Schein und Bußgeldbescheid. Die meinten, ich müsste den Schein zur Polizeidienststelle nach HH schicken, weil dort die Tat begangen und aufgenommen wurde, aber sie würden dort anrufen, dass der Führerschein bei ihnen gelagert wird bis zur Abholung. Gesagt, getan - Mitte Januar anstandlos die Pappe in Olching wiederbekommen - fertig...

2. Denke, dass JEDER verpflichtet ist, jemanden am Fahren ohne Fahrerlaubnis zu hindern - ähnlich Schlüssel-wegnahme bei Alkohol am Steuer. Und nicht nur der Chef. Die Tatsache, dass jemand ein Auto hat - ganz egal ob Firmenwagen oder nicht, heißt ja nicht, dass er es benutzen darf!
Dienstwagen können ja verschiedene Konstrukte sein
- Wagen ist auf Firma zugelassen und dem Fahrer ganz überlassen mit Differenzierung, ob private Nutzung oder nicht. Dann noch, ob Familienangehörige nutzen dürfen.
- Wagen steht in der Firma, wird an einer Diensstelle für die jeweilige Fahrt abgeholt
- Wagen wird von der Fa. geleast, Fahrer zahlt Eigennutzungsanteil
- Fahrer macht Dienstfahrten mit eigenem Wagen und rechnet den ab

...und noch einige mehr Möglichkeiten.
Bei einigen kann der Chef gar nicht die Schlüssel kassieren, da ja andere den Wagen auch nutzen dürfen.

Letztendlich ist es also wurscht, ob der Wagenschlüssel beim Chef ist oder nicht. Der Wagen darf auf keinem Fall vom Fahrer genutzt werden und der Chef darf ihn auch nicht wissentlich auf Touren schicken, wenn er weiß, dass der Kollege den Lappen abgegeben hat.

Er hat auch die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob der Mitarbeiter den Lappen (noch) hat oder nicht.

Ich fahre sehr viel mit Wagen, die mein Kunde für mich anmietet. Bin bei der Leihfirma als Fahrer eingetragen und bekomme den Wagen zur alleinigen Nutzung, obwohl ich dort gar nicht angestellt bin. Sollte ich einen 2. Fahrer mitnehmen, muss ich das vorher genehmigen lassen. Bei der Wagenübergabe wird so ca. jeden Monat ein mal kontrolliert, ob ich meinen Lappen noch habe oder nicht.

Da ich im o.g. Fall nicht für den Kunden fahren musste, hatte ich auch keine Veranlassung, dies dem Kunden zu melden!

Gruß

Volker
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!
Mit Zitat antworten top
  #92  
Alt 06.03.2017, 17:16
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 658
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.820 Danke in 2.495 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Was bitte hat denn "fahren lassen" mit "Überlassung des Dienstautos" zu tun?
Wozu wird ein Auto denn sonst überlassen als zum fahren lassen ?
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
  #93  
Alt 06.03.2017, 17:24
AG31 AG31 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 1.282
1.073 Danke in 529 Beiträgen
Standard

Für mich klingt das hier langsam so, als wenn jeder der sein Firmen-KFZ temporär nicht fahren darf, zu doof ist das zu kapieren/akzeptieren.... traurige Einstellung.
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
Mit Zitat antworten top
  #94  
Alt 06.03.2017, 17:31
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Wozu wird ein Auto denn sonst überlassen als zum fahren lassen ?
also mein Schwager kann sein Geschäftsauto auch privat nutzen und so hat er sich für die Arbeit einen kleinen Zweitwagen geholt und meine Schwester ist mit dem Geschäftswagen unterwegs.
Mit Zitat antworten top
  #95  
Alt 06.03.2017, 17:46
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 658
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.820 Danke in 2.495 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also mein Schwager kann sein Geschäftsauto auch privat nutzen und so hat er sich für die Arbeit einen kleinen Zweitwagen geholt und meine Schwester ist mit dem Geschäftswagen unterwegs.
Wenn das Auto reiner Gehaltsbestandteil ist und der Mitarbeiter ausser von zu Hause zum Büro keine dienstlichen Fahrten damit machen muss, kann man da ja noch ein Auge zudrücken, aber wenn das Auto überlassen wird, damti der Mitarbeiter damit zum Kunden fährt, dann ist eine solche Nutzung wie oben beschrieben doch arg an der Idee des Dienstwagens vorbei.
Solch einen "schlauen" Mitarbeiter hatten wir auch mal. Dann wurde aber flugs die Firmenwagenregelung geändert mit derm Hinweis, dass nur der Mitarbeiter fahren darf oder zumindest mit im Auto sitzen muss.
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #96  
Alt 06.03.2017, 17:46
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Jork (an der Lühe)
Beiträge: 658
Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
7.820 Danke in 2.495 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Für mich klingt das hier langsam so, als wenn jeder der sein Firmen-KFZ temporär nicht fahren darf, zu doof ist das zu kapieren/akzeptieren.... traurige Einstellung.
Nö. Das ist reiner Selbstschutz als Geschäftsführer etc.
__________________
Viele Grüße
Michael
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #97  
Alt 06.03.2017, 19:28
Benutzerbild von Andi_45
Andi_45 Andi_45 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.09.2016
Ort: Hamburg
Beiträge: 161
Boot: Sealine 215
125 Danke in 66 Beiträgen
Standard

Soweit ich das verstanden habe..

Ist es so das wenn man einen Dienstwagen ohne Kenntnis der Firma benutzt, man aber keinen Schein dafür hat. Nur sich selber strafbar macht.

Wenn diese Fahrt allerdings von jemanden angeordnet bzw. beauftragt wurde (Chef, Meister, Disponent o.ä) haftet der mit, da dieser sich erkundigen muss ob der Beauftragte einen gültigen FS besitzt.

Also wenn du ihm sagst: hier fahr zu Hans Wurst.
Dann bist du mit im Boot, wenn der Firmenwagen vor seiner Tür steht und er ihn nutzt um damit zum einkaufen zu fahren, ist es sein Bier.

Boot und Bier.. wird Zeit!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Mit Zitat antworten top
  #98  
Alt 06.03.2017, 19:38
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.637
14.920 Danke in 8.289 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also mein Schwager kann sein Geschäftsauto auch privat nutzen und so hat er sich für die Arbeit einen kleinen Zweitwagen geholt und meine Schwester ist mit dem Geschäftswagen unterwegs.
Herrlich , so nen Kollegen hatte ich auch mal.

Wenn der dienstlich reisen musste hat er ne Dienstwagenschlampe Opel Omega oder so aus dem Firmen-Pool genommen statt seinen schicken 320er.

Seinen Dienstwagen hat der nie dienstlich genutzt. Viel zu schade. Womöglich hätte er noch einen Kunde einsteigen lassen müßen um zum Essen zu fahren oder so. Geht gar net, macht das Auto ja dreckig (unsere Dienstwagen wurden damals --war ne Neue Regelung-- nimmer jeden Freitag innen und aussen von der Firma gereinigt.... Skandal ).

Wichtig war ihm aber die Sonderausstattung 90 ltr. Tank und AHK. Damit´s an´s Boot und zurück reicht, wenn er Freitags tankt und Montag grade noch in´s Geschäft ohne nen kleinen Spritzer nachzutanken (den wir am WE Privat zahlen mussten auf privaten Fahrten)
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (06.03.2017 um 19:43 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #99  
Alt 06.03.2017, 19:49
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Das schönste ist mein Schwager arbeitet gar nicht im Außendienst. Alle Mitarbeiter der Firma bekommen ein Angebot für einen Firmenwagen den sie komplett Privat nutzen können.
Mit Zitat antworten top
  #100  
Alt 06.03.2017, 20:09
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.637
14.920 Danke in 8.289 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das schönste ist mein Schwager arbeitet gar nicht im Außendienst. Alle Mitarbeiter der Firma bekommen ein Angebot für einen Firmenwagen den sie komplett Privat nutzen können.
War bei uns auch so. Die am einfachsten zu bekommende Gehaltserhöhung war nen Auto, eben auch zur uneingeschränkten Privatnutzung.

Es gab bei uns eben nur den Kodex im Urlaub oder am WE den Sprit selber zu zahlen. Geschrieben war das aber auch nirgends.

Der Beste war unser "Leiter Kompetenzzentrum". Der fuhr nen VW-Bus im Wohnmobilausbau (California oder wie sowas heisst) als Dienstwagen. Mit ungemachten Betten und vollem Kloh in der Karre kannst ja wirklich weder Kunden noch Lieferanten mitnehmen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 141Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 125 von 141



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Führerschein weg- Was nun? ludo2006 Allgemeines zum Boot 110 31.08.2018 12:21
Bootspapiere und Führerschein weg ! Cedrik270405 Kein Boot 19 31.05.2013 13:28
Führerschein weg ? Tim2502 Kein Boot 14 24.12.2012 14:32
Führerschein weg Gunnald Kein Boot 295 21.02.2008 08:35
Führerschein auf dem Dom schießen! Olaf Allgemeines zum Boot 4 07.03.2002 08:47


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.